Anlässlich des am 10. Dezember 2021 im Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie betonten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und weitere Standesorganisationen noch einmal die Bereitschaft der Zahnärzte, bei Corona-Schutzimpfungen zu helfen.
„Angesichts der derzeit viel zu hohen Infektionszahlen steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Impfung der Bevölkerung die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in Impfzentren, externen mobilen Einheiten und Arztpraxen zu unterstützen. Um darüber hinaus perspektivisch auch in Zahnarztpraxen impfen zu können, müssen zunächst die entsprechenden organisatorischen, technischen und juristischen Aspekte geklärt werden. Die KZBV arbeitet derzeit mit großer Anstrengung daran, diese nötigen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.
Ausführliche Stellungnahme zum Gesetz
Die KZBV hatte bereits vor einigen Tagen eine gemeinsame Stellungnahme mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu dem Gesetzesentwurf vorgelegt. Darin unterstützt die Zahnärzteschaft im Grundsatz die mit dem Gesetz verfolgten Ziele, die Impfungen gegen das Coronavirus voranzutreiben und vulnerable Personengruppen vor Infektionen besonders zu schützen. Allerdings müsse laut KZBV und BZÄK klargestellt werden, dass Impfen haftungsrechtlich als zahnärztliche Tätigkeit zu bewerten ist und dem Haftpflichtversicherungsschutz unterfällt.
Weiterhin müssten entsprechende gesetzliche Regelungen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für Impfungen durch Zahnärzte geschaffen werden. Dies betrifft etwa die Einbindung in die RKI-Impfsurveillance, die Möglichkeit zur Ausstellung von Impfzertifikaten, die Schaffung geeigneter Infrastrukturen für Beschaffung, Lagerung und Handhabung der Impfstoffe, Regelungen zur Vergütung und Abrechnung der mit dem Impfen verbundenen Leistungen oder die Schaffung von effizienten Abrechnungswegen. Dazu könnten Zahnärzte den Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung unterstellt werden. Dies hätte zur Folge, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, die impfen wollen, dies auch unter den gleichen Voraussetzungen wie Ärztinnen und Ärzte tun könnten.
Hohe Bereitschaft zahnärztlicher Praxen in Hessen
„Mit dem Gesetz, das nach Verabschiedung durch den Bundesrat in der kommenden Woche in Kraft treten wird, ist eine rechtliche Grundlage für die Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen worden. Im ersten Schritt kann damit eine Unterstützung der Impfzentren und mobilen Einheiten erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Unterweisung“, kommentiert die Landeszahnärztekammer Hessen das neue Gesetz.
Auch in Hessen verweist man auf die noch offenen Fragen. Wichtig sei jedoch die hohe Bereitschaft der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, ihre medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Dienst der Impfkampagne zu stellen. „Wir haben kürzlich die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in eigener Praxis niedergelassen sind, um Rückmeldung gebeten, ob sie zu gegebener Zeit bereit wären, ihre Patientinnen und Patienten gegen Sars-CoV-2 zu impfen. Nachdem unsere Umfrage in der Welt war, erreichten uns innerhalb kürzester Zeit über 1.000 Zuschriften von Praxen, die sich zur Impfung bereiterklärt haben. Wir hatten mit einer guten Resonanz gerechnet, aber dies hat uns doch positiv überrascht; zumal Fragen nach der Logistik, Kommunikation und Haftung bislang noch nicht abschließend geklärt sind. Die Impfbereitschaft unserer Mitglieder ist mithin weit mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis, was mich persönlich sehr freut“, sagt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH). Man hoffe, dass nun in Kürze die weiteren rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen würden, damit die Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen „bei der großen Aufgabe, die Impfkampagne weiter voranzubringen, aktiv unterstützen können“, so Frank weiter.
Delegiert der Kammerversammlung bekräftigen Unterstützung
Auch die Delegierten der Kammerversammlung in Hessen bekräftigten am Wochenende die große Bereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Impfen. „Wir haben die Bereitschaft und die Befähigung sowie die geeigneten Räumlichkeiten, Impfungen vorzunehmen und damit die Möglichkeit bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen. Was nun noch fehlt sind Software und technische Anbindung an die Meldesysteme sowie die zusätzliche Schulung. Hierzu werden wir auf Bundesebene gemeinsam mit den ärztlichen Spitzenorganisationen ein Schulungskonzept abstimmen und hoffen, dass dies noch bis zum Ende des alten Jahres gelingt. Ich möchte noch einmal allen Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv beteiligen wollen, ganz herzlich danken. Das ist eine großartige Sache, denn Impfen ist schließlich der einzige Weg, rasch zurück in Normalität und Sicherheit zu finden“, so Kammerpräsident Frank zur Delegiertenversammlung.
Nicht in Konkurrenz zu den Ärzten bei Impfstoffbeschaffung
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte bekräftigte nach der Sitzung des Erweiterten Vorstands am 10. Dezember 2021 ebenfalls die aktive Unterstützung der Impfkampagne durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte. Voraussetzung dafür sind nach Auffassung des FVDZ rechtssichere Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes und die Klärung haftungsrechtlicher, logistischer und administrativer Fragen. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Zahnärzteschaft bei der Beschaffung von Impfstoffen nicht in Konkurrenz zur Ärzteschaft tritt.
Voraussichtlich frühestens Mitte Januar Impfungen durch Zahnärzte möglich
Am 10. Dezember 2021 berichtete auch der „Spiegel“ (Spiegel+) online umfangreich über das geplante Impfen durch Zahnärzte und Apotheker. Im Beitrag kommen unter anderem der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und Kammerpräsident in Hamburg, Konstantin von Laffert, und der Präsident der BZÄK, Prof. Dr. Christoph Benz, zum Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte zu Wort. Es gebe eine hohe Nachfrage nach Impfungen beim Zahnarzt, viele Patienten versuchten verzweifelt und vergeblich, Impftermine bei Ärzten zu bekommen. Bis aber alle juristischen Fragen geklärt und bürokratische Hindernisse beseitig seien, werde es aber wohl noch bis Mitte Januar 2022 dauern, konstatieren die Autoren des Beitrags. An diesen Hürden könnte auch das Versprechen des neuen Bundeskanzlers Olaf Scholz, bis Jahresende 30 Millionen Impfungen zu erreichen, scheitern.
Im Beitrag wird auch darauf abgehoben, dass Zahnärzte und Apotheker früh ihre Unterstützung angeboten hätten, aber erst habe der Impfstoff gefehlt, dann hätten die Ärzte das Impfen als ihre Domäne verteidigt. Nun habe der Bund mitten in der vierten Welle erst einmal die gesetzliche Grundlage dafür schaffen müssen, dass auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker impfen dürften. Wegen der vorgeschriebenen Schulungen werde es aber dauern, das meint auch Benz. „Wenn alles gut läuft, können Mitte Januar die ersten Zahnärzte in ihren Praxen impfen“, wird er vom „Spiegel“ zitiert.
Bei den Hausärzten, aber auch in den Bundesländern sehe man vor allem aber einen Mangel beim Impfstoff, vor allem bei den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna, heißt es im Beitrag unter Verweis auf den Vorsitzenden des Hausärzteverbands Ulrich Weigeldt und auf den baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha. (MM)