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Gematik – Telematik – VSDM – alles klar?! – Teil 2


Carsten Czerny, niedergelassener Zahnarzt in Kassel

Im ersten Beitrag „Gematik – Telematik – VSDM – alles klar?!“ zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur ging es darum, welche Voraussetzungen die Praxis erfüllen sollte beziehungsweise welche Geräte-Komponenten beschafft werden müssen und wo man diese bekommt. Es wurde gezeigt, wo man die benötigte Berechtigung der Praxis zur Teilnahme am Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) beantragt beziehungsweise wie man an die sogenannte SMC-B-Karte kommt.

Des Weiteren wurde aufgezeigt, dass die Installation der Komponenten von Fachleuten vorgenommen werden sollte, die auch die notwendige Qualifikation dafür aufweisen. Zuletzt wurde nochmal daraufhin verwiesen, dass eine Nichtteilnahme keine Option für eine Vertragszahnarztpraxis ist, da die Verweigerung eine Obliegenheitsverletzung des Vertragszahnarztes darstellen würde – mit allen Sanktionen und Konsequenzen. 

Den Erfordernissen einer modernen Zahnarztpraxis entsprechend, wendet sich das "Quintessenz Team-Journal" an das gesamte zahnärztliche Team - den Zahnarzt und seine Mitarbeiterinnen, von der Auszubildenden bis zur Dentalhygienikerin. Neben dem Basiswissen für die Auszubildende sorgen Beiträge aus dem klinischen Bereich für ein Kompetenz-Plus. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.


Inzwischen gibt es mehrere Anbieter von Geräten, und auch mobile Kartenlesegeräte mit Zulassung der Gematik sind seit Herbst 2018 erhältlich. Übrigens: Die alten, dann überflüssigen Kartenlesegeräte können aufgrund ihrer universellen Einsetzbarkeit etwa für Homebanking oder zum Beispiel für das Einlesen der ZOD-Karte weiterhin genutzt werden. Hat man keine solche Verwendung, wird sich aufgrund der Flut an überflüssigen Geräten auch durch den Verkauf kein Profit mehr erzielen lassen, es entsteht ein Berg an (einst teurem) Elektronikschrott.

Die Hardware-Voraussetzungen sind klar definiert: Windows 7, 8 oder neuer, Service Pack 2. Bei Mac OS wird wenigstens das Betriebssystem 10.11 („El Capitan“) benötigt. Die notwendige LINUX-Version ist noch nicht ganz klar, eine aktuelle Version schadet sicher nicht. Nun müssen ja auch die Hardware-Komponenten ausreichend sein, um die benötigte Betriebssoftware vertragen zu können. Geeignete Ansprechpartner sind die Software-Häuser, die ja von der Gematik eine Zulassung („Online-Produktiv-Betrieb“) erlangen müssen. Wer nachschauen möchte, ob sein PVS bereits zugelassen ist, kann dies auf der Internetseite der Gematik tun: https://fachportal.gematik.de/service/konnektorsimulator-fuer-primaersysteme/liste-der-bestaetigten-primaersysteme/

In aller Regel wird für die jeweilige Praxis ein Hardware-Ready-Check durchgeführt, der alle praxisinternen Komponenten auf Kompatibilität prüft, also nicht nur die Computer, sondern auch die Netzwerkverbindung bzw. die Serverkonfiguration. Ein kleiner, aber sehr wichtiger Teil des Installationsprozesses ist die Installation von Hard- und Software. Nicht selten scheitert dieser Schritt daran, dass die dafür notwendigen Passwörter nicht zur Verfügung stehen. Für die Praxis ist elementar am Installationstag, dass überall Administratorfunktionen benötigt werden, also Zugang auf der höchsten Ebene. Zudem sollten auch sämtliche Internet-Zugangsdaten, Passwörter usw. griffbereit liegen, nicht zuletzt auch die Zugriffsdaten für den Internetrouter wie zum Beispiel die FritzBox, AirPort, UnityBox etc.

Ein wichtiger Hinweis noch für die Freischaltung der SMC-B-Karte: Diese sollte am Tag vor der Installation bereits vorgenommen werden, da – ähnlich einer Freischaltung einer Handy-Karte oder Kreditkarte – der Herausgeber dieser Karte diese Freischaltung erst in sein System einpflegen muss. Dies kann – je nach Firma – bis zu 24 Stunden dauern. 

