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Corona-Folgen, Leistungsentwicklung, PAR-Konzept, TI – Vertreterversammlung der KZBV tagt virtuell

Die Frühjahrs-Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gibt es in diesem Jahr in einem besonderen Format: Am 1. und 2. Juli 2020 tagen die 60 Delegierten virtuell, die VV kann in einem Livestream verfolgt werden. Die Botschaft des ersten Tages: Die Zahnärzte werden die Folgen der Corona-Pandemie weitgehend selbst stemmen müssen, ohne den Druck auf die Politik aufzugeben: „Lassen Sie uns zeigen, dass wir zusammenstehen.“


Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer appellierte in seinem Bericht an die Zahnärzte, jetzt zusammenzustehen. (Foto: KZBV/Jardai)

Den Auftakt der politischen Arbeit machen traditionell die mündlichen Berichte des Vorstands. Im Vortrag des KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer standen vor allem die Ereignisse und Entscheidungen in der Corona-Pandemie im Vordergrund. Eßer appellierte an die Standespolitik und die Kolleginnen und Kollegen in der Praxis, in schwierigen Zeiten zusammenzustehen, sich auch von möglichen Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen und die Krise gemeinsam zu meistern: „Lassen Sie uns nach vorne blicken und Herausforderungen gemeinsam angehen. Lassen Sie uns zeigen, dass wir zusammenstehen und uns nicht entmutigen und auseinanderdividieren lassen – besonders in schwierigen Zeiten wie diesen.“

Hochachtung und Dank an Zahnärzte und Praxisteams

Corona habe Arbeitsbedingungen der Zahnärzteschaft grundlegend verändert, sagte Eßer: „Wir wurden vor neue Aufgaben gestellt und haben Entscheidungen getroffen, die alle Kräfte bis an die Grenzen der Belastbarkeit beansprucht haben. Aber auch in dieser schwierigen Lage ist es gelungen, gemeinsame Lösungen und ein effizientes Krisenmanagement umzusetzen.“ Das Infektionsrisiko in Praxen konnte minimiert, die Versorgung bei maximalem Infektionsschutz aufrechterhalten und die Schmerz- und Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten gewährleistet werden.

Kein Fall einer Infektion in der Praxis bekannt

„Meine Hochachtung und mein herzlichster Dank gilt allen Zahnärztinnen, Zahnärzten und Praxis-Teams, die in dieser Situation für ihre Patienten da waren, als es drauf ankam!“ Aus dem Stand wurde ein Netz von Behandlungszentren in 30 Kliniken und 170 Schwerpunktpraxen für die Akut- und Notfallversorgung aufgebaut. „Bis heute ist kein Fall bekannt geworden, bei dem es zu einer Infektion im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung gekommen ist.“ Eßer und sein Vorstandskollege Dr. Karl-Georg Pochhammer berichteten allerdings auch über die Schwierigkeiten, entsprechende Schutzausrüstung für die Schwerpunktpraxen zu beschaffen.

Kritische Worte zum eigenen Berufsstand

Es gab allerdings auch kritische Worte in Richtung des eigenen Berufsstands. Die KZBV habe von Beginn an bei all ihren Aktivitäten in engem Schulterschluss mit der BZÄK agiert, so Eßer. Der Bundeszahnärztekammerpräsident Dr. Peter Engel „und ich haben alles darangesetzt, koordiniert und abgestimmt vorzugehen. Es war daher äußerst unglücklich und völlig kontraproduktiv, dass nicht alle Verantwortungsträger diesen gemeinsamen Weg bis zum Schluss durchgehalten haben. Vor allem aber hat dies das Außenbild der Zahnärzteschaft stark beeinträchtigt und unsere politische Schlagkraft gemindert. Was uns auch postwendend und völlig zu Recht von Politikern vorgehalten wurde.

Ich möchte es noch einmal in aller Deutlichkeit formulieren: Wenn es nicht einmal in Krisenzeiten gelingt, persönliche Interessen und Eitelkeiten Einzelner konsentierten gemeinsamen Zielen unterzuordnen, wird eine glaubwürdige Interessenvertretung des Berufsstandes nicht möglich sein“, stellte Eßer heraus.

