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Landesversammlung des FVDZ Nordrhein diskutierte Themen, die alle Praxen betreffen

Mit hoher Taktfrequenz legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) immer neue Gesetzentwürfe auf. Dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) folgt im Augenblick das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG). Einer der Schwerpunkte lautet: Vorantreiben der Digitalisierung im Gesundheitswesen mit dem primären Fokus auf den Aufbau einer durchgängigen Telematik-Infrastruktur (TI) zur Realisierung entsprechender Fachanwendungen wie beispielsweise elektronische Patientenakte (ePA), Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP). Minister Jens Spahn (CDU) sieht hier enormen Handlungsbedarf und ein milliardenschweres Nutzenpotenzial.

Regierung treibt eHealth voran

„Klar ist, die Regierung wird dieses Thema mit aller Kraft weiter vorantreiben“, prognostizierte deshalb der stellvertretende KZBV-Chef Martin Hendges anlässlich der diesjährigen Landesversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Nordrhein am 12. Juni 2019 in Düsseldorf. Die rund 90 Delegierten und FVDZ-Bundesvorsitzender Harald Schrader folgten hochkonzentriert seinem Vortrag unter dem Titel „Digitalisierung im Gesundheitswesen – im Umfeld von eGK und ePA“.

Mehrwert und Nutzen für die Zahnarztpraxis

Hendges, der auch in dieser Thematik ein hervorragender Experte ist, arbeitete nach Darstellung des gesetzlichen Status quo eindrucksvoll heraus, welchen Mehrwert die geplanten Fachanwendungen für Patienten und die zahnärztliche Praxis bringen könnten. Konkrete nutzbringende Effekte sehe die KZBV beispielsweise bei der ePA, wo zahnmedizinisch relevante Informationen praxisübergreifend verfügbar wären (Stichworte: Liste eingesetzter Materialien, digitales Bonusheft, Implantatpass, Medikationsliste etc.). Idealerweise sollten KBV und KZBV hier im Sinne der Standardisierung gemeinsam genormte Dokumentformate und Schnittstellen definieren.

Chancen und Ressourcen nutzen

Ein weiteres hochrelevantes Thema ist nach Hendges die geschützte Kommunikation der Leistungserbringer untereinander (KOM-LE) und der sichere Austausch von Dokumenten – eMails, Befundberichten, Röntgenaufnahmen – sowie die Implementierung elektronischer Antrags- und Genehmigungsverfahren (eHKP bei ZE, PAR, KFO und KG). Das alles sei zwar momentan noch Zukunftsmusik, denn schon alleine die Programmierzeit für den elektronischen Heil- und Kostenplan über alle Leistungsbereiche werde von Fachleuten auf bis zu zwei Jahre geschätzt. Der zahnärztliche Berufsstand müsse sich hier trotzdem proaktiv einbringen, damit die Telematik-Infrastruktur zum Abbau der Bürokratielasten in den Praxen unter Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensparsamkeit genutzt werden könne, so der stellvertretende KZBV-Vorsitzende. Mit einem im Verlauf der Landesversammlung einstimmig verabschiedeten Beschluss unter der Headline „Die elektronische Gesundheitskarte – Chancen und Ressourcen nutzen“ unterstützten die Delegierten diese Forderung uneingeschränkt (siehe unten).

Kassen wollen mehr

Unbedingt kritisch zu sehen seien – nach Einschätzung von Hendges – allerdings die Intentionen des BMG im laufenden Gesetzgebungsverfahren des DVG, die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung in einer Richtlinie festzulegen und so die Verantwortlichkeiten in der Datensicherheit einzig und alleine auf die Leistungserbringer übertragen zu wollen. Vor allem sei damit das Risiko eines weiteren überbordenden administrativen Aufwands in den Arzt- und Zahnarztpraxen verbunden, wie insbesondere im Falle regelmäßig durchzuführender kostenintensiver Auditierungen von Praxen. Ungeachtet dessen teile die KZBV das Anliegen des Gesetzgebers, ein hohes IT-Sicherheitsniveau in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten.

