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Vorsorge, Fremdkapital, Bürokratieabbau positiv – keine Lösung für schlechte Finanzlage der Kassen

(c) ii-graphics / shutterstock.com

Auch Ärzte, Zahnärzte und Krankenversicherungen reagieren unterschiedlich auf die Vorhaben, die die künftigen Koalitionsparteien Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag formuliert haben. Für die Zahnärzteschaft stehen der Fokus auf die Prävention und die Entbürokratisierung sowie die geplanten Regulierungen der investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren auf der Positivseite. Auch die Betonung der ambulanten Versorgung wird begrüßt.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die rasche Einigung von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025. Im Entwurf des Koalitionsvertrags spiegelten sich die großen Trends im Gesundheitswesen – Vorsorge, ambulante Versorgung und Fremdkapital sowie Bürokratieabbau – die im Rahmen einer zukunftsweisenden Gesundheits- und Sozialpolitik notwendig sind, wider.

„Allem voran freut es uns, dass die Prävention im politischen Fokus ankommt, endlich bekommt das Thema den Stellenwert, den es braucht“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz. Gerade aktuell habe das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) mit dem Erscheinen der sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS•6) erneut wissenschaftlich belegt, wie nachhaltig Prävention wirke.

Prävention spart Geld

Ähnlich hat sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung geäußert, Prävention wirke und spare zudem Geld. Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Martin Hendges, hat dabei auch die Forderung erneuert, die Parodontaltherapie als präventive Maßnahme anzuerkennen und einzustufen.

Ebenfalls auf große Zustimmung stößt die angekündigte Entbürokratisierung, auch wenn sich die Frage nach dem Umfang stellt. „Auch dem omnipräsenten Thema Bürokratieabbau haben sich Union und SPD angenommen – richtig so! Allerdings werden wir genau beobachten, ob hier auch wirklich konkrete Schritte folgen, oder es sich nur um leere Versprechungen wie in der Vergangenheit handelt“, so BZÄK-Präsident Benz.

Lange Liste zum Bürokratieabbau

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt die angekündigte Rückkehr zu mehr Vertrauen: „Wir haben bereits eine sehr lange Liste mit Möglichkeiten zum Bürokratieabbau in unseren Praxen“, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. „Denn die Bürokratie und immer neue Auflagen behindern uns in der Praxis und verhindern damit die Patientenversorgung.“ Die Pandemie habe gezeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte Hygiene können und leben. „Das uns entgegengebrachte Misstrauen durch Dokumentations- und Nachweispflichten und immer wiederkehrende Kontrollen ist nicht angebracht, deshalb freuen wir uns auf die neue Vertrauenskultur.“ Dies stärke auch die Versorgungsstrukturen, weil mehr Zeit zur Patientenbehandlung bleibe.

Warnung vor erneuter Kostendämpfungspolitik

Sorge bereiten der Zahnärzteschaft wie der Ärzteschaft die fehlenden konkreten Aussagen zur zukunftssicheren Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung. Die von der Arbeitsgruppe im Vorfeld des Koalitionsvertrags festgehaltenen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für versicherungsfremde Leistungen und die Beiträge der Empfänger von Bürgergeld fehlen im finalen Vertrag. Dort ist nur festgehalten, dass eine Kommission eingesetzt werden soll, die bis 2027 Vorschläge zur künftigen Finanzierung erarbeiten soll. Die KZBV warnt vor erneuten Budgetierungen, eine Kostendämpfungspolitik sei gerade für die Zahnmedizin nicht zielführend, da diese erwiesenermaßen kein Kostentreiber sei. 

Kein Wort zur GOZ

Skeptisch sieht die Bundeszahnärztekammer die Vorschläge zu wichtigen systemischen Fragen. Die Koalitionäre hätten zwar erkannt, dass Veränderungen in den Sozialversicherungssystemen nötig sind. Es fehle aber ein klares Bekenntnis zum dualen Krankenversicherungssystem. Zu unkonkret seien auch die Formulierungen im Zusammenhang mit der ambulanten und hausärztlichen Versorgung (HzV). „Hier erwarten wir geeignete Maßnahmen zur Regulierung der investorenbetriebenen Zahnkliniken sowie zu der mehr als überfälligen Anpassung der privat(zahn)ärztlichen Gebührenordnungen, hier der GOZ von 1988!“, so der BZÄK-Präsident. (Zu den „Gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2025“ der BZÄK.)

Der Koalitionsvertrag ist auf der Internetseite der SPD eingestellt.

Auch der FVDZ sieht noch viel Luft nach oben. Das iMVZ-Regulierungsgesetz beispielsweise werde im Koalitionsvertrag zwar angekündigt, allerdings schon nach dem ersten Komma mit einer nichtssagenden Phrase gefüllt. „Transparenz allein reicht zur Regulierung nicht aus“, macht Öttl deutlich. Eher einfallslos und beliebig kommen dem FVDZ-Bundesvorsitzenden auch die Vorschläge der neuen Koalition zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung vor. Honorarabschläge für niedergelassene Ärzte seien für Bestandspraxen nicht zu rechtfertigen.

