Bessere Karrieremöglichkeiten von ZFA und Dentalhygieniker
Der Verband Deutscher Dentalhygieniker (VDDH) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wollen ihre Zusammenarbeit stärken. Ziel ist es, die Leistungen der Dentalhygieniker und der Zahnmedizinischen Fachangestellten bei der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung wirksamer zu kommunizieren und den Berufsangehörigen gemeinsam Karrierewege aufzuzeigen.
„Es gibt bundesweit mehr als 210.000 Zahnmedizinische Fachangestellte und rund 2.000 Dentalhygieniker*innen“, berichtet Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Als Gesundheitsberufe spielen sie in den Zahnarztpraxen eine wichtige Rolle, um die Mundgesundheit der Patient*innen jeder Altersgruppe zu erhalten und zu verbessern. Vielen sind diese Berufsbilder aber kaum bekannt. Entsprechend fehlt die Wertschätzung für diese Leistung. Das wollen wir durch unsere gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit ändern.“
Zudem sind gemeinsame Thementage zur Prophylaxe und Parodontologie geplant. „Die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesen Gebieten entwickeln sich immer weiter“, erklärt Sabrina Dogan vom VDDH. „Deshalb ist ständige Fortbildung extrem wichtig. Beispiel dafür ist die neue S3-Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis.“
Einig sind sich beide Verbände, dass sie den ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten verstärkt aufzeigen wollen, welche Karrieremöglichkeiten es in ihrem Beruf gibt. Besonders bei der Aus- beziehungsweise Fortbildung von Dentalhygienikerinnen und Dentalhygienikern sehen beide Verbände Klärungsbedarf. Ziel sei es, bundesweit einheitliche Regelungen und Qualifizierungen zu schaffen, die eine nationale wie internationale Anerkennung der erworbenen Kompetenzen ermöglichen. (Quelle: VmF)
Tyscor Saugmaschine VS 4 von Dürr Dental erhält German Innovation Award
Die Saugmaschine Tyscor VS 4 des Dentalunternehmens Dürr Dental gewann bereits den German Design Award und überzeugte dieses Jahr auch die internationale Jury des German Innovation Awards. Aufgrund ihrer innovativen Radialtechnologie wurde die Tyscor VS 4 mit dem „German Innovation Award Winner“ ausgezeichnet. Der German Innovation Award, der vom deutschen Bundestag ins Leben gerufen wurde, zeichnet branchenübergreifend Produkte und Lösungen aus, die sich vor allem durch Nutzerzentrierung und einen Mehrwert gegenüber bisherigen Lösungen unterscheiden.
Die leistungsstarke Saugmaschine Tyscor VS 4 konnte durch den Einsatz zweier Saugstufen mit höchster Ausfallsicherzeit und das innovative Radialprinzip überzeugen. Dank dieses bedarfsgerecht gesteuerten Radialgebläses spart der Betreiber gegenüber herkömmlichen Geräten bis zu 50 Prozent Energie und damit Kosten. Zudem machen das schallabsorbierende Gehäuse und auf Laufruhe bedachtes Engineering die Tyscor Saugmaschinen zu den leisesten ihrer Klasse.
„Seit vielen Jahren stehen Praxisversorgungsgeräte von Dürr Dental für Spitzenleistung in Sachen Langlebigkeit und Zuverlässigkeit. Mit unserer Tyscor Saugmaschinen-Linie haben wir dies erneut bewiesen – 50 % Energieeinsparung durch Radialtechnologie, zwei unabhängige Saugaggregate in einem Gerät und ganz neue Möglichkeiten durch herausragende IoT-Funktionen sind nur einige Merkmale dieser nächsten Generation. Wir freuen uns sehr, dass die Tyscor VS 4 für ihr besonderes und innovatives Design ausgezeichnet wurde,“ sagt Vorstandsvorsitzender Martin Dürrstein. (Quelle: Dürr Dental)
MDR: Verhandlungen mit EU abgebrochen Schweiz ist jetzt Drittstaat
Der Bundesrat in der Schweiz hat entschieden, die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zum Institutionellen Abkommen (InstA) abzubrechen. Mit Geltungsbeginn der neuen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) am 26. Mai 2021 hat die Schweizer Medizintechnik-Industrie damit ihren bisher barrierefreien Zugang zum EU-Binnenmarkt verloren. Die Schweiz ist zum Drittstaat geworden.
Der Schweizer Branchenverband Swiss Medtech zeigt sich zutiefst enttäuscht über die Entscheidung. "Damit ist kein Problem gelöst, indessen der bilaterale Weg, den das Schweizer Stimmvolk an der Urne wiederholt und klar gutgeheissen hat, gefährdet. Es ist für den Verband unverständlich, dass die Landesregierung nicht auf höchster Ebene weiter versucht, die Differenzen mit der EU zu überwinden. Wir fordern den Bundesrat auf, konkret aufzuzeigen, wie er die negativen Konsequenzen seines Abbruch-Entscheids mildern will", heißt es in einer Pressemitteilung vom 26. Mai 2021. (Quelle: BVMed/SwissMedTech)
Der elektronische Medikationsplan – Erläuterungen von KBV und KZBV
Welche Arzneimittel ein Patient einnimmt oder anwendet, ob Allergien oder Unverträglichkeiten bei ihm bestehen – mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese wichtigen Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten, aber auch Zahnärzte und Apotheker schnell zugänglich und einfach zu aktualisieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt ihn im dritten Teil einer Serie „TI-Anwendungen“ näher vor
Der eMP ist eine Weiterentwicklung des bereits seit 2016 bestehenden bundeseinheitlichen Medikationsplans. War letzterer nur als Papierausdruck vorhanden, den Versicherte beim Arztbesuch vorlegen, ist der eMP in digitaler Form auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Während sich viele Anwendungen noch in der Entwicklung befinden, kann der eMP bereits genutzt werden. Allerdings müssen die Patienten dazu ihre sechsstellige PIN kennen, die sie bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen.
