Haus- und Facharztpraxen sind in den kommenden Monaten erneut stark gefordert: Fast 70 Prozent der jährlich 32 Millionen akuten Atemwegsinfektionen entstehen in der Herbst- und Winterzeit. Während die Krankenhäuser jetzt weniger Hilfe benötigten, müsse die ambulante Versorgung stärker unterstützt werden, fordert der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.
Die Herbst- und Winterzeit ist auch wieder Erkältungssaison. Nicht nur die Covid-19-Pandemie führt zur verstärkten Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, sondern auch die wiederkehrenden Erkältungsviren und die jährliche Grippewelle. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Jahre 2017 bis 2019 ausgewertet und untersucht, wie sich die jährlich rund 32 Millionen ambulant versorgten Atemwegsinfekte im Jahresverlauf verteilen. Eingeschlossen sind neben der Influenza (Grippe) auch die akute Bronchitis sowie unspezifische akute Infektionen der oberen Atemwege (Erkältungen/grippale Infekte).
Hauptlast im ersten Quartal
Die Auswertung zeigt, dass bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mehr als zwei von drei Infekten im Winter diagnostiziert werden – besonders häufig im ersten Quartal des Jahres, also zwischen Januar und März. Hier treten 38 Prozent der Infekte bei Kindern und Jugendlichen und mehr als 43 Prozent der Infekte bei Erwachsenen auf. Bei den ab 65-Jährigen sind es 44 Prozent. Die bis 17-Jährigen haben einen Anteil von 35 Prozent an allen spezifischen Infekten, die 18- bis 64-Jährigen 57 Prozent und die Senioren ab 65 Jahren nur noch 8 Prozent. Deutlich häufiger als die schwerer verlaufende Grippe sind leichtere Verläufe des grippalen Infekts. Etwa 95,2 Prozent aller Erkältungserkrankungen gehen auf diese Infekte zurück.
Erkältungssaison unter verschärften Pandemiebedingungen
„Die ambulante Versorgung muss sich dieses Jahr auf eine Erkältungssaison unter verschärften Pandemiebedingungen einstellen. Es ist darum zwingend erforderlich, dass die AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmasken – auch im Wartezimmer konsequent umgesetzt werden. So können weitere Infektionen vermieden werden. Haus- und Facharztpraxen werden dann weiterhin der ambulante Schutzwall der Kliniken sein und maßgeblich dazu beitragen, dass das Gesundheitssystem nicht zusätzlich belastet wird“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Neuregelung bei Kliniken richtig
Politisch fordert er Unterstützung für die Praxen, denn ihre Situation sei anders als die der jetzt entlasteten Kliniken: „Immer weniger Patientinnen und Patienten müssen aufgrund einer Covid-19-Infektion intensivmedizinisch behandelt werden. Durch breites Testen werden lokale Infektionsausbrüche sofort erkannt. Die Krankenhäuser kehren daher zum Normalbetrieb zurück und fahren ihre Behandlungskapazitäten zügig hoch. Ein flächendeckendes Freihalten von Betten, ein weiterer Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten sowie finanzielle Hilfen in Form von Freihaltepauschalen und Pauschalen für zusätzliche Intensivbetten sind nicht mehr nötig. Folgerichtig sollten diese Hilfszahlungen an Kliniken über das Krankenhausentlastungsgesetz zum 30. September 2020 durch krankenhausindividuelle Entgelte abgelöst werden. Zu diesem Urteil kommt auch der von Bundesgesundheitsminister Spahn eingesetzte Expertenbeirat, der seinen Abschlussbericht am 25. August 2020 vorgelegt hat“, so seine Bewertung
Keine Entwarnung für die Praxen wegen Atemwegsinfektionen
Ganz anders sei das Bild in den Haus- und Facharztpraxen: Hier rolle schon in wenigen Wochen wie in jedem Jahr die Welle der Atemwegsinfektionen auf die ambulante Versorgung zu. Die mehr als 100.000 Praxen in Deutschland müssten sich diesen Herbst und Winter auf eine Erkältungssaison unter Pandemiebedingungen einstellen. „Mehr als zwei Drittel der jährlich insgesamt 32 Millionen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte behandelten Erkältungs- und Grippeinfekte entfallen auf die Monate Oktober bis März“, so der ZI-Vorstand.
Sonderaufwendungen für Schutzausrüstung refinanzieren
„Haus- und Facharztpraxen werden in dieser Zeit erneut einen ambulanten Schutzwall für die Kliniken bilden und maßgeblich dazu beitragen, dass das deutsche Gesundheitssystem bei einer zusätzlichen Influenza-Welle nicht bis an seine Kapazitätsgrenzen belastet wird. Diese zentrale medizinische Schutzfunktion des ambulanten Leistungsbereichs sollte berücksichtigt werden – insbesondere dann, wenn es darum geht, die Sonderaufwendungen für die unter Pandemiebedingungen weiterhin notwendige Schutzausrüstung zu refinanzieren.“