Gegen „Gestaltungsoptionen“ der Kassen

Äußerst problematisch wäre auch die vorgesehene gesetzliche Regelung, eine Förderung digitaler Innovationen und Versorgungsinnovationen durch Krankenkassen zu verankern, wodurch ein unmittelbarer Eingriff von Krankenkassen in das Versorgungsgeschehen zu befürchten sei und die aus guten Gründen bestehende Trennung von Kostenträgern und Leistungserbringern in inakzeptabler Weise durchbrochen würde. (Mehr zur Stellungnahme der KZBV in der Anhörung zum Referentenentwurf des DVG.)

Diese jüngste Absichtserklärung des Vorsitzenden des BKK Dachverbandes, Franz Knieps, war auch Gegenstand des Berichts des FVDZ-Landesvorsitzenden Dr. Thorsten Flägel, der sich dezidiert gegen solche „Gestaltungsoptionen“ der Kassen (Motto: „vom Payer zum Player“) aussprach. Hier werde wieder einmal versucht, die hervorragend funktionierende Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft auszuhöhlen, was aber bisher dank hoher Sensibilität und Aufmerksamkeit der verantwortlichen Kollegen in der KZBV verhindert werden konnte.

NRW mit Erfolgen beim Bürokratieabbau


Dr. Thorsten Flägel, Landesvorsitzender des FVDZ Nordrhein (Foto: Matthies/FVDZ NR)

In seiner Berichterstattung ging Flägel anschließend auf die Erfolge in Nordrhein beim Thema Abbau überflüssiger Bürokratielasten ein. Anders als auf Bundesebene (siehe Beschluss Nr. 2) sei es der Zahnärztekammer „nach dem Bohren unzähliger Bretter und dem Führen von Gesprächen in nicht minderer Zahl“ gelungen, die sogenannte „abweichende Dokumentation“ einzuführen, was ein beachtlicher Erfolg sei und in den Praxen zu einer spürbaren Entlastung führe. Ein weiterer großartiger Erfolg, der sich auch finanziell bemerkbar mache, sei die Tatsache, dass die Validierungsintervalle bei Altgeräten um 33 Prozent und um 50 Prozent bei neueren Geräten reduziert werden konnten, mit entsprechend geringer anfallenden Kosten.

Kampf gegen Fachkräftemangel: Erfolgreiche Kampagne

Mit großer Sorge betrachtete der Landesvorsitzende in seiner Rede den zunehmenden Fachkräftemangel in zahnärztlichen Praxen, der mittlerweile mehr als erschreckende Dimensionen annehme. Um diesen Negativtrend zu brechen, habe die Ausbildungsabteilung der nordrheinischen Kammer unter Federführung des Vorstandsmitglieds Dr. Thomas Heil (stellvertretender FVDZ-Landesvorsitzender) große Anstrengungen unternommen, die Anzahl der Ausbildungsverträge zu steigern und dies mit großem Erfolg: Im letzten Jahr konnten dank der mittlerweile bundesweit bekannten Kampagne „Du bist alles für uns!“ 33 Prozent mehr Verträge geschlossen und die magische Grenze von 2.000 Auszubildenden pro Jahr deutlich überschritten werden.

Wertschätzung, gute Ausbildung, ordentliches Gehalt sind ein Muss

Weitere Landeszahnärztekammern hätten dieses erfolgreiche Projekt unterdessen für eigene Werbemaßnahmen übernommen, so Flägel, der dazu deutliche Worte fand: „Eins, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber auch klar: Wir können uns als Berufsstand anstrengen, wie wir wollen. Solange nicht jeder Kollege und jede Kollegin begriffen hat, dass man diesen Damen, und mittlerweile auch einigen Herren, eine gewisse Wertschätzung entgegen bringen muss, sie ordentlich ausbildet und mit einem ordentlichen Gehalt ausstattet, werden selbst solche tollen Kampagnen künftig ins Leere laufen und dann heißt es wirklich : Praxis wegen Personalmangel geschlossen.“


FVDZ-Bundesvorsitzender ZA Harald Schrader, Dr. Christoph Hassink, Dr. Thomas Heil, Dr. Thorsten Flägel (von links). (Foto: Matthies/FVDZ NR)

Erfolgreiche Berufspolitik ist Teamarbeit

Weiteres wichtiges Thema im Vorstandsbericht waren die Aktivitäten der nordrheinischen „5 Säulen“ (FVDZ, Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Zahnärztekammer Nordrhein, DIE ZA und DZV) insbesondere jüngere Kolleginnen und Kollegen für die Selbstständigkeit, die Niederlassung und Standespolitik begeistern zu wollen. Flägel dankte in diesem Zusammenhang besonders dem KZV-Chef Ralf Wagner für die Initiierung eines „runden Tisches“ zu diesem Thema, aus dem dann die Ideen für zahlreiche Aktivitäten (Blog Dentists4Dentists, gemeinsamer Messeauftritt IDS 2019, Social Media etc.) entwickelt und in den Vorstandsgremien koordiniert wurden.

Besonderen Dank sprach Flägel in diesem Zusammenhang auch seinem Stellvertreter Dr. Christoph Hassink für die Betreuung der elektronischen Medien aus. Weitere Unterstützung für das innovative Modellprojekt „Zahnpraxis der Zukunft“ (ZPdZ) sicherte der Landesvorsitzende dem Kollegen Dr. Andreas Janke (DIE ZA ), verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für den bisherigen enormen Einsatz, zu.

Und es gab noch eine weitere und besondere Ehrung: Mit großem Applaus würdigten die Delegierten den mehr als 30-jährigen unermüdlichen Einsatz von Ruth Steeger-van den Wyenbergh als Leiterin der FVDZ-Geschäftsstelle Nordrhein.

Anträge und Beschlüsse

Einstimmig votierten die Delegierten zur Landesversammlung für die Annahme und Adressierung folgender Anträge, die zugehörigen Begründungen sind in Kürze auf der Homepage des FVDZ-NR zu finden:

Beschluss Nr. 1: Die elektronische Gesundheitskarte – Chancen und Ressourcen nutzen

„Die Delegierten zur Landesversammlung des FVDZ NR unterstützen die KZBV bei Ihren Bemühungen, die gesetzlich festgelegten und somit unumgänglichen Fachanwendungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur - wie z.B. ePA, NFDM, sowie eMP/AMTS – im Sinne einer Verbesserung der Patientenversorgung und einer optimierten Bürokratiebewältigung für die Zahnarztpraxen aktiv mit auszugestalten. Ebenso soll eine sichere Kommunikation der Zahnärzteschaft unter einander und mit anderen Berufsgruppen und Organisationen, die Zugang zur TI haben, durch die Nutzung der Telematikinfrastruktur sichergestellt werden.“

Beschluss Nr. 2: Bürokratieabbau

„Die Delegierten zur Landesversammlung des FVDZ Nordrhein fordern die Bundeszahnärztekammer auf, weiter auf allen politischen Ebenen für den Bürokratieabbau zu kämpfen.“

Beschluss Nr. 3: Headline: Fachkräftemangel

„Die Delegierten zur Landesversammlung des FVDZ-NR unterstützen die Bemühungen der Zahnärztekammer Nordrhein zur Gewinnung unserer zukünftigen Fachkräfte. Die erfolgreiche Ausbildungskampagne, und damit verbunden die gesteigerte Anzahl der Ausbildungsverträge um 33% im Jahr 2018 zeigen, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist.“

Beschluss Nr. 4: Headline: Zahnpraxis der Zukunft (ZPdZ)

„Die Delegierten zur Landesversammlung des FVDZ-NR unterstützen die ZA – zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG in ihrem Projekt „Zahnpraxis der Zukunft“.

Neuer Vorstand gewählt

Nach den turnusmäßig zum Start der neuen Legislatuperiode am 12. Juni 2019 durchgeführten Wahlen ergibt sich folgende Personalkonstellation im Vorstand des nordrheinischen FVDZ-Landesverbands: Landesvorsitzender Dr. Thorsten Flägel, Erster Stellvertreter Dr. Thomas Heil, Zweiter Stellvertreter Dr. Oktay Sunkur, Beisitzer Dr. Stephan Jurisch, Dr. Dirk Specht, Dr. Andreas Janke, Dr. Dirk Erdmann, ZA Stefan Piepiorka

Dr. Dirk Erdmann (adp-medien), Düsseldorf

(Übernahme des Textes mit freundlicher Genehmigung des Autors.)

Titelbild: Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges informierte die Delegierten über die aktuellen politischen Themen (Foto: Matthies/FVDZ NR)
Quelle: adp-medien Politik Praxisführung Telematikinfrastruktur

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