Informationen speziell für Zahnärzte zum eMP und seiner Nutzung hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website zusammengestellt. Dazu gibt es auch eine Informationsbroschüre, die dort ebenfalls als pdf zum Herunterladen eingestellt ist. (Quellen: KBV/KZBV)
Will Daniels gestorben – Zahntechnikermeister, Lehrer, Mentor
Am 8. Mai dieses Jahres verstarb im fünfundachtzigsten Lebensjahr Will Daniels – ehemals anwendungstechnischer Berater der Degussa Verkaufniederlassung Düsseldorf. Mit seiner hohen fachlichen Kompetenz sowie Leidenschaft für seinen Beruf war Will Daniels ein bei Zahntechnikern und Zahnärzten geschätzter und geachteter Fachmann – gleich, ob es um prothetische Designvorschläge, Fertigungs- und Werkstofffragen oder seiner Wissensvermittlung in Kursen und Vorträgen ging. In der Umsetzung der von ihm vermittelten zahntechnisch-zahnmedizinisch prothetischen Zusammenhänge war er ein meisterlicher Praktiker.
An Will Daniels werden sich viele dankbar erinnern: Zahntechniker in rheinisch-westfälischen Laboren, denen er ein kluger und humorvoller Ratgeber war oder die er in Düsseldorf, Köln und Münster auf ihrem Weg zur Meisterprüfung begleitete; wie auch Zahnärzte, die ihn in Werkstoffkundevorlesungen ihres Studium gehört haben. Und ganz besonders sind es seine ehemaligen zahntechnischen Degussa-Kolleginnen und -Kollegen, die immer auf seine Unterstützung zählen konnten und denen er auch Mentor war.
Jürgen Pohling, Hamburg
Datenschützer: Fax wegen DSGVO nicht mehr einsetzen
Die Bremer Datenschutzbeauftragte hat in öffentlichen Einrichtungen des Landes Bremen die Nutzung von Faxgeräten für das Versenden personenbezogener Daten untersagt. Sie müssen bis Ende 2022 auf eine sichere Technologie umstellen. Zugleich verweist sie darauf, dass das Faxen ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei. Das berichtet der Ärztenachrichtendienst (aend.de).
Das Problem liege auf der Seite des Empfängers – da immer mehr Faxe heute an digitale Postfächer/Cloud-Services oder Multifunktionsdrucker geleitet würden und es kaum noch klassische Faxgeräte gebe, könne der Absender nicht wissen, wo die Daten am Ende landeten und ob die aus dem Fax generierten E-Mails in irgendeiner Form verschlüsselt seien. Ein Fax sei daher wie eine unverschlüsselte E-Mail oder Postkarte nicht zum Versand personenbezogener Daten – zum Beispiel Gesundheitsdaten – geeignet.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber ließ auf Anfrage des Ärztenachrichtendienstes durch einen Sprecher mitteilen, dass die Behörde die ihr unterstehenden Stellen bereits dahingehend berate, Faxe nicht mehr zur Übermittlung personenbezogener Daten einzusetzen. Man sei sich aber bewusst, dass die Umstellung in Pandemiezeiten schwierig sei. Grundsätzlich sollten sensible Daten aber künftig nicht mehr per Fax verschickt werden und stattdessen sichere Wege wie verschlüsselte E-Mails genutzt werden.
In der Telematikinfrastruktur ist für den sicheren Austausch personenbezogener und besonders sensibler Daten KIM – Kommunikation im Medizinwesen – vorgesehen, ein Dienst, der mit verschlüsselten E-Mails arbeitet. Zahnarztpraxen können bei einem dafür zertifizierten KIM-Anbieter einen KIM-Anschluss beantragen und erhalten dann eine eigene KIM-Adresse. Weitere Informationen auch auf der Internetseite der KZBV. (Quellen: aend.de/KZBV)
ZFA, Zahntechniker und Zahnärzte in den Praxen
Eine neue Infografik der Bundeszahnärztekammer zeigt in aktuellen Zahlen, wie viele Menschen in den einzelnen Berufsgruppen – ZFA, Zahntechniker und Zahnärzte – in Zahnarztpraxen arbeiten. Eine Zahnarztpraxis beschäftigt im Durchschnitt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Quelle: BZÄK)
ZFA: 37,6 Prozent höhere Arbeitslosigkeit Ende 2020
5.472 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) waren Ende 2020 arbeitslos gemeldet – eine Zunahme um 37,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Coronakrise hinterlässt damit auch in den Zahnarztpraxen deutliche Spuren, so die Bundeszahnärztekammer im „Klartext“ mit Verweis auf die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Seit Jahresbeginn hat sich die Lage zudem kaum entspannt: Ende April 2021 waren immer noch 5.255 ausgebildete ZFA auf Jobsuche. (Quelle: „Klartext“ 5/21 der BZÄK)
Impfturbo der Arztpraxen führt Deutschland an die europäische Spitze
Seit dem 6. April 2021 nehmen in Deutschland die ärztlichen Praxen an der Impfkampagne gegen die COVID-19-Pandemie teil. Zuvor wurde nur in Impfzentren geimpft. Im europäischen Vergleich konnte die Impfkampagne in Deutschland seit April richtig Fahrt aufnehmen. Der Impffortschritt in Deutschland liegt nun über dem EU-Durchschnitt, während Deutschland in der ersten Märzwoche (KW 9) noch 9,6 Prozent unter dem EU-Durchschnitt bei den täglichen Impfungen lag. Schon in der ersten Maiwoche (KW 18) wurden in Deutschland bereits 19,1 Prozent mehr tägliche Impfungen als im EU-Schnitt durchgeführt. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi).
