0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
8713 Aufrufe

Viola Milde zu den „Must-haves“ laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung und RKI-Richtlinien – Vorbereitung auf den Behördenbesuch

Negativbeispiele für unzureichend gereinigte Behandlungseinheiten.

Die behördliche Praxisbegehung kündigt sich an? Diesen Brief entdeckt niemand gerne in seinem Briefkasten. Aber, ganz ehrlich: Wenn Sie erst mit dem Empfang des Behördenbriefs starten, sich über Ihre Praxishygiene und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Gedanken zu machen, dann ist es für viele Dinge leider schon sehr spät. 

Das Fachjournal Dentista ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift mit Fokus auf Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen. Es stellt praxisrelevante Themen rund um Zahnmedizin, Medizin, Familie und Berufstätigkeit in kurzen und prägnanten Beiträgen dar und lädt zum Informieren und Schmökern ein. Dentista versteht sich als informierende und serviceorientierte Begleiterin durch Wissenschaft, Praxis, Labor und Leben. Dentista erscheint seit 2007 viermal jährlich. Sie ist offizielles Organ des Verbandes Dentista e.V. und wird an dessen Mitglieder verschickt. Interessierte Leser können die Dentista auch unabhängig von einer Mitgliedschaft direkt vom Verlag beziehen. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.

Deshalb der klare Tipp: Bitte prüfen Sie vorher schon peu à peu, welche Dokumente, Abläufe, Ecken und Schubladen noch ein wenig Optimierungsbedarf haben. Dann schlafen Sie ruhig und sind auch dann vorbereitet, wenn die Behörde einmal spontan an Ihre Praxistür klopft, was tatsächlich immer häufiger vorkommt.

Die nachfolgende Übersicht der „Must-haves“ laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung und RKI-Richtlinien soll Ihnen einen Überblick verschaffen und kann zur Vorbereitung auf den Behördenbesuch dienen:

  • Nachweis der validierten Aufbereitungsprozesse (aktuelle Validierungsprotokolle),
  • Dokumentation und persönliche Freigabe jedes Durchlaufs Ihres Sterilisators, RDG oder gegebenenfalls auch anderer Aufbereitungsgeräte (wie zum Beispiel Careclave oder DAC),
  • Führung eines Bestandsverzeichnisses nach § 13 aller aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte (MP),
  • Führung von Medizinproduktebüchern für MP gemäß Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV (falls solche MP in Ihrer Praxis vorhanden sind),
  • Dokumentation der Einweisungen aktiver MP (Ausnahme selbsterklärende MP oder bereits baugleich vorhandene, schriftlich bereits eingewiesene MP),
  • Nachweise der Durchführung sicherheits- und messtechnischer Kontrollen an MP der Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV,
  • Nachweise der Instandhaltung und Instandsetzung Ihrer MP (Wartung/Reparaturen) nach Herstellerangaben,
  • Nachweis der Sachkenntnis der Personen, die mit der Aufbereitung der MP betraut sind (Schulungsnachweis ca. alle zwei Jahre),
  • Dokumentation der laut Herstellerangaben durchzuführenden Routineprüfungen der Aufbereitungsgeräte, insbesondere RDG, Sterilisatoren, Careclave oder DAC oder Ähnlichem und des Siegelnaht­geräts,
  • praxisindividueller vollumfänglicher Hygieneplan (zum Beispiel von der Bundeszahnärztekammer),
  • besteht eine klare Trennung zwischen der unreinen und der reinen Seite des Aufbereitungsraums, um eine Rekontamination der aufbereiteten MP zu verhindern (Abb. 1),
  • praxisindividuelle Arbeitsanweisungen für sämtliche Prozessschritte des validierten Aufbereitungsprozesses (zum Beispiel Ablage und Transport kontaminierter MP, Vorreinigung, Reinigung/Desinfektion, Kontrolle, Pflege, Verpackung, Sterilisation, Desinfektions­plan der MP).

Tipp: In den meisten Praxen ist die korrekte Aufbereitung folgender MP schwierig, weshalb die Behörden dort genau hinschauen:

  • Endodontie/Wurzelkanalinstrumente (Abb. 2),
  • Übertragungsinstrumente (Hand- und Winkelstücke),
  • ZEG/Ultraschallspitzen und auch Slimline-Ultraschallspitzen,
  • praxisindividuelle Arbeitsanweisungen, zum Beispiel für den Umgang mit multiresistenten Erregern,
  • Vorkommnisse nach der Medizinprodukte Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMiV),
  • Pandemieregelung,
  • Praxisdesinfektions- und Reinigungsplan,
  • Personalhygiene und Regelung der persönlichen Schutzausrüstung (zur Erinnerung: Lange und/oder künst­liche Fingernägel sind im Umgang mit Keimen – also am Patienten oder bei der MP-Aufbereitung – nicht zugelassen [s. RKI-­Händehygiene]),
  • Wäscheaufbereitung,
  • Abformungs- und Werkstückdesinfektion,
  • Hygiene der Behandlungseinheiten (Negativbeispiel: Abb. 3 und 4),
  • Wasserhygiene, mikrobiologische Über­prüfung des Speisewassers der Behandlungseinheiten,
  • Erste-Hilfe-Plan,
  • saubere Arbeitsflächen, Becken, Abläufe und Hähne,
  • nachvollziehbares System der Überwachung von Haltbarkeitsdaten (Anbrüche Arzneimittel, Sterilgutlagerfristen, gegebenenfalls andere in der Haltbarkeit beschränkte Produkte).

Diese Auflistung erhebt keinesfalls den Anspruch vollumfänglich zu sein. Sie gibt Ihnen jedoch die Möglichkeit, den Stand Ihres Hygienemanagements zu überprüfen und an gegebenenfalls notwendiger Stelle zu optimieren.

Und wenn Sie Unterstützung vor Ort in Ihrer Praxis wünschen oder eine praxisinterne Teamschulung mit Zertifikat und Fortbildungspunkten, so unterbreite ich Ihnen sehr gerne ein unverbindliches Angebot.

Viola Milde, HamburgVMH Hygieneberatung

Quelle: Quintessenz Dentista 02/2023 Praxis Team Dokumentation Praxisführung

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
22. Nov. 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov. 2024

Neuer Name, bewährte Qualität

Coltene: Roeko Flexi Dam wird Teil der HySolate-Produktfamilie – künftig auch in Grün erhältlich
20. Nov. 2024

FAQ rund um die Mundhygiene

Listerine gibt Tipps für die optimale Beratung von Patientinnen und Patienten
19. Nov. 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
19. Nov. 2024

Prävention systemischer Gesundheitsprobleme in der Zahnarztpraxis

Sunstar Gum: Parodontalerkrankungen kontrollieren – für ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement
18. Nov. 2024

Mehr Transparenz, Flexibilität und Komfort

Die ZA führt neues Rechnungsportal ein – Überblick über alle relevanten Rechnungsdokumente
15. Nov. 2024

Besondere Angebote zum Black Friday 2024

Schnäppchen, Rabatte, Deals und Sparangebote bei Instrumentenspezialisten Bien-Air
14. Nov. 2024

Nicht davon abhalten lassen, in die Selbstständigkeit zu gehen

Gesundheitspolitik, Spielräume der Standespolitik und Angebote für den Nachwuchs: der KZVB-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Gast bei „Dental Minds“