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Fachkräftemangel bei ZFA, Engpassberuf schon seit 2019 – Verband: Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen

(c) Pop Paul-Catalin/Shutterstock.com

Zum 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrags für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe in Kraft. Die Tarifgehälter bis zum 15. Berufsjahr steigen damit um linear 3 Prozent. Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.

Damit liegt der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro. Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist es möglich, die Tätigkeitsgruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.

Kein Kammerbereich hat nachgezeichnet

„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“

Engpassberuf – Zahl der Arbeitssuchenden wieder gesunken

Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe
Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe
Foto: VmF
Die Tarifexpertin: „Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber*innen ein Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen, denn bereits seit 2019 sind ZFA laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf.“ Das zeigten auch die jüngsten Zahlen: Nach dem pandemiebedingten Anstieg der Arbeitslosenzahlen bei den ZFA erhellt sich der Arbeitsmarkt zunehmend. Im April 2021 kamen auf eine offene Stelle statistisch 0,9 arbeitslose ZFA. In Sachsen-Anhalt waren es 0,6, in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen 0,7. Gleichzeitig liegt die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse zum 31. März 2021 noch 13,3 Prozent unter den Zahlen aus 2019.

ZFA sollten aktiv das Gespräch suchen

„Daher sollten Sie die persönlichen Rahmenbedingungen prüfen und aktiv das Gespräch für eine Gehaltserhöhung suchen“, ermutigt Hannelore König die ZFA ohne Tarifbindung. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gibt sie den Hinweis, dass eine Tarifbindung direkt über die Arbeitsverträge möglich ist: „Denn bei der Suche nach Fachpersonal ist Tarifbindung immer ein gutes Argument.“

 

Quelle: VmF Team Praxisführung Praxis

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