Auch im direkten Vergleich mit den anderen größten EU-Staaten (mehr als 30 Millionen Einwohnende: Polen, Italien, Spanien und Frankreich) ist nicht nur das tägliche Impftempo deutlich gestiegen, sondern auch eine höhere Durchimpfungsquote bezogen auf die Bevölkerung mit mindestens einer Impfdosis erreicht worden. Da die EU-Länder vergleichbar viele Impfstoffdosen aus den gemeinsamen Verträgen erhalten, ist dieser Vorsprung vor allem auf die gemeinsame Impfkampagne der Impfzentren und ärztlichen Praxen in Deutschland sowie zum Teil auf die Ausweitung des Zweitimpfungsintervalls im Rahmen der STIKO-Empfehlung zurückzuführen. Im europäischen Vergleich zeige sich somit, dass in Deutschland mit den vorhandenen Impfstoffmengen besonders effizient umgegangen werde, so das Zi. (Quelle: Zi)
Studien zur thermoplastischen Obturation
Ob die thermoplastische Obturationstechnik für eine erfolgreiche endodontische Behandlung erforderlich ist, wird diskutiert und wissenschaftlich untersucht. Nach aktuellem Kenntnisstand bieten Kalziumsilikat-basierte Sealer interessante Vorteile zu herkömmlichen Sealern auf Epoxidharzbasis in Kombination mit der warmen Kompaktionstechnik.
Eine aktuelle Studie der Universität Cagliari (Clin Oral Investigations) hat den bioaktiven Kalziumsilikat-Sealer (BioRootTM RCS, Septodont) in kalter Einstifttechnik mit einem Zinkoxid-Eugenol-basierten Sealer (Pulp Canal SealerTM, Kerr) in warmer Kompaktion verglichen. Das Ergebnis dieser Studie spricht eindeutig für die Anwendung mit BioRootTM RCS.
Auch in einem kürzlich erschienenen Artikel „Kalziumsilikat-basierte Sealer: Das Ende der thermoplastischen Obturation?“ (DZZ Ausgabe 2/2021) diskutiert Prof. Dr. Till Dammaschke, Universität Münster, die Vor- und Nachteile von Sealern mit besonderem Fokus auf die unterschiedlichen Obturationstechniken. Auch er kommt zu dem Fazit, dass Kalziumsilikat-basierte Sealer eine relevante Alternative zu Sealern auf Epoxidharzbasis sein können.
Die Verwendung von BioRootTM RCS unter Anwendung der Einstifttechnik sei schneller, einfacher und erziele gleichwertige Behandlungserfolge im Vergleich zu aufwendigen Obturationstechniken, so das Unternehmen. (Quelle: Septodont)
Carmen Zoppke wird Geschäftsführerin der Zantomed GmbH
Nach Übernahme der Jovident GmbH durch die Zantomed GmbH im Jahr 2019 wurde die neu erschaffene Stelle der Marketing & Vertriebsleitung an die gestandene Dentalmanagerin Carmen Zoppke übergeben. Neben einer Bündelung der Produktportfolios beider Unternehmen lag ein weiterer Focus in der professionellen Vorbereitung auf die kommenden MDR Richtlinien. „Dass wir nur sechs Monate nach Schaffung der neuen Aufgabe mitten in einer Pandemie stecken würden, davon konnten wir im Herbst 2019 noch nichts ahnen. Geschweige denn von allen Herausforderungen, die dies für unser Unternehmen und unseren Arbeitsalltag mit sich bringen würde“, so Zoppke.
Nach vielen gemeinsamen und erfolgreichen Jahren entschied sich Mitgeschäftsführer der Zantomed GmbH, Meino Huisman im Alter von 75 Jahren für den Ausstand aus dem aktiven Dentalgeschäft. Die Gesellschafter übergaben den Staffelstab an Carmen Zoppke, die sich in den vergangenen Monaten durch eine schnelle Auffassungsgabe und enormes Engagement in der aktuell sehr herausfordernden Zeit bereits ihre ersten Sporen verdient hatte. Das gesamte Team bedankt sich bei Meino Huisman für die erfolgreichen Jahre der konstruktiven Zusammenarbeit und die Aufbauarbeit, die er Zeit seines Berufslebens geleistet hat. Carmen Zoppke erhält fortan gemeinsam mit Geschäftsführer Benjamin Hatzmann das Vertrauen der Gesellschafter. (Quelle: Zantomed)
Virtual Dental Summit mit neuem Format in den Herbst verschoben
Die für Juni 2021 zuletzt vorgesehene TV-Live-Show des Virtual Dental Summit 2021 wird vorerst ausgesetzt. Im Herbst 2021 erfolgt dann die Fortsetzung des Formats in einer Reihe exklusiver Network-Treffen für hochwertige persönliche Kontakte. Das teilten die Organisatoren – der Praxis+Award und VRtual X – jetzt mit. Statt Großveranstaltungen für mehrere Hundert Teilnehmer anzubieten, richte man sein Augenmerk auf den persönlichen Austausch und namhaften Referenten „zum Anfassen“. „Aktuell sind drei Präsenzveranstaltungen in Vorbereitung, die unter dem Co-Branding der exklusiven Netzwerk-Treffen des CLUB OF AMBASSADORS laufen“, heißt es.
