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KZBV-VV diskutiert und beschließt Anträge zu Corona-Pandemie, TI und IT-Sicherheit, MVZ, und Förderung von Frauen und Berufsnachwuchs in der Standespolitik

Dr. Marion Marschall

Drei große Themenkomplexe standen im Fokus der KZBV-VV Ende Oktober: Folgen und Lehren der Corona-Pandemie, Digitalisierung/IT/TI und die MVZ. Beim gesondert behandelten Thema Frauenförderung gab es weniger Einigkeit.

Einstimmig oder mit großen Mehrheiten stimmten die 57 teilnehmenden Delegierten der online durchgeführten Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vom 28. bis 30. Oktober 2020 den vom Vorstand eingebrachten Anträgen zu den Berichten des Vorstands zu, so das vorläufige Ergebnis der Abstimmungen. Wegen des Online-Formats werden die endgültigen Resultate erst nach Auszählung der original abgezeichneten Anträge der Delegierten Mitte November vorliegen.

Forderung nach echtem Schutzschirm

Im Leitantrag und den Anträgen zur Corona-Pandemie wird die Politik aufgefordert, die Lehren aus der Corona-Pandemie zu berücksichtigen und die vertragszahnärztlichen Strukturen zu sichern. Das betrifft unter anderem das Errichten eines echten Schutzschirms – dieser Forderung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seinem Brief an die Zahnärzte bereits eine Absage erteilt –, die Versorgung mit Schutzkleidung, die Berechnungsgrundlage der künftigen Vergütung und Anerkennung für die Leistungen des zahnmedizinischen Fachpersonals. Alle Anträge des Vorstands sind auf der Internetseite der KZBV nachzulesen.

MVZ-Register und Förderung des Berufsnachwuchses

Angelehnt an die am ersten Tag der VV vorgestellten Gutachten, die der KZBV-Vorstand in Auftrag gegeben hatte, forderten die Delegierten einstimmig, die Regelungen für Investoren-MVZ weiterzuentwickeln, ein MVZ-Register zu errichten und mehr Transparenz für Patienten über die Trägerschaft von MVZ durch Angaben auf dem Praxisschild und der Homepage zu schaffen. Zudem wurden Politik und Selbstverwaltung aufgefordert, junge Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Weg in die Niederlassung zu unterstützen: „Für den Weg in die eigene Praxis sind verlässliche und stabile Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und die Schaffung gründungsfreundlicher Bedingungen zentrale Voraussetzungen“, heißt es.

Mehr Frauen und junge Menschen in die Selbstverwaltung

Als gesonderter Punkt stand der Bericht der KZBV AG Frauenförderung auf der Agenda der VV. Bereits vor einem Jahr hatte Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV Baden-Württemberg, auf der Herbst-VV 2019 in Berlin erstmals über die Anfang 2019 gegründeten AG berichtet. In Berlin war der Auftrag an die AG ergangen, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, um den Frauenanteil in der Selbstverwaltung zu erhöhen. Ute Maier stellte in ihrem Vortrag insgesamt zehn Bereiche heraus, mit denen die Ansprache und Partizipation junger Kolleginnen und Kollegen für die Standespolitik erhöht werden kann. Der Wunsch für die Zukunft laute „in der nächsten Legislatur mindestens eine Frau in jedem Vorstand der KZVen und der KZBV“, auch wenn das angesichts der Vorlaufzeiten sicher so schnell nicht möglich sei. Schwierigkeiten könnte es bei den vorgeschlagenen Änderungen der Satzungen und Wahlordnungen geben, nachdem entsprechende Vorgaben zum Beispiel in Brandenburg für die paritätische Besetzung von den Gerichten wieder kassiert worden sind, so Ute Maier.

Die Vorschläge der AG Frauenförderung
1. Selbstverpflichtung von KZVen und KZBV
2. Regelmäßige, institutionalisierte Veranstaltungen und Kreise; kontinuierlicher Auf- und Ausbau von Netzwerken
3. Mentoring- und Förderprogramme/Coachings
4. „Standespolitik stellt sich vor“ als Teil der Berufskundevorlesung im Studium
5. Ausrichtung von Strukturen, Inhalten und standespolitischen Themen auf aktuelle Bedürfnisse und Interessen
6. Verankerung des Themas in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
7. Mehr Referentinnen und Expertinnen bei Veranstaltungen der KZVen und der KZBV
8. Familienfreundliche Gestaltung von Sitzungen, Rahmenbedingungen etc.
9. Verstärkte Nutzung der Digitalisierung
10. Regelungen in den Satzungen und gegebenenfalls in den Wahlordnungen

