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Nachholeffekt bei Leistungen ist weitgehend ausgeblieben – Berichte, Resolutionen und Beschlüsse der KZBV-Vertreterversammlung in München

Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV, stellte die Ergebnisse der Bürokratiebefragung auf der KZBV-Vertreterversammlung in München vor.

(c) KZBV/Knoff

Dr. Marion Marschall

Die Zahnarztpraxen fühlen sich vor allem durch die Telematikinfrastruktur belastet. Das ergab eine Online-Befragung zur Bürokratielast, die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durchgeführt wurde. Die Ergebnisse stellte Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV, auf der Herbst-Vertreterversammlung am 23. und 24. November 2022 in München vor.

Zum Bericht gab es auch einen Antrag des Vorstands mit dem Titel „Gemeinsam Bürokratie abbauen“, mit dem der KZBV-Vorstand beauftragt wurde, konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorzulegen, der einstimmig angenommen wurde. Laut Bericht steht das Thema „Telematik/EDV-Technik“ sowohl bei der Belastungsintensität als auch beim Zeitaufwand für die Praxen in den alten wie in den neuen Bundesländern an der Spitze. Auch die damit verbundene „Erstattung der einzelnen Komponenten der Telematikinfrastruktur“ liegt bei Intensität und Zeitaufwand weit oben. Hier wünschen sich die Praxen unbedingt ausgereiftere Lösungen und mehr Unterstützung durch ihre KZVen bei Einführung, Installation und Umsetzung. Von den befragten Praxen wurden auch praktikable Datenschutzregelungen gewünscht, um App- und cloudbasierte Lösungen nutzen zu können. Damit verbunden, wird auch die Digitalisierung insgesamt als unzureichend bewertet – mit dem Nebeneinander von Digital und Analog und einem zu restriktiven Datenschutz, aber auch Versäumnissen und Nachholbedarf bei KZVen und Krankenkassen.

„Aus den ergänzenden Freitextantworten der Teilnehmer wird deutlich, dass die Zahnärzte die kritisierten Themen nicht pauschal ablehnen, sondern vor allem unnötigen Aufwand und unausgereifte Umsetzungen erkennen, mit denen die Praxen alleine gelassen werden. Die daraus entstehende Belastung ist vor allem eine zeitliche: Die als überflüssig empfundenen Bürokratieaufwände sorgen für Frust, weil sie wertvolle Ressourcen binden und so die zahnärztliche Kerntätigkeit – die Behandlung der Patienten und die Zeit für die Patienten – mehr und mehr zu kurz kommt“, heißt es im Fazit des Berichts.

Insgesamt wenden Zahnärztinnen und Zahnärzte laut Befragung, für die 2.347 vollständig ausgefüllte Online-Fragebögen aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewertet wurden, durchschnittlich sechs Stunden pro Woche für bürokratische Aufgaben auf, Praxismitarbeiterinnen rund 2,5 Stunden pro Woche. Der Beschluss und der vollständige Bericht können auf der Internetseite der KZBV abgerufen werden.

Aktueller Stand bei den i-MVZ

Hendges stellte in seinem Bericht nicht nur die in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode des KZBV-Vorstands erzielten Ergebnisse vor, die mit großem Beifall bedacht wurden (siehe dazu auch „Scharfe Kritik an Lauterbach: ‚Das Maß ist voll, Herr Minister!‘“). Er berichtete auch über den aktuellen Stand bei den investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren (i-MVZ), von denen die KZBV aktuell 379 zählt, die zu 13 Finanzinvestoren gehören. 57 Prozent dieser i-MVZ sind allein in Nordrhein, Bayern und Baden-Württemberg angesiedelt. Zu diesem Thema hatte schon der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek in seinem Grußwort eine Bundesratsinitiative der Ländergesundheitsminister im Bundesrat angekündigt. Ein Antrag des Vorstands „Vergewerblichung der Zahnheilkunde endlich stoppen“ wurde von den Delegierten einstimmig angenommen.

