0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
629 Views

Praktikable und sichere Lösungen für die Praxis – Behandlungsablauf mit Aligner Attachments (1)

(c) 3rdtimeluckystudio/Shuttertock.com

In immer mehr kieferorthopädischen Praxen, aber auch in Zahnarztpraxen werden moderne Aligner-Systeme zur Korrektur von Zahnfehlstellungen verwendet. Von den Patientinnen und Patienten werden diese „unsichtbaren“ Korrekturschienen auch gerne nachgefragt. Die korrekte Berechnung der Aligner-Behandlung nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Aligner-Behandlungen sind keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung) in all ihren Facetten und Möglichkeiten ist jedoch, da es sich um eine noch recht neue Behandlungsmethode handelt, nicht selbsterklärend. Das Thema soll daher hier noch einmal erläutet werden. Diesmal im Fokus: Aligner-Attachments

Schritt 1: Planung von Aligner-Attachments

Um eine noch präzisere und effizientere Zahnbewegung zu erreichen, werden im Rahmen einer Aligner-Therapie häufig zusätzliche Attachments verwendet. Im Zusammenhang mit der Planung von Attachments werden zunächst die Phasen der Zahnkorrektur mithilfe eines ClinCheck simuliert. Diese Simulation des gewünschten Behandlungsergebnisses kann gemäß GOZ Paragraf 6 Absatz 1 analog berechnet werden. Anschließend werden die zur Kraftsteuerung dienenden Attachments im virtuellen Verfahren auf die Zähne eines virtuellen Modells adaptiert (Abb. 1).

Schritt 2: Herstellung einer Übertragungsschablone (Attachment-Template)

Nachdem aus den digitalen Modellen physische (zum Beispiel gedruckte) Modelle hergestellt wurden, erfolgt im Labor die Anfertigung einer Übertragungsschablone (Abb. 2), mit deren Hilfe die Attachments exakt auf die natürlichen Zähne im Mund des Patienten positioniert und adhäsiv befestigt werden können.

Weiterer Behandlungsablauf:

  • Gründliche Zahnreinigung
  • Vorbereiten der Zähne für die adhäsive Befestigung der Attachments
  • Auffüllen der Attachment-Negativ-Formen in der Übertragungsschablone mit Komposit
  • Aufsetzen und Andrücken auf die Zahnreihe
  • Aushärten des Komposits mit einer Polymerisations-Lampe
  • Entfernen der Übertragungsschablone und Entfernung der Klebereste

Missverständnisse bei der Berechnung aufklären

Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel sind nach der GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig (Abb. 3). Dagegen ist die selbstständige zahnärztliche Leistung „Anbringen von Attachments“ in der GOZ beziehungsweise GOÄ nicht beschrieben und kann gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden (Abb. 4). Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ als Analog-Leistung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Auch der Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur GOZ-Nr. 6100 bestätigt die analoge Berechnung von Attachments.

Die Entfernung von Attachments ist ebenfalls gemäß Paragraf 6 Absatz 1 GOZ analog zu berechnen, da in der GOZ nur die Entfernung eines Klebebrackets nach der GOZ-Nr. 6110 beschrieben ist.

Adhäsive Befestigung von Attachments

Dass die Leistung nach der GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung) neben der Analogleistung „Anbringen von Attachments“ berechnungsfähig ist, wurde unter anderem vom Landgericht Stuttgart (Az.: 4 S 153/22) am 15. Februar 2023 bestätigt.

Leider kommt es häufiger zu Erstattungsproblemen, weil die Privatversicherungen die Inhalte des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht (Az.: 5 C 11.19 vom 5. März 2021) fälschlicherweise auf die adhäsive Befestigung von Attachments im Rahmen einer Aligner-Therapie übertragen. Dabei hat das Gericht nur entschieden, dass die adhäsive Befestigung nach der GOZ-Nr. 2197 nicht neben der GOZ-Nr. 6100 (Klebebracket) berechnungsfähig sei. Die adhäsive Befestigung nach der GOZ-Nr. 2197 von Attachments wurde in dem Urteil überhaupt nicht thematisiert.

 

Die wichtigsten Leistungen bei Verwendung von Aligner-Attachments:

GOZ-Nr.

Leistungsbeschreibung

Euro

1040

Professionelle Zahnreinigung

xy

§ 6 (1)

Zahnärztliche Leistungen (z. B. Abformungen) im Zusammenhang mit der Herstellung und Anwendung einer Übertragungsschablone (Attachment-Template)

zzgl. zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ

xy

2197

Adhäsive Befestigung

xy

§ 6 (1)

Anbringen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Aligner-Therapie

xy

§ 6 (1)

Entfernung von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Aligner-Therapie

xy

 

Weitere Begleitleistungen, Untersuchungen, Beratungen, besondere Abformungen etc. sind ebenfalls berechnungsfähig.

Freuen Sie sich auf die Fortsetzung (Teil 2) zur richtigen Berechnung der Aligner-Therapie im Juni 2024.

