Auf seiner Klausurtagung vom 16. bis 18. Juni 2017 setzte sich der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) intensiv mit den aktuellen Verfahren zu zahnärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auseinander. Als Grundlage dienten Gastvorträge über die Verfahrensschritte im G-BA sowie die Möglichkeiten und Grenzen der evidenzbasierten Medizin (EbM) im Kontext der Methodenbewertungen durch den G-BA.
Im Ergebnis positionierte sich der BZÄK-Vorstand in einem Memorandum:
- Die wissenschaftliche Evidenz ist eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Zahnmedizin und im klinischen Handeln des Zahnarztes für die therapeutische Entscheidung. Sie wird auch durch klinische Erfahrungen des Zahnarztes (interne Evidenz) sowie individuelle Werte und Wünsche der Patienten beeinflusst.
- Aufgrund der partizipativen Entscheidungsfindung in der Zahnmedizin ist der Patient ein entscheidender Faktor bei der Erhaltung der Mundgesundheit und einer erfolgreichen Versorgung. Die klinische zahnmedizinische Fachexpertise, die Compliance der Patienten sowie die Stärkung ihrer Gesundheitskompetenz sind entscheidende Faktoren, um die Mundgesundheit zu fördern und die Versorgung erfolgreich zu gestalten.
- Die Versorgungsforschung mit ihrer spezifischen Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der medizinischen Praxis und ihrem Methodenpluralismus ermöglicht eine kritische und wissenschaftliche Begleitung der evidenzbasierten Medizin.
- Grundlage für die Entscheidungen zur Nutzenbewertung im G-BA sollten nicht allein Randomisiert Kontrollierte Studien und systematische Übersichtsarbeiten sein, sondern auch andere Studien mit bestverfügbarer Evidenz für die konkrete Fragestellung. Ferner sind die Rahmenbedingungen des medizinischen Versorgungsgeschehens bei der Interpretation und Reichweitenabschätzung der Studiendaten einzubeziehen.
Zum Memorandum: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/BZAEK-Memorandum-2017.pdf