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Verordnung soll nach Ostern auf den Weg gebracht werden – keine Anrechnung von Kurzarbeitergeld und Soforthilfe

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, den sogenannten Schutzschirm, der die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Gesundheitsbereich abmildern soll, auch auf Zahnärzte, Physiotherapeuten und Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren auszudehnen. Eine entsprechende Verordnung soll direkt nach Ostern auf den Weg gebracht werden.

Das erklärte Spahn gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Ostersamstag. Im Beitrag des RND heißt es „Zahnärzte bekommen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten. Auf die Boni werden weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.“

Dies ist auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit mit Datum vom 11. April 2020 so dargestellt worden. Am 13. April 2020 wurde eine neue Formulierung eingestellt: „Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung.“ Spahn wird hier so zitiert: „Viele Patientinnen und Patienten sind derzeit verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Therapeuten und Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg. Auch die Einrichtungen für Eltern Kinde-Kuren brauchen unsere Unterstützung. Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, werden wir hier Verluste abfedern und Liquidität sichern."

Verordnung soll noch vor Ende April in Kraft treten

Eine entsprechende Verordnung sei bereits vorbereitet und könne nach den Osterfeiertagen in das erforderliche Beratungsverfahren gehen. Man rechne damit, dass die Verordnung zum Ende kommender oder Anfang übernächster Woche, also vor Ende April, in Kraft treten könne, hieß es dazu aus der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Nach dem in Rekordzeit verabschiedeten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, das auch Regelungen für die ambulant tätigen Ärzte enthält, waren von Zahnärzten, Physiotherapeuten und anderen Heilmittelerbringern die Forderungen an die und die Verhandlungen mit der Politik verstärkt und intensiviert worden, um auch für diese Berufe einen finanziellen Schutzschirm zu erreichen. Gesundheitspolitiker hatten daraufhin angekündigt, nach der Osterpause weitere Regelungen treffen zu wollen. Gesetzliche Regelungen erfordern jedoch eine deutlich längere Vorbereitung. Die jetzt vorbereitete Verordnung (nach dem Infektionsschutzgesetz) wird deutlich schneller erlassen und wirksam werden können.

Die Verordnung wird so lange gelten, wie die Bundesregierung aufgrund der Entwicklungen bei den Infektionszahlen und Erkrankungen mit SARS-CoV-2/Covid-19 den ausgerufenen Pandemie-Fall aufrechterhält. (MM)

Aktualisiert um die geänderte Information auf der Internetseite des BMG am 14. April 2020. -Red.

Titelbild: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) (Foto: BMG)
Quelle: Quintessence News Politik Praxisführung

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