Nachholeffekte ausgeblieben, starker Zuwachs bei PAR

In seinen Ausführungen machte Hendges auch deutlich, dass der erwartete deutliche Nachholeffekt nach den Lockdowns in der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 in den Praxen ausgeblieben ist. Die Leistungsinanspruchnahme ist zwar in einigen Bereichen gestiegen, allerdings zeigten sich 2022 in der Folge des Ukraine-Kriegs die Wirkungen von Energiekrise und Inflation, vor allem beim Zahnersatz. „Aufgefangen“ wurden die ausbleibenden Zuwächse von der neuen PAR-Richtlinie mit einem starken Anstieg bei neuen Behandlungen, Punktwert und Gesamtbetrag. Dies zeige auch den hohen Behandlungsbedarf in der Bevölkerung und die große Bereitschaft der Praxen, die neue PAR-Richtlinie auch umzusetzen.

Umso dramatischer ist daher, dass Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und sein Ministerium die aus den bereits begonnenen Behandlungen resultierenden Folgeleistungen der PAR-Strecke für 2023 und 2024 in den Berechnungen der zu erwartenden Kassenausgaben für diese Jahre nicht berücksichtigt haben, so Hendges. Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer hob in der weiteren Diskussion darauf ab, dass die Praxen ein konkretes Vorgehen von den KZVen erwarteten, „wie wir regional mit der PAR umgehen können“. In zwei Resolutionen – zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und zur allgemeinen Gesundheitspolitik „Das Maß ist voll“ –, die einstimmig angenommen wurden, wiesen die Delegierten die Politik auf die Folgen ihres Handelns für die zahnärztliche Versorgung der Menschen und für die Zahnarztpraxen und die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hin. (Alle politischen Beschlüsse und die Reden des Vorstands sind auf der Internetseite der KZBV veröffentlicht.)

Gute Grundlage für die Praxen wird von der Politik konterkariert

Mit den zahlreichen neuen Leistungen – von der aufsuchenden Betreuung über die neuen Positionen für Kleinkinder, die Mehr- und Zusatzleistungen in der Kieferorthopädie, die derzeit noch in Abstimmung sind, die Unterkieferprotrusionsschienen bis zur neuen PAR-Richtlinie – habe der scheidende KZBV-Vorstand mit viel Herzblut die Grundlage gelegt, der sich verändernden Morbidität auch im Leistungskatalog für die vertragszahnärztliche Versorgung entsprechende neue Leistungen gegenüberzustellen, erklärte Hendges unter Beifall der Delegierten. Umso schlimmer sei es, dass mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und den Deckelungen bei Punktwerten und Gesamtvergütung Maßnahmen von der Politik ergriffen worden seien, die für die zahnärztlichen Honorare negativ in die Zukunft wirken werden.

Pleiten, Pech und Pannen bei der Gematik

Dr. Karl-Georg Pochhammer befasste sich in seinem Bericht mit der TI
Dr. Karl-Georg Pochhammer befasste sich in seinem Bericht mit der TI
KZBV/Knoff
Dr. Karl-Georg Pochhammer hatte die undankbare Aufgabe, die schier endlose Reihe von Problemen und Ärgernissen mit der Telematikinfrastruktur und den Entscheidungen der Gematik und des Bundesgesundheitsministeriums vorzustellen. Letzter Coup der Krankenkassen: Die Praxen sollen die TI-Kosten vorfinanzieren, so die Forderung, die jetzt auch in den Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes rutschen soll. So gab es auch diesmal wieder zahlreiche einstimmig angenommene Anträge dazu, so zur TI-Finanzierung, zur elektronischen Patientenakte, zum E-Rezept und zur lückenlosen Aufklärung des Konnektortausch-Problems.

EBZ einzige Erfolgsgeschichte

Einzige Erfolgsgeschichte für die Zahnarztpraxen in Verbindung mit der TI ist das von der KZBV, den Krankenkassen und den PVS-Herstellern gemeinsam entwickelte Elektronische Beantragungswesen Zahnärzte, kurz EBZ. Schon Martin Hendges hatten den aktuellen Stand dazu referiert – zum 1. Januar 2023 wird der elektronische HKP in allen Praxen Pflicht, dann beginnt auch der Rollout des elektronischen PAR-Antrags, der dann zum 1. Juli 2023 verbindlich werden wird. Bereits mehr als 32.000 Zahnarztpraxen (rund 85 Prozent) sind an das dafür nötige KIM angeschlossen, 96 Prozent der PVS-Anbieter haben die nötigen Module eingebunden. Die Delegierten forderten daher den Vorstand auf, den eHKP auch für die sonstigen Kostenträger zu prüfen, um ein Nebeneinander von elektronischen und Papierverfahren zu vermeiden.

