0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
8187 Aufrufe

Mit Carestream Dental immer auf der sicheren Seite

(c) Carestream

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine neue Strahlenschutzverordnung. Kunden von Carestream Dental können darauf vertrauen, dass dessen Produkte diese Anforderungen uneingeschränkt erfüllen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemeldung. 
Die neue gesetzliche Bestimmung in Bezug auf den Strahlenschutz besagt, dass jedes neu in Verkehr gebrachte Röntgengerät gemäß § 114 Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügen muss, welche die Röntgendosis elektronisch aufzeichnet und so für die Qualitätssicherung ebenfalls elektronisch nutzbar macht.

Mit einem Softwareupdate gesetzeskonform

In der Vergangenheit war eine Aufzeichnung der Strahlendosis mithilfe der Produkte von Carestream Dental möglich, verlief jedoch nicht automatisiert und erfüllte daher nicht die neuen Anforderungen. Um der Gesetzesänderung nun gerecht zu werden, hat Carestream Dental eine aktualisierte Software-Version der CS Imaging 8 entwickelt. Diese kann mit jeder digitalen, intraoalen Bilderfassungsmethode des aktuellen Produktangebots verwendet werden, so die Pressemitteilung. Das bedeutet ganz konkret, dass Carestream-Kunden mit dem Produktportfolio der Sensoren RVG 5200 & RVG 6200 sowie der Speicherfoliengeräte CS 7200 & CS 7600 im Zusammenspiel mit der neuen Version der CS Imaging Version 8 gesetzeskonform arbeiten können.

Bei jeder Aufnahme werden die Daten über die Dosis automatisch in das bestehende, im CS Imaging 8 eingebettete radiologische Protokoll aufgezeichnet. Diese ermittelte Dosis kann ein Techniker dann anhand eines Aluminiumphantoms mit seiner gemessenen Dosis vergleichen. Andreas Stratmann, Serviceleiter Carestream Dental: „Als Mitglied im ZVEI (Zentralverband der Elektro- und Digitalindustrie) hat Carestream Dental frühzeitig auf die neue Gesetzgebung reagiert und eine smarte Softwarelösung erarbeitet. Diese ist im nächsten Softwareupdate von CS Imaging 8 integriert“.  

Wann das neue Gesetz greift

Für Kunden, die Geräte nutzen, die bereits im vergangenen Jahr in Betrieb waren, ändert sich nichts. Sie können ihre Geräte weiter wie gehabt verwenden. Liegt ein Defekt vor, so gibt es zwei mögliche Szenarien: Wird beispielsweise nur ein Bauteil des Gesamtgeräts durch ein neues ersetzt, so muss gemäß der neuen Anforderung der elektronischen Speicherung der Dosis keine Rechnung getragen werden. Wird jedoch das Gerät vollständig ausgetauscht, gilt dies als neue Inbetriebnahme und unterliegt somit der aktualisierten Gesetzgebung.

Robert Leonhardt, Sales & Marketing empfiehlt: „Wir freuen uns, rechtzeitig eine attraktive Lösung in Deutschland anbieten zu können. Sprechen Sie direkt mit Ihrem zertifizierten Carestream Dental Handelspartner!“

Quelle: Carestream Dokumentation Digitale Zahnmedizin Praxisführung Team

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
12. Juni 2025

„Man kann viel erreichen, wenn man gegenüber dem Prüfgremium sachlich agiert“

Folge #27 will dem Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung den Schrecken nehmen
10. Juni 2025

„Jetzt ist ein gutes Momentum, um konstruktiv eigene Ideen einzubringen“

KZBV-Vertreterversammlung in Köln – Meike Gorski-Goebel wird ab Oktober 2025 Nachfolgerin von Dr. Ute Maier im KZBV-Vorstand
16. Mai 2025

Korrekt abrechnen und sicher dokumentieren

Neue kostenfreie On-Demand-Webinare rund um die Abrechnung von Permadental
12. Mai 2025

Praxisverwaltungssysteme – geht’s nicht besser?

RA Prof. Dr. Thomas Ratajczak: Bei rein elektronischer Dokumentation müssen alle Daten einfach zusammenzustellen/auszudrucken sein
8. Mai 2025

Den Praxisalltag erleichtern, die Patientenbindung stärken

Dampsoft mit positivem Kundenfeedback auf der Internationalen Dental-Schau mit neuen Features für die Patientenkommunikation und künstlicher Intelligenz
17. Apr. 2025

TÜV-Röntgenreport 2025: Positive Entwicklungen bei der Sicherheit

Schwachstellen bei Röntgengeräten der Human- und Dentalmedizin bleiben
14. Jan. 2025

Praxispreis der AG Dynamisches Digitales Modell ausgeschrieben

Praxen und Universitäten aufgepasst: Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März 2025
10. Dez. 2024

Dokumentation ist lästig!

Die Dokumentation ist aber das Fundament für einen funktionierenden und gewinnbringenden Praxisablauf