0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1463 Views

BDK: Verbraucherzentrale NRW lässt es bei Bericht über erstrittenes Urteil an Transparenz fehlen

„Ratenzahlungsvereinbarungen und Vereinbarungen über einmalige Vorschusszahlung vor Beginn der Behandlungen sind unwirksam.“ So fasst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein von ihr gegen einen Kieferorthopäden erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zusammen. Erst im Fließtext wird klargestellt, dass sich das Urteil um „vorformulierte Vereinbarungen“ drehte und es nicht generell um individuelle Zahlungsvereinbarungen mit Patienten ging, wie die Aufmachung des Textes nahelegt.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heißt es: „Raten- und komplette Vorauszahlungen für kieferorthopädische Zusatzleistungen durch vorformulierte Vereinbarungen sind daher vielfach unzulässig, da sie Patienten unangemessen benachteiligen. Diese Rechtsposition hat die Verbraucherzentrale NRW inzwischen vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich erstritten (AZ.: I-4 U 145/16).“

Tatsächlich ging es nur um ganz bestimmte Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) feststellt. „Die Frage, ob dies auch für sogenannte Individualvereinbarungen gelte, also dann, wenn die Zahlungsmodalitäten zwischen Zahnarzt und Patient ausgehandelt werden, hat das OLG ausdrücklich und wohl bewusst offengelassen. Hiergegen hatte sich die Verbraucherzentrale auch nicht gewandt“, so der BDK.

Abweichende Vereinbarungen sind möglich

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird der Honoraranspruch fällig, wenn eine Rechnung gestellt wird. Dann aber ist der Patient auch, will er nicht in Verzug geraten, verpflichtet, die Rechnung auszugleichen. Eine Abkehr von diesem Modell mag problematisch sein. Stehen die Zahlungsmodalitäten aber zwischen Zahnarzt und Patient zur Disposition, kann auch etwas Abweichendes vereinbart werden, so der BDK.

Die von der Verbraucherzentrale NRW verbreitete Information, jede Vereinbarung über Vorschüsse oder Raten sei unzulässig, diene auch nicht dem Schutz der Patienten, da bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ansonsten nur die Ablehnung der Behandlung bliebe, so der BDK. Dies sei außerhalb von Notfällen ohne Weiteres zulässig.

Die Verbraucherzentrale NRW betreibt seit einigen Jahren das nicht unumstrittene Projekt „Kostenfalle-Zahn“. Dass dieses Angebot nicht der Verbraucheraufklärung diene, sondern eher einen Internetpranger darstelle, habe die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits 2016 geäußert, so der BDK.

Titelbild: Marina Lorbach/Shutterstock.com
Reference: BDK Praxisführung Nachrichten

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
5. May 2025

„Bei vielen Menschen ist die ‚Zündschnur‘ sehr kurz geworden“

Workshop zu Deeskalation und Selbstschutz für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxisteams am 14. Juni 2025 in Tönisvorst
24. Apr 2025

Gemischte Gefühle gegenüber KI am Arbeitsplatz

Repräsentative Umfrage unter mehr als 2.000 Erwerbstätigen zeigt gespaltenes Echo
17. Apr 2025

TÜV-Röntgenreport 2025: Positive Entwicklungen bei der Sicherheit

Schwachstellen bei Röntgengeräten der Human- und Dentalmedizin bleiben
16. Apr 2025

ePA für ZahnÄrzte spätestens ab 1. Oktober 2025 verpflichtend

„ePA für alle“ soll ab 29. April 2025 bundesweit „hochgefahren“ werden – Übergangsfrist für „Leistungserbringende“ sollte für Einarbeitung genutzt werden
16. Apr 2025

Stichwort Wischdesinfektion: keine weltfremde Überregulierung

Bundeszahnärztekammer veröffentlicht Praxisleitfaden, um Unsicherheiten zu beseitigen
8. Apr 2025

Konsequenzen einer Arbeitsverweigerung

RA Bredereck: Arbeitnehmer können berechtigte Gründe haben, bestimmte Aufträge nicht auszuführen
7. Apr 2025

Lara XXL: Überraschend geräumig

Neuer Sterilisator von W&H besticht durch innere Größe und Flexibilität
1. Apr 2025

Innovationen brauchen Mut: Neue Impulse für die Zukunft der Dentalbranche

Die BFS-Network Excellence 2025 inspirierte zu Innovationen und mutigem Handeln

Related books

  
Andrea Faggian

The Lean Dental Office

Run your practice like the best companies in the world
Andrea Faggian

Il dentista lean

Gestisci il tuo studio come le migliori aziende al mondo
Alessandro Agnini / Andrea Mastrorosa Agnini

La rivoluzione digitale 2.0

Applicazioni clinico-tecniche nella pratica quotidiana
Aynur Durali

Meine Zahnarztpraxis läuft

Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung
Christian Henrici / Bernd Halbe (Editor)

Mein Beruf – meine Zukunft

Kriterien einer Entscheidungsfindung – angestellt oder selbstständig?