Unter der Überschrift „Lernen von den Besten – mit den Besten“ unterscheiden sich die Club-Treffen maßgeblich von den üblichen Kongressen und Seminaren. Inhaltlich stehen alle Aspekte der modernen Praxiskommunikation auf dem Programm – als intensiver Austausch auf Augenhöhe für neue Perspektiven, als persönlicher Think Tank auf höchstem Niveau und als branchenübergreifendes Networking für nachhaltigen Erfolg, so die Veranstalter.
Außerdem in Planung ist eine Late-Night-TV-Show, in der alle Health-Themen auf ebenso journalistisch-kritische wie wissenschaftliche und meinungsstark- kontroverse Art besprochen werden sollen. Mit Studiogästen aus Medizin, Politik, Wissenschaft, Gesellschaft und Unterhaltung, präsentiert von einem Top-Moderator. Die genauen Termine für die drei Herbst-Veranstaltungen sowie Informationen zu den Programmen und den anwesenden Experten sollen in Kürze folgen. (Quelle: praxis Plus award GmbH)
Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfassungswidrig
Der GKV-Spitzenverband durfte die vom Gesetzgeber in Paragraf 20a Abs. 3 und 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) „Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten“ angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 18. Mai 2021 entschieden (Az.: B 1 A 2/20 R).
Durch das Präventionsgesetz wurden 2015 die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Unter anderem erbringen die Krankenkassen danach Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in sogenannten Lebenswelten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Schulen, Freizeit-, Senioren- und Pflegeeinrichtungen). Dabei sollen sie von der BZgA unterstützt werden, die ist eine unmittelbar dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellte Bundesbehörde ist.
Die gesetzlichen Regelungen über die Beauftragung und Vergütung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband verstoßen gegen die durch das Grundgesetz vorgeschriebene Verwaltung der Sozialversicherung durch eigenständige Körperschaften, so das BSG.
Der Bund muss die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger (hier der Krankenkassen) wahren und darf seinen eigenen Behörden keine Aufgaben der Sozialversicherung übertragen. Die Beitragsmittel der Versicherten dürfen allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden. Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben unterläuft die in Paragraf 20a Absatz 3 und 4 SGB V geregelte Konstruktion einer gesetzlichen Beauftragung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband mit einer pauschalen, vom Auftragsumfang unabhängigen Vergütung. Der GKV-Spitzenverband war im Interesse der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen auch berechtigt, sich auf die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen zu berufen, um eine verfassungsrechtliche Prüfung durch die Gerichte herbeizuführen.
An einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz war das Bundessozialgericht gehindert, weil die Aufsichtsmaßnahme des Bundesministeriums für Gesundheit auch noch aus einem anderen Grund rechtswidrig war. Denn für die Aufhebung eines Verwaltungsratsbeschlusses des GKV-Spitzenverbandes durch die Aufsichtsbehörde fehlte es 2016 an einer gesetzlichen Grundlage. (Quelle: BSG)
FDP: gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne Zahnärzte unterbinden
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags befasste sich am 17. Mai 2021 mit dem Antrag der FDP (Dr. Wieland Schinennburg et al., BT-Drucksache 19/25668), die Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchzusetzen. Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den zuständigen Selbstverwaltungsgremien und den Ländern „Maßnahmen […] ergreifen, damit Aligner-Behandlungen nicht mehr von gewerblichen Unternehmen ohne eine vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte angeboten werden können“.
Dr. Wieland Schinnenburg, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit für die FDP-Bundestagsfraktion und federführender Antragssteller, erklärte im Anschluss: „Es hat im Gesundheitsausschuss selten eine Anhörung gegeben, bei der sich die Sachverständigen so einig waren. Bei Aligner-Behandlungen muss dringend die Patientensicherheit durchgesetzt werden, eine vollumfängliche zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung muss gewährleistet sein. Insbesondere bei vielen Internet-Anbietern ist dies nicht der Fall. Ich fordere Union und SPD auf, dem FDP-Antrag zuzustimmen, damit noch in dieser Legislaturperiode Verbesserungen der Patientensicherheit angestoßen werden können.“
Die vorliegenden Stellungnahmen aus der Zahnärzteschaft, vonseiten der Zahntechniker und Krankenkassen und von unabhängigen Sachverständigen können hier nachgelesen werden (ausführlicher Bericht hier). (Quelle: Deutscher Bundestag)
TI: Forderung nach Streichung von Sanktionen
Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Streichung der Sanktionen bezüglich des elektronischen Heilberufsausweises gefordert. Hintergrund sind Verzögerungen bei der Ausgabe der Karte, die für mehrere digitale Anwendungen benötigt wird.
