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Die Unternehmereigenschaft in einem gedeckelten System verhindert effektive Solidarität und gemeinsames Auftreten – eine Analyse von Dr. Uwe Axel Richter

(c) SERSOLL/Shutterstock.com

„Für das gesamte Jahr 2022 sehen wir die Inflationsrate in der europäisch harmonisierten Berechnung in Deutschland bei über 8 Prozent. […] In Summe ist in den Herbstmonaten sogar eine Inflationsrate von 10 Prozent möglich. Zweistellige Inflationsraten wurden in Deutschland das letzte Mal vor über 70 Jahren gemessen.“

Diese Einschätzung äußerte nicht irgendwer, sondern der Präsident der Deutschen Bundesbank Dr. Joachim Nagel. Als Unternehmer – und das sind niedergelassene Zahnärzte, Ärzte und Apotheker – sollte man in Anbetracht der Unwägbarkeiten, vor allem angesichts der Preissteigerungen, Unsicherheit bei den Primärenergien sowie Strom, davon ausgehen, dass mit der derzeitigen Inflationsrate von 8,1 Prozent für die kommenden Monate das Ende der Fahnenstange auf der Kostenseite bei weitem noch nicht erreicht sein wird.

Kosten- und Forderungsmanagement nötiger denn je

Für diese Einschätzung muss man kein Pessimist sein, es reicht die kritische Betrachtung der Aktionen unserer Bundesregierung, um mit dem diesbezüglich Schlimmeren zu rechnen. Das gilt im Übrigen auch für die Zinsentwicklung, und zwar nicht nur für klassische Darlehen, sondern auch für den von der Bank eingeräumten Dispositionskredit. In einer solchen Situation sind effektives Kosten- und Forderungsmanagement essenziell. Da wir schon mal dabei sind: Wer bis dato noch nicht über Factoring nachgedacht hat, sollte es jetzt tun.

Für ein wenig mehr Geld …

Und dann ist da noch etwas: Praxisinhaberinnen und -inhaber können bei aller Personalsparsamkeit nun mal nicht allein arbeiten. Die wirtschaftliche Situation der „eigenen“ Angestellten darf deshalb schon aus „Eigennutz“ nicht aus dem Auge gelassen werden. Denn wenn das Einkommen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorne und hinten nicht mehr reicht, endet selbst die stärkste Loyalität zu einem langjährigen Arbeitgeber. Dass die Situation für viele Angestellte auch in den Kliniken prekär wird, zeigen die Forderungen nach einem Inflationsausgleich in Verbindung mit einem neuen Rettungsschirm.

Katastrophales Timing bei den Gesetzen

Da trifft es sich gut, dass die Bundesregierung bei den stationären Einrichtungen hinsichtlich der hohen Energiekosten und der steigenden Inflation bereits laut über Unterstützungsmaßnahmen nachdenkt. Hinsichtlich der ambulanten Einrichtungen hört man zu dem sich auftürmenden Problem bis dato jedoch null, nada, nix – und das unabhängig von der politischen Couleur. Dafür legt der Bundesgesundheitsminister Spargesetze mit uralten Mitteln – Stichwort Deckelung der Vergütung – auf. Als ob die ambulante Versorgung ein Spielfeld der Damen und Herren mit den tiefen Taschen wäre.

Kassenfunktionäre – kein Freund und Helfer

Zu dieser politischen Fehleinschätzung tragen gerade die hochrangigen Kassenfunktionäre maßgeblich bei. Da wird die Reaktion der niedergelassenen Ärzte auf das Streichen der Neupatientenregelung von Johannes Bauernfeind, AOK-Vorstandsvorsitzer Baden-Württemberg, in einem Interview als „völlig unangemessen und übertrieben“ gegeißelt und mit dem Hinweis garniert, „dass dies auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.“ Und weiter: „Wer sich entscheide, als Vertragsarzt zu arbeiten, müsse auch die Honorarregelungen akzeptieren. Dass es im Einzelfall auch Mischkalkulationen gibt und nicht jeder Handgriff in der Praxis honoriert wird, ist für mich kein Skandal. Das ist auch in anderen Berufen so.“

Offensichtlich ist dem angestellten und topbezahlten Vorstandsvorsitzenden der Unterschied zwischen Selbstständigen und Angestellten nicht klar. Und auch nicht, dass die Neupatientenregelung des TSVG die Folge oder besser Kompensation der einseitig vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verlängerten Praxisöffnungszeiten von 20 auf 25 Wochenstunden war.

Kosten steigen unlimitiert, Einnahmen streng gedeckelt

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz kappt nun die Neupatientenregelung, gleichzeitig sollen die verlängerten Praxisöffnungszeiten aber bestehen bleiben. Das verschärft das bereits bestehende Ertragsdilemma zusätzlich, denn die Kosten einer Praxis steigen in der jetzigen Situation weit über das übliche und kalkulierbare Maß hinaus – bei im GKV-System gleichzeitig gedeckelten Einnahmen.

Der nächste Schutzschirm, weil die Honorarentwicklung nicht reicht

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der Bundesärztekammer (BÄK) wie auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einem Energieschutzschirm beziehungsweise Energiegeld nur mehr als verständlich. Aber was bleibt anderes übrig, wenn man wie die KBV mit einer Forderung von 6 Prozent Steigerung des Orientierungspunktwerts für das kommende Jahr in den Vermittlungsausschuss hinein geht und mit 2 Prozent wieder herauskommt. Das ist nicht nur angesichts der derzeitig bei 8 Prozent liegenden Inflation kein gutes Verhandlungsergebnis. Zieht man die Kostensteigerungen für Energie, Material, Zinsen, aber auch Gehälter für die Mitarbeiter in Betracht, wird die wirtschaftliche Luft schnell dünn. Das kann sich zwar kein Politiker vorstellen und auch die mit den üblichen Neidargumenten kommenden Kassenvorstände nicht. Aber für die ist der Praxisüberschuss auch gleichbedeutend mit Einkommen der Niedergelassenen.

