Zum 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrags für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe in Kraft. Die Tarifgehälter bis zum 15. Berufsjahr steigen damit um linear 3 Prozent. Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.
Damit liegt der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro. Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist es möglich, die Tätigkeitsgruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.
Kein Kammerbereich hat nachgezeichnet
„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“
Engpassberuf – Zahl der Arbeitssuchenden wieder gesunken
Foto: VmF
ZFA sollten aktiv das Gespräch suchen
„Daher sollten Sie die persönlichen Rahmenbedingungen prüfen und aktiv das Gespräch für eine Gehaltserhöhung suchen“, ermutigt Hannelore König die ZFA ohne Tarifbindung. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gibt sie den Hinweis, dass eine Tarifbindung direkt über die Arbeitsverträge möglich ist: „Denn bei der Suche nach Fachpersonal ist Tarifbindung immer ein gutes Argument.“