0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
8617 Aufrufe

Kammer und BDK hatten gewarnt – BDK-Vorsitzenden Köning: „Kieferorthopädie gehört in die Hand des Spezialisten“

Die gewerblichen Anbieter von Aligner-Behandlungen, PlusDental (ehemals Sunshine Smile) und  DrSmile, sind vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Warnungen vor ihren Geschäftsmodellen verbieten zu lassen. Das teilt der Berufsverband Deutscher Kieferorthopäden jetzt mit.

PlusDental hatte in Schleswig-Holstein nach Kooperationspartnern gesucht. Dies hatte die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zum Anlass genommen, ihre Mitglieder vor möglichen berufsrechtlichen Risiken einer Kooperation mit gewerblichen Anbietern zu warnen. Die bekannten Kooperationsmodelle könnten, so die Zahnärztekammer, gegen verschiedene berufsrechtliche Verbote verstoßen, insbesondere das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, das strafrechtlich auch als Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in §§ 299a, b StGB geahndet werden kann. Auch gegen das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung könnte verstoßen werden.

Kammer informierte korrekt

„PlusDental hielt diese Informationen für herabwürdigend und wettbewerbswidrig und beantragte im Wege der einstweiligen Anordnung, der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein derartige Informationen zu untersagen. Das Landgericht Kiel wies den Antrag bereits einen Tag später ohne mündliche Verhandlung zurück (LG Kiel, Beschluss vom 27. November 2019; Az.: 5 O 325/19, nicht rechtskräftig)“, so der BDK. Es sei Aufgabe der Zahnärztekammer, ihre Mitglieder über neue Entwicklungen gesellschaftlicher und rechtlicher Art zu informieren. Insbesondere über Rechtsfragen müsse die Zahnärztekammer in hohem Maße mit der gebotenen Sachlichkeit und inhaltlichen Klarheit informieren, sodass ein Einschreiten der Kammer gegen ihre Mitglieder möglichst nicht erforderlich werde. In diesem Rahmen habe sich die Zahnärztekammer mit ihren Warnungen gehalten und, so das Landgericht, das Gebot der Sachlichkeit bei weitem nicht überschritten.

Landgericht Düsseldorf bleibt bei seiner Entscheidung


Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. Bundesvorsitzender des BDK (Foto: BDK/axentis)

DrSmile, der zweite große gewerbliche Anbieter von Alignerbehandlungen, scheiterte Anfang Dezember 2019 erneut vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht hatte bereits im März 2019 nach summarischer Prüfung einen Antrag von DrSmile zurückgewiesen, der dem BDK-Vorsitzenden Dr. Hans-Jürgen Köning unter anderem die Aussage verbieten sollte, die Behandlung bei DrSmile stelle eine eindeutige Unterschreitung des zahnmedizinischen Standards in Diagnostik und Therapie dar. Nun bestätigte das Landgericht diese Entscheidung im Hauptsachverfahren und stellte erneut fest, dass die getätigten Aussagen zulässig seien. Auch nach weiterer Prüfung blieb das Landgericht insbesondere dabei, dass der Vorwurf der Standardunterschreitung weder herabwürdigend noch sonst wie unzulässig sei, sondern das Geschäftsmodell von DrSmile wahrheitsgemäß beschreibe, so der BDK (die Entscheidung ist auf der Website des BDK verfügbar).

„Nach diesen Entscheidungen“, so Dr. Köning, „wird sich nicht nur jeder Patient, sondern auch jeder Zahnarzt die Frage stellen müssen, ob er bei diesen Unternehmen gut aufgehoben ist. Kieferorthopädie ist eben doch anspruchsvoller, als ,ein paar Zähne gerade zu rücken´ und gehört deshalb in die Hand des Spezialisten.“

Titelbild: Bhubeth Bhajanavorakul/Shutterstock.com
Quelle: BDK Praxisführung Kieferorthopädie Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
6. Juni 2025

Warnung: Keine Erstattungsordnung statt Gebührenordnung eines freien Berufs

Neue GOÄ kann kein Vorbild für die GOZ sein – Staatsversagen: Bundeszahnärztekammer, DGZMK, DGMKG und BDO erinnern an Aufgabe der Bundesregierung
5. Juni 2025

„Man kann viel erreichen, wenn man gegenüber dem Prüfgremium sachlich agiert“

Folge #27 will dem Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung den Schrecken nehmen
4. Juni 2025

Zwei Tage alles rund um Abrechnung und Praxismanagement

DZR Kongress 2025 begeisterte mit Fachwissen, Praxisnähe und persönlichem Austausch
28. Mai 2025

Wissensriesen, Umsetzungszwerge und der Praxisalltag

Lernen schafft Zukunft: Oliver Schumacher zu den fünf besten Strategien für nachhaltige Verhaltensänderungen (2)
28. Mai 2025

Wissen zu gesunden Zähnen und Zahnfleisch allen zugänglich machen

ProDente Informationsmaterialien zum internationalen Tag der Leichten Sprache am 28. Mai
16. Mai 2025

Korrekt abrechnen und sicher dokumentieren

Neue kostenfreie On-Demand-Webinare rund um die Abrechnung von Permadental
13. Mai 2025

Zahnmedizin im Wandel

DH Birgit Schlee: Den Zahnarzttermin für Patienten zu einem positiven Gesundheitserlebnis gestalten
12. Mai 2025

Praxisverwaltungssysteme – geht’s nicht besser?

RA Prof. Dr. Thomas Ratajczak: Bei rein elektronischer Dokumentation müssen alle Daten einfach zusammenzustellen/auszudrucken sein