Kritik an Übergabe der Bedarfsplanung an die Länder

Die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und Zahnärzte zudem in die Hand der Länder zu legen, führe ganz sicher nicht dazu, „auch nur einen niederlassungswilligen Kollegen oder eine Kollegin in eine zahnärztlich unterversorgte Region zu bekommen“, sagt Öttl. „Zulassungssperren haben schon immer zu einer falschen Verteilung und nicht zur Verbesserung der Versorgung geführt.“ Der FVDZ habe vor fast 20 Jahren erfolgreich gegen Zulassungssperren gekämpft. Zumindest im zahnärztlichen Bereich wurden sie abgeschafft. „Wir werden uns als Verband auch erneut für die Niederlassungsfreiheit einsetzen“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende.

Ausgestaltung des geplanten Mutterschutzes wichtig

Wenig Verständnis bringt auch die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzenden Dr. Jeannine Bonaventura auf, wenn es um die im Koalitionsvertrag angekündigte Regulierung zum Mutterschutz für Selbstständige geht. Selbstständig tätige Frauen mit angestellt Tätigen beim Mutterschutz gleichstellen zu wollen, begrüßt Bonaventura. „Allerdings sollte dies nicht verpflichtend sein für Unternehmerinnen, sondern absolut freiwillig. Für niedergelassene Zahnärztinnen oder Ärztinnen wäre es eine Katastrophe, wenn der Mutterschutz verpflichtend würde. Wir haben große Verantwortung für Personal und auch für unsere Patientinnen und Patienten. Wenn Mutterschutz für Freiberuflerinnen in eigener Praxis Pflicht wird, gefährdet das die Versorgung.“

Für die Ärzteschaft ist der Fokus auf Prävention und ambulante Versorgung mit Primärarztsystem ein positives Signal, Honorarabschläge für Fachärzte in überversorgten Gebieten sieht man allerdings kritisch. Ebenso die Verpflichtung der KVen, über die 116117 Facharzttermine in großem Umfang zu vermitteln.

KBV sieht Chancen für Neuanfang

So sieht KBV gute Chancen für einen Neuanfang in der Gesundheitspolitik. Es sei bemerkenswert, dass die Union die Bedeutung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung erkannt habe und das Ministerium künftig unionsgeführt sein werde, betonte Vorstandschef Dr. Andreas Gassen in einem ersten Statement.

Fehlentwicklungen der letzten Jahre müssten jetzt korrigiert werden, sagte Gassen. Denn insbesondere die ambulante Versorgung sei ein wesentlicher Stabilitätsfaktor in Deutschland, der angesichts unsicherer Zeiten, die außenpolitisch und wirtschaftlich bevorstünden, wichtiger denn je sei. Vorhandene Strukturen müssten deshalb gestärkt werden. Insbesondere bei der Frage, „wie gestalten wir die haus- und fachärztliche Versorgung der Zukunft, wird es keine holzschnittartigen Lösungen geben können.“

Keine Honorarabzüge in scheinbar überversorgten Regionen

Die angedachten Honorarabzüge bei Fachärzten in überversorgten Regionen lehnt Gassen ab. So gut es sei, über die Entbudgetierung von fachärztlich unterversorgten Regionen nachzudenken, „so kritisch sehen wir natürlich Honorarabzugsideen in überversorgten Regionen“, die es de facto nicht gebe und die eher ein Produkt der Bedarfsplanung seien. Gassen: „Man sollte sich hüten, von diesen Bedarfsplanungszahlen automatisch auf Über- oder Unterversorgung zu schließen.“ Er gehe davon aus, dass die neue BMG-Führung dies so auch nicht tun werde.

Krankenkassen vermissen Antworten auf Finanzkrise

Vonseiten der Krankenkassen kommt deutliche Kritik an den Plänen der Koalitionäre, nicht zuletzt wegen der fehlenden Antworten auf die Finanzprobleme in der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen sieht im Vertrag wichtige Impulse für Gesundheit und Pflege. Florian Reuther, Direktor des Verbands, erklärte: „Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD benennt die richtigen Reformthemen für das deutsche Gesundheitswesen. Die neue Koalition muss jetzt die Finanzen der Kranken- und Pflegeversicherung generationengerecht aufstellen und auf den großen demografischen Druck vorbereiten. Der Koalitionsvertrag bietet hierzu viele gute Ansätze, etwa bei der Prävention und der Digitalisierung sowie mit Anreizen für eigenverantwortliche Pflege-Vorsorge. Die Private Krankenversicherung leistet schon heute einen stabilen Beitrag zur Lösung – damit werden wir uns auch bei den Reformen aktiv einbringen.

Entscheidende Bedeutung für die künftige Qualität des Gesundheitswesens haben die vorgesehenen Kommissionen zur Stabilisierung der Finanzlage in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Private Krankenversicherung wird dies mit besten Kräften und konstruktiven Vorschlägen unterstützen – die Koalition sollte hier auf die Expertise der PKV mit ihrer nachhaltigen und demografiefesten Finanzierung zurückgreifen.