Nur vier weibliche Delegierte und drei KZV-Vorständinnen

Wie groß der Bedarf dafür ist, machen die Zahlen deutlich: Aktuell sind vier der insgesamt 60 Delegierten der KZBV-VV weiblich, in den Vertreterversammlungen der KZVen liegt der Frauenanteil zwischen 7 und 16 Prozent. Von den 44 Mitgliedern der KZV-Vorstände sind nur drei weiblich, im KZBV-Vorstand gibt es keine Frau. Der Anteil der Frauen am Berufsstand liegt allerdings inzwischen bei 44 Prozent, Tendenz weiter steigend.

Die fehlende Diversität in der Selbstverwaltung ist auch der Politik aufgefallen, und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mehrfach durchblicken lassen, dass er per Gesetz für einen höheren Frauenanteil in der Selbstverwaltung sorgen könnte.

Eigeninitiative der Selbstverwaltung gefordert


Die AG Frauenförderung der KZBV (Screenshot: Quintessence News)

Entscheidend sei, dass alle Aktionen in der Selbstverwaltung sowohl in den Vorständen als auch an der Basis betrieben werden müssten, wenn sie erfolgreich sein sollen. Ohne Eigeninitiative der Selbstverwaltung werde es nicht gehen, so Ute Maier zu den Vorschlägen der AG. „Die Erhöhung des Frauenanteils in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung muss von den Vorständen und Gremien aktiv aufgegriffen, positiv begleitet und als zentrale Aufgabe und strategisches Ziel wahrgenommen werden“, so eine der zentralen Forderungen. Der Fokus richtet sich zwar primär auf Frauen, aber die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen insgesamt darauf, junge Kolleginnen und Kollegen für die standespolitische Arbeit zu gewinnen und zu fördern.

Alte Argumente in der Diskussion

Wie schwer sich viele männliche Vertreter der Standespolitik mit dem Thema tun, zeigte die folgende Diskussion. Gebracht wurden sofort die alten Argumente, die dann immer zu hören sind: „wir finden keine qualifizierten Frauen“, „die melden sich nicht bei uns“, „das muss ein erfahrener Kollege machen“, „wir wollen keine Quote“ – in wortreicher Ausführlichkeit. Zum Glück gab es auch positive Beispiele, wo man aktiv auf Kolleginnen zugegangen ist und sie für die Mitarbeit gewinnen konnte.

Knappe Zwei-Drittel-Mehrheit für den Antrag

Der gemeinsam von KZBV-Vorstand und AG Frauenförderung formulierte Antrag schaffte dann nur knapp die Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen: 39 von 57 Delegierten stimmten laut vorläufigem Ergebnis dafür, neun dagegen, 9 enthielten sich. Ute Maier zeigte sich im Nachgang soweit zufrieden, aber auch und gerade vom Verlauf der Diskussion doch enttäuscht: „Ich hatte mir eine höhere Zustimmung erhofft, bin nach der Diskussion jedoch froh, dass dennoch zwei Drittel der männlichen Vertreter der Vertreterversammlung dem Gesamtkonzept zugestimmt haben. Die Redebeiträge verschiedener Kollegen waren entlarvend und haben deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, das Thema weiter voranzutreiben. Hier muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, denn bei manchem Beitrag fühlte man sich deutlich an den Anfang des letzten Jahrhunderts zurückversetzt.“

Aus dem Vorstand – ZäPP wichtig für Verhandlungen


Martin Hendges, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

Die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer hatten in ihren Berichten am Mittwoch eine Reihe aktueller Themen mit direkten Auswirkungen auf die Praxis erläutert, die nachfolgend kurz zusammengefasst sind.  Hendges stellte in seinem Bericht noch einmal die Bedeutung des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) für vertragszahnärztliche Praxen heraus: „Schon in den ersten Befragungsjahren war das ZäPP dank der motivierten Mitarbeit vieler Kolleginnen und Kollegen ein großer Erfolg. Jetzt heißt es für uns alle ‚Dranbleiben!‘, um den Erfolg mit der laufenden Erhebung zu sichern. Die anhaltend positive Resonanz ermöglicht substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der Versorgung. Zugleich zeigt die bisherige Bilanz, wie wichtig Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufes ist. Eine regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist ein Schlüssel zum Erfolg. Daher bitte ich noch einmal um aktive und dauerhafte Unterstützung bei diesem ambitionierten Langzeitprojekt. Es geht um nicht weniger als um maximal gute Arbeitsbedingungen für Praxen und um die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten.“ Hendges betonte insbesondere die Relevanz des ZäPP angesichts der andauernden Pandemie: „Um das Meinungsbild der Zahnärzteschaft in der Krise gezielt abzufragen, gehen wir mit zusätzlichen Fragen speziell auf die Situation während des Lockdowns ein. Ziel der Sonderauswertung ist ein realistisches Stimmungsbarometer, das die massiven Folgen für den Berufsstand faktenbasiert abbildet.“ Vor einigen Wochen wurden bundesweit erneut mehr als 35.500 Praxen um freiwillige Teilnahme am ZäPP gebeten. Weitere Informationen zu dem Projekt unter www.zäpp.de abgerufen werden.

Es scheiden mehr Vertragszahnärzte aus als nachfolgen

Im Bereich Versorgung berichtete er, dass die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen im August und September gegenüber dem Vorjahr geringer sei. Vor allem Kinder und Jugendliche und betagte Patienten kämen seltener in die Praxen. Probleme zeichneten sich auch beim Blick auf die Versorgungsstrukturen und den Nachwuchs ab. So konnte 2020 nicht einmal ansatzweise der Rückgang bei den Vertragszahnärzten durch junge, in der Regel angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte ausgeglichen werden. Auch 2019 war dies schon nicht mehr möglich. Besonders kritisch sei dies in den neuen Bundesländern. Die Anzahl der Praxen geht ebenfalls weiter zurück.

Ausdehnung von Videosprechstunden in der zahnärztlichen Versorgung gefordert

Hendges stellte zudem erneut die Relevanz von Videosprechstunden für die zahnärztliche Versorgung heraus, die seit Oktober 2020 bei Pflegebedürftigen möglich sind „Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Praxen und Patienten im Behandlungsalltag immer wichtiger. Überaus hilfreich ist hier die Videosprechstunde. Der Verzicht auf unmittelbaren physischen Kontakt von Behandler und Patient - soweit sinnvoll und machbar - findet insbesondere auch einen Anwendungsbereich in Ausnahmesituationen wie Pandemien, vor allem bei der Versorgung infizierter und unter Quarantäne gestellter Personen. Auch vor diesem Hintergrund muss unbedingt über die weitere Ausdehnung von Videoanwendungen auf die Versorgung aller Versicherten nachgedacht werden.“ Für die Praxen sollen zu den jetzt möglichen Anwendungen weitere Informationen angeboten werden.

Bürokratieabbau durch elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren

Ein digitales Leuchtturmprojekt der Vertragszahnärzteschaft bleibt das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. „Wir wollen in allen Leistungsbereichen, die einer Genehmigung bedürfen, die dafür notwendigen Prozesse ohne Medienbrüche rein digital abbilden. Dazu übermittelt die Praxis künftig einen elektronischen Antragsdatensatz direkt und sicher an die Kasse. Diese sendet einen Antwortdatensatz wieder zurück an die Praxis. Das Praxisverwaltungssystem verarbeitet die Daten dort dann automatisch. Der Patient bekommt - etwa bei einer Zahnersatzversorgung - eine Information mit allen relevanten Inhalten in verständlicher Form“, erläuterte Hendges. „Das gesamte Verfahren wird extrem beschleunigt und zugleich vereinfacht.“ Vorteile seien Bürokratiereduktion für Praxen und mehr Transparenz für Versicherte.

Kürzlich wurden erste Daten zur Vorbereitung der Testphase abgestimmt. Diese sollen für Labortests sowie Tests bei Herstellern der Praxisverwaltungssysteme, Kostenträgern und Datenannahmestellen genutzt werden. „Wir gehen davon aus, dass das neue Verfahren voraussichtlich 2022 in die flächendeckende Versorgung gebracht wird“, kündigte Hendges an.

