0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
3798 Aufrufe

BDK-Bundesvorsitzender Dr. Köning hatte beim Start-up DrSmile von „Standardunterschreitung in Diagnostik und Therapie“ gesprochen

(c) BDK/axentis.de

„Die Behandlungen der Partnerzahnärzte […] stellen eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie dar.“ So stand es im Leitartikel des 1. BDK-Bundesvorsitzenden Dr. Hans-Jürgen Köning im Mitgliedermagazin BDK.info 5/2018 zum Thema „Aligner-Start-ups“ zu lesen. Das Landgericht Düsseldorf ist dem jetzt gefolgt, so der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK).

„Wettbewerbswidrig, herabsetzend, verunglimpfend“ – so empfand die Urban Technology GmbH als Betreiberin des Aligner-Start-ups „DrSmile“ diesen Artikel und leitete gerichtliche Schritte ein. Das Landgericht Düsseldorf hat nun entschieden und wies den Antrag mit Urteil vom 14. März 2019 (Az.: 34 O 1/19) vollumfänglich zurück: Die geäußerten Passagen seien keine Schmähkritik. Vielmehr beschreibe Köning „wahrheitsgemäß das Geschäftskonzept“ von DrSmile.

Gericht sieht wahrheitsgemäße Schilderung des Geschäftskonzepts

Zum Standard einer kieferorthopädischen Behandlung gehöre beispielsweise, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, „im Einzelfall auch die röntgenologische Darstellung aller Zähne und Zahnkeime“. Dies sei bei DrSmile schon „mangels eines Röntgengerätes“ nicht möglich, der „Standard bei der Diagnostik [deshalb] unterschritten“. Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche „dem Standard einer kieferorthopädischen Behandlung, die eine Verlaufskontrolle durch den/die Arzt/Ärztin vorsieht“.

Missstände im Sinne der Patienten aufzeigen

„Um Patienten fachgerecht kieferorthopädisch behandeln zu können, reichen ein Scan und ein paar Aligner einfach nicht aus“, bekräftigt auch Köning seine Kritik am Vorgehen des Start-ups. „Wird ohne ausreichende Diagnostik und ohne regelmäßige Kontrollen behandelt, stellt dies einen Behandlungsfehler dar, der zu erheblichen Gefahren für den Patienten führt.“ Es sei Aufgabe des Berufsverbandes Deutscher Kieferorthopäden, solche Missstände aufzuzeigen – im Sinne der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch und gerade im Sinne der Patienten. „Dazu stehe ich und freue mich, dass das Gericht meine Auffassung teilt.“

DrSmile hat inzwischen angekündigt, dass man sich „weiter um eine Untersagung derartig unkollegialer und unzutreffender Behauptungen in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht bemühen“ werde.

Der Beitrag wurde am 25. März 2019 um 8.10 Uhr um die Stellungnahme von DrSmile aktualisiert.

Titelbild: Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. BDK-Bundesvorsitzender, attestierte den „Behandlungen“ des Aligner-Start-ups DrSmile „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“. Das LG Düsseldorf bestätigte diese Aussage nun in einem aktuellen Urteil. (Foto: BDK/Lopata/Axentis)
Quelle: BDK Politik Kieferorthopädie

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
22. Nov. 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov. 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov. 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov. 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov. 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. Nov. 2024

Nicht davon abhalten lassen, in die Selbstständigkeit zu gehen

Gesundheitspolitik, Spielräume der Standespolitik und Angebote für den Nachwuchs: der KZVB-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Gast bei „Dental Minds“
14. Nov. 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
11. Nov. 2024

Die Ampel scheitert im Gesundheitswesen am schlechten Management des Ministers

Noch stehen Sieger und Verlierer des Ampel-Endes nicht fest und auch Karl Lauterbach ist noch nicht für immer Geschichte – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter