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Corona-Hygienepauschale wird verlängert, deckt aber nicht die Kosten – BDIZ EDI Seminar gibt Tipps

Die Corona-Hygienepauschale wurde Ende September noch bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die GOZ-Ziffer 3010a darf jedoch nicht mehr zum 2,3-fachen Satz, sondern nur noch zum einfachen Satz abgerechnet werden– summa summarum 6,19 Euro je Sitzung.

Aus Sicht des BDIZ EDI reicht die Pauschale bei Weitem nicht, um die gestiegenen Hygienekosten in den Praxen zu decken. Der Verband rät den Zahnärztinnen und Zahnärzten, betriebswirtschaftlich zu handeln und gibt dazu einige Tipps.

Vereinbarung nach wie vor rechtlich unverbindlich

Die Vereinbarung ist wie die bisherige rechtlich nicht verbindlich. Die Pauschale kann seit dem 1. Oktober 2020 entweder mit Zustimmung der PKV nur noch mit dem Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung in Rechnung gestellt werden. Alternativ können Zahnarzt und Patient vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung nach Paragraf 2.1 GOZ schriftlich fixieren. Eine Erstattung an den Patienten kann die PKV dann verweigern.

Vor dem Hintergrund gestiegener Hygieneanforderungen mit erhöhtem Aufwand für Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Abstandsregelungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand sind die Kosten mit 6,19 Euro pro Sitzung nicht annähernd gedeckt. Der BDIZ EDI schlägt wie die BZÄK vor, die folgenden Möglichkeiten als Alternative zur Corona-Pandemie-Pauschale zu nutzen: 1. Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2.1 GOZ,
2. Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ (sofern der Steigerungsfaktor bis 3,5-fach nicht bereits durch andere Erfordernisse ausgeschöpft wurde). Wie das funktioniert, zeigen die Seminare des BDIZ EDI mit Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff.

BDIZ EDI-Seminar mit Kerstin Salhoff
24. November 2020, 13 Uhr bis 14.30 Uhr
Chairside-Positionen: Sie haben nichts zu verschenken!
Anmeldung unter https://bdizedi.org/seminare/


Gebührentabelle des Verbands nutzen

Der BDIZ EDI rät dazu, betriebswirtschaftlich zu denken. Dabei hilft die BDIZ EDI-Tabelle 2020, die Zeit und Geld für jede einzelne Behandlungsleistung auflistet. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger: „Den Zahnarztpraxen werden ständig neue Kosten zugemutet, gleichzeitig die Anpassung der Gebührensätze an die wirtschaftliche Entwicklung verwehrt. In der anhaltenden Corona-Pandemie zeigt sich, dass die Politik nicht alle systemrelevanten Berufe unter den Rettungsschirm geholt hat. Daher ist es umso wichtiger, dass die Zahnärzte/innen betriebswirtschaftlich denken!“ Die BDIZ EDI-Tabelle 2020 kann im Online-Shop auf der Webseite des BDIZ EDI bestellt werden. Mitglieder erhalten die Tabelle auch digital im Mitgliederbereich.

Titelbild: RusAKphoto/shutterstock.com
Quelle: BDIZ EDI Praxis Praxisführung

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