TI kann nur in Zahnarzt- und Arztpraxen zum echten Erfolg werden


Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

Pochhammer erläutere in seinem Bericht den aktuellen Stand bei TI, IT-Sicherheitsrichtlinie, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Er kündigte für die kommenden Monate zahlreiche neue Informationsmaterialien für die Zahnarztpraxen an, die über neue Anwendungen und Fragen zur TI und IT-Sicherheit informieren sollen (die Rede kann auf der Internetseite der KZBV abgerufen werden.) Bei der Ausgestaltung der TI kritisiert die KZBV die aktuelle Umsetzungsstrategie der Betreibergesellschaft Gematik: „Eine unserer wichtigsten Forderungen ist, dass die Gematik sich von einer technisch orientierten Gesellschaft, die momentan vor allem Anwendungen mit Blick auf die Einhaltung von Standards und die Erfüllung unrealistischer gesetzlicher Fristen entwickelt und ins Feld zu bringen versucht, hin zu einer Gesellschaft wandelt, die im Sinne der Nutzer agiert. Anwendungen müssen auf deren Wünsche und Anforderungen abgestimmt sein und auf praktikablen und nutzenbringenden Prozessen aufsetzen. Denn klar ist: Ob TI-Anwendungen tatsächlich ein Erfolg werden, entscheidet sich letztlich nur vor Ort, in den Zahnarzt- und Arztpraxen - und nirgendwo sonst!“, sagte er.

Praxen nicht mit Problemen und Kosten allein lassen

Unabhängig von den in jüngerer Vergangenheit aufgetretenen Schwierigkeiten sei die Digitalisierung des Gesundheitswesens aber weiterhin grundsätzlich positiv zu sehen. Aber:  „Praxen dürften nicht beim laufenden TI-Betrieb, also beim Austausch von Komponenten, bei der Behebung von Störungen oder bei der Anpassung der Praxisverwaltungssysteme auf Kosten sitzen bleiben. In unsere entsprechenden Forderungen an die Politik beziehen wir daher nicht nur Komponenten und Dienste mit ein, sondern natürlich auch Aufwände der Praxen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Anforderungen, die stetig mehr werden. Angesichts der dem stationären Sektor zugestandenen Erstattung von Aufwänden im Krankenhauszukunftsgesetz muss jetzt auch für Praxen schnellst möglich ein adäquater Ausgleich her – nicht nur bei erstmaligen Investitionskosten, sondern auch bei laufend anfallenden Betriebskosten.“

IT-Sicherheitsrichtlinie ohne überbordende Vorgaben

Pochhammer berichtete auch über die Schwierigkeiten bei der eigentlich mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam angestrebten IT-Sicherheitsrichtlinie. Angesicht der Eskalation zwischen BSI, KBV und Bundesgesundheitsministerium setze die KZBV ihren Weg fort, ein für die Praxen taugliches „Kochbuch“ zur IT-Sicherheit zu einer eigenen IT-Sicherheitsrichtlinie weiterzuentwickeln, da eine geplante gemeinsame Ausarbeitung gescheitert ist.

Umfangreiches Material zur Unterstützung

„Die Arbeiten an der Richtlinie und an einem begleitenden zahnarztspezifischen Leitfaden werden weiter mit Hochdruck vorangetrieben. Der Leitfaden soll – basierend auf dem bereits bestehenden ‚Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV‘ – möglichst kompakt und allgemeinverständlich die Aspekte der IT-Sicherheit erläutern und Zahnärztinnen und Zahnärzten möglichen Handlungsbedarf aufzeigen“, kündigte Pochhammer an. „Das BMG ist über unser Vorhaben informiert und begrüßt dieses. Wir hoffen, dass wir das Dokument noch im November vorlegen können. Unser Ziel ist natürlich auch, dass die finanziellen Belastungen für die Zahnarztpraxen so gering wie möglich gehalten werden. Das schließt die zukünftigen Aufwendungen natürlich mit ein. Es geht uns nicht nur um die Initial-, sondern auch die laufenden Betriebskosten. Dafür fordern wir eine angemessene Refinanzierung“, erklärte er. „Ansonsten bleibt es dabei: Der messbare Aufwand zur Erfüllung der Anforderung der Richtlinie dürfte für Praxen, die bislang schon geltende Vorgaben umfassend beachten, vergleichsweise gering sein. Bei allem berechtigten Unmut über dieses kleinteilige und komplizierte Regelwerk, das uns von der Politik rechtlich vorgegeben wurde, gilt es auch diese Botschaft immer wieder in die Praxen zu kommunizieren.“

Pochhammer verwies zudem darauf, dass die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen Monaten erfolgreich zahlreiche Informationen zu diesen Themen in den Berufsstand und die Öffentlichkeit getragen habe, um diese bekannter zu machen und die Akzeptanz im Berufsstand, aber auch in der Öffentlichkeit zu fördern und die Politik auf bestehende Probleme und Forderungen aufmerksam zu machen.

Dr. Marion Marschall, Quintessence News

Titelbild: KZBV/Spillner
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