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Die Frage „Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?“ hat sich vermutlich jeder gefragt, als vor vier Jahren die neue PAR-Richtlinie und die neuen Bema-Leistungen in Kraft getreten sind. Ohne den DAISY-UPT-Rechner® kann der tagtägliche Kampf um die korrekte Terminierung nicht gewonnen werden. Die komplexen Regelungen verlangen dem Praxisteam einiges ab, insbesondere, wenn die Patienten ihre UPT-Termine immer wieder verschieben oder ausfallen lassen. Und kaum hat man diese ganzen Bestimmungen, Fristen und Frequenzen einigermaßen verinnerlicht, steht die nächste Änderung vor der Tür und will uns die Terminierung einfacher machen.
Was bisher galt
Zur Berechnung der Frequenz und der Zeiträume, in denen die UPT-Leistungen erbracht werden konnten, stellten die bis Ende Juni 2025 geltenden Regelungen darauf ab, dass die Leistungen je nach festgestelltem Grad der Erkrankung einmal im Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr oder Kalendertertial erbracht werden konnten. Daneben mussten die jeweiligen Mindestabstände, das 1. und 2. UPT-Jahr sowie der UPT-Zeitraum von zwei Jahren (24 Monate) beachtet werden, was die Planung extrem erschwerte.
Wie wird die UPT-Terminierung vereinfacht?
Ab dem 1. Juli 2025 wird die UPT-Terminierung aufgrund einer Änderung in den PAR-Richtlinien wesentlich einfacher und sowohl praxis- als auch patientenfreundlicher. Jetzt spielen nur noch die jeweiligen Mindestabstände eine Rolle, die zusätzliche Berücksichtigung der kalendarischen Zeiträume (Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr und Kalendertertial) entfällt komplett:
Grad A: mit einem Mindestabstand von 10 Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung
Grad B: mit einem Mindestabstand von 5 Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung
Grad C: mit einem Mindestabstand von 3 Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung
Abrechnung der UPT-Sitzungen seit dem 1. Juli 2025 (c) DAISY
Änderungen der Bema-Nr. UPTg (Untersuchung des Parodontalzustands)
Die Untersuchung des Parodontalzustands nach Bema-Nr. UPTg kann innerhalb des Zweijahreszeitraums einmal erfolgen, die Regelung, dass die Leistung erst ab Beginn des 2. UPT-Jahres erbracht und abgerechnet werden kann, ist erfreulicherweise entfallen. Jedoch wurde festgelegt, dass die Bema-Nr. UPTg frühestens mit einem Mindestabstand von 10 Monaten zur 1. UPT-Sitzung erbracht und abgerechnet werden kann. Diese Regelung soll gewährleisten, dass die Bema-Nr. UPTg in einem angemessenen Abstand zur Befundevaluation (Bema-Nr. BEVa/BEVb) erfolgt.
Änderungen der Bema-Nr. UPTd (Messung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten)
Die Messung der Sondierungstiefen nach der Bema-Nr. UPTd ist, wie bisher, bei Patienten mit Grad B oder C zweimal beziehungsweise viermal möglich. Auch hier ist die Bindung an zeitliche Intervalle und an festgelegte Sitzungen aufgehoben worden, sodass allein die vorgegebenen Mindestabstände einzuhalten sind. Die „alte“ und „neue“ Leistungsbeschreibung im Vergleich:
Synopse zur Leistungsbeschreibung der Bema-Nr. UPTd (c) DAISY
Dadurch, dass die Zuordnung zu bestimmten Sitzungen für die Erbringung der Bema-Nr. UPTd entfallen ist, erlangen die Praxen etwas mehr Therapiefreiheit. In bestimmten Sitzungen kann nun gewählt werden, ob die notwendigen Messungen entweder nach der Bema-Nr. UPTd oder im Rahmen der Untersuchung des Parodontalzustands nach der Bema-Nr. UPTg erbracht werden (Abb. 3).
Abrechnungsmöglichkeit der Bema-Nr. UPTd und UPTg (c) DAISY
Was bleibt bestehen?
Auch weiterhin richtet sich die Frequenz nach dem festgestellten Grad der Erkrankung A, B oder C:
Grad A: bis zu 2 UPT-Sitzungen
Grad B: bis zu 4 UPT-Sitzungen
Grad C: bis zu 6 UPT-Sitzungen
Die UPT-Phase beträgt weiterhin und unverändert insgesamt 24 Monate und startet mit Erbringung der ersten UPT-Sitzung. Die UPT-Sitzungen sollen innerhalb der 24 Monate in regelmäßigen Abständen stattfinden.
