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„Münsteraner Erklärung“ der Bundeszahnärztekammer adressiert demographischen Wandel, Fachkräftemangel und überlastete Sozialversicherungssysteme

(c) Heiko Kueverling/Shutterstock.com

Aufgrund einer sich dramatisch verschärfenden demographischen Situation sehen sich Gesellschaft und Politik mit Finanzierungsfragen sowie die Arbeitsmärkte mit einem nie dagewesenen Fachkräftemangel konfrontiert. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat auf seiner Klausurtagung 2024 in Münster diese Fragen und mögliche Lösungsansätze diskutiert, heißt es in einer Meldung der BZÄK.

In einer „Münsteraner Erklärung“ sind auf fünf Seiten (in der Kurzfassung) im Vorfeld der regulären Bundestagswahl im Herbst 2025 zu den Themenkomplexen „Duales Gesundheitssystem“ und „Fachkräftemangel“ Analysen und Lösungsvorschläge aus Sicht der Zahnärzteschaft zusammengetragen worden. Die daraus resultierenden Fragen und Aufgaben werde der BZÄK-Vorstand jetzt „konkret angehen, mit dem Ziel, die sich daraus ergebenden Maßnahmen in den Berufsstand und den Bundestagswahlkampf im Jahre 2025 zu tragen.“

Vertretungsanspruch für die Zahnärzteschaft

In der Einleitung des Papiers beschreibt die BZÄK ihren Vertretungsanspruch für die Zahnärzteschaft: Die „Bundeszahnärztekammer vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes in Deutschland und Europa. Damit ist sie die einzige Berufsvertretung aller in Deutschland arbeitenden Zahnärztinnen und Zahnärzte. Ihr oberstes Ziel ist der Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes Gesundheitswesen. Sie fördert eine fortschrittliche, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Zahnheilkunde, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Dabei ist sie dem Gemeinwohl verpflichtet.

Gemäß ihrer Satzung ist der Schutz der freien Berufsausübung der Zahnärztinnen und Zahnärzte oberstes Ziel der Bundeszahnärztekammer. Dazu tritt sie u. a. für geeignete Rahmenbedingungen für die Erbringung zahnmedizinischer Leistungen ein. Diese Rahmenbedingungen ergeben sich u. a. aus dem Berufs- und Kammerrecht auf Bundes- wie auf Landesebene, aber auch direkt aus der Ausgestaltung des Gesundheitssystems.“

In zwei Kernbereichen wurden auf der Klausurtagung Kernbotschaften formuliert: Zukunft des dualen Gesundheitssystems und Fachkräftemangel.

Mehr Eigenverantwortung in der reformierten Dualität

Ein reformiertes duales Krankenversicherungssystem sollte gesetzliche und private Krankenversicherung stärken. Ein solides System, in dem Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger ein größeres Gewicht erhält, die Grundversorgung durch eine nachhaltige Reform auf der Einnahmen- wie der Ausgabenseite qualitativ auf einem angemessenen Niveau erhalten bleibt. Die BZÄK rekurriert dafür auf das von ihr und dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) 2013 erstellte Modell der „reformierten Dualität“.

Fachkräftemangel: Nachhaltige Maßnahmen der Gewinnung und Sicherung

Dramatisch sind die Vorhersagen für das (zahn)medizinische Fachpersonal. Neben einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, der Begrenzung von Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren allgemein-politischen Überlegungen müssen die Praxen von Aufwand befreit werden. Adäquate Gehälter und Arbeitszeiten sind zudem Maßnahmen in den Praxen selbst, müssen aber ermöglicht werden. Die Anwerbung von ausländischen Fachkräften muss ethischen Standards entsprechen.

Es sei ein gemeinsamer Kraftakt von Politik, Gesellschaft und den Akteuren im Gesundheitswesen erforderlich, um Lösungen mit Potential erfolgreich umzusetzen.

Allgemeine und praxisspezifische Maßnahmen erforderlich

Konkret heißt es im Papier: Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist aktuell die größte Herausforderung der deutschen Wirtschaft. Im Vorstand der BZÄK besteht daher Einigkeit, dass es nicht nur eines allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Umsteuerns bedarf, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu bestehen, sondern auch spezifischer praxisbezogener Maßnahmen, um hier zu spürbaren Verbesserungen zu kommen. Hierzu gehören zunächst die klassischen (tarifpolitischen) Maßnahmen, wie angemessene Gehälter, flexiblere Arbeitszeiten sowie eine verstärkte Einbindung in Strategie- und Entscheidungsprozesse der Zahnarztpraxis.“

Die „Münsteraner Erklärung“ im Wortlaut kann auf der Internetseite der BZÄK heruntergeladen werden.

Verhaltenscodex für die Anwerbung von Fachpersonal

Zudem soll ein „Code of Conduct“, ein Verhaltenscodex, erstellt werden: „Der Vorstand kommt als ein konkretes Ergebnis der Klausurtagung darin überein, als Maßnahme zur Stärkung der Konzeption von Personalbindungsmaßnahmen einen ‚Code of Conduct‘ im Rahmen einer ‚AG Münsteraner Erklärung‘ zu erarbeiten und diesen aktiv in den zahnärztlichen Berufsstand und die Politik zu tragen. Ziel muss es dabei sein, über diese Maßnahmen sowohl die Anwerbung von Fachkräften für die Zahnarztpraxis als auch deren Verbleib zu verbessern. Im Falle des Recruitings von ZFA im Ausland ist unbedingt die Einhaltung der anerkannten ethischen Standards sicherzustellen. Die Anwerbung muss für die Fachkräfte unentgeltlich und transparent sein. Eine individuelle Unterstützung bei der Berufsanerkennung und bei der Integration in Deutschland ist zu gewährleisten. Angeworbene Fachkräfte müssen in allen Belangen gegenüber inländischen Arbeitskräften gleichgestellt sein.“

„Warnemünder Erklärung“ von 2023 adressierte Niederlassung

Bereits im vergangenen Jahr hatte die BZÄK nach einer Klausurtagung mit einem Papier aktuelle Probleme adressiert. In der „Warnemünder Erklärung“ wurden Herausforderungen und Forderungen zur Förderung der Niederlassung formuliert und der Begriff „Hauszahnarzt/Hauszahnärztin“ in die politische Diskussion eingebracht.


 

 

Quelle: BZÄK Politik Team Studium & Praxisstart Praxisführung Praxis

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