Schon jetzt stehe fest, dass eine große Anzahl von Psychotherapeuten nicht bis zum 1. Juli über den Ausweis verfügen könne, so die BPtK. „Für die Verzögerungen trifft die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kein Verschulden“, erklärte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Nicht einhaltbare Fristen auch noch mit Sanktionen zu belegen, untergrabe die Akzeptanz der gesamten Telematikinfrastruktur (TI).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte auf dem Deutschen Ärztetag angekündigt, dass die Sanktionen nicht diejenigen treffen werden, die die Fristen unverschuldet nicht einhalten können. Zugleich mahnte er jedoch die Ärzteschaft, den Anschluss an die TI schnellstmöglich durchzuziehen.
Statt Sanktionen, müssten Anreize gesetzt werden, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Wenn Technik und Anwendungen gut sind, werden sie sich auch ohne Strafandrohung durchsetzen.“ Voraussetzung sei, dass die nötige Technik verfügbar sei. Nur dann könnten die vom Gesetzgeber vorgegebene Fristen überhaupt eingehalten werden. (Quelle: KBV)
ABZ eG: Dr. Hartmut Ohm verabschiedet sich
Dr. Hartmut Ohm, Vorstandsvorsitzender der Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte, eingetragene Genossenschaft (ABZ eG), verabschiedet sich am 30. Juni 2021 in den wohlverdienten Ruhestand. Ohm ist seit Mai 2002 für die ABZ eG tätig, zum 1. Oktober 2005 wurde er in den Vorstand berufen. Er hat die Bereiche der betriebswirtschaftlichen Praxisberatung, die Mitgliederbetreuung und den Dentalhandel wesentlich ausgebaut und ist anerkannter Experte in Fragen der Praxisbewertung. 2012 übernahm er den Vorsitz im Vorstand.
Sein Ziel war es, die wirtschaftliche Ausrichtung der ABZ eG nach politischen Anfängen der von Zahnärzten gegründeten Genossenschaft noch weiter auszubauen. Er hat entscheidend daran mitgewirkt, aus der ABZ eG ein solides Wirtschaftsunternehmen zu machen, das heute einen Jahresumsatz von rund 5,2 Millionen Euro vorweist. Die Schwerpunkte seiner Vorstandstätigkeit lagen in den vergangenen Jahren in der Erweiterung des Servicebereichs, dem Projekt ABZ-Digitalisierung 2025 und dem Ausbau der Praxisberatung.
„Dr. Hartmut Ohm hat sein berufliches Engagement, um nicht zu sagen: sein Herzblut, in die Unterstützung der Praxen gelegt und insbesondere den Bereich der Praxisberatung erfolgreich ausgebaut“, sagt Vorstandskollege Heinz Abler, der am 1. Juli 2021 den Vorsitz übernimmt. Neu in den Vorstand wechselt die langjährige Prokuristin der ABZ eG, Petra Gmeineder. Die offizielle Verabschiedung Ohms findet anlässlich der Generalversammlung am 17. September 2021 statt. (Quelle: ABZ eG)
Aera-Online kooperiert mit Ormco
Auf vielfachen Kundenwunsch mache Aera-Online die ersten Angebote von Ormco, dem Traditionsunternehmen und Vollsortimenter im Bereich der Kieferorthopädie, ab Mitte Mai für ihre Kunden verfügbar. Das kündigt das Unternehmen in einer Pressemitteilung an.
„Praxen und Labore wollen heute mit einem Login den einfachen und schnellen Zugang zu den Produkten, die sie täglich in der Praxis benötigen, möglichst hersteller- und händler-unabhängig. Viele der rund 3.800 Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch alle Praxen, die KfO-Leistungen anbieten, werden sich über diese Kooperation freuen und können die Produkte von Ormco künftig über Aera-Online bestellen“, so Aera-Vertriebsleiter Steffen Schütz. (Quelle: Aera)
DGPZM begrüßt gemeinsame Fluoridempfehlungen
Die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) war federführend bei der Erstellung der neuen Empfehlungen für Kinderzahnpasten der zahnmedizinischen Fachgesellschaften im Jahr 2018 beteiligt. Daher begrüßt die DGPZM, dass unter Koordinierung des Netzwerks „Gesund ins Leben“ aktuell eine einheitliche Regelung mit den Kinderärztinnen und Kinderärzten gefunden wurde. Diese Regelung ist zunächst die Bestätigung der Empfehlungen der zahnmedizinischen Fachgesellschaften von 2018, nach denen ab dem Durchbruch des ersten Milchzahnes zweimal täglich eine Fluoridzahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid in einer reiskorngroßen Menge und ab dem zweiten Geburtstag in einer erbsengroßen Menge verwendet werden soll (Mehr zu den gemeinsamen Empfehlungen auf Quintessence News).