Kostenerstattung

Alle diese genannten Dinge kosten Geld, zum Teil vierstellige Summen. Ein Teil der Kosten wird von den Krankenkassen über den Auszahlungsweg der KZVen erstattet. So wird die Ausstattung mit Konnektor und Kartenlesegerät bezuschusst, wobei es zurzeit noch so ist, dass dieser Zuschuss quartalsweise abgesenkt wird, um Druck auf die Praxen auszuüben, möglichst schnell zu installieren. Leider sind in vielen Bereichen noch gar keine Komponenten verfügbar, so dass die degressive Zuschusspolitik sicher einer Nachbesserung bedarf. Klar ist aber jetzt schon, dass die monatlichen Kosten für den Betrieb, also insbesondere der VPN-Tunnel im Internet und auch der SMC-B-Karten-Betrieb, im Wesentlichen übernommen werden. Was keinesfalls übernommen wird, ist die praxisinterne Hardware-Anpassung, also zum Beispiel die Anschaffung neuer Betriebssysteme, Computer und Netzwerkkomponenten. Auch die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware wird nicht erstattet. Bereits bekannt wurde, dass diese Anpassung bei einigen PVS bis zu 1.000 Euro kostet. Es bleibt Aufgabe der Standespolitiker, dort in Nachverhandlungen zu gehen, denn ein Nutzen für den Betrieb einer Praxis ist aus dem VDSM nicht erkennbar. 

Elektronischer Heilberufeausweis HBA

Das VDSM ist jedoch nur die erste Stufe der Digitalisierung von Patientendaten zum Austausch der Daten außerhalb der jeweiligen Praxiswände. Die geplanten späteren Anwendungen sind das Notfalldatenmanagement, das heißt, auf dem Chip der eGk werden alle für einen akuten Notfall relevanten Daten hinterlegt. So können die eingenommenen Medikamente, Allergien, Blutgruppe etc. durch Einlesen der eGk unmittelbar eingesehen werden. Später kommen das elektronische Rezept, der Austausch von Arztbriefen, bildgebenden Daten, papierlose elektronische Anträge an die Krankenkasse usw. hinzu. Dafür muss die Praxis berechtigt werden, zum einen auf diese Daten zugreifen zu dürfen. Zum anderen muss eine Schreibberechtigung ergehen, das heißt, der Chip muss zum Beschreiben entsperrt werden durch die Praxis. Genau genommen erfolgt dieses Chip-Entsperren durch einen personalisierten, arztspezifischen  Identitätsnachweis, übrigens ähnlich wie bei Apothekern, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten etc. Dies ist der entscheidende Unterschied zur SMC-B-Karte, die ja nur eine Berechtigung der Praxis darstellt, am VDSM teilnehmen zu dürfen. Dazu wird für diese Berufsgruppen ein sogenannter HBA ausgestellt. Dieser Heilberufeausweis ist in einen gesonderten Schacht am Lesegerät einlesbar. 

Der HBA wird auch nicht nur für Kassenpatienten benötigt, sondern ist für den gesamten Gesundheitssektor und die dort ausgegebenen Karten wichtig. Daher wird der HBA auch von der zuständigen Kammer, also bei Zahnärzten von der Landeszahnärztekammer, ausgegeben. Nochmals zusammengefasst: Die SMC-B-Karte wird als eine Art Identitätskarte für Zahnarztpraxen zur Autorisation der Praxen zur Teilnahme an der Telematikinfrastruktur benötigt; der HBA wird als Identitätsnachweis des Heilberuflers personalisiert erstellt (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, kurz QES, das heißt, mit elektronischer Unterschrift-Funktion) und dient anderen, erweiterten Zwecken. Im Umkehrschluss bedeutet das: Zurzeit besteht keine Notwendigkeit, diesen – übrigens kostenpflichtigen – HBA zu bestellen. Der HBA ist auch stets im unmittelbaren persönlichen Umfeld des Heilberuflers aufzubewahren und bleibt nicht im Kartenterminal dauerhaft stecken. In unserem Bereich hat sich der Begriff „Zahnarztausweis“ eingebürgert. 

Damit ist diese kleine Einführung in die TI für das Team beendet. Sicher wird es bei weiterer Verbreitung einen Update-Bedarf geben, wir werden die Einführung und die auftauchenden Fragen genau beobachten und zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.

Carsten Czerny, Kassel

Zahnarzt Carsten Czerny zeigt in einer kleinen Serie im „Quintessenz Teamjournal“ auf, was bei der Einführung der Telematik in der Zahnarztpraxis zu beachten ist, und klärt wichtige Fragen [Quintessenz Team-Journal 48 (2018) 37–39]. Er ist niedergelassener Zahnarzt in eigener Praxis in Kassel und zahnärztlicher Fachberater für Abrechnung für den Bereich ZE und KB der KZV Hessen, Mitglied in der Prüfungskommission für die Prüfung der zahnmedizinischen Fachangestellten; Referent in der Fort- und Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung der Zahnarzthelferinnen/Zahn-medizinischen Fachangestellten der Landeszahnärztekammer Hessen.


Titelbild: shutterstock.com/3dkombinat
Quelle: Quintessenz Team-Journal, Ausgabe 2/18 Telematikinfrastruktur Team Praxis

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