Das erste Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für den Gesundheitsbereich nimmt Gestalt an – der Referentenentwurf des sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) liegt vor und enthält auch diverse Regelungen und Fortschritte für die zahnärztliche Versorgung, so zu den Mehrkosten in der Kieferorthopädie. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt daher den Gesetzentwurf, er bringe in vielen Punkten Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten.
Die Vorhaben zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, insbesondere durch eine bessere Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen, sowie eine stärkere Nutzung der Digitalisierung im Versorgungsalltag seien positiv zu bewerten, so die BZÄK.
Mehrkostenvereinbarung bei der KfO
Speziell im zahnärztlichen Bereich begrüßt die BZÄK, dass Mehrkostenvereinbarungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zukünftig auch im kieferorthopädischen Bereich zulässig sind. Zudem soll die von den Zahnärzten schon lange als ungerecht kritisierte Punktwertdegression abgeschafft werden. Endlich geklärt wird auch das erlaubnisfreie Herstellen und Anwenden von Blutzubereitungen durch Zahnärzte.
Keine Maßnahmen in Richtung Großinvestoren
Deutlich kritisiert die BZÄK aber, dass der Entwurf keine Regelungen vorsieht, die dem Trend des Aufkaufs und der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch Großinvestoren zum Zweck des Aufbaus von Dentalketten Einhalt gebietet. Sie fordert die Bundesregierung auf, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. „Die Zahnärzte sind sich einig, dass arztgruppengleichen MVZ die gesetzliche Grundlage entzogen und damit der Einstieg fachfremder Großinvestoren in MVZ verhindert werden muss, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat“, heißt es dazu vonseiten der BZÄK.
Korrekturen beim MVZ nicht an entscheidender Stelle
Der Plan des Gesetzgebers, dass MVZ das Problem der Unterversorgung im ländlichen Raum beheben, habe im zahnärztlichen Bereich nicht funktioniert, so die BZÄK. Es sei das Gegenteil der Fall: MVZ werden vor allem in Ballungsräumen gegründet und üben eine Sogwirkung auf junge Zahnärzte aus, so die BZÄK.
„Durch das finanzielle Engagement von Großinvestoren, die zuallererst ihre Rendite im Auge haben, werden die Prinzipien der BZÄK von Freiberuflichkeit und Patientenschutz genauso untergraben wie ihre Ansprüche an Nachhaltigkeit und Qualität. Die Zeit drängt, denn es droht die Gefahr, dass die persönliche Verantwortung des Zahnarztes und die Einhaltung der Berufspflichten nicht mehr überwacht werden können. Der Referentenentwurf sieht Korrekturen bei MVZ vor, diese klammern jedoch die beschriebene Problematik völlig aus“, kritisiert die BZÄK diesen Teil des geplanten Gesetzes.