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Neue Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen – Richtlinie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft

Vertragszahnärzte können ab 1. Juli 2018 bei gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen neue Leistungen erbringen und abrechnen, um deren Mundgesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Die entsprechende Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits im Oktober 2017 beschlossen. Jetzt wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann damit wie geplant in Kraft treten.

Wichtiges Ziel der Zahnärzte erreicht

Die neue Richtlinie setzt eine Neufassung des Paragrafen 22a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in die Praxis um, für die die Zahnärzteschaft viele Jahre gekämpft hat. Das SGB V setzt bei den präventiven Leistungen in der Mundhygiene und Gesunderhaltung auf die aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit der Versicherten – und benachteiligte damit die Menschen, die selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, eine gute Mundhygiene zu betreiben, oder die hier besondere Anforderungen haben. Bessere präventive Leistungen für diese Menschen gesetzlich zu verankern war daher ein wichtiges Ziel des von der Zahnärzteschaft erarbeiteten sogenannten AuB-Konzepts für Patienten mit Handicap.

Jetzt haben Versicherte mit einem Pflegegrad nach Paragraf 15 SGB XI sowie Versicherte, die Eingliederungshilfe nach Paragraf 53 SGB XII erhalten, gemäß Paragraf 22a SGB V Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.

Die wichtigsten neuen Leistungen im Überblick

Erheben des Mundgesundheitsstatus: Bei der zahnärztlichen Erhebung des Mundgesundheitsstatus (einmal im Kalenderhalbjahr) wird der Pflegezustand der Zähne, des Zahnfleischs, der Mundschleimhäute sowie des gegebenenfalls vorhandenen Zahnersatzes beurteilt. Das Erheben des Status ist die Grundlage für einen individuellen Mundgesundheitsplan. Der Status wird in einem neuen Formular erfasst.

Erstellen eines individuellen Mundgesundheitsplans: Der individuell zu erstellende Mundgesundheitsplan umfasst Maßnahmen, mit denen die Mundgesundheit gezielt gefördert werden soll. Insbesondere geht es um Empfehlungen zur Zahnhygiene, zur Fluoridanwendung, zur zahngesunden Ernährung sowie der Verhinderung/Linderung von Mundtrockenheit. Der Mundgesundheitsplan wird einmal im Kalenderhalbjahr erstellt beziehungsweise angepasst. Auch der Plan wird im neuen Formular erfasst und an den Patienten übergeben.

Aufklärung zur Mundgesundheit: Bei der Mundgesundheitsaufklärung werden den Versicherten und gegebenenfalls helfenden Personen wie Angehörige, Pflegekräfte etc. die empfohlenen Maßnahmen erläutert und bei Bedarf auch praktisch demonstriert. Die Mundgesundheitsaufklärung erfolgt – in engem zeitlichen Zusammenhang zum Erstellen des individuellen Mundgesundheitsplans – einmal im Kalenderhalbjahr.

Entfernung harter Zahnbeläge: Die Versicherten haben regelmäßig – einmal im Kalenderhalbjahr – Anspruch auf das Entfernen harter Zahnbeläge.

Die vollständige Richtlinie mit Erläuterungen steht auf der Internetseite des G-BA zum Herunterladen zur Verfügung. Weiterführende Informationen auch zum neuen Vordruck erhalten Vertragszahnärzte bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie von ihren zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (direkte Links auf der Internetseite der KZBV, rechts oben).

„Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“ ist in diesem Jahr auch das Thema des Tags der Zahngesundheit am 25. September. Damit will der Aktionskreis „Tag der Zahngesundheit“  in der breiten Öffentlichkeit auf die neuen Leistungen aufmerksam machen.

Ratgeber zu Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen

Um Angehörige bei der häuslichen Pflege zu unterstützen, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Kooperation mit der BZÄK den neuen Ratgeber „Mundpflege – Praxistipps für den Pflegealltag“ erarbeitet. Etwa 30 Prozent der Pflegebedürftigen brauchen Hilfe bei der Mundpflege. Der Ratgeber bietet pflegenden Angehörigen dafür praktische Tipps, online unter: www.bzaek.de/fuer-medien/broschueren-und-publikationen.html. Printausgaben können beim ZQP, bestellung@zqp.de, bestellt werden. BZÄK und ZQP haben zudem zwölf kurze Erklärvideos auf YouTube veröffentlicht, die Angehörigen Tipps zur Mund- und Zahnpflege Pflegebedürftiger geben.

Titelbild: proDente e.V.

Quelle: G-BA/Quintessence News Prävention und Prophylaxe Alterszahnmedizin Politik

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