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„Patienten mitten in der Behandlung allein zu lassen, ist unverantwortlich“ – BDK warnt vor Schäden durch abgebrochene Aligner-Therapien

(c) Krakenimages.com/Shutterstock.com

Kunden des insolventen Aligner-StartUps SmileMeUp und anderer Anbieter von Zahnstellungskorrekturen, die ihren Betrieb eingestellt haben, sollten sich dringend in kieferorthopädische Behandlung begeben, rät der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden. Während einer laufenden Behandlung seien die Zähne gelockert und könnten sich, wird die Behandlung ohne Weiteres abgebrochen, unkontrolliert verschieben. Dadurch können gravierende Schäden am Zahnhalteapparat und an den Kiefergelenken hervorgerufen werden.

Insolventer Anbieter nicht mehr erreichbar

SmileMeUp, ein gewerblicher Anbieter von Zahnkorrekturen mit transparenten Schienen (sogenannte Aligner) hat den Betrieb eingestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 2. Dezember 2020 eröffnet worden. Kunden berichteten in verschiedenen Foren, dass das Unternehmen von einem auf den anderen Tag nicht mehr erreichbar gewesen sei, so der BDK. Diesen Kunden rät der Verband dringend, sich bei einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt vorzustellen.

Mögliche Schäden am Zahnhalteapparat und Kiefergelenk

„Auch rein kosmetische Korrekturen der Zahnstellung stellen einen Eingriff in den Zahnhalteapparat dar. Während der Bewegungsphase, die gerade bei vielen Angeboten gewerblicher Anbieter mit großen Kräften geplant wird, kommt es zu – gewollten – Lockerungen der Zähne. Wird die Behandlung abgebrochen und ist der Behandler nicht mehr erreichbar, setzen sich die Prozesse im Zahnhalteapparat gleichwohl fort. Es kann zu unkontrollierten Zahnbewegungen und Fehlbissen kommen. Auch erhebliche Schäden am Zahnhalteapparat bis hin zum Zahnverlust sind nicht auszuschließen. Durch die Entstehung von Fehlbissen kann das Kiefergelenk geschädigt werden“, so der BDK.

„Wenn Medizin zum Spekulationsobjekt wird“

Dr. Hans-Jürgen Köning
Dr. Hans-Jürgen Köning
Foto: BDK/axentis.de
Um dies zu vermeiden, müsse auch eine vorzeitige Beendigung der Behandlung zahnmedizinisch begleitet werden. „Patienten mitten in der Behandlung allein zu lassen, ist unverantwortlich. Hier realisiert sich ein typisches Risiko, wenn Medizin zum Spekulationsobjekt wird.“, so Dr. Hans-Jürgen Köning, Bundesvorsitzender des BDK. „Ich kann nur jedem Patienten, der seinen „Anbieter“ nicht mehr erreicht, dringend empfehlen, sich an einen Kieferorthopäden zu wenden. Wir lassen sie nicht allein.“ Einen Kieferorthopäden in der Nähe finden betroffene Patienten in der Kieferorthopäden-Suche auf der Internetseite des BDK.

 

Quelle: BDK Patientenkommunikation Kieferorthopädie Zahnmedizin Nachrichten med.dent.magazin Praxis Team

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