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Appell an den Bundesrat vor der Sitzung zum GKV-FinStG am 16. September 2022

Der Bundesvorsitzende des FVDZ, ZA Harald Schrader, auf der Protestaktion des Verbands medizinischer Fachberufe am 7. September 2022 in Berlin.

(c) FVDZ/Amin Akhtar

Im Vorfeld der Bundesratssitzung am 16. September 2022 hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) seine Forderung nach Verlässlichkeit für die Patientenversorgung bekräftigt. „Wenn die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Einschnitte für Zahnärzte- und Ärzteschaft realisiert werden, wird dies zu einer Verknappung der Leistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten führen“, verdeutlichte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader.

„Innovative Leistungen können nicht mehr erbracht, Behandlungen müssen unterbrochen oder verschoben werden, weil die vertraglich zugesagte Vergütung gekappt wird.“ Patientinnen und Patienten bräuchten ebenso Verlässlichkeit für ihre Versorgung wie Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Vergütung, betonte Schrader.

Empfehlung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Der Bundesrat wird am Freitag seine Empfehlungen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschieden, das Einschnitte für die Honorierung im ambulanten Bereich vorsieht, die sich unmittelbar auf die Versorgung auswirken werden. Eines der drastischen Beispiele ist die umfassende Parodontitis-Behandlung (PAR), die erst im vergangenen Jahr in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen wurde. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates kritisierte bereits, dass die „Kappung der notwendigen Finanzmittel zu einer unsachgemäßen Reduzierung der neuen PAR-Versorgungsstrecke“ führte werde. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Mittel für die PAR-Leistungen aus der vorgesehenen budgetierten Gesamtvergütung herauszunehmen. Diese Empfehlung begrüßt der FVDZ.

Leistungsfeindliche Budgetierung nicht wieder einführen

„Wir fordern, dass die leistungsfeindliche Budgetierung nicht wieder eingeführt wird“, sagte Schrader. „Allerdings sind wir auch Realisten und hoffen, dass wir zunächst mal die Versorgung unserer Patienten aufrechterhalten und die zugesagten Behandlungen erbringen können.“ Parodontitis betreffe mehr als 30 Millionen Patientinnen und Patienten, mehr als zwölf Millionen davon seien akut behandlungsbedürftig.

„Als Zahnärztinnen und Zahnärzte sind wir auf Prävention ausgerichtet“, machte Schrader deutlich. „Durch Parodontitis können schwerwiegende Herz-Kreislauferkrankungen oder auch Diabetes hervorgerufen oder verschlimmert werden, darum leisten wir mit der PAR-Behandlung einen großen präventiven Beitrag – und senken auf Dauer die Kosten für die GKV.“

Quelle: FVDZ Politik Nachrichten

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