Die Zahnärzteschaft in Schleswig-Holstein sieht die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in Gefahr. Am 22. März 2023 hat sie ihrer Sorge um die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Zukunft ihrer Praxen eine Stimme verliehen. 200 Teilnehmende nahmen vor Ort im Rendsburger ConventGarten Hotel teil, 450 waren für die Online-Übertragung der Veranstaltung angemeldet.
Der Landesverband des größten unabhängigen Interessensverbands der Zahnärzte, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), und die beiden zahnärztlichen Körperschaften, die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) hatten gemeinsam zu dieser Informations- und Protestveranstaltung in Rendsburg eingeladen. Dabei wurde insbesondere über das neue GKV-Gesetz debattiert.
Das sogenannte Finanzstabilisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) wurde am 20. Oktober 2022 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Eigentlich soll das Gesetz Finanzdefizite in der GKV begrenzen. Doch stattdessen verhindert es mit einer vorgesehenen Honorarbeschränkung für zahnärztliche Leistungen sowie der Rückkehr zu einer strikten Budgetierung eine langfristige und hochwertige zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten im Lande.
„Leistung wird bestraft“
„Mit dem GKV-FinStG ist die Budgetierung zurück. Leistung wird bestraft. Der Leidtragende wird langfristig der Patient sein“, erläutert Dr. Roland Kaden, FVDZ-Landesvorsitzender. „Wir sind Ärzte und sind diesen Protest unserer ethischen Berufsauffassung schuldig. Wir protestieren für unsere Patienten, damit ihre Versorgung nicht den Bach runtergeht.“
Foto: Dr. Christoph F. Kaden
Auch im Privatbereich unveränderter Punktwert
Foto: Dr. Christoph F. Kaden
Die Inflation sowie die steigenden Kosten tun ihr Übriges und tragen zu der immer größer werdenden Sorge in der Zahnärzteschaft bei. Der FVDZ SH, die KZV S-H und die Zahnärztekammer sahen daher die Notwendigkeit, in einer Veranstaltung auf die negativen Folgen für die Patientenversorgung und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen hinzuweisen. Für begrenzte Mittel könne es eben auch nur begrenzte Leistungen geben!