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Kurznachrichten aus der (dentalen) Welt

Dr. Frank und Dr. Klenner wiedergewählt

Auf der konstituierenden Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) am 31. Januar 2018 wurde Dr. Michael Frank mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt. Als Vizepräsident wurde Dr. Wolfgang Klenner wiedergewählt.

Medizinstudium: Bund will Ländern die Reform überlassen

Die Bundesregierung will offensichtlich den Bundesländern die Reform der Zulassung zum Medizinstudium überlassen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor. Das bisherige Verfahren der Studienplatzvergabe war vom Bundesverfassungsgericht in einem viel beachteten Urteil am 19. Dezember 2017 in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden. Jetzt muss bis Ende 2019 ein neues Verfahren gefunden werden. Laut Bericht des Deutschen Ärzteblatts wollen die Bundesländer bis Juni 2018 einen Entwurf eines Staatsvertrags dazu erarbeiten.

TK ist größte gesetzliche Krankenkassen


Kurz und Knapp 02/18: Krankenkassen (Grafik: BVMed)

Die Techniker Krankenkasse oder "Die Techniker", wie sie sich jetzt nennt, ist die bundesweit größte gesetzliche Krankenkasse. Zum Februar 2018 zählte sie 10,9 Millionen Kunden, davon 7,6 Millionen Beitragzahler und 2,5 Millionen Mitversicherte. Zweitgrößte Kasse ist die Barmer mit 9,3 Millionen Versicherten, gefolgt von der DAK mit rund 5,8 Millionen Versicherten. Mitgliederstärkste Kassenart sind allerdings die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die mit ihren regionalen Kassen auf den nächsten Plätzen folgen. (Quelle: BVMed/Quintessence News)

Mehr Sprechstundenzeit reduziert andere Leistungen

Kritisch kommentiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die im Koalitionsvertrag festgehaltene Ausweitung der Sprechzeiten bei den Vertragsärzten von mindestens 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche. Wenn dies so komme, würden viele Ärzte andere Leistungen für die Patienten verringern oder einstellen müssen, so der KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. Das könnten zum Beispiel Hausbesuche oder ambulante Operationen sein. Schon jetzt arbeiteten Vertragsärzte im Schnitt 52 Stunden pro Woche. KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen kritisierte das Vorhaben der Politik scharf: „Es ist gelinde gesagt befremdlich, dass die Politik massiv in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung eines freien Berufs eingreifen will“, so Gassen. „10 bis 20 Prozent der Leistungen fallen heute schon der Budgetierung anheim und jetzt sollen die Ärzte noch mehr Leistung anbieten. Das ist ein Unding.“ Die Politik sollte sich stattdessen endlich dafür einsetzen, dass den Ärzten nicht immer mehr Bürokratie aufgebürdet werde. Dann hätten sie auch mehr Zeit für ihre Patienten.

Die Sprechzeiten seien zudem in Verträgen der KBV mit dem Spitzenverband der Krankenkassen geregelt - Verträge, die die Politik gar nicht abgschlossen habe. Wolle sie dies jetzt ändern, sei das ein massiver staatlicher Eingriff in die gesetzlich definierten Aufgaben der Selbstverwaltung, so die KBV.

Mehr als 7 Milliarden Euro Außenstände

Die Höhe der Beitragsrückstände in der Gesetzlichen Krankenversicherung belief sich Ende 2017 auf rund 7,823 Milliarden Euro. Sie gehen vor allem darauf zurück, dass freiwillig gesetzlich Versicherte ihre Beiträge nicht oder nur verspätet zahlen können. Das Bundesversicherungsamt in Bonn bestätigte auf Nachfrage von Quintessence News einen entsprechenden Bericht des Deutschen Ärzteblatts.

Krankenkassen erneut deutlich im Plus

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)" vom 22. Februar 2018 im Jahr 2018 erneut ein deutliches Plus erzielt. Der Überschuss betrage 3,1 Milliarden Euro, Rücklagen und Reserven der Kassen erreichten damit 19 Milliarden Euro. Weitere neun Milliarden Euro kommen im Gesundheitsfonds dazu.

Profitiert hätten - anders als im Vorjahr - alle Kassenarten, erneut besonders stark aber die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Auch die großen Ersatzkassen (TK, Barmer und DAK) erzielten deutliche Gewinne. Aktuell gibt es noch 110 gesetzliche Krankenkassen.

KBV fordert einheitliche elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, muss aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einheitliche Standards haben. „Für uns ist ganz wichtig, es kann nur eine Patientenakte geben – eine Technik und eine inhaltliche Gestaltung“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in einem KV-on-Interview.

Es sei denkbar, dass es auf der Grundlage einheitlicher Standards durchaus verschiedene elektronische Patientenakten (ePA) geben könne, zum Beispiel der Krankenkassen. Entscheidend sei jedoch, dass die Akten inhaltlich und technisch gleich aufgebaut seien.

Die ePA müsse von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zertifiziert werden. Danach dürften nur Anbieter, die die Voraussetzungen erfüllten, eine Akte bereitstellen. Die KBV plane laut Kriedel aber keine eigene elektronische Patientenakte. Mehr im Beitrag in der Rubrik Telematikinfrastruktur.