Der richtige Adressat ist der Wirtschaftsminister

Insofern wäre die Forderung nach einem Rettungsschirm zum jetzigen Zeitpunkt schwer vermittelbar gewesen. In diesem Zusammenhang: Was assoziieren Sie bei den Worten Energiegeld oder gar Energieschutzschirm? Ob der grüne und ideologiegestählte Bundeswirtschaftsminister Habeck darauf anspringen wird und die Praxen in die Unterstützungsprogramme für den Erhalt kleiner und mittlerer Unternehmen aufnehmen wird? Im Gegensatz zur GKV und angesichts der hoffentlich zeitlich begrenzten Kostenproblematik wäre dieses Ministerium der richtige Ansprechpartner. (Das adressieren auch die Kassenärzte.) Aber Zweifel sind durchaus angebracht, ist doch das jetzige ambulante System nicht der grüne Favorit für die Gesundheitsversorgung.

Und was sagen KZBV, BZÄK oder gar der FVDZ?

Stellt sich die Frage, warum ich mich an dieser Stelle hauptsächlich über die Ärzteschaft auslasse? Ganz einfach, denn von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Freiem Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kam zu diesem Thema bis dato eher wenig. Warum eigentlich?

Immerhin äußerte sich die BZÄK vergangene Woche mittels Pressemeldung. Zitat: „Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert daher, dass die finanziellen Auswirkungen der massiven Preissteigerungen auch im ambulanten Bereich abgefedert werden. Alle Zahnarztpraxen sollen analog zu den zugesicherten Hilfen des Bundesministeriums für Gesundheit für Kliniken und Pflegeheime ebenfalls berücksichtigt werden. So könnte zum Beispiel das bereits existierende Energiekostendämpfungsprogramm für die Industrie auch für kleinere und mittlere Unternehmen geöffnet werden und eben auch für den ambulanten zahnmedizinischen Bereich.“ Immerhin.

Nach dem Sturm ist vor dem Sturm

Bleibt die alles entscheidende Frage: Ist die ambulante Gesundheitsversorgung Daseinsvorsorge, die der Staat absichern muss, oder privates Betriebskostenrisiko für die Praxisbetreiber? Sind die geschilderten Forderungen also sinnvoll? Angesichts des hoch-, gar überregulierten Systems aus Bema oder EBM, welches gedeckelt ist und damit die unternehmerischen Aktivitäten hinsichtlich Kosten und Umsatz der Niedergelassenen im GKV-Bereich maximal limitiert, kann das Betriebskostenrisiko keinesfalls alleinig den Praxisinhabern zufallen. Insoweit sind die Forderungen sinnvoll und berechtigt.

Im Hamsterrad läuft man allein

Ob sie sich durchsetzen lassen, steht auf einem anderen Blatt. Die Erfahrungen der Vergangenheit lassen vermuten, dass auch in dieser zunehmend schwieriger werdenden wirtschaftlichen Situation jeder allein versuchen wird, das Problem für sich in den Griff zu bekommen. Bis zur Entscheidung, die Brocken hinzuschmeißen, wenn der Lohnpunkt nicht mehr erreicht werden kann.

Unternehmereigenschaft versus Solidarität

Genau an dieser Stelle, an der Unternehmereigenschaft, die im GKV-System dann doch keine sein darf, liegt der berühmte Hase im Pfeffer. Oder anders formuliert: die Fessel des GKV-Systems. Diese ist in der Zahnärzteschaft im Vergleich zu der Ärzteschaft deutlich kleiner, was nicht gleichbedeutend mit schwächer sein muss. Denn Niedergelassene, obwohl sie von außen als große und homogene Gruppe erscheinen, arbeiten und verdienen für sich allein. Der Umsatz des einen ist im Zweifel der Nicht-Umsatz des anderen. Es ist diese Unternehmereigenschaft, die in der Konsequenz die Solidarität miteinander und eine effiziente und effektive Gruppenbildung verhindert. Zumindest eine, die die politisch Verantwortlichen ernst zu nehmen hätten.

Kammern, KZVen und KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr muss man dazu nicht sagen. Auch wenn in der Seefahrt gilt, dass der Sturm sich nicht darum kümmert, unter welcher Flagge ein Schiff segelt.

Dr. Uwe Axel Richter, Fahrdorf


Foto: Verena Galias
Dr. med. Uwe Axel Richter (Jahrgang 1961) hat Medizin in Köln und Hamburg studiert. Sein Weg in die Medienwelt startete beim „Hamburger Abendblatt“, danach ging es in die Fachpublizistik. Er sammelte seine publizistischen Erfahrungen als Blattmacher, Ressortleiter, stellvertretender Chefredakteur und Chefredakteur ebenso wie als Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer. Zuletzt als Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ in Berlin tätig, verfolgt er nun aus dem hohen Norden die Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen – gewohnt kritisch und bisweilen bissig. Kontakt zum Autor unter uweaxel.richter@gmx.net.

Quelle: Quintessence News Politik Praxisführung Wirtschaft

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