„Die Gewinner dieser neuen einheitlichen Empfehlungen zur häuslichen Fluoridprophylaxe sind in erster Linie die Kinder und deren Eltern“, bekräftigt DGPZM-Präsident Prof. Dr. Stefan Zimmer. „Aber auch Kinder- und Jugendärztinnen, Kinder- und Jugendärzte und ihre zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen können sich als Gewinner fühlen, denn mit dieser Einigung ist ein für alle Mal Schluss mit der jahrelangen Verunsicherung bei den Fluoridempfehlungen. Dafür gebührt allen, die diese konzertierten Fluoridempfehlungen möglich gemacht haben, ein großes Dankeschön.“ (Quelle: DGPZM)
BZÄK hat Kommentar zur Musterberufsordnung überarbeitet
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ihren Kommentar zur Musterberufsordnung überabeitet. In der 3. Auflage sind die neuesten relevanten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen eingearbeitet, auch mehr als 250 werberechtlich- und berufsrechtliche Entscheidungen sind berücksichtigt. Der Kommentar soll helfen, die Normen der Berufsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte richtig anzuwenden. Er kann ebenso wie weitere rechtliche Informationen und Urteile auf der Internetseite der BZÄK abgerufen werden. (Quelle: „Kammer kompakt“ LZK BW/BZÄK)
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist klimaneutral
Die Klimakrise sei die größte Herausforderung, der sich die Menschheit derzeit stellen muss, so die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Ein Gelingen der Emissionsminderungen hänge auch vom freiwilligen und konsequenten Handeln der Wirtschaft in den Industrieländern ab. „Auch die LZK BW ist bereit, Verantwortung zu übernehmen: Wir haben deswegen den CO2-Fußabdruck der LZK-Geschäftsstelle, der durch unsere Tätigkeiten verursacht wurde, berechnen lassen. Der LZK-Vorstand hat daraufhin beschlossen, die LZK-Geschäftsstelle klimaneutral zu stellen, und hat für die Kompensation von Treibhausgasemissionen die Auszeichnung „klimaneutrales Unternehmen“ erhalten“, meldet die Kammer in ihrem Infodienst „Kammer kompakt“. (Quelle: LZK BW)
Kritik an Entscheidung der KZBV in Sachen KIM
Mit kritischen Worten melden sich der frühere stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Günther E. Buchholz, und Dr. Franz-Josef Wilde aus Westfalen-Lippe zur Entscheidung der KZBV, nicht Anbieter eines sogenannten KIM-Klients für die Gesundheitstelematik zu werden. Diese Ende April getroffene Entscheidung „ist nicht nachvollziehbar und nicht im Sinne der Zahnärzteschaft“, so Buchholz und Wilde in ihrer Klarstellung, die auf ADP-Medien veröffentlicht ist.
Mit dieser Entscheidung werde die Zahnärzteschaft gezwungen, sich am Markt ohne ein Angebot der eigenen Standesvertretung für einen KIM-Klient zu entscheiden. „Die Preisgestaltung wird der Markt übernehmen. Des Weiteren hat die KZBV keinen Einfluss auf die Gestaltung des KIM-Klients. Auch ist ein direkter Einfluss auf mögliche weitere über den KIM-Klient laufende Anwendungen nicht gegeben. Hier hat man sich in die Hände der Industrie begeben. Diese Entscheidung ist nicht nur falsch, sondern auch von Nachteil für die Zahnärzteschaft. Über dies ist die Entscheidung der KZBV politisch mehr als unklug , indem eine vom Gesetzgeber der Selbstverwaltung gegebene Möglichkeit der Gestaltung ausgeschlagen wird. Das ist nicht im Interesse der Zahnärzteschaft.“
Kritisiert wird auch die unzureichende Information der KZBV über die neuen Anforderungen und KIM für die Zahnärzte. Die Zahnärzte drohten so in Kostenfallen zu laufen, kritisieren Wilde und Buchholz, der im KZBV-Vorstand bis März 2017 für die TI zuständig war. „Die Informationen der KZBV zu diesem Thema sind bisher, 2 Monate vor Einführung von KIM, nicht vorhanden. Seit Verkündigung des digitalen Versorgungsgesetzes im Dezember 2019 vor über 1,5 Jahren hat die KZBV außer eine Broschüre und einen Artikel in den ZM nichts unternommen, die Zahnärzteschaft umfassend zu informieren. Man überlässt es der Industrie, die Information zu übernehmen“, heißt es. (Quelle: ADP-Medien)
MDR: Anzahl der Benannten Stellen noch immer viel zu gering
Am 26. Mai 2021 ist Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), dem völlig neuen und anspruchsvollen Rechtsrahmen für die Medizinprodukte-Branche. Ein großes Problem: Die Anzahl der unter MDR Benannten Stellen ist viel zu gering, um alle Bestandsprodukte fristgerecht in die MDR zu überführen. Aktuell sind es erst 20 Benannte Stellen. Unter dem alten Recht waren es mehr als 50.
Benannte Stellen, die Medizinprodukten zertifizieren, benötigen jetzt selbst eine neue Zertifizierung nach neuem Recht. Dieser Prozess stellt sich deutlich langwieriger dar, als es von den Beteiligten erwartet wurde. Derzeit besteht eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 18 Monaten für den gesamten Prozess.
Aber nicht nur die Anzahl der Benannten Stellen ist viel zu gering. Durch die gestiegenen Anforderungen sind die Zertifizierungsprozesse auch viel zeitintensiver. Das reduziert die Kapazitäten noch weiter.
Den aktuellen Umsetzungsstand beleuchtet der BVMed auf der MDR-Branchenkonferenz am 26. Mai 2021 unter anderem mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. (Quelle: BVMed)
Unterkiefer-Protrusionsschiene – G-BA regelt zahnärztliche Details für Verordnung
Um Patienten mit obstruktiver künftig optimal mit einer Unterkiefer-Protrusionsschiene (UPS) behandeln zu können, wird medizinische wie zahnmedizinische Kompetenz benötigt. Die Details der zahnärztlichen Aufgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem aktuellen Beschluss vom 6. Mai 2021 geregelt. Die Änderungen der Behandlungsrichtlinie bauen auf dem G-BA-Beschluss vom 20. November 2020 auf, mit dem die UPS als neue Behandlungsmethode für gesetzlich Versicherte in den Leistungskatalog aufgenommen wurde.
