PAR-Richtlinie und GOZ, Nachhaltigkeit, die Situation beim Versorgungswerk und neue Leitlinien waren einige der Themen der Sommer-Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) Ende Juni 2022, die aufgrund der Documenta ausnahmsweise nicht in Kassel, sondern in Frankfurt (Main)stattfand. Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie konnte die Versammlung zudem wieder vollständig in Präsenz stattfinden.
Einen ersten Schwerpunkt bildete traditionell die Lage des Versorgungswerkes, der Hessischen Zahnärzte-Versorgung (HZV), unter dem Einfluss der derzeitigen Inflation. Ungeachtet der Teuerungen und der nach wie vor andauernden Niedrigzinsphase konnte die HZV erneut ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis und eine entsprechende Anhebung der Renten und Anwartschaften für ihre Mitglieder verkünden.
PAR-Richtlinie auch bei Privatpatienten abrechnen
Foto: LZKHessen/G. Tsiogas
ZQMS wird um Bereich „Green“ erweitert
Neben weiteren Themen wie der Neuregelung der ZFA-Ausbildungsverordnung oder dem Pilotprojekt für die Versorgung von Menschen in häuslicher oder stationärer Pflege durch speziell geschultes Praxispersonal, stand auch das Thema Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis auf der Tagesordnung. Konkret die Erweiterung des Qualitätsmanagementsystems der LZKH (ZQMS) um den Bereich ZQMS-GREEN.
Anhand von Checklisten zu allen Bereichen der zahnärztlichen Praxis zeigt das System den Zahnärztinnen und Zahnärzten vielfältige Möglichkeiten auf, die zahnärztliche Behandlung ebenso wie die Praxisorganisation nachhaltiger zu gestalten und somit einen Beitrag zur Verringerung von Emissionen, zur Vermeidung von Abfällen und mithin zum Schutz der Umwelt und des Planeten zu leisten.
Nachhaltigkeitskonzept auch für Kammer und Akademie
In diesem Zusammenhang wollen auch die Landeszahnärztekammer und ihre Fortbildungsakademie ihren Beitrag dazu leisten und ein Nachhaltigkeitskonzept für die ihr Haus und das Seminarmanagement erarbeiten. Auch die Delegiertenversammlung wird künftig mit gutem Beispiel vorangehen und davon absehen, gestellte Anträge auszudrucken und zu verteilen. Dies wird künftig durch digitale Medien erfolgen, heißt es im Bericht aus Hessen.