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FVDZ Bayern und ABZ ZR analysieren das 4. Abrechnungsquartal sowie das gesamte Jahr 2021 im Erstattungsverhalten von PKVen/Beihilfestellen in Bayern

(c) 80's Child/Shutterstock.com

Die Versicherungskammer Bayern bekommt den „Goldenen Kaktus“ 2021 des Landesverbands Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) im Ranking um die meisten Beanstandungen in der zahnärztlichen Abrechnung. Der FVDZ Bayern und die Abrechnungsgenossenschaft ABZ ZR vergeben diesen Negativ-Preis auf der Grundlage ihrer Analyse des Erstattungsverhaltens von PKV und Beihilfe in Bayern.

Zugrunde liegen 2.599 Erstattungsfälle im Bereich der privatzahnärztlichen Abrechnung in Bayern, die die ABZ ZR über die vier Abrechnungsquartale bearbeitet hat. Platz 2 nimmt die Postbeamtenkrankenkasse ein und Platz 3 geht an die Beihilfe Landesamt für Finanzen.

Analogleistungen auf Platz 1 der Beanstandungsliste

Nicht überraschend: Bei den häufigsten Beanstandungen hat sich die „Analogleistung nach Paragraf 6 Absatz 1“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf Platz 1 der Liste der Beanstandungen mit den 25 meisten – rechnungsbezogenen – Vorgängen der ABZ ZR über alle Abrechnungsquartale hinweg an der Spitze behauptet. Auffällig im 4. Quartal 2021: Die Beanstandung der medizinischen Notwendigkeit Paragraf 1 Absatz 2 hat sich von Platz 19 auf Platz 12 vorgearbeitet, ebenso die Beanstandung der Digitalen Volumentomografie (DVT) nach Ä5370, Ä5377 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
 

Die zehn häufigsten Beanstandungen im Jahr 2021 im Überblick

  1. Analogleistung Paragraf 6 Absatz 1 GOZ
  2. andere Auslegung des Gebührenrechts durch die Versicherung (zum Beispiel Nebeneinanderberechnung, Anzahl, Sitzung)
  3. Material- und Laborkosten Paragraf 9 BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste)
  4. nicht gebührenkonforme Abrechnung
  5. Bemessung der Gebühr Paragraf 5 Absatz 2 GOZ (Begründungen nicht ausreichend)
  6. Vestibulum/Mundbodenplastiken (GOZ 3240, GOÄ Ä2675)
  7. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen nach den GOZ-Nummern 8000ff.
  8. tarifliche Ausschlüsse gemäß Versicherungsvertrag
  9. nicht zutreffende Versicherungshinweise (formale Angaben nach Paragraf 10 GOZ, Leistungen, die nicht berechnet wurden)
  10. Beratungs-/ und Untersuchungsleistungen nach GOÄ 1, 3, 4, 5, 6, 34, 60

Die sorgfältige Dokumentation hilft dabei, viele Beanstandungen im Vorfeld zu verhindern. Der FVDZ Bayern verweist auf die Anforderungen an den Inhalt der Behandlungsdokumentation, die gesetzlich in Paragraf 630f Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt sind: „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen."

Trend über alle vier Quartale

Der Goldene Kaktus geht 2021 an die Versicherungskammer Bayern, gefolgt von der Postbeamtenkrankenkasse und der Beihilfe Landesamt für Finanzen. Der Trend bei den beanstandungsfreudigen Versicherungen hatte sich über alle Abrechnungsquartale abgezeichnet. Gleichzeitig sind die Genannten auch die Versicherungen mit den meisten Abrechnungsvorgängen:

Die Top 25 der meisten Abrechnungsvorgänge, der meisten Beanstandungen und die Top 25 bei den inhaltlichen Beanstandungen sind auf der Internetseite des FVDZ Bayern unter www.fvdz-bayern.de abrufbar – sowohl für das 4. Abrechnungsquartal also auch für das gesamte Jahr 2021.

Quelle: FVDZ Bayern Dokumentation Praxis Team

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