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Oft fehlen die Folgeimpfungen gegen Masern und Co. – Robert Koch-Institut legt neue Zahlen vor

(c) Afdrica Studio/shutterstock.com

Die Impflücken bei Masern sind weiterhin zu groß. Das geht aus neuen Auswertungen zu Impfquoten hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hat. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird.

Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten oder auch gegen Kinderlähmung haben bei den Schulanfängern bereits im dritten Jahr in Folge abgenommen. Die Daten zeigen, dass gemeinsame Anstrengungen der am Impfsystem beteiligten Akteure notwendig sind, um hohe Impfquoten zu erreichen und zu halten, heißt es in der Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erneuerte anlässlich der vorgelegten Zahlen die Forderung nach einer verpflichtenden Masernimpfung: „Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend gestiegen. Deshalb muss die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule verpflichtend werden. Denn wer sich impft, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Gemeinschaft. 95 Prozent der Bevölkerung müssen gegen Masern geimpft sein, damit diese hochansteckende Viruserkrankung ausgerottet werden kann. Das ist unser Ziel.“

2019 schon mehr als 300 Masernfälle gemeldet

Dem Robert Koch-Institut wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle. „Fast die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene, das weist auf die großen Impflücken in diesen Altersgruppen hin“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für die nach 1970 Geborenen, die Impfung nachzuholen, wenn im Impfpass keine oder nur eine Masernimpfung aus der Kindheit vermerkt ist oder der Impfstatus unklar ist.

Das Impfen erleichtern

„Fachübergreifendes Impfen sollte unabhängig von Bundesland und Krankenkasse Normalität sein, Betriebsärzten das Impfen erleichtert werden und auch automatisierte Impferinnerungen sollten Standard sein. Wenn dann noch niedrigschwellig Impfungen aktiv angeboten werden bin ich überzeugt davon, dass die Impfquoten steigen“, unterstreicht Wieler.

Angesichts von Plänen aus dem Bundesgesundheitsministerium, auch Apothekern das Impfen zu erlauben, hatte jüngst der Verband der ZahnÄrztinnen gefordert, das Durchführen von Impfungen auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte zu öffnen. Priv.Doz. Dr. Dr. Christiane Gleissner, Vorstandsmitglied des Verbandes der ZahnÄrztinnen e.V. (VdZÄ), erklärte, „bevor das Impfen einem nichtärztlichen Beruf übertragen wird, sollten alle ärztlichen Heilberufe, also auch Zahnärzte, Impfungen anbieten und durchführen dürfen. Sowohl Ärzte als auch Zahnärzte wissen, welche Relevanz eine ärztliche Anamnese im Vorfeld einer Behandlung hat." Wenn der Kreis derjenigen, die Impfungen ausführen dürfen, erweitert werden solle, um mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, dann auf Zahnärzte und eben nicht auf Apotheker. Mit dem Bonusheft bestehe für erwachsene Patienten ein starker Anreiz, einmal jährlich einen Zahnarzt aufzusuchen.

Appell an die nach 1970 geborenen Erwachsenen

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betonte anlässlich der jetzt vom RKI vorgelegten Zahlen, wie wichtig es sei, die Impflücken im Kindesalter, aber auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu schließen: „Zum Schutz vor Masern ist nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum Ende des zweiten Lebensjahres von Bedeutung, sondern auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen lassen. Daher richten wir uns mit unseren Informationsmaßnahmen gezielt an Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene.“

Zudem biete man Informationsmaterialien an, um das öffentliche Bewusstsein für das Thema Impfen zu stärken. Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung der BZgA zeigten, dass vor allem die Ärzteschaft bei der Aufklärung eine Schlüsselrolle einnimmt: „So halten nahezu alle Befragten (97 Prozent) ein persönliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt für geeignet, um sich über Impfungen im Kindes- und Erwachsenenalter zu informieren. Daher sollte jeder Kontakt zum Gesundheitssystem genutzt werden, um den Impfstatus zu kontrollieren und Impfungen aktiv anzubieten“, so Thaiss.

Bessere Surveillance, mehr Engagement im Impfwesen

Das Robert Koch-Institut hat anlässlich der diesjährigen Impfwoche am 30. April 2019 eine nationale Konferenz zur „Elimination der Masern und Röteln in Deutschland“ veranstaltet. Ein Schwerpunkt stellte die Qualität der Surveillance dar. Eine gute Überwachung des Krankheitsgeschehens ist eine Voraussetzung, um Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen zu können. Zudem ist die Qualität der Surveillance ein zentrales Kriterium der Weltgesundheitsorganisation zur Verifizierung der Elimination. Ein Staat muss belegen können, dass ein Masernstamm nicht länger als zwölf Monate im Land zirkuliert.

Das Nationale Referenzzentrum für Masern ist am Robert Koch-Institut angesiedelt, ebenso wie die vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO), die jährlich einen Bericht zum Stand der Masern-Elimination erstellt. Die zentrale Empfehlung der Kommission in ihrem jüngsten Bericht vom September 2018: „Angesichts der unbefriedigenden Situation bei der Masern- und Rötelnelimination regt die NAVKO ein personell und finanziell stärkeres Engagement aller Beteiligten am Impfwesen in Deutschland an.“ BMG/QN

Titelbild: Africa Studio/Shutterstock.com
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Interdisziplinär Patientenkommunikation Politik

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