Sobald die Abrechnungsziffern sowohl für die vertragsärztliche als auch die vertragszahnärztliche Versorgung vorliegen, kann die Schiene verordnet werden. Das wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 der Fall sein. Die bereits mit dem November-Beschluss skizzierte Zeitschiene steht nach wie vor, sofern das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet. (Quelle: G-BA)
Masernschutzgesetz: Fristverlängerung für die Impfpflicht
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind und nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, einen vollständigen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Am 5. März 2021 hat der Bundesrat jetzt eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2021 (Korrrektur durch LZKBW am 11.05.2021) für die Masernimpfpflicht beschlossen. Bisher war die Frist der 31. Juli 2021. (Quelle: „Kammer Kompakt“ der LZK Baden-Württemberg)
BZÄK: Position Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin
Die Weltzahnärzteorganisation FDI hat Anfang Mai 2021 ihr neues Projekt „Sustainability in Dentistry“ vorgestellt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat bereits im April eine Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin veröffentlicht: „Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin – Green Dentistry/Sustainability in Dentistry“. Damit übernimmt die BZÄK Verantwortung, um im Sinne der Gesellschaft die Ausschöpfung der natürlichen Ressourcen zu reduzieren und gleichzeitig eine optimale Mundgesundheit zu fördern. (Quelle: BZÄK)
Bego Implant Systems neuer Hauptvertriebspartner für „GUIDOR“-Produktlinie
Der Implantatspezialist Bego Implant Systems erweitert sein Portfolio im Bereich der Regenerationsmaterialien. Die Produktlinie naturesQue, deren Fokus auf regenerativen Materialien natürlichen Ursprungs liegt, wird ab sofort durch das „GUIDOR“-Portfolio an vollsynthetischen regenerativen Produkten komplettiert.
Bego Implant Systems wird ab Mai 2021 als zentraler Partner den Direktvertrieb für diese Produktlinie in Deutschland und Österreich übernehmen.
Das Kernprodukt des Portfolios, Guidor easy-graft, ist ein modellierbares, regeneratives Knochenersatzmaterial, das direkt aus der Spritze appliziert wird. Bei Kontakt mit Blut härtet das Produkt innerhalb von Minuten und bildet ein poröses Gerüst, das sich in die Defektmorphologie einpasst und für eine sehr gute Stabilität des Blutkoagulums zu Beginn der Einheilphase sorgt.
Die Guidor-Produktlinie war bis Ende 2020 Teil des Portfolios der Degradable Solutions von Sunstar Butler und wurde dann von der Collagen Matrix, Inc. übernommen. (Quelle: Bego Implant Systems/QN)
GalvoSurge Dental unter den Finalisten des Swiss Medtech Awards 2021
GalvoSurge Dental AG, Icotec ag und Scewo AG stehen im Finale um den Swiss Medtech Award 2021. Die drei Unternehmen haben sich gegen rund fünfzig Konkurrenten durchgesetzt. Dank den Sponsoren Lichtsteiner Stiftung, Straumann Gruppe und Ypsomed kann der Innovationspreis im Wert von 50.000 Franken dieses Jahr zum vierten Mal vergeben werden. Wer das Preisgeld und die Trophäe entgegennehmen darf, wird anlässlich des Swiss Medtech Day vom 8. September in Bern bekannt gegeben.
Die GalvoSurge Dental AG zieht mit einem ausgeklügelten, hocheffizienten System zur Reinigung von eingesetzten Zahnimplantaten ins Schlussrennen. Die icotec ag tritt mit nicht-metallischen und damit strahlendurchlässigen Implantaten zur Behandlung von Wirbelsäulentumoren an. Und die Scewo AG hat es mit einem treppensteigenden Elektrorollstuhl ins Finale geschafft.
Die GalvoSurge Dental AG ist ein Schweizer Hersteller von zahnmedizinischen Geräten und Ausrüstungen. Das Unternehmen wurde 2015 mit Sitz in Widnau (SG) gegründet. Die Firma hat unter anderem mit Dr. Dr. Markus Schlee und Dr. Holger Zipprich ein Dentalimplantat-Reinigungssystem entwickelt, mit dem Biofilm schnell, sanft und effektiv von freiliegenden, im Kieferknochen verankerten, elektrisch leitfähigen Zahnimplantaten entfernt werden kann. Das System GS 1000 nutzt das Prinzip der Elektrolyse, um den Biofilm in nur zwei Minuten von der Implantat-Oberfläche abzulösen. Die Entfernung des Biofilms ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung von Patienten mit Periimplantitis oder mit peri-implantärer Mukositis. (Quelle: Swiss Medtech Award)
Fortbildungsnachweis: KZBV erwirkt Fristverlängerung bis zum 30. September 2021
Vor dem Hintergrund des fortbestehenden Pandemiegeschehens hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einer erneuten Fristverlängerung für die Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V bis zum 30. September 2021 zugestimmt. Zugleich hat das BMG bestätigt, dass damit auch von den Sanktionen nach § 95d Abs. 3 Satz 3 und 6 SGB V abgesehen werden kann. Das Schreiben des BMG zur Fristverlängerung für die Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich bereits im Vorjahr mehrfach erfolgreich für solche Fristverlängerungen eingesetzt.
