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Zahnärzte: Punktuelle Versorgungsdaten bieten Hinweise, ersetzen aber keine epidemiologischen Studien

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen ohne „zahnärztlichen Versorgungsbedarf“ wegen Karies könnte kleiner sein als bisher angenommen. Zu diesem Schluss kommt die Barmer auf der Grundlage ihres am 28. Mai 2020 vorgestellten „Barmer Zahnreports“. Zudem entfällt der Hauptteil der Therapiekosten für Zahnbehandlungen wegen Karies auf etwa 10 Prozent der Kinder und Jugendlichen.

Der Zahnreport wertet jährlich die Abrechnungsdaten der mit rund neun Millionen Mitgliedern zweitgrößten deutschen gesetzlichen Krankenkasse aus und untersucht dabei einen Bereich genauer. In diesem Jahr stand das Leistungsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere Karies, Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) und Fissurenversiegelung, im Fokus der Auswertung, die von den Versorgungsforschern um Prof. Dr. Michael Walter, Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der TU Dresden, vorgenommen wird.

Nur 38 Prozent der Zehnjährigen „ohne Versorgungserfahrung“


Prof. Dr. Michael Walter (Screenshot: Quintessence News)

Beim Thema Karies wurden die entsprechenden abgerechneten Bema-Ziffern analysiert. Nach den auf die Gesamtbevölkerung statistisch umgerechneten Auswertungen liege der Anteil der Zwölfjährigen, die noch keine zahnärztliche Versorgung der bleibenden Zähne wegen Karies erhalten haben, laut Zahnreport mit rund 67 Prozent deutlich niedriger als in den epidemiologischen Studien. Bei den Zehnjährigen seien nur 38 Prozent ohne Versorgungserfahrung, wenn man Therapien an den Milchzähnen und den bleibenden Zähnen gemeinsam betrachte. Vor allem im Milchgebiss sei die Versorgungserfahrung der Kinder hoch, so Walter. Die Fissurenversiegelung erweise sich als wirksame Maßnahme, auch wenn die Haltbarkeit geringer sei als erwartet. Die Daten zur MIH wurden auf der Pressekonferenz nicht vorgestellt, wesentliche neue Erkenntnisse sind hier aber nicht zu verzeichnen.


Quelle: Barmer

Konzentration der Behandlungskosten auf 10 Prozent der Kinder


Prof. Dr. Christian Straub (Screenshot: Quintessence News)

Festgestellt wurde auch, dass für etwa 10 Prozent der unter 18-Jährigen die meisten Therapiekosten (ohne KfO) anfallen. „Im Jahr 2010 zogen sie 78,7 Prozent der Therapiekosten auf sich, während es im Jahr 2018 bereits 85,2 Prozent waren“, so der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. med. Christoph Straub. Festzustellen sei auch eine Korrelation mit dem Einkommen der Eltern – je geringer dies sei, desto höher sei der Therapiebedarf. Zudem seien 15 Prozent der Kinder unter sechs Jahren offensichtlich noch nie beim Zahnarzt gewesen.

 

Präventionserfolge unbestritten, Gruppenprophylaxe stärken

Die Erfolge der Prävention seien unbestritten, so Straub. „Insgesamt befinden wir uns auf einem guten Weg. Ausruhen auf diesen Erfolgen dürfen wir uns jedoch keinesfalls. Allem voran sollte nun das besondere Augenmerk auf der Präventionsarbeit bei der Karies-Risikogruppe liegen. Die aufsuchende Präventionsarbeit gehört dabei gestärkt. Die Investitionen in die Gruppenprophylaxe sollten ausgebaut werden.“ Er wies erneut darauf hin, dass die Private Krankenversicherung zwar von der Gruppenprophylaxe profitiere, sich aber an den Kosten nach wie vor nicht beteilige.

Aussagefähigkeit der Daten insgesamt begrenzt

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) halten die Aussagefähigkeit des Barmer Zahnreports gerade bei diesem Thema für begrenzt. Die Abrechnungsdaten der Barmer könnten nur eingeschränkt für eine allgemeine oder gar bundesweit repräsentative Beurteilung verwendet werden. Der von der Barmer hervorgehobene festgestellte Unterschied von 67 Prozent (Barmer) gegenüber 81 Prozent (DMS V) Kariesfreiheit bei Zwölfjährigen resultiere naturgemäß aus den unterschiedlichen Stichproben: bevölkerungsrepräsentativ bei den bevölkerungsweiten und repräsentativen Studien des Instituts Deutscher Zahnärzte (IDZ) und der epidemiologischen Begleituntersuchung für Gruppenprophylaxe der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) versus ausschließlich Barmer-Versicherte.

Wissenschaftliche Stellungnahme erläutert Unterschiede

Die Unterschiede werden auch in einer wissenschaftlichen Stellungnahme des IDZ zum Barmer Zahnreport dargestellt und erläutert. So ist versorgungsfrei nicht gleich kariesfrei: „Im konkreten Fall wird im Barmer Zahnreport 2020 unter anderem festgestellt, dass lediglich etwa 67 Prozent der Kinder in Deutschland keine Versorgungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen, Extraktionen) aufweisen – und dies wird als Kariesfreiheit ausgelegt. Dies ist unseres Erachtens ein unzulässiger Analogieschluss, weil versorgungsfrei nicht mit kariesfrei gleichzusetzen ist“, so das IDZ.