Die Private Krankenversicherung bildet aus eigener Kraft Nachhaltigkeitsreserven für die stark steigenden Gesundheits- und Pflegekosten unserer alternden Gesellschaft. Wir stehen bereit, diese generationengerechte Lösung auch für den Ausbau einer besseren Eigenvorsorge für möglichst viele Menschen anzubieten.“

Lesen Sie zum Thema auch den Kommentar von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall „Mit ‚mehr Prävention‘ ist noch nichts gelöst“.

„Lösungen auf die lange Bank geschoben“

Eher ernüchtert fallen die Kommentare der gesetzlichen Krankenkassen aus. Exemplarisch ist dafür das Statement des Vorstandsvorsitzenden der zweitgrößten gesetzlichen Kasse, Prof. Dr. med. Christoph Straub von der Barmer: Die Koalition habe offenbar erkannt, dass auch bei den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung dringender Handlungsbedarf besteht. „Allerdings wird die Lösung des Problems auf die lange Bank geschoben. Im Koalitionsvertrag fehlen ausgabenbegrenzende Maßnahmen vollständig, zudem sind weder eine Anpassung des Bundeszuschusses an die GKV noch weitere Entlastungen durch vollständig steuerfinanzierte versicherungsfremde Leistungen vorgesehen.“

Zu erwähnen seien hier unter anderem die komplette Übernahme der Krankenversicherungskosten der Bürgergeldempfänger und die Rückzahlung Corona bedingter Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. „In einer Größenordnung von rund 15 Milliarden Euro könnte die neue Bundesregierung so ad hoc einen sehr wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV und Pflegeversicherung leisten“, so Straub, und kritisiert, dass stattdessen nur eine Kommission eingesetzt werden soll, deren Ergebnisse erst im Frühjahr 2027 vorgelegt werden sollen. „Der Druck in der GKV ist jedoch jetzt enorm groß. Angesichts weiter steigender Beitragssätze sind umgehend greifende ausgabenbegrenzende Maßnahmen der neuen Bundesregierung unerlässlich. Andernfalls droht sich die Beitragssatzspirale in der GKV und der Pflegeversicherung weiterzudrehen“, so der Kassenchef. Im Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege waren Entlastungen für versicherungsfremde Leistungen und die Übernahme der Beiträge für die Bürgerversicherung noch enthalten.

GKV-SV: Vorschaltgesetz noch vor der Sommerpause

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, forderte gegenüber dem RND ein Vorschaltgesetz zur Kostendämpfung noch vor der Sommerpause des Bundestags. „Zum Schutz der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler brauchen wir in einem ersten Schritt kurzfristige Maßnahmen zur Finanzstabilisierung“, sagte Pfeiffer dem RND. „Ziel müsse sein, die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen. Dazu wiederholte Pfeiffer die Forderung nach einem Ausgabenmoratorium“, heißt es.

Keine echten Ansätze bei der Prävention

Die Vorstände des BKK-Dachverbands, Franz Knieps und Anne-Kathrin Klemm, sehen in vielen Punkten weiterhin ein Herumdoktern an den Problemen, keine echten Lösungen auch zur Entlastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die hohen Beiträge stemmen müssten. Klemm vermisst auch echte Ansätze bei der Prävention: „Prävention taucht weder als umfassendes Konzept zur Gesunderhaltung oder Gesundheitsförderung noch zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit auf. Und auch die sektorenübergreifende Versorgung taucht nicht zur Verbesserung der Versorgung auf, sondern nur als Abrechnungsmechanismus. Das ist ambitionslos und die Leidtragenden sind die Versicherten, die auf der Strecke bleiben“, so Klemm.

„Brauchen keine weiteren Kommissionen“

„Was wir definitiv nicht brauchen, sind weitere Kommissionen, die uns bereits bekannte Diagnosen präsentieren und wir dann anfangen, über mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Das Gesundheitssystem leidet nicht an einem Erkenntnisdefizit, sondern an mangelndem Umsetzungswillen. Die Betriebskrankenkassen sind bereit, sich konstruktiv in wirklich mutige Reformvorhaben einzubringen und diese mit Nachdruck zu unterstützen“, so Klemm weiter.

Kritik an stärkerer Regulierung der Kassenverwaltungen

Heftige Kritik kommt von den Kassen auch am Vorhaben der neuen Koalition, die Verwaltungen der Kassen stärker zu regulieren und zum Beispiel auch die Gehälter der Mitarbeitenden an den Tarif des Öffentlichen Dienstes zu binden. Straub dazu: „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wird mit der geplanten GKV-weiten Vereinheitlichung von Vertrags- und Verwaltungsprozessen der erste Schritt in die Zwangsharmonisierung der gesetzlichen Krankenkassen gegangen. Aus dem sich bewährten gegliederten GKV-System könnte am Ende eine Einheitsversicherung werden, in der Wettbewerb um die attraktivsten Leistungen und den besten Kundenservice kaum mehr eine Rolle spielen.“

Dr. Marion Marschall, Berlin

Reference: Politik Wirtschaft Nachrichten

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