Unabhängig von der erneut erwirkten Fristverlängerung sollen Zahnärztinnen und Zahnärzte verstärkt Online-Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen. Angesichts der Fortschritte bei der Impf-Kampagne besteht die Hoffnung, dass sich im Laufe des Jahres die Situation bei den Fortbildungsangeboten als Präsenzveranstaltungen wieder verbessern wird. In diesem Fall sollten auch solche Angebote wieder verstärkt genutzt werden. (Quelle: KZBV)
So viele Approbationen wie noch nie
2.463 Studentinnen und Studenten erlangten im Jahr 2019 im Fachbereich Zahnmedizin ihre Approbation - so viele wie nie zuvor. An qualifiziertem Nachwuchs wird es dem Berufsstand auch weiterhin nicht mangeln, denn im gleichen Zeitraum haben sich 2.250 Studierende für das Fach neu eingeschrieben. (Quelle: KZBV/Abt. Statistik)
KBV: Technische Probleme verzögern Digitalisierung der Praxen
Bei der Digitalisierung in den Praxen sorgen technische Probleme weiterhin für Verzögerung. „Die größten Probleme bereitet uns der eHBA“, sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Video-Interview der KBV. Er sei eine der Voraussetzungen für die digitalen Massenanwendungen, die bald starten, werde aber gar nicht oder nur verzögert an die Praxen ausgeliefert.
Zum 1. Juli sollen die Praxen „ePA-ready“ sein, betont Kriedel im Interview – also in der Lage sein, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Dafür wird unter anderem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) benötigt. „Da ist es leider so, dass die Herausgeber von dem Ansturm wohl überfordert sind“, erläutert er. Es gebe lange Lieferfristen, teilweise bis zu acht Wochen und noch länger.
Im Video-Interview äußert sich Kriedel auch zu den Konnektoren-Updates, die ab 1. Juli für die ePA zur Verfügung stehen müssen, und zum Feldtest für die am 1. Oktober startende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Deutlich wird: Nicht nur die Frist 1. Juli steht aufgrund technischer Probleme infrage, auch der 1. Oktober für die eAU. „Da wird es wahrscheinlich auch nicht so sein, dass alles schon technisch zur Verfügung steht“, sagt Kriedel und fügt hinzu: „Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er das zur Kenntnis nimmt und die Sanktionen aufhebt, zumindest aber die Fristen entsprechend verlängert.“ (Quelle: KBV)
Welthändehygienetag am 5. Mai 2021: Deutsche waschen sich häufiger die Hände
Zum Welthändehygienetag am 5. Mai 2021 erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an die Bedeutung des Händewaschens für die Gesundheit. Rund 70 Prozent der Bevölkerung folgen „häufig“ oder „immer“ der Empfehlung, sich 20 Sekunden lang die Hände zu waschen. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Befragungswelle des COVID-19 Snapshot Monitorings (COSMO) der Universität Erfurt, an dem die BZgA als Partnerin beteiligt ist.
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, erklärt: „Spätestens durch die aktuelle Corona-Pandemie hat sich das gründliche Händewaschen mit Seife etabliert. Wer sich regelmäßig und gründlich die Hände wäscht, entfernt wirksam Krankheitserreger von den Händen und trägt damit zum Schutz für sich und andere bei. Dies kann die Weiterverbreitung vieler Infektionskrankheiten unterbrechen.“
Im Rahmen der COSMO-Studie wurde erstmals auch nach Situationen gefragt, in denen das Händewaschen ein alltägliches Ritual geworden ist: 83 Prozent der Befragten waschen sich häufig beziehungsweise immer die Hände, wenn sie von draußen nach Hause kommen, 80 Prozent nach dem Besuch öffentlicher Plätze und 84 Prozent nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Nach Kontakt mit Personen, die Anzeichen einer ansteckenden Krankheit haben, sind es 87 Prozent, während das Händewaschen vor dem Besuch von Personen, die wegen einer Erkrankung gesundheitlich geschwächt sind, für 84 Prozent zur gelebten Praxis gehört. (Quelle: BZgA)
TePe: Spezialbürsten nachhaltig produziert
Das schwedische, auf Mundhygieneprodukte spezialisierte Unternehmen TePe geht den nächsten Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Sortiments, indem es den CO2-Fußabdruck seiner Spezialbürsten um etwa 80 Prozent reduziert, wie das Unternehmen jetzt mitteilt. Den Verbrauchern zu helfen, eine informierte Wahl zu treffen, ohne Kompromisse bei Qualität oder Funktionalität eingehen zu müssen, sei der Schlüssel zu TePes Weg zu einem nachhaltigeren Sortiment.
Anfang des Jahres habe man die nachhaltige Interdentalbürste eingeführt. „Nun gehen wir den nächsten Schritt in Richtung unseres Ziels klimaneutraler Produkte im Jahr 2022, indem wir den CO2-Fußabdruck unserer Spezialbürsten deutlich reduzieren“, so Helena Ossmer Thedius, Marketing- und Innovationsdirektorin bei TePe.
Erreicht werden soll die Reduktion durch den Ersatz von fossilen Rohstoffen durch fossilfreies Kienöl (Terpentinöl). TePe und die Rohstofflieferanten seien von ISCC zertifiziert, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit des Materials und seiner Quellen zu gewährleisten.
Die gesamte Produktion findet in der Produktionsstätte in Malmö, Schweden, statt und wird mit 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben. Ein Teil davon stamme aus der firmeneigenen Solarstromanlage auf dem Dach. „TePe hat sich zum Ziel gesetzt, seine Arbeit im Einklang mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 durchzuführen. Alle Handlungen sind wichtig, daher ermutigt TePe alle Nutzer, Produkte und Verpackungen verantwortungsvoll zu entsorgen“, heißt es. (Quelle: TePe)