Bild des Zahnarzte in der Öffentlichkeit korrigieren

Eßer forderte zudem, das auch aufgrund „falscher Öffentlichkeitsarbeit“ verzerrte Bild des Berufsstands zu korrigeren: „Uns ist es überaus wichtig, unseren Berufsstand wieder auf das zu fokussieren, was uns ausmacht: Wir sind Ärzte, Freiberufler, Helfer und Heiler. So wollen wir auch verstanden und wertgeschätzt werden. Dazu müssen alte Vorurteile abgebaut werden, die in der Krise wieder hochgekommen sind. Es gilt nach vorne zu stellen, was die Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Land jeden Tag für ihre Patientinnen und Patienten leisten. Das vorherrschende Zerrbild des Zahnkosmetikers, Bleachingexperten und Wohlfühlzahnarztes, das sich in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen falscher Öffentlichkeitsarbeit etabliert hat, gilt es grundlegend zu revidieren.“

Politik verweigerte echte Unterstützung

Umso unverständlicher sei hingegen, dass die Politik die Leistungen des Berufsstandes nicht anerkannt habe. „Wegen existenzgefährdender Fallzahlrückgänge haben wir dafür gekämpft, dass der finanzielle Schutzschirm für Krankenhäuser und Ärzte zur Sicherung der Versorgung auf unsere Zahnarztpraxen ausgeweitet wird. Dennoch haben wir keine Berücksichtigung im Krankenhausentlastungsgesetz gefunden. Selbst die Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, in der unsere Forderung nach paritätischer Lastenteilung zwischen Kassen und KZVen bereits beschnitten war, wurde durch das Bundesfinanzministerium auf eine Liquiditätshilfe mit Rückzahlungspflicht gestutzt.“ Die Politik habe echte Unterstützung verweigert, während Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Branchen diese erhalten hätten.

Kassen lehnten paritätische Lastenteilung ab

„Die Folgen spüren besonders junge Praxen und Gründer, die für unsere Zukunft und den Erhalt der flächendeckenden Patientenversorgung stehen“, sagte Eßer. Zugleich werde ein verheerendes Signal an Studierende und angestellte Zahnärzte ausgesandt, die eine Niederlassung planen. „Wir fordern die Politik erneut auf, diese gravierende Fehlentscheidung zu revidieren und anzuerkennen, dass wir als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge systemrelevant sind!" Den gesetzlichen Kassen warf Eßer vor, sich der gemeinsamen Sicherstellungsverantwortung verweigert zu haben, indem eine paritätische Lastenteilung beim ursprünglich geplanten Schutzschirm abgelehnt wurde. Unsolidarisch sei auch die PKV gewesen. „Trotz Gesprächsversuchen hat sich deren Verband geweigert, der Vereinbarung mit der GKV zu zentral beschaffter Schutzausrüstung im geplanten Umfang beizutreten oder sich an einem Rettungsschirm zu beteiligen."

Rückgänge im Leistungsvolumen von bis zu 50 Prozent

Es gelte jetzt, sich mit vereinten Kräften aus einer schwierigen Situation zu befreien, sagte Eßer auch mit Blick auf die Evaluation der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, mit der im Herbst die wirtschaftliche Auswirkung auf Zahnarztpraxen ermittelt werden soll. „Allein zwischen Mitte März und Mitte Mai sind im Vorjahresvergleich Rückgänge im Leistungsvolumen von bis zu 50 Prozent festzustellen. Anzeichen für Normalisierungstendenzen beobachten wir dann ab Mitte Mai." Auch müsse die Stärke eines freiberuflichen, selbstverwalteten und gemeinwohlorientierten Gesundheitssystems mehr herausgestellt werden, das sich nicht der Kommerzialisierung unterordnet. „Es ist ein Irrweg, Ökonomen die Ausrichtung eines Solidarsystems zu überlassen.“

Schriftliche Abstimmung erforderlich – Beschlüsse seit 16. Juli 2020 verfügbar


Wegen der vorgegebenen Regelungen zur Abstimmung, die schriftlich erfolgen musste, lagen die von den Delegierten beratenenen und abgestimmten Anträge und Beschlüsse erst Mitte Juli 2020 final vor. Nach vorläufiger Auszählung einstimmig verabschiedet wurde eine Resolution „Vertragszahnärzte sind systemrelevant“. Weitere Anträge befassten sich mit der Telematikinfrastruktur, den Grundlagen für die Honorarverhandlungen in den kommenden Jahren und internen Fragen wie dem Umbau des Kölner Zahnärztehauses. Alle politischen Beschlüsse sind am 16. Juli 2020 auf der Internetseite der KZBV veröffentlicht worden.


