0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1670 Aufrufe

2. Bevölkerungsschutzgesetz tangiert auch die Zahnmedizin – Approbationsordnung ein Jahr ausgesetzt

Die Regelungen für Eignungs- und Kenntnisprüfungen für ausländische Abschlüsse werden losgelöst von der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Diese und weitere Regelungen für die Zahnmedizin stehen im „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das der Bundesrat am 15. Mai 2020 verabschiedet hat.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diese Lösung. „Die Regelungen zur sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung schließen eine seit langem bestehende Gesetzeslücke und stellen endlich die erforderliche Rechtssicherheit für Zahnmedizinerinnen und-mediziner mit Abschlüssen aus Drittstaaten her. Andere Heilberufe verfügen bereits seit über fünf Jahren über entsprechende Regelungen“, so die BZÄK.

BZÄK begrüßt Entscheidung zur Approbationsordnung

Die novellierte Approbationsordnung für Zahnärzte tritt wie beschlossen im Oktober 2020 in Kraft, wird aber wegen der epidemischen Lage für ein Jahr ausgesetzt. Die BZÄK begrüßt diese Entscheidung, die im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Kultusministerkonferenz getroffen wurde.

Ebenfalls mit dem Gesetz geregelt wird die Option für das Bundesgesundheitsministerium, Prüfungen und Lehrveranstaltungen im Zahnmedizin-Studium anders zu gestalten. Dazu ist ein neuer Buchstaben in Paragraf 5, Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes eingefügt worden: „c) abweichend von der Approbationsordnung für Zahnärzte die Anforderungen an die Durchführung der naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der zahnärztlichen Vorprüfung und der zahnärztlichen Prüfung festzulegen und alternative Lehrformate vorzusehen, um die Fortführung des Studiums zu gewährleisten“.

Datenübermittlung zwischen KZVen und Kammern geklärt


Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/Lopata)

Die nun getroffene Regelung zur Datenübermittlung im Paragrafen 285a Abs. 3a SGB V lag der Bundeszahnärztekammer sowie den Länderkammern seit geraumer Zeit am Herzen. Der neue Passus dazu heißt: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind befugt, auf Anforderung der zuständigen Heilberufskammer personenbezogene Angaben der Ärzte nach § 293 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 bis 12 an die jeweils zuständige Heilberufskammer für die Prüfung der Erfüllung der berufsrechtlich vorgegebenen Verpflichtung zur Meldung der ärztlichen Berufstätigkeit zu übermitteln.“

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: „Der Kompromiss zur Datenübermittlung zwischen Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Zahnärztekammer schließt eine lange beanstandete Lücke. Die Lösung ist insbesondere im Hinblick auf etwaige Meldepflichten und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten sinnvoll und zu begrüßen.“

Umfangreiche weitere Regelungen

Mit dem Gesetz sind zahlreiche weitere Änderungen verabschiedet worden, so für Privatversicherte, die bei entsprechender Hilfebedürftigkeit mit Rückkehrmöglichkeit in den alten Tarif vorübergehend in den Basistarif wechseln können. Es enthält auch weitere Regelungen zum Ausbau der Gesundheitsämter, zu erweiterten Testmöglichkeiten, für die Pflege und die Sonderprämie für Pflegekräfte.

Außerdem wird das Inkrafttreten des neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes wird verschoben, so dass das Medizinproduktegesetz bis zum 26. Mai 2021 weiter gilt. Zuvor hatte die EU das Inkrafttreten der Medical Device Regulation um ein Jahr auf 2021 verschoben. Mehr zum Gesetz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Titelbild: areporter/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Politik med.dent.magazin

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
17. Juli 2024

PKV-Stellungnahme zum BIPAM

Aufbruch in Prävention und Gesundheitsförderung sowie transparente und gut strukturierte Zuständigkeiten gefordert
15. Juli 2024

Zahnärzte: Wirtschaftliche Stimmung verbessert

2. Quartal 2024: Für Negativ-Stimmung sorgen vor allem Entscheidungen von Politik und Selbstverwaltung
15. Juli 2024

FVDZ: Konkretisierungen sind willkommen – ‚Downsizing‘ ausschließen

Stellungnahme zum BMG-Referentenentwurf zur zahnärztlichen Approbationsordnung
10. Juli 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2024
8. Juli 2024

Magermilch statt Sahne?

Lösungsorientierte Ansätze sind das „Rettungsboot“ auf der „Titanic“ Gesundheitswesen, meint Dr. Uwe Axel Richter
8. Juli 2024

ePA für alle: Informationen für die Praxen

Ab 15. Januar 2025 müssen alle Praxen, Kliniken und Apotheken die ePA befüllen können
8. Juli 2024

Präsenz zeigen, ins Gespräch kommen: Probleme im Dialog mit der Politik angehen

Neue Beitragsstruktur für veränderte Berufsausübung – Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen
4. Juli 2024

Anerkennungsverfahren für ausländische Zahnärzte ebenfalls beschleunigen

Bundeszahnärztekammer kommentiert die Bundesratsinitiative zur Facharztanerkennung