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Reaktionen auf den Beschluss des Bundesrats zur Approbationsordnung – FVDZ sieht nur „halbe Novelle“

Der Beschluss des Bundesrats zur Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) wird allgemein begrüßt, wenn auch wichtige Teile fehlen: „Wir als Verband der ZahnÄrztinnen-Dentista e.V. begrüßen natürlich sehr, dass sich der Gesetzgeber nun zur Neufassung der Approbationsordnung durchringen konnte und die Grundlage zahnärztlicher Ausbildung endlich an den wissenschaftlichen Fortschritt der letzten 64 Jahre angepasst wird“, so Dr. Anke Klas, Präsidentin des VdZÄ-Dentista.

Zu bedauern sei, dass die vorklinische Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern vorerst weiter getrennt bleibt. „Wir hätten uns hier mehr Mut gewünscht, schließlich sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte die Fachärzte für die Mundhöhle – und diese wiederum ist ein Spiegel der Allgemeingesundheit.“ Medizin müsse daher einen wesentlichen Teil des zahnmedizinischen Studiums darstellen. Es bleibe zu hoffen, dass dies im Rahmen der Verhandlungen zum Masterplan Medizinstudium 2020 noch einmal aufgegriffen werde.

Besseres Zahlenverhältnis in der Klinik

Ausdrücklich begrüßt VdZÄ-Dentista die Verbesserung des Zahlenverhältnisses Studierende zu Lehrenden im klinischen Abschnitt der Ausbildung – und die ausdrückliche Warnung des Bundesrates, dies dürfe nicht zu einer Verringerung der Studienplatzkapazitäten führen. Dies habe Gender Dentistry bereits 2017 angemahnt, ergänzt PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, Vizepräsidentin Wissenschaft und Gender Dentistry im VdZÄ-Dentista.

Ausweitung der Studienplätze geboten


Dr. Anke Klas, Präsidentin des VdZÄ-Dentista e.V. (Foto: VdZÄ-Dentista)

„Gerade im Hinblick auf den nach wie vor steigenden Frauenanteil unter den Studierenden und die damit verbundenen anstehenden Veränderungen der Ausübung zahnärztlicher Praxistätigkeit müssen wir uns eher für eine Ausweitung der Studienplätze einsetzen“, so Gleissner. Bei unverändert hohem Bedarf sei dies ein wichtiger Schritt für die Sicherstellung zahnärztlicher Versorgung in den kommenden Jahren. „Dass nach so langer Zeit nun endlich eine verlässliche Neuordnung zahnärztlicher Ausbildung auf den Weg gebracht wurde, kann schon als Meilenstein verstanden werden“, fasst Präsidentin Klas zusammen.

Halbe Novelle nach 63 Jahren Stillstand


ZA Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ (Foto: FVDZ)

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lenkt den Blick auf die kritischen Punkte: „Wir hätten uns eine zahnärztliche Approbationsordnung aus einem Guss gewünscht,“ kommentierte der Bundesvorsitzende des FVDZ, Harald Schrader, die Neuregelung. Nach 63 Jahren Stillstand und ohne jegliche Neuerung wäre es an der Zeit gewesen, die Innovationskraft, die in der Zahnmedizin steckt, auch in der Approbationsordnung für Zahnärzte sichtbar zu machen. Was nun geschieht, ist eher Stückwerk. Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich der ‚Masterplan 2020 Medizin‘ nicht auch um Jahre verzögert.“

Der Freie Verband erinnert an die schwierige Geschichte der ZApprO: Nach mehr als zweieinhalb Jahren und zähem Ringen der Länder mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe der Bundesrat die Neuregelung der zahnärztlichen Approbationsordnung nun endlich am 7. Juni 2019  verabschiedet. Aus den Ländern hatte es gegenüber dem Entwurf der neuen ZApprO erhebliche Widerstände gegeben, die sich maßgeblich auf die angeblich mangelnde Finanzierbarkeit bezogen. Gleich zwei Mal war die Verordnung im Bundesrat gescheitert und nun nur erneut durch den Druck des BMG auf die Tagesordnung gekommen. Die nun verabschiedete Fassung sei jedoch lediglich eine halbe Novelle, denn der Bereich der ersten fünf vorklinischen Semester bleibt von der Novellierung ausgenommen und soll erst mit dem Masterplan 2020 Medizin neu geregelt werden.

Weiter zahntechnische und prothetische Ausbildung

Zufrieden zeigte sich der FVDZ-Bundesvorsitzende Schrader damit, dass die zahntechnische und prothetische Ausbildung im Zahnmedizinstudium erhalten bleibt. „Dafür ist der FVDZ in den vergangenen zwei Jahren massiv eingetreten, denn ein Zahnarzt muss in der Lage sein, zahntechnische Werkstücke beurteilen, herstellen und bearbeiten zu können.“

Frage der Finanzierung mit dem Bund offengehalten

Dass mit dem zusätzlichen Antrag aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen, den Bund an der Finanzierung und den Folgekosten zu beteiligen, zumindest der Ball im Spiel gehalten wird, sieht der FVDZ ebenfalls positiv. „Eine bessere Betreuungsrelation und die Beibehaltung der Studienplatzkapazitäten werden nicht zum Nulltarif zu haben sein“, betonte Schrader. „Wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, wird sich auch mit einer Neuregelung der Approbationsordnung nichts ändern.“

Die Verordnung zur Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) war am 7. Juni 2019 vom Bundesrat mit einigen Änderungswünschen, so zur Vorklinik, verabschiedet worden. Wie es heißt, seien diese Änderungswünsche bereits im Vorfeld mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt worden, sodass die Verordnung jetzt zügig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und dann zum Oktober 2020, also zum Wintersemester 2020/2021, in Kraft treten kann. (Quellen: VdZÄ – Dentista e.V./FVDZ)

Titelbild: eldar nurkovic/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Politik Zahnmedizin

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