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Erste Lieferungen für Notfallversorgung auf dem Weg – Corona-Patienten sollen in Notfallpraxen behandelt werden

Für die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern inzwischen eingerichteten 170 Schwerpunktpraxen, in denen Corona-Patienten im Notfall behandelt werden sollen, ist jetzt eine erste Lieferung Schutzausrüstung auf dem Weg. Das teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 8. April 2020 mit.

Durch gemeinsame intensive Anstrengungen sei es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen, die bis dato fehlende Schutzausrüstung für unaufschiebbare zahnärztliche Notfallbehandlungen von Patientinnen und Patienten zu beschaffen und bereitzustellen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) betroffen sind oder bei denen ein Verdacht hierfür besteht, so die KZBV.

Praxen ausschließlich für infizierte Patienten und Verdachtsfälle

Vor kurzem haben wir erste Auslieferungen der dringend benötigten Schutzausrüstungen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vornehmen können, die diese an die Schwerpunktpraxen verteilen werden“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „In den kommenden Tagen werden wir die KZVen zudem mit zertifizierten FFP2-Masken, Schutzanzügen und Gesichtsvisieren beliefern, die die KZBV beschaffen konnte. Damit sind die von den KZVen eingerichteten 170 Schwerpunktpraxen in den Ländern dann vollumfänglich einsatzbereit. Diese Praxen sind ausschließlich für die akute Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten vorgesehen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht.“

Konzentration der Notfälle soll Risiken minimieren


Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (Foto: KZBV/axentis.de)

Das Ministerium sowie auch die KZBV stimmen in der aktuellen Pandemie-Situation darin überein, dass das Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen für Patientinnen und Patienten, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so weit wie möglich reduziert werden muss. „Aus diesem Grund soll die Schmerz- und Notfallbehandlung infizierter, unter häuslicher Quarantäne stehender Patienten sowie von Corona-Verdachts-Fällen ausschließlich in bundesweit etwa 30 Behandlungszentren an Universitätszahnkliniken, Kliniken mit einer Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Kliniken mit einem Fachbereich Zahnmedizin sowie in etwa 170 speziellen Schwerpunktpraxen erfolgen, die zuvor von den KZVen festgelegt wurden,“ sagte Eßer.

Patienten sollen immer vorher anrufen

„Unter Beachtung der hohen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die in Zahnarztpraxen in Deutschland zum Standard gehören, ist die erforderliche Versorgung von Patienten ohne Symptomatik einer Coronavirus-Infektion sichergestellt. Wir bitten aber alle Patientinnen und Patienten, vor einer Behandlung mit der jeweiligen Zahnarztpraxis telefonisch Kontakt aufzunehmen und alles Weitere zu besprechen“, so Eßer.

Mischform aus den Modellen

Damit ist das von KZBV und BZÄK vorgeschlagene Modell, Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen/Covid-19-Erkrankungen oder unter Quarantäne stehende Patienten in zahnärztlichen Notfällen in speziellen Zentren zu behandeln, nun in einer Mischform umgesetzt. Ursprünglich war der Gedanke, diese Patienten nur an etwas 160 Kliniken mit MKG- oder zahnmedizinischen Abteilungen zu behandeln – dieser Vorschlag war zwar laut KZBV von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn befürwortet worden, die Umsetzung konnte aber nur durch die Gesundheitsminister der Länder erfolgen. Dies war damit nicht bundesweit möglich. Als Plan B galt die Einrichtung von vertragszahnärztlichen Praxen als Notfallpraxen. Die KZVen hatten dazu Umfragen unter den vertragszahnärztlichen Praxen durchgeführt, wer dazu auf freiwilliger Basis bereit sei. Diese Praxen und Kliniken sollen jetzt mit der für die Behandlung dieser Patientengruppe notwendigen Schutzausrüstung ausgestattet werden. Alle anderen Zahnarztpraxen sollen diese Patienten damit nicht mehr behandeln müssen, sondern sie an diese Notfallpraxen überweisen. Dazu sind bei den KZVen und Kammern zentrale Corona-Notfallnummern eingerichtet worden, wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz. Die KZBV hat zusammen mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zudem ein Handout erarbeitet, dass die verschiedenen Vorgehensweisen in den Zahnarztpraxen in Flowcharts etc. zusammenfasst. Dieses wird laufend aktualisiert.

Informationen zur Coronavirus-Pandemie

Die KZBV hat unter der Sonder-Website www.kzbv.de/coronavirus zahlreiche gesicherte Informationen zum Thema SARS-CoV-2 für Praxen und Patienten zusammengetragen, auch zu den speziellen Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Zahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer stellt auf ihrer Internetseite ebenfalls umfangreiche Informationen und Ausarbeitungen für Zahnarztpraxen rund um die Corona-Pandemie zur Verfügung. (MM)

Quelle: Pressemitteilung der KZBV/Quintessence News

Titelbild: sunfe/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Politik Team Praxisführung

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