Weiterentwicklung der Regelungen für zahnärztliche MVZ

Auch vor diesem Hintergrund forderte Eßer eine Weiterentwicklung der Regelungen für rein zahnärztliche Medizinische Versorgungzentren: „Angesichts des ungebrochenen Wachstumstrends in diesem Bereich werden wir unsere Forderungen nach einer Rechtsgrundlage für Anstellungsgrenzen in MVZ, einer räumlich-fachlichen Begrenzung der Gründungsbefugnis von Kliniken und der Einführung eines MVZ- Registers in die politische Diskussion einbringen.“ Eßer berichtete zu den neuen Zahlen. So wurde zum Ende des 1. Quartals 2020 die Marke von 1.000 Z-MVZ geknackt, investorengeführte Z-MVZ inzwischen einen Anteil von knapp über 20 Prozent an allen zahnärztlichen MVZ hätten. „Besorgniserregend ist für uns auch die Entwicklung bei den MVZ-Ketten: Stand Ende März 2020 befanden sich rund 62 Prozent aller MVZ in einer Kette. Der Anteil der MVZ ohne Kettenzugehörigkeit ist von rund 51 Prozent Mitte 2016 auf rund 38 Prozent zum Stand Ende März 2020 zurückgegangen. Hier erkennen wir also einen deutlichen Trend der MVZ, sich zu organisieren“, berichtete Eßer.

PAR-Konzept auf dem Weg

Positives konnte Eßer zum PAR-Konzept berichten. Auch wenn die Krankenkassen wieder versucht hätten, jegliche Verbesserung zu verhindern, stünden sie diesmal ziemlich alleine da. Im Mai habe die KZBV dem G-BA ihren Entwurf einer eigenständigen PAR-Richtlinie vorgelegt. Die aktuelle Klassifikation wird berücksichtigt, notwendige Gesprächspositionen –Stichwort „sprechende Zahnheilkunde“  – sind enthalten und die Nachsorgeleistungen sind risikoadjustiert und bedarfsgerecht ausgestaltet. Die wissenschaftlichen Stellungnahmen dazu würden gerade ausgewertet, der Rückenwind für das Konzept sei gewaltig, so Eßer. Noch stünden harte Verhandlungen bevor, aber er sei durchaus optimistisch, „dass der G-BA insgesamt erkennt, wie eindeutig die wissenschaftliche Lage ist und eine Aktualisierung im Sinne der Patientinnen und Patienten zwingend geboten ist.“

Digitale Anwendungen bringen spürbaren Nutzen für Patienten und Praxen


Martin Hendges, stellvertretender KZBV-Vorstandsvorsitzender, berichtete über den aktuellen Stand der Leistungsverhandlungen, zum Qualitätsmanagement und neuen TI-Anwendungen. (Foto: KZBV/Jardai)

Digitale Leuchtturmprojekte der Zahnärzteschaft wie das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren sind derweil auf gutem Weg. Dazu zählen etwa auch das elektronische Zahnbonusheft, welches als erstes medizinisches Informationsobjekt (MIO) im zahnärztlichen Bereich in die ePA integriert werden soll, oder die Einführung verschiedener Videoleistungen. „Wir gehen davon aus, dass wir das elektronische Beantragungsverfahren 2022 in die flächendeckende Versorgung bringen können“, sagte Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender. „Vorgesehen ist dabei, dass Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz an die Kasse übermitteln und diese einen Datensatz wieder an die Praxis zurückschickt – digital, direkt und sicher. Das Praxisverwaltungssystem kann die Daten automatisch verarbeiten. Vorteile sind eine messbare Bürokratiereduktion für Praxen, schnellere Bearbeitungszeiten auf Seiten der Krankenkassen und zugleich mehr Transparenz für Versicherte. Bezogen auf die Versorgung mit Zahnersatz werden die Patienteninformationen zum Beispiel übersichtlicher und verständlicher als beim heutigen HKP.“ In der ePA sei bereits das elektronische Bonusheft angelegt. Später soll dann ein elektronischer Implantatpass folgen. „TI-Anwendungen mit spürbarem Nutzen für Zahnarztpraxen und Patienten kommen also in absehbarer Zeit in die Versorgung.“

Videoleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung

Hendges berichtete zudem, dass KZBV und GKV-Spitzenverband sich auf Anforderungen an technische Verfahren bei Videoleistungen geeinigt haben. „Mit Hilfe dieser Leistungen können für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarztbesuchs Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Mit einer solchen ersten Indikationsstellung lässt sich die Situation der Patienten bereits vor der Behandlung besser einschätzen. Weitere mögliche Szenarien wären etwa eine Nachkontrolle nach einer umfangreicheren Behandlung sowie eine Erörterung von anstehenden prothetischen Planungen. Ebenso sind Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. Diese technischen Möglichkeiten bringen Vorteile für alle Beteiligten – Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Krankenkassen.“ Die kürzlich getroffene Vereinbarung zu den technischen Voraussetzungen schaffe Sicherheit für Praxen und Versicherte, insbesondere was die Verwendung und Übertragung sensibler Daten angehe. Für diese Anwendungen berät der Bewertungsausschuss derzeit über besondere Abrechnungspositionen im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA).

