Das Geschäftsfeld der Zahnzusatzversicherungen, kurz ZZV, entwickelt sich rasant. So viel Dynamik wie in den vergangenen gut fünf Jahren verblüfft selbst die Fachleute, die sich seit Jahren auf das Thema spezialisiert haben. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich verschiedene Testinstitute und Analysten mit immer neuen Ratings und Rankings zu Wort melden.
Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat 178 Zahnzusatzversicherungen von 40 verschiedenen Versicherungsgesellschaften bewertet. Expertin Gabriele Bengel hat sich das M&M Rating mal genauer angeschaut.
Erst Stiftung Warentest, jetzt M&M
Ende März 2021 hat Stiftung Warentest 244 Zahntarife unter die Lupe genommen und 91 als „sehr gut“ bewertet („Immer neue Tarife: Zahnzusatzversicherungen im Test“). Jetzt hat M&M sein Rating vorgelegt: von 178 Zahntarifen wurden 86 Produkte mit der besten Bewertung von fünf Sternen ausgezeichnet. 36 Zahntarife bekamen vier Sterne (sehr gut), 34 erreichten drei Sterne (durchschnittlich) und nur 22 bekamen ein oder zwei Sterne und wurden als „schwach“ oder „sehr schwach“ eingestuft. Das Bewertungsverfahren und die Ergebnisse sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar.
Während bei Stiftung Warentest die prozentuale Erstattung für gängige Zahnersatzversorgungen (Kronen, Inlays, Implantate) als wichtiges Bewertungskriterium herangezogen wurde, bewertet M&M die Versicherungsbedingungen. Dabei legt M&M Wert darauf, dass die Leistungsaussagen eindeutig und kundenfreundlich formuliert sind. Monatliche Beiträge oder das Preis-/Leistungsverhältnis spielen bei der Bewertung keine Rolle.
27 Leistungsfragen – sechs Mindestkriterien – drei Kategorien für die Gewichtung
Das Bewertungsverfahren ist komplex und für Ihre Patienten sicherlich schwer nachvollziehbar. Positiv ist zu werten, dass bei den Leistungsfragen zum Beispiel die Mitversicherung von Inlays, Wurzelbehandlungen, Implantaten, augmentativen Leistungen, Funktionsanalyse, Schienentherapien und PZR berücksichtigt wird. Damit geht M&M deutlich weiter als Stiftung Warentest.
Zu begrüßen ist auch, dass ein Zahntarif nur dann eine Bewertung mit fünf Sternen bekommen kann, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, der Vertrag kann nicht gekündigt werden, wenn sich während der Vertragslaufzeit herausstellt, dass Ihr Patient enorm hohen Behandlungsbedarf hat.
- Privatärztliche Rechnungsanteile für Zahnersatz sind erstattungsfähig. Damit fallen schon mal alle Zahntarife mit „Verdopplung Festzuschuss“ raus.
- Implantate und Inlays sind mitversichert
- Erstattet wird über die Regelhöchstsätze der GOZ hinaus
- Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen beziehungsweise Klauseln in den Bedingungen
Eine Gewichtung der 27 Leistungsfragen erfolgt entsprechend ihrer Bedeutung in drei Kategorien: Kategorie 1 beinhaltet neun Leistungsfragen, die „weniger wichtig“ sind und mit jeweils einem Punkt bewertet werden. Kategorie 2 beinhaltet zehn Fragen, die „wichtig“ sind und mit jeweils drei Punkten bewertet werden. Und schließlich noch Kategorie 3, in der acht „sehr wichtige“ Leistungsfragen sind, die mit jeweils fünf Punkten bewertet werden. Insgesamt kann ein Zahntarif maximal 79 Punkte erreichen. Ab 60 Punkten – und Erfüllung der oben beschriebenen Mindestkriterien – bekommt der Zahntarif fünf Sterne und ein „ausgezeichnet“.
Bedeutung der abgefragten Leistungen
Sicherlich ist es im Rahmen eines Testverfahrens legitim, einzelne Leistungen unterschiedlich zu gewichten. Ob diese Gewichtung mit den Wünschen und Anforderungen Ihrer Patienten immer übereinstimmt, ist eine ganz andere Frage. Zur Verdeutlichung sollen folgende konkreten Beispiele dienen:
- M&M stuft die Frage, ob Maßnahmen zur Schmerzausschaltung versichert sind, als „weniger wichtig“ ein. Angstpatienten sehen das bestimmt anders.
