Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVWL) und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) begrüßen viele der vertragszahnärztlichen Änderungen, die am Donnerstag, den 14. März 2019 vom Bundestag im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankert wurden (mehr dazu auf Quintessence News). Insbesondere ist mit der Abschaffung der Degressionsregelung ein großer Schritt für die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum geschehen.
Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL: „Besonders engagierte Vertragszahnärzte wurden durch die Degression für ihre Mehrarbeit bestraft, darum freuen wir uns, dass diese Hürde nun wegfällt. Dafür haben wir lange gekämpft.“
Diese Maßnahmen, welche es Fremdinvestoren nun erschweren Zahnarztpraxen zu kaufen, um diese zu Renditezwecken zu nutzen, sind gleichzeitig eine Verbesserung für die Patienten. „Die guten Ansätze des TSVG im Hinblick auf die vertragszahnärztliche Versorgung erkennen wir sehr an. Insbesondere freut uns, dass die Gründungsmöglichkeiten von zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren durch Krankenhäuser beschränkt und damit dem Vorgehen von versorgungsfremden Investoren Grenzen gesetzt werden“, erklärt Dr. Klaus Bartling, Präsident der ZÄKWL.
Anbietervielfalt gewährleisten
Ziel muss sein, so KZV und Kammer, die bestehende gute vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland im Interesse der Versicherten auch künftig zu erhalten und flächendeckend sicherzustellen. Die neue Regelung wird dazu beitragen, die nötige Anbietervielfalt in der Fläche in einem gut austarierten Versorgungssystem zu gewährleisten und die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Zugleich wird der bislang gänzlich ungebremste Zustrom von Fremdinvestoren und Private Equity-Fonds, die überwiegend von Renditeerwartungen getrieben seit einiger Zeit massiv in die heimische Versorgung drängen, durch die verabschiedete Vorgabe ordnungspolitisch ausgewogen und sinnvoll reguliert. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich werden die zahnärztlichen Körperschaften intensiv beobachten und analysieren.