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Bundestagsanhörung zum FDP-Antrag mit großer Einigkeit – Schinnenburg: Noch in dieser Legislaturperiode aktiv werden

(c) Nomadneshot/Shutterstock.com

„Es hat im Gesundheitsausschuss selten eine Anhörung gegeben, bei der sich die Sachverständigen so einig waren.“ So kommentierte der Bundestagsabgeordnete Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg (FDP) die Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am 17. Mai 2021 zum Antrag der FDP „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“.

Die Anhörung habe eine breite Zustimmung der Experten zum FDP-Antrag ergeben. Die FDP fordert, die Behandlung mit Alignern patientensicher durchzuführen. Diese sollen vollumfänglich von Zahnärzten oder Kieferorthopäden durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass im Internet und in den Publikumsmedien inzwischen immer mehr Aligner-Behandlungen angeboten werden, die keine vollumfängliche Betreuung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden sicherstellen.

Dr. Wieland Schinnenburg, MdB
Dr. Wieland Schinnenburg, MdB
Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg
Schinnenburg, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit für die FDP-Bundestagsfraktion und federführender Antragssteller, sagte zum Ergebnis der Anhörung: „Bei Aligner-Behandlungen muss dringend die Patientensicherheit durchgesetzt werden, eine vollumfängliche zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung muss gewährleistet sein. Insbesondere bei vielen Internet-Anbietern ist dies nicht der Fall. Ich fordere Union und SPD auf, dem FDP-Antrag zuzustimmen, damit noch in dieser Legislaturperiode Verbesserungen der Patientensicherheit angestoßen werden können.“
 

Alle Experten sehen Handlungsbedarf

In der Anhörung hätten alle Experten Handlungsbedarf gesehen (die Stellungnahmen können hier abgerufen werden). Es gebe Probleme bei der Durchsetzung der Patientensicherheit, weil teilweise weder Kammern noch Ordnungsbehörden zuständig seien, um das geltende Recht durchzusetzen, so RA Stephan Gierthmühlen. Prof. Dr. Gregor Thüsing stellte in seinem Statement heraus, dass eine Aligner-Behandlung eindeutig eine zahnheilkundliche Behandlung sei. Auch in der fachlichen Bewertung durch Prof. Dr. Dr. Bernd Lapatki, Universität Ulm, wurden die Risiken der zahnärztlich nicht engmaschig betreuten Aligner-Therapie herausgestellt.

KZBV und BZÄK mit gemeinsamem Statement

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sahen gewerbliche Aligner-Behandlungen in vielen Fällen als problematisch an und forderten den Gesetzgeber auf, insbesondere im Rahmen des Berufsrechts zu handeln. In der gemeinsamen Positionierung von BZÄK und KZBV zu gewerblichen Aligner-Anbietern sprechen sich beide für den Vorrang der Patientensicherheit bei ausnahmslos allen Behandlungen aus, also auch dann, wenn Behandlungen durch gewerbliche Anbieter (das heißt juristische Personen) angeboten werden. Dafür müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Gewerbliche Anbieter können ZHG unterlaufen

Zahnmedizinische Behandlungen seien zum Schutz der Patienten und zur Garantie einer hohen Qualität ausschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten. Dies ist im Zahnheilkundegesetz (ZHG) und den Berufsordnungen festgehalten, so die Stellungnahme. „Gerade bei der sensiblen Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels sogenannter Alignern muss die Verantwortung und engmaschige Begleitung durch Zahnärzte oder Kieferorthopäden bei jedem Behandlungsschritt sichergestellt sein. Gewerbliche Anbieter, also juristische Personen, können bei von ihnen angebotenen oder erbrachten Behandlungen das ZHG unterlaufen, da sie – anders als Zahnärzte und Kieferorthopäden – nicht der Aufsicht und Überwachung der (Landes-)Zahnärztekammern unterliegen.“

Sicherheit einer qualitativ hochwertigen Versorgung

Angesichts der Angebote ohne oder mit nur geringer Beteiligung von Zahnärzten befürworteten KZBV und BZÄK Bestrebungen, die Tätigkeit gewerblicher Anbieter von zahnärztlichen Leistungen stärker zu regulieren. Oft seien sich Patienten der möglichen Komplikationen, die sich ergeben können, gar nicht bewusst. „Ausschließliche Fernbehandlung oder Anleitung zur Selbstbehandlung werden der Komplexität einer Heilbehandlung in keiner Weise gerecht und können die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gefährden. Nur die Behandlung bei Zahnärztinnen und Zahnärzten garantiert die Sicherheit einer qualitativ hochwertigen Versorgung“, so die Stellungnahme.

Anbieter hebt auf Vorteile durch Digitalisierung ab

Von den gewerblichen Anbietern von Aligner-Behandlungen war vorab keine Stellungnahme eingereicht worden. Im Vorfeld hatte Eva-Maria Meijnen, Co-CEO bei PlusDental aus Berlin, ein umfangreicheres Pressestatement zum Geschäftsmodell anlässlich der Anhörung abgegeben: „Wir glauben auch, dass zahnmedizinische Behandlungen immer in die Hände von zahnmedizinischem Fachpersonal gehören. Daher arbeitet PlusDental, eines der führenden Unternehmen im Bereich Aligner-Behandlungen, ausschließlich mit approbierten Zahnärzten zusammen, die die Behandlung von Anfang bis Ende begleiten. Deutschlandweit haben wir über 90 Partnerpraxen und bei PlusDental selbst beschäftigen wir 100 Kieferorthopäden, Zahnärzte und Zahntechniker. Die Beratung, Aufklärung, Befundung und Therapieentscheidung erfolgen vor Ort in der Zahnarztpraxis, die weitere Kommunikation und Behandlungsbegleitung mit dem zahnmedizinischen Team läuft über App oder Videosprechstunde. Damit garantiert PlusDental maximale Flexibilität bei bester, stets zahnärztlicher Betreuung“, so Meijnen. Der Vorteil auch bei den Kosten der Behandlung für die Patienten liege in der weitgehenden Digitalisierung vieler Schritte, so auch in der Fertigung der Schienen im Labor in Berlin.

Planung, Freigabe und Verlaufskontrolle durch approbierte Zahnärzte oder Kieferorthopäden

Meijnen hebt in ihrem Statement hervor, dass der Fortschritt der Behandlung über die App dokumentiert werde und die Verlaufskontrolle durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden in einem Intervall von 6 bis 8 Wochen erfolge – „genauso wie in jeder kieferorthopädischen Praxis. Alle Prognosen werden immer von mehreren Ärzten validiert.“ Die zahnmedizinischen Kontrollen würden immer von approbierten Zahnärzten durchgeführt. Die Planung der Behandlung und die endgültige Freigabe sowohl des Behandlungsplanes als auch der Aligner obliege immer dem behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden. „Seit 2017 haben wir über 40.000 zufriedene Kunden in acht europäischen Ländern erfolgreich behandelt“, so die Co-CEO von PlusDental.

 

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