Eine unversorgte Karies schlage sich im DMF-Index als D-Komponente („decayed“) nieder. Gerade diese Information liege jedoch bei Abrechnungsdaten überhaupt nicht vor, da der Krankenkasse lediglich Versorgungsleistungen, aber keine Erkrankungscodes übermittelt werden. „Was hier eigentlich gemeint ist, ist die Karieserfahrung. Die Karieserfahrung bezeichnet die Gesamtheit der durch Karies oder Kariesfolgen betroffenen Zähne eines Gebisses, das heißt Füllungen oder andere Restaurationen sowie Zahnverluste. Neben der D-Komponente werden hier auch kariesbedingte Füllungen (F-Komponente des DMF) und wegen Karies fehlende Zähne (M-Komponente des DMF) einbezogen.“ Auch seien in der Barmer-Analyse Leistungen einbezogen worden, die nicht mit der Therapie einer Karies im Zusammenhang stünden, beziehungsweise sogenannte erweiterte Fissurenversiegelungen berücksichtigt worden, so das IDZ.

DMF-Werte der epidemiologischen Studien nahezu gleich

In der bevölkerungsrepräsentativen Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) wurden durchschnittlich gerundet 0,5 (ungerundet 0,47) Zähne mit einer Karieserfahrung ermittelt. Davon wies 0,1 Zahn eine akute Karies auf („D“), 0,1 weiterer Zahn fehlte wegen Karies („M“) und 0,3 Zähne waren wegen Karies gefüllt („F“). 81,3 Prozent der Kinder wiesen überhaupt keine Karieserfahrung auf (DMF=0). Das bedeutet, dass sich die gesamte Karies(erfahrungs)last auf knapp ein Fünftel (18,7 Prozent) der 12-Jährigen konzentrierte, während der Rest der Kinder im Hinblick auf Karies gesund war, also keine Erfahrungen gemacht hatte.

Für diese Altersgruppe liegt außerdem eine weitere aktuelle bevölkerungsweite Studie vor: die „Epidemiologische Begleituntersuchung zur Gruppenprophylaxe“ der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege aus dem Jahr 2016 (DAJ 2016). Für die 12-jährigen Kinder wird in dieser Studie eine mittlere Karieserfahrung von 0,44 DMF- Zähnen berichtet (DMS V: 0,47) und der Anteil kariesfreier Kinder (DMFT=0) lag bei 78,8 Prozent (DMS V: 81,3 Prozent).“

Realität nicht besser abgebildet

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Gleich mehrere epidemiologische Großstudien kommen völlig unabhängig zu sehr ähnlichen Ergebnissen bei der Karies von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Wie ausgerechnet Abrechnungsdaten der Barmer für eine umschriebene Gruppe Versicherter den – vermeintlich wissenschaftlichen – Schluss zulassen, dass die Schätzung der Karieserfahrung aus diesen Routinedaten die Realität besser abbildet, als bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen, bleibt indes schleierhaft.“

Prävention weiter intensivieren

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: „Zudem werden unterschiedliche Erkrankungen erfasst. So wird bei den Untersuchungen von IDZ und DAJ zur Kariesverbreitung die Karieserfahrung gezählt, nicht jedoch andere Erkrankungen beziehungsweise deren Versorgungen, wie Zahnverletzungen, entwicklungsbedingte und erworbene Zahnhartsubstanzdefekte – Stichwort Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation – noch Verfahren wie die erweiterte Fissurenversiegelung berücksichtigt. Die Kritik hinsichtlich der zahlenmäßig doch schlechteren Mundgesundheit der Zwölfjährigen in Deutschland kann also so nicht bestätigt werden. Geteilt wird allerdings die Auffassung, dass die Präventionsbemühungen nicht nachlassen sollten.“

Punktuelle Versorgungsdaten bieten Hinweise

Karies bleibt eine der weltweit häufigsten Erkrankungen und bedarf auch künftig intensiver Präventionsanstrengung. Um jedoch ein objektives Bild zu Erkrankungslasten in der Bevölkerung zu bekommen, bedarf es anerkannter Methoden der epidemiologischen Forschung. Punktuelle Versorgungsdaten bieten Hinweise, haben jedoch ihre Grenzen, die auch klar benannt werden sollten, so das einhellige Fazit von BZÄK und KZBV.

Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“

Mit dem gemeinsamen Versorgungskonzept von BZÄK und KZBV „Frühkindliche Karies vermeiden“ wurde zudem ein wichtiger Grundstein für den Gesetzgeber zur Verbesserung der Prävention bei frühkindlicher Karies gelegt. Nach mehrjährigem Einsatz der Zahnärzteschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hatte dieser das Konzept des Berufsstandes zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern in den vergangenen Jahren weitgehend umgesetzt. So wurde etwa das Kinderuntersuchungsheft mit sechs Verweisen vom Arzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 72. Lebensmonat ergänzt. Zudem wurde der GKV-Leistungskatalog durch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat erweitert. Damit werden auch Kinder unter drei Jahren in das Präventionsangebot der Zahnärzteschaft einbezogen.

Die Leistungen sind erst zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten, Zahlen zur Inanspruchnahme liegen daher noch nicht vor, so die KZBV auf Nachfrage. Die Wirksamkeit der Maßnahmen sei auch davon abhängig, dass die Kinderärzte die neuen Verweise zum Zahnarztbesuch in ihrer Beratung umsetzten. Gerade sozial benachteiligte Familien und die bekannten Hochrisikogruppen seien sonst für die zahnärztliche Betreuung nur schwer zu erreichen. (MM)

Link zum vollständigen Barmer Zahnreport.

Die Stellungnahme und Analyse des IDZ zum Zahnreport ist hier nachzulesen.

Titelbild: Anna Hoychuk/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Prävention und Prophylaxe Politik Restaurative Zahnheilkunde

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