In Zahnarztpraxen sind sie nicht so häufig, aber in bestimmten Fällen werden auch hier Überweisungen ausgestellt beziehungsweise kommen Patientinnen und Patienten mit einer Überweisung in die Praxis. Immer wieder ein Thema: Wie lange sind diese Überweisungen eigentlich gültig? Dazu hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt eine Praxisinformation erstellt.
Das Wichtigste zuerst: Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht für jedes Quartal einen neuen Schein – denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig.
Quartalsübergreifend gültig
„Wir benötigen eine Überweisung für das aktuelle Quartal.“ Bekommen Patientinnen und Patienten mit einer Überweisung diese Auskunft, wenden sie sich nochmals an die überweisende Praxis, die den Schein erneut ausfüllt. „Dies sorgt bei allen Beteiligten für Unmut und zusätzlichen Aufwand, was nicht sein muss, da Überweisungen quartalsübergreifend gültig sind“, so die KBV.
Für die gesamte Behandlungsdauer reicht eine Überweisung
Stellt zum Beispiel eine Hausärztin eine Überweisung zu einem Facharzt aus und dieser beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, ist keine neue Überweisung erforderlich, so die KBV. Genauso bleibt der Überweisungsschein gültig, wenn die Behandlung zwar im Quartal der Ausstellung begonnen wurde, aber erst im Folgequartal abgeschlossen wird.
Dies treffe auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. „Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.“
Vorgaben im Bundesmantelvertrag Ärzte
Mit der PraxisInfo reagiere man auf Meldungen, nach denen es in Arztpraxen unterschiedliche Auffassungen zur Gültigkeit von Überweisungsscheinen gibt. Die Regelungen zum richtigen Umgang mit Überweisungen finden sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (Paragraf 24) sowie in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung als Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag.