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Praxiserhebung schafft neue Datengrundlage für Vergütungsverhandlungen mit den Kassen

Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) ist eine systematische Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Um noch mehr Zahnarztpraxen die Teilnahme am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) zu ermöglichen, wurde die Abgabefrist der Erhebungsunterlagen bis zum 16. November 2018 verlängert.

Grundlage für Honorarverhandlungen

Mit Hilfe des ZäPP soll in diesem Jahr sowie auch in den Folgejahren eine neue Datengrundlage zu den Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Praxen in ganz Deutschland geschaffen werden. Sie löst die bislang bewährte Kostenstrukturerhebung der KZBV ab und soll diese in ihrer Aussagekraft noch einmal übertrifft. Die Ergebnisse der fortlaufenden ZäPP-Untersuchung sind für künftige Verhandlungen mit Krankenkassen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von mitentscheidender Bedeutung, so die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Position der Zahnärzte stärken


Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Baumann)

Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Je mehr Praxen sich im gesamten Bundesgebiet am ZäPP beteiligen, umso größer ist die Validität und damit auch die Akzeptanz unserer Daten in anstehenden Verhandlungsrunden mit den Kostenträgern. Daher rufe ich erneut alle Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen auf, sich am ZäPP zu beteiligen! Das stärkt die Position des gesamten Berufsstandes auf Landes- und Bundesebene und kommt damit auch unmittelbar den einzelnen Praxen zugute. Jeder vollständig ausgefüllte und fristgerecht eingereichte Fragebogen zählt!“

Weitere Informationen zum ZäPP, Hilfestellungen und begleitende Unterlagen zur Erhebung inklusive einer Auflistung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema können unter www.kzbv.de/zäpp sowie unter www.zäpp.de abgerufen werden.

Hintergrund: Die ZäPP-Erhebung


Mehr als 38.000 Praxen haben in den vergangenen Wochen auf dem Postweg einen ZäPP-Fragebogen erhalten und wurden um die Teilnahme an der Erhebung gebeten. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Als zusätzliches Dankeschön erhalten teilnehmende Praxen nach Abschluss der Untersuchung zudem kostenfreie Kontroll- und Planungsinstrumente.


Durchgeführt wird ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird.


Titelbild: Infoseite der KZBV zum ZäPP (Screenshot: Quintessence News)
Quelle: KZBV Politik Praxisführung

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