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KZBV zum Koalitionsvertrag der Regierungsparteien – iMVZ wirksam regeln, Niederlassungsbereitschaft fördern

(c) Pusteflower9024/Shutterstock.com

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt, dass Prävention eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD einnimmt. Gleichzeitig appelliert sie an die neue Bundesregierung, in diesem Zusammenhang die notwendigen Weichen für einen gesundheitspolitischen Kurswechsel zu stellen, und bietet dafür ihre Expertise an.

Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, nimmt zum Koalitionsvertrag Stellung: „Der bisherige Ansatz, vornehmlich Krankheiten zu behandeln, anstatt diesen durch verstärkte Präventionsmaßnahmen frühzeitig wirksam entgegenzutreten, stößt an seine Grenzen. Dass Prävention der Schlüssel für die mittel- und langfristige Entlastung der GKV-Finanzen ist, zeigt die konsequente Präventionsausrichtung in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Damit ist es uns gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitungen des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,8 Prozent. Die Zahnmedizin ist somit kein Kostentreiber innerhalb der GKV.“

Thema Volkskrankheit Parodontitis in der Prävention nicht vergessen

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, auf der Pressekonferenz zur DMS •6
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, auf der Pressekonferenz zur DMS •6
Foto: KZBV/Nürnberger
Zugleich beweise die kürzlich veröffentlichte Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6), „dass unsere präventionsorientierte Herangehensweise bahnbrechende Erfolge für die Mundgesundheit der Bevölkerung erzielt hat“, so Hendges, und weist bei dieser Gelegenheit auf die in den Jahren 2023 und 2024 durch die Lauterbach‘sche Budgetierung zahnärztlicher Leistungen im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ausgebremste Therapie der Volkskrankheit Parodontitis hin. „Umso wichtiger ist, dass dieser Ansatz auch bei der Parodontitisbehandlung konsequent umgesetzt wird. Denn nach den Ergebnissen der DMS  6 haben rund 14 Millionen Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung. 2021 haben wir mit der präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine Therapie in die Versorgung gebracht, der dann aber infolge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Mittel entzogen wurden – mit fatalen Folgen für die Patientenversorgung.“

Investitionen in Prävention sind nachhaltig

Hendges appelliert daher an die künftige Regierungskoalition: „Kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen sind weder zielführend für eine verbesserte Versorgung noch tragen sie zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bei. Allein Investitionen in präventive Maßnahmen führen nachhaltig dazu, die Krankheitslast und damit letztlich die GKV-Ausgaben zu reduzieren. Infolgedessen ist es notwendig, die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen gesetzlich zu verankern und für die Versorgung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“

Verlässliche Rahmenbedingungen für die Zahnarztpraxen

Um die bislang erreichten Erfolge im Hinblick auf die Mundgesundheit zu erhalten und weiter auszubauen sowie langfristig die Versorgung – vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen – sicherstellen zu können, benötigten die inhabergeführten Zahnarztpraxen vor allem verlässliche finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen, so der KZBV-Vorstandsvorsitzende. Entsprechend müssten diese für die vertragszahnärztliche Versorgung in dieser Legislaturperiode dringend und zielgenau weiterentwickelt werden. „Richtige und wichtige Signale für die Zahnarztpraxen und jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich niederlassen wollen, sind daher die Ankündigung sowohl eines Bürokratieentlastungsgesetzes als auch eines iMVZ-Regulierungsgesetzes im Koalitionsvertrag. Damit aber die dynamische Entwicklung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren wirksam eingedämmt wird, muss eine räumliche und fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich eingeführt werden. Transparenz über die Eigentümerstruktur allein reicht nicht aus“, kritisiert Hendges die im Koalitionsvertrag umrissene Regelung. Dort heißt es: „Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz), das Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt.“

„Gerne bieten wir der neuen Bundesregierung unsere Expertise aus der Selbstverwaltung bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Vorhaben an, um gemeinsam die vertragszahnärztliche Versorgung zukunftsfest zu machen“, so der KZBV-Vorsitzende.

Agenda Mundgesundheit

Die KZBV hat bereits im Vorfeld der Bundestagswahl in ihrer Agenda Mundgesundheit ihre gesundheitspolitischen Positionen und Forderungen anschaulich und lösungsorientiert veröffentlicht. Die Agenda Mundgesundheit kann auf der Internetseite der KZBV abgerufen werden.

Quelle: KZBV/Quintessence News Politik Praxis Nachrichten

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