Problem Amalgam

Auch das Thema Amalgam beschäftigte die Vertreterversammlung, da aktuell kein zuzahlungsfreies Füllungsmaterial mit ähnlicher Langzeitbewährung und einfacher Verarbeitung wissenschafltich gesichert zur Verfügung steht. Die Delegierten fordern die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt von Dentalamalgam als Füllungsmaterial und alternativ für ein Verbot von Dentalamalgam erst nach 2030 einzusetzen. Parallel wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah eine wissenschaftliche Multicenter-Studie zu finanzieren, um alternative Füllungsmaterialien zu bewerten.

Einstimmiger Beschluss gegen gesetzliche Vorgabe zur Parität

Ass. iur. Meike Gorski-Goebel, Vorstand  KZV Sachsen, sprach sich gegen die jetzt als „Omnibus“ kurzfristig geplanten Vorgaben zur Parität aus.
Ass. iur. Meike Gorski-Goebel, Vorstand KZV Sachsen, sprach sich gegen die jetzt als „Omnibus“ kurzfristig geplanten Vorgaben zur Parität aus.
KZBV/Knoff
Auch die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz angehängte Regelung für mehr Repräsentanz von Frauen in den Vorständen von KVen/KZVen und KBV/KZBV war Gegenstand eines Antrags aus dem Kreis der Delegierten, der am Ende von den zu der Zeit im Saal anwesenden Delegierten einstimmig angenommen wurde. Zu diesem Antrag hatte es im Vorfeld und im Hintergrund der VV heftige Diskussionen gegeben – auf offener Bühne wurde er nicht diskutiert. Meike Gorski-Goebel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Sachsen, sprach sich offen für diesen Antrag aus. Es sei unwürdig und unnötig, eine solche Regelung als Omnibus an ein Gesetz anzufügen. Die neue Regelung greife mitten in bereits laufende Prozesse, in vielen KZVen habe man zudem die Beschlüsse zur Frauenförderung ernst genommen und auch umgesetzt.

Interessante Ergebnisse aus dem eigenen Datenpool

Der vor vielen Jahren angestoßene eigene Datenpool der KZVen und der KZBV zur vertragszahnärztlichen Versorgung bringt jetzt sehr nutzbringende Ergebnisse. Das zeigte der hessische KZV-Vorstandsvorsitzende Stefan Allroggen als Vorsitzender des Datenkoordinierungsausschusses seinen Kolleginnen und Kollegen und den ehrenamtlichen Delegierten an Beispielen aus Hessen. So lassen sich jetzt die Leistungsentwicklungen/Zahl der Praxen/Zahl der Vertragszahnärzte in der eigenen KZV mit anderen KZVen und mit dem Bund vergleichen, lassen sich Versorgungsgrad und sozioökonomische Zahlen wie Kaufkraft der Bevölkerung bis auf die einzelnen Versorgungsbezirke herunterbrechen. Es lassen sich Trends und Prognosen ableiten und Entwicklungen rückwirkend bis 2015 verfolgen. Dies sei ein sehr wertvolles Tool nicht nur für die Vertragsverhandlungen, sondern auch für die Sicherstellung der Versorgung geworden, so Allroggen.

Weitere Beschlüsse der Vertreterversammlung betrafen die Unabhängige Patientenberatung, Aufträge für Datenanalysen und Zeitmessstudien, den Haushalt und die Finanzen der KZBV und die Reisekosten-, Sitzungsgeld- und Aufwandsentschädigungsordnung, die die KZBV-Vertreterversammlung jetzt auch nicht mehr frei regeln darf. Sie ist seit einer Gesetzesänderung als Teil der Satzung nun von der Aufsicht, sprich dem Bundesgesundheitsministerium, zu genehmigen. Ein weiteres Beschneiden der Rechte der Selbstverwaltung, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln, wie die Delegierten heftig kritisierten. Alle politischen Beschlüsse und die Reden des Vorstands sind auf der Internetseite der KZBV veröffentlicht.)

Dr. Marion Marschall, Berlin

 

Quelle: Quintessence News Politik Nachrichten Praxis

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