- M&M bewertet die Fragen, ob kieferorthopädische Behandlungen nach KIG 1 und 2 und nach KIG 3 bis 5 erstattungsfähig sind, mit „wichtig“. Suchen Ihre Patienten eine Zahnzusatzversicherung für die Kinder, ist die Frage tatsächlich sehr wichtig. Für Erwachsene ohne Zahnfehlstellungen spielt das Thema dagegen keine Rolle.
- Für M&M sind die Leistungen für Parodontitisbehandlungen und PZR weniger wichtig. Ihre PA-Patienten dagegen werden gerade darauf viel Wert legen.
Daher ist es wichtig, dass Patienten im Rahmen einer fundierten Versicherungsberatung ihren Zahnstatus offenlegen und ihre Anforderung an den Versicherungsschutz klar benennen.
Höhe der Erstattung spielt bei M&M keine Rolle
Für Endverbraucher ist es vermutlich sehr irritierend, dass bei M&M ein Zahntarif mit 50 Prozent Erstattung für Zahnersatz die gleiche Anzahl von Sternen bekommt wie ein Tarif mit 100 Prozent Erstattung. Macht das doch im Leistungsfall einen erheblichen Unterschied beim Eigenanteil, der bei den Patienten hängenbleibt. Im Bewertungsverfahren spielt es bei M&M auch keine Rolle, wenn Leistungen dauerhaft begrenzt werden.
Beispiel Envivas: Deren Zahntarife werden den Versicherten der Techniker Krankenkasse angeboten. Es gibt bei Envivas nur einen Zahntarif, der nach Ablauf der üblichen Höchstgrenzen in den ersten Jahren (sogenannte Zahnstaffel) unbegrenzte Leistungen zur Verfügung stellt. In den anderen Zahntarifen der Envivas können Ihre Patienten wählen, ob sie sich mit 500 Euro, 1.000 Euro, 2.000 Euro oder 4.000 Euro Leistung pro Kalenderjahr versichern möchten. Der gewählte Betrag wird für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe zur Verfügung gestellt. Alle vier Tarife bekommen bei M&M 4 Sterne – und damit genau so viele wie beispielsweise die Tarife der DKV, die bereits nach drei Kalenderjahren keine Erstattungsgrenzen für Zahnersatz mehr haben und – je nach Tarif – 70 Prozent, 85 Prozent oder gar 100 Prozent (inklusive der GKV-Leistung) erstatten.
Ratgeber für die Patienten
Worauf bei Zahnzusatzversicherungen zu achten ist, erläutert ein übersichtlicher und kompakter Ratgeber. Auf wenigen Seiten erklärt er, welche Leistungsbereiche moderne Zahnzusatzversicherungen abdecken, was unter Wartezeit und Zahnstaffel zu verstehen ist und worauf man bei der Auswahl der Tarife achten sollte. Eine Leseprobe finden Sie unter https://www.ratgeber-zahnzusatzversicherung.de/leseprobe.php. Zahnarztpraxen können den Ratgeber kostenfrei für ihre Patienten bestellen bei to:dent.ta GmbH, E-Mail beratung@todentta.de, oder per Fax 0711/94596182.
Tarifbewertungen nicht einziges Kriterium für die Auswahl
Ihren Patienten stehen eine Vielzahl von hochwertigen Zahnzusatzversicherungen zur Verfügung. Auch Patienten mit besonderen Bedürfnissen wie Angstpatienten, PA- oder CMD-Patienten können mit Hilfe von Fachleuten eine passende Zahnzusatzversicherung finden. Dabei sind nicht nur Tarifbewertungen zu berücksichtigen, sondern vielmehr die Zahnsituation bei Antragstellung und die Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer. Denn: Nicht jeder Patient kann in jedem Zahntarif versichert werden.
Gabriele Bengel, Esslingen
Gabriele Bengel war viele Jahre bei einer privaten Krankenversicherung für Vertrags- und Leistungsfallmanagement verantwortlich und hat in der Tarifentwicklung mitgewirkt. Außerdem war sie Mitglied im Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat detaillierte Kenntnisse über das Gesundheitssystem und ist anerkannte Spezialistin auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen.
Gabriele Bengel ist Mitbegründerin und Geschäftsführerin der to:dent.ta GmbH, die im Internet ein Vergleichsportal bietet, das nur leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen anzeigt, die strenge Qualitätskriterien erfüllen (Top-Dental-Tarife unter www.todentta.de). Außerdem bietet das Unternehmen Patienten und Zahnarztpraxen an, gezielt die Zahnzusatzversicherung zu vermitteln, die optimal zum Zahnzustand und dem individuellen Zahn-Risiko passt. Kontakt zur Autorin unter gabriele.bengel@todentta.de.
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