Wussten Sie schon? – Die Aligner-Therapie sowie Mehr-, Zusatz- und außervertragliche Leistungen im Rahmen einer KFO-Behandlung werden ausführlich im Seminar „KFO-Abrechnung leicht gemacht“ besprochen. Weitere Informationen und Anmeldung bei DAISY.

Sylvia Wuttig, DAISY Akademie + Verlag GmbH

 

Abbildungen:
Abb. 1 aus „Funktionelle und parodontale Behandlung mittels kieferorthopädischer Schienentherapie", Quintessenz Zahnmedizin 1/21
Abb. 2 aus „Alignertherapie mit Zweiphasenkonzept“, Quintessenz Zahntechnik 10/20
Abb. 3 aus „Individualisierte Multibracketapparatur“
Abb. 4 aus „Möglichkeiten und Grenzen der Alignertherapie“, Quintessenz Zahnmedizin 6/20

 

 Die DAISY-Abrechnungstipps erscheinen seit März 2024 monatlich auf Quintessence News und im Quintessenz-Team-Newsletter „Für Team & Praxis“.

 

Dieser Tipp war hilfreich für Sie? Im DAISY-Frühjahrsseminar 2024, dem Wissens-Update zur zahnärztlichen Abrechnung, erfahren Sie noch mehr zu diesem und weiteren Themen. Informationen zu Inhalten und Termine finden Sie auf daisy.de. DAISY ist auch aktiv bei InstagramFacebook und YouTube.

Sylvia Wuttig, B.A., Bachelor of Arts (Management von Gesundheitseinrichtungen), schreibt als Gründerin, Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin der Daisy Akademie + Verlag GmbH seit 1976 Erfolgsgeschichte.

Dentale-Abrechnungs-Informations-Systeme (DAISY) haben Sylvia Wuttig bundesweites Renommee gebracht. Mehr als 100.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiter wurden von ihr im Laufe von mehr als 45 Jahren in allen Bereichen der Abrechnung geschult.

Beratende Tätigkeiten, Vorträge und Seminare unter anderem für Zahnärztekammern, Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Initiative unabhängige Zahnmedizin (IUZ), Schulen, Rechenzentren, Krankenkassen, Industrieunternehmen, zahntechnische Labors und Software-Firmen gehören ebenfalls zu ihren Aktivitäten.

Seit mehr als 20 Jahren ist sie aktives Mitglied der Prüfungskommission der Landeszahnärztekammer Sachsen für die Prüfung zur/zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistenten (ZMV).

Im Rahmen eines offiziellen Lehrauftrags an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat sie mehr als zehn Jahre alle Studierenden der Zahnheilkunde im Bereich „Honorierungssysteme“ unterrichtet.

An der Europäischen Fachhochschule (vormals PraxisHochschule) in Köln ist sie seit 2013 als Dozentin und später als Gutachterin für Bachelor-Arbeiten tätig. Sie unterrichtet unter anderem Studierende (Bachelor of Science) im Bereich „Zahnärztliches Abrechnungsmanagement“. Für Quintessence News bereiten sie und ihr Team seit März 2024 exklusiv jeden Monat einen exklusiven Abrechnungstipp auf.

Reference: Abrechnung Team Praxis Kieferorthopädie

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
15. May 2024

Patientenakte-Herausgabe in erster Kopie unentgeltlich

Auskunftsansprüche inklusive aller Behandlungsunterlagen sollten binnen eines Monats erfüllt werden
29. Apr 2024

Gebührenordnungen müssen dringend novelliert werden

Vertreter von Ärzte- und Zahnärzteschaft, PKV und Experten waren sich einig – Einheitsvergütungssysteme keine Lösung
24. Apr 2024

Wissensbedarf bei Abrechnungsthemen ungebrochen groß ist

DZR Kongress 2024 – Abrechnung, Dokumentation, Cybersicherheit, Motivation und Persönlichkeitsentwicklung
15. Apr 2024

„Wir stehen vor einem großen Wandel, und das darf man durchaus kritisch sehen“

Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK, über die Arbeit an und mit der GOZ, wie sich junge Zahnärztinnen und Zahnärzte gewinnen lassen und was sie antreibt
9. Apr 2024

DVT, Zuschlag und Höchstwertregelung – easy, oder?

Umwandlung der GOÄ-Nr. Ä5370 in die GOÄ-Nr. Ä5369 bei mehrmaliger DVT-Aufnahme
13. Mar 2024

11. DZR Kongress – Abrechnung im Mittelpunkt

Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum lädt im April nach Stuttgart ein – weitere Themen sind Cyberkriminalität und Praxismanagement
12. Mar 2024

Tamponieren ohne vorherige chirurgische Intervention

Abrechnung der Bema-Nr. 38 versus Bema-Nr. 105 – Streifenwechsel bei einer Dentitio difficilis (Perikoronitis)
23. Feb 2024

Gelten GOÄ und GOZ auch für MVZ – oder nicht?

Rechtsprechung ist uneins bei der Anwendung der GOÄ und GOZ auf juristische Personen – eine Analyse von Dr. K.-H. Schnieder und Ref. Sönke Griebenburg