Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg (Hamburg) reagiert mit deutlicher Kritik auf die Reaktion der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Belastungen für den Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung: „Die Antworten der Bundesregierung sind nicht konsistent. Einerseits wird behauptet, es habe sich durch die DSGVO fast nichts geändert, andererseits sieht die Bundesregierung an vielen Stellen Neuregelungen, Bürokratie und Nachbesserungsbedarf“.
Belastungen für Gesundheitsbereich reduzieren
Ebenso deutlich wie seine Kritik ist die Ansage, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der aktuellen Situation ziehen müsse: „Ich fordere die Bundesregierung auf, die Belastung von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen etc. durch die DSGVO zu verringern. Dazu muss sie die ‚umfangreichen Öffnungsklauseln‘ der DSGVO nutzen und die deutschen Ausführungsbestimmungen ändern.“ Die Bundesregierung hätte dazu schon im Vorfeld Zeit gehabt – jetzt gebe es wieder nur vage Andeutungen und keine Termine, wann Entlastungen kommen sollen, so der Hamburger Zahnarzt und Rechtsanwalt.
Kosten der Maßnahmen unbekannt
Im Übrigen könne es nicht sein, dass die Bundesregierung nicht einmal weiß, welche Kosten sie mit ihren Maßnahmen bei den Betroffenen auslöst, so Schinnenburg. Die Bundesregierung habe, so sein Fazit aus den Antworten, keine Erkenntnisse darüber, welche Kosten Praxen, Kliniken, Apotheken oder Krankenkassen entstehen. Die Bundesregierung habe also deutsche Ausführungsbestimmungen zur DSGVO eingeführt, ohne zu wissen, welche Auswirkungen diese auf die Betroffenen haben.
Verpasste Möglichkeiten
Verärgert zeigt er sich zudem über nicht zutreffende Aussagen und verpasste Möglichkeiten zum Bürokratieabbau und praktikablen Auslegungen: Die DSGVO hat umfangreiche Öffnungsklauseln, das heißt, die Mitgliedstaaten können erheblich von der EU-Vorgabe abweichen, wie es auch in den Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt. Dadurch werde ein wichtiges Ziel der DSGVO, nämlich eine EU-weite Harmonisierung des Datenschutzes, verfehlt, so Schinnenburg. „Deutschland hätte es also in der Hand gehabt, vernünftige Regelungen zu treffen und kann sich nicht auf die EU herausreden. Außerdem stimmt es nicht, dass die Rechtsanwender zwei Jahre Zeit hatten, sich auf die Bedingungen der DSGVO einzustellen, wie die Bundesregierung behauptet – in Wirklichkeit war es von Sommer 2017 bis Mai 2018 weniger als ein Jahr.“