Neuer BVMed-Leitfaden "Datenschutz bei Medizinprodukten"

Auch Medizintechnik-Unternehmen müssen ab dem 28. Mai 2018 die neuen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beachten. Der BVMed hat einen Leitfaden zum Datenschutz speziell für die Hersteller von Medizinprodukten veröffentlicht. Die 28-seitige Broschüre „Datenschutz bei Medizinprodukten“ bietet eine praxisgerechte Hilfestellung im Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie berücksichtigt die ab Mai 2018 geltenden Änderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts.

Der Leitfaden enthält eine Erläuterung der grundlegenden Begriffe des Datenschutzrechts und bietet Checklisten und Musterformulierungen für besonders häufig vorkommende Sachverhalte. Zielgruppe des Leitfadens sind neben den im Gesundheitswesen tätigen Juristen insbesondere auch diejenigen Mitarbeiter, die unmittelbar mit Krankenkassen, Angehörigen der Heilberufe und Patienten zusammenarbeiten oder in anderem Zusammenhang Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten.

Der Leitfaden kann für 6,95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten unter www.bvmed.de/datenschutz-broschuere bestellt werden.

Mehr Beschwerden beim PKV-Ombudsmann

Die Zahl der Beschwerden, die beim Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung eingegangen sind, ist 2017 erneut gestiegen: Insgesamt gingen beim Ombudsmann 6.708

Schlichtungsanträge ein und damit 10,3 Prozent beziehungsweise 624 Anträge mehr

als 2016. Das geht aus dem Bericht hervor, den der Ombudsmann – seit 2014 ist das Heinz Lanfermann, Jurist und früherer FDP-Politiker – jetzt vorgelegt hat. Gestiegen ist der Anteil der Fälle, die sich mit Zusatzversicherungen befassen. Ein großer Anteil der Streitfälle befasst sich mit Fragen der strittigen medizinischen Notwendigkeit (mehr als 20 Prozent), gefolgt von Auseinandersetzungen über Gebühren. Detaillierte Zahlen zu Fällen in der Zahnmedizin gibt es leider im Bericht nicht.

Merkblatt der BZÄK zur neuen Datenschutzverordnung

Am  25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Datenschutzrecht auch für Zahnarztpraxen. Sie enthält unter anderem höhere Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten,die Information der Patienten sowie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Zudem sind die Dokumentationspflichten zur Datenverarbeitung in der Praxis verschärft worden.

Die Bundeszahnärztekammer hat die wichtigsten Neuerungen in einem Merkblatt zusammenfasst, das direkt auf der Internetseite der BZÄK heruntergeladen werden kann.

AOK und KZVB einigen sich beim Honorar

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) und die AOK in Bayern haben die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die Vergütung der Zahnärzte steigt rückwirkend zum 1. Januar 2018 um 3,0 Prozent. Die Gesamtvergütung (Budget) wird im gleichen Umfang erhöht, so die KZVB.

Damit sei die zahnmedizinische Versorgung der rund 4,5 Millionen AOK-Versicherten im Freistaat wie bereits im Vorjahr umfassend sichergestellt, heißt es. Die mehr als 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte hätten frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit bis Ende des Jahres. „Der Abschluss mit der größten in Bayern tätigen Krankenkasse hat Signalwirkung. Gerade die Praxen im ländlichen Raum mit einem hohen Anteil an AOK-Versicherten brauchen Planungssicherheit, die nunmehr vorliegt. Damit leistet die AOK Bayern einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung“, so der KZVB-Vorsitzende Christian Berger.

Die AOK Bayern und die KZVB haben sich damit zum zweiten Mal einvernehmlich auf eine Vergütungsvereinbarung verständigen können. In der Vergangenheit waren die Verhandlungen mit der AOK häufig strittig und gingen bis vor das Schiedsamt oder das Sozialgericht. Der jetzt vom Freien Verband gestellte KZVB-Vorstand und die AOK sehen die schnelle und konstruktive Verhandlung auch als Zeichen für eine funktionierende Selbstverwaltung.

Gassen: Für Patienten wird nichts besser


Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV (Quelle KBV, lopata/axentis.de)

Die Pläne der angehenden GroKo, die Honorare für die Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten anzugleichen, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, im Interview mit dem „SPIEGEL“ (Print-Ausgabe 7/18): „Selbst wenn die Ärzte sich in der Summe nicht schlechterstellen sollen, wären die Folgen regional höchst unterschiedlich verteilt. Im Osten leben vergleichsweise wenige Privatversicherte. Dort würden die niedergelassenen Ärzte bei einer Angleichung der Honorare überproportional profitieren. In vielen Gegenden im Westen dagegen würden Ärzte unter teils massiven Einbußen leiden. Kein Patient würde dadurch besser versorgt werden.“

Steffens an der Spitze der TK NRW

Barbara Steffens (Grüne), frühere nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin, wird am 1. Juli 2018 neue Chefin der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen der Techniker Krankenkasse.

Neue Anbieter für Konnektoren und SMC-B

Noch im ersten Halbjahr 2018 soll es neue Anbieter für die Konnektoren geben, die für die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung der Kassen(zahn-)arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur erforderlich sind. Das kündigte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Anfang Februar an. Auch für den elektronischen Praxisausweis (SMB-C) werde es noch im Februar einen Anbieter neben der Bundesdruckerei geben.

Kriedel erneuerte zudem laut Bericht der „Ärzte-Zeitung“ die Forderung, die Frist, bis zu der die Praxen an die TI-Infrastruktur angebunden sein müssen, um ein weiteres halbes Jahr bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern. (Quelle: Ärzte Zeitung online, 5.02.2018)

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