Neue Richtlinie zur IT-Sicherheit vorgestellt


Dr. Karl-Georg Pochhammer, als stellvertretender Vorstandsvorsitzender auch für den Bereich TI zuständig, kritisierte das Agieren der Gematik bei der aktuellen Störung. (Foto: KZBV/Jardai)

Zudem wurde der VV die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ vorgestellt. Der Gesetzgeber hat KZBV und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verpflichtet, eine entsprechende Richtlinie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu erarbeiten. „Mittels klarer Vorgaben sollen Zahnärztinnen und Zahnärzte unterstützt werden, sensible Gesundheitsdaten noch besser zu schützen, als das bislang schon der Fall ist. Tatsächlich geben wir mit der Richtlinie gerade in Verbindung mit weiteren von uns zur Verfügung gestellten Dokumenten wie dem Praxis-Guide, konkrete Umsetzungsempfehlungen zur Einhaltung bestehender Anforderungen an die IT-Sicherheit und damit insbesondere auch zur Einhaltung der eher unspezifischen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, der für den Bereich TI zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Aufwand vergleichsweise gering

„Der messbare Aufwand zur Erfüllung der Anforderung der Richtlinie dürfte für Praxen, die bislang schon geltende Vorgaben umfassend beachten, vergleichsweise gering sein. Die KZBV hat sich bei der Erstellung und Abstimmung der Richtlinie noch einmal mit Nachdruck und Erfolg dafür eingesetzt, dass die Vorgaben nicht über das notwendige Maß hinausgehen und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind“. Nach Bestätigung des Einvernehmens seitens des BSI – voraussichtlich bis Ende August – soll die Vertreterversammlung über die Freigabe der Richtlinie im schriftlichen Verfahren abstimmen.

TI-Störung darf nicht zu Lasten der Zahnarztpraxen gehen

Auch zur Störung des Versichertenstammdatenmanagements positionierte sich Pochhammer klar: „Für uns steht fest, dass dieser ärgerliche Vorfall auf keinen Fall zu Lasten der Zahnärzteschaft gehen darf, weder finanziell noch organisatorisch. Die für die Technik verantwortliche Gematik hat uns mehrfach zugesichert, dass Praxen durch die Behebung der Störung keine Kosten entstehen.“ In vielen Praxen bestand in Folge der Störung seit Ende Mai keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI). Der Online-Abgleich von Versichertenstammdaten zwischen Praxis und Krankenkasse war nicht möglich. Nach Angaben der Gematik hat ein Konfigurationsfehler in der zentralen TI zu dem Ausfall geführt. Da dieser nicht zentral behoben werden kann, müssen betroffene Praxen die Fehlerbehebung aktiv unterstützen. Weitere Informationen zur Störung und zu Maßnahmen, die solche Praxen durchführen müssen, können auf einer Sonder-Website der Gematik abgerufen werden.

Zahnärzte zügig mit Heilberufsausweisen ausstatten

Ein Thema der Diskussion war beim Punkt TI die dringend erforderliche Ausstattung der Praxen mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ohne den im kommenden Jahr keine TI-Anwendungen mehr genutzt werden können. Hier gibt es offensichtlich Probleme bei den Herstellern und Lieferanten und auch bei den Kammern, beantragte Ausweise würde oft über viele Wochen nicht zugestellt. Pochhammer appellierte an die Kammern, hier schnellstmöglich Probleme zu identifizieren und zu beheben und in Prozessen und personell sicherzustellen, dass alle Zahnärzte zügig mit dem eHBA ausgestattet werden können.

Quellen: KZBV, Quintessence News (M. Marschall)

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und oberstes Entscheidungsgremium der 61.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen. Die VV hat 60 Mitglieder. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung und einer ihrer oder seiner Stellvertreter. Eine schematische Abbildung zu den Aufgaben und der Zusammensetzung der Vertreterversammlung kann hier abgerufen werden. Eine Zusammenfassung wichtiger Punkte und Unterlagen zur KZBV-VV sind auf der Internetseite der KZBV zusammengestellt. Die nächste Vertreterversammlung soll am 28. und 29. Oktober 2020 in München stattfinden.


Aktualisiert am 6. Juli 2020, 9.30 Uhr und am 16. Juli 2020, 13 Uhr, um die Angaben zu den Anträgen und Beschlüssen. -Red.

Titelbild: KZBV/Jardai
Quelle: Quintessence News Politik Telematikinfrastruktur

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