Was gilt für laufende UPT-Fälle?
Die neuen Regelungen gelten (seit 1. Juli 2025) auch für laufende UPT-Fälle (sogenannte Altfälle). Das bedeutet, dass es keine Übergangsfrist gibt und auch bei laufenden UPT-Fällen die bereits genannten Änderungen (für UPT-Sitzungen, die nach dem 1. Juli 2025 erbracht werden) gelten.
DAISY-Tipp: Sowohl bei Neufällen als auch bei laufenden UPT-Fällen können Sie sich bei der Terminermittlung auch weiterhin auf den DAISY-UPT-Rechner® verlassen. Im DAISY-Update 2025/2 sind die neuen Regelungen bereits vollumfänglich integriert.
Verlängerungsphase nach der zweijährigen UPT-Phase
Auch in der Verlängerungsphase gelten die festgelegten Mindestabstände. Die Verlängerungsphase (in der Regel maximal sechs Monate) beginnt weiterhin frühestens nach Ablauf der zweijährigen UPT-Phase. Zu beachten ist, dass zwischen der letzten UPT-Sitzung (innerhalb der zweijährigen UPT-Phase) und der 1. UPT-Sitzung (innerhalb der Verlängerung) auch die Mindestabstände einzuhalten sind. Endlich wurde die UPT-Terminierung vereinfacht und flexibler gestaltet – das entspannt den Praxisablauf und trägt zur Verbesserung der Patientenversorgung bei und man fragt sich: „Warum nicht gleich so“?
Die DAISY-Abrechnungstipps erscheinen seit März 2024 monatlich auf Quintessence News und im Quintessenz-Team-Newsletter „Für Team & Praxis“.
Fresh-up rund um die Abrechnung von PAR- und UPT-Leistungen gefällig? Dann besuchen Sie unser Sonder-Webinar „UP(T)DATE: PAR und UPT“ am 9. Juli 2025 online von 18 – 20 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf daisy.de. PS: Ab ca. Ende Juli 2025 auch als Streaming-Video verfügbar! Die DAISY Akademie + Verlag GmbH ist auch bei Instagram, Facebook und YouTube aktiv.
Sylvia Wuttig, B.A., Bachelor of Arts (Management von Gesundheitseinrichtungen), schreibt als Gründerin, Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin der Daisy Akademie + Verlag GmbH seit 1976 Erfolgsgeschichte.
Dentale-Abrechnungs-Informations-Systeme (DAISY) haben Sylvia Wuttig bundesweites Renommee gebracht. Mehr als 100.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiter wurden von ihr im Laufe von mehr als 45 Jahren in allen Bereichen der Abrechnung geschult.
Beratende Tätigkeiten, Vorträge und Seminare unter anderem für Zahnärztekammern, Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Initiative unabhängige Zahnmedizin (IUZ), Schulen, Rechenzentren, Krankenkassen, Industrieunternehmen, zahntechnische Labors und Software-Firmen gehören ebenfalls zu ihren Aktivitäten.
Seit mehr als 20 Jahren ist sie aktives Mitglied der Prüfungskommission der Landeszahnärztekammer Sachsen für die Prüfung zur/zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistenten (ZMV).
Im Rahmen eines offiziellen Lehrauftrags an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat sie mehr als zehn Jahre alle Studierenden der Zahnheilkunde im Bereich „Honorierungssysteme“ unterrichtet.
An der Europäischen Fachhochschule (vormals PraxisHochschule) in Köln ist sie seit 2013 als Dozentin und später als Gutachterin für Bachelor-Arbeiten tätig. Sie unterrichtet unter anderem Studierende (Bachelor of Science) im Bereich „Zahnärztliches Abrechnungsmanagement“. Für Quintessence News bereiten sie und ihr Team seit März 2024 jeden Monat einen exklusiven Abrechnungstipp auf.
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Ein Nachschlagewerk für Zahnärzte, Hausärzte, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Dentalhygienikerinnen, Zahnmedizinische Prophylaxe- und Fachhelferinnen, Logopäden sowie Studierende der Medizin und Zahnmedizin