0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1731 Aufrufe

Infopaket der KZBV für die Praxis – Überarbeitete Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

(c) lunamarina/shutterstock.com

Die Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ist am 1. Januar in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln – Physiotherapie, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie – durch Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht, teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.

Zum Inkrafttreten der Änderungen hat die KZBV vielfältige Informationsmaterialien für Zahnarztpraxen aktualisiert, die unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte kostenfrei abgerufen werden können. So erläutert die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ detailliert den neuen Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen und die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung und gibt praktische Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“.

Abgerundet wird das Infopaket durch eine Musterpräsentation für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein digitales Erklärprojekt. Mittels anschaulicher Fallbeispiele zur Verordnung von Heilmitteln wird mit dieser Anwendung der konkrete Umgang mit der Richtlinie und das Ausfüllen des Verordnungsformulars erläutert.

Weitere ergänzende Informationsmaterialien zu der Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie sollen in Kürze unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte veröffentlicht werden, so die KZBV.

Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

Seit Juli 2017 gibt es eine eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie, nach der Zahnärzte in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Behandlungen der Physiotherapie und der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnen können. Der Heilmittel-Katalog ist dabei fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.

Unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde. (Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden.)

Die KZBV in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und die Verordnung für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird. So wird die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Diese gibt Zahnärzten ab jetzt die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt.

Man habe im G-BA auch dafür gesorgt, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Fällen jetzt auch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können, so die KZBV. Der Zeitraum von der Verordnung bis zum spätesten Beginn der Heilmittelbehandlung wurde zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.

Quelle: KZBV Praxis Praxisführung Dokumentation Team Nachrichten Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
25. Apr. 2025

Feuchtigkeitsspendende Serie stand im Fokus

TePe überzeugte das Fachpublikum mit Lösungen rund um Mundtrockenheit und Interdentalreinigung
24. Apr. 2025

LZK Baden-Württemberg feierte 70-jähriges Bestehen

„Ohne Baden-Württemberg stünde die Zahnärzteschaft in Deutschland nicht da, wo sie heute ist“
24. Apr. 2025

Gemischte Gefühle gegenüber KI am Arbeitsplatz

Repräsentative Umfrage unter mehr als 2.000 Erwerbstätigen zeigt gespaltenes Echo
23. Apr. 2025

Von Unternehmerinnen und Führungsfrauen lernen

„ladies dental talk“ am 25. April in Oldenburg – nächste Termine 7. Mai in Mainz und 9. Mai in Osnabrück
22. Apr. 2025

Viele wohlgesetzte Worte, wenig Zählbares

Was der Koalitionsvertragsentwurf für Gesundheit und Pflege vorsieht – eine Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter
22. Apr. 2025

(Arbeits-)Rechtliche Herausforderungen bei der Praxisübernahme

RA Dr. Justin Doppmeier: Transparente Kommunikation und Team-Einbindung sorgen für einen reibungslosen Übergang
22. Apr. 2025

Leicht positive Erwartungen bei Haus- und Zahnärzten

Stimmung hellt sich auf, Fachärzte erwarten wenig Besserung – Stimmungsbarometer der Stiftung Gesundheit
22. Apr. 2025

Matrix-Chip fördert die Patienten-Motivation

ZMP Romina Lindt: Für die Parodontalprophylaxe und -therapie ist der PerioChip unentbehrlich