Lauterbach kündigt Digitalstrategie an
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat eine neue Digitalstrategie für das Gesundheitswesen angekündigt. Spätestens nach der Sommerpause des Deutschen Bundestags im September soll das Bundesgesundheitsministerium ein entsprechendes Papier vorlegen. Das kündigte der Minister am 26. April 2022 auf der Health-IT-Branchenkonferenz DMEA in Berlin an. Er setze dabei auf die Mitwirkung aller Beteiligten, auch der Anwender, der Industrie und der Datenschützer. Im Fokus stehen Anwendungen für den Patienten, „die elektronische Patientenakte ist und bleibt die Kernanwendung in der TI“, so Lauterbach. Sie soll für den Arzt aber auch praktikabel nutzbar sein.
Schon in einer Diskussionsveranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „Im PraxisCheck“ hatte Lauterbach erklärt, dass die ePA so gestaltet werden müsse, dass Mediziner sie auch durchsuchen könnten, und kein PDF-Grab. Der Minister hatte bereits für das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die direkte Einführung verschoben und verlängerte Testphasen angeordnet, nachdem unter anderem eine erfolgreiche Petition aus der Ärzteschaft das überstürzte Einführen neuer, nicht ausreichend getesteter Anwendungen und die daraus resultierende hohe Belastung für die Arzt- und Zahnarztpraxen kritisiert hatte. (Quelle: Ärzte Zeitung/QN)
Bonus auch für MFA und ZFA gefordert
In der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am 27. April 2022 zum Gesetzentwurf für einen Corona-Bonus in der Pflege haben Experten eine Ausweitung des Bonus auf weitere Berufsgruppen und nachhaltigere Verbesserungen für medizinisches und pflegerisches Personal gefordert. So hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Verband medizinischer Fachberufe erneut für die Ausweitung des Bonus auch auf den ambulanten Bereich und auf Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) ausgesprochen. Die KBV werde nicht nachlassen, die außerordentliche Leistung der Medizinischen Fachangestellten in der Corona-Pandemie hervorzuheben. Man begrüße daher den Antrag der Unionsfraktionen, der eine steuerfinanzierte Prämie von mindestens 500 Euro für MFA oder alternativ höhere Steuerfreibeträge vorsehe. (Quelle: Bundestag/KBV)
DGAZ: Trauer um Prof. Dr. Ursula Lehr
Gemeinsam mit der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) trauert die DGAZ (Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin) um die langjährige Wegbegleiterin wissenschaftlicher und sozialer Gerontologie und ehemalige Bundesfamilienministerin sowie BAGSO-Vorsitzende Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Lehr. Sie ist am 25. April 2022 im Alter von 91 Jahren in Bonn nach kurzer Krankheit gestorben, wie die Familie mitteilte.
Die DGAZ-Präsidentin Prof. Dr. Ina Nitschke (Uni Leipzig) spricht von „hohem Respekt“ für die im Bereich Seniorenpolitik fortschrittliche Politikerin, die ihren persönlichen Werdegang stark beeinflusst habe. „Mit ihrem unermüdlichen Engagement für ein aktives, engagiertes und möglichst gesundes Älterwerden prägte Ursula Lehr nicht nur die Arbeit der BAGSO, sondern die Einstellung zu älteren Menschen in Deutschland. Als sie 1988 Bundesfamilienministerin wurde, war sie Wegbereiterin einer modernen Altenpolitik, die ältere Menschen nicht nur als Empfänger von sozialen Leistungen, sondern als aktiven Teil der Gesellschaft betrachtet“, würdigt Dr. Regina Görner, Vorsitzende der BAGSO, das besondere Engagement der Verstorbenen.
Die DGAZ spricht den Hinterbliebenen ihr Beileid aus und wird das Andenken an Prof. Dr. Ursula Lehr bewahren. (Quelle: DGAZ)
David Figge ist neuer Geschäftsführer bei Pritidenta
Nach mehr als acht Jahren als Geschäftsführer von Pritidenta in Leinfelden-Echterdingen geht Berthold Reusch neue Wege und übergab zum 1. April 2022 die Verantwortung der Geschäftsführung an David Figge. Figge kommt aus den eigenen Reihen und baute, beginnend vor neun Jahren, die Abteilungen Forschung und Entwicklung und Anwendungstechnik auf. Die Idee des damaligen Start-up Unternehmens, „eine andere Materialklasse im Markt zu positionieren“, wird seitdem von ihm, Berthold Reusch und dem innovativen Team mit der Entwicklung der Zirkonoxidmaterialien unter der Dachmarke „priti“ gelebt, so die Unternehmensmitteilung.
Als studierter Dentaltechnologe startete der gelernte Zahntechniker in der Dentalindustrie mit dem Schwerpunkt der CAD/CAM-Materialentwicklung und Zulassung von Restaurationsmaterialien in dentalen CAD/CAM-Schleif-/Fräsmaschinen. Als Technischer Leiter (CTO) und F&E- als auch Leiter der Anwendungstechnik gestaltete David Figge die Firmenentwicklung und mit ihr die Produktentwicklung entscheidend mit. „Idealismus und die Leidenschaft für die „weiße Keramik“ treiben das Team an. Mittlerweile ist Pritidenta Vollsortimenter im Bereich Zirkonoxid“, heißt es.
Berthold Reusch zeigte sich zufrieden mit der Nachfolgeregelung: „Ich bin froh, dass durch die Übernahme meiner operativen Tätigkeiten durch meinen langjährigen Kollegen David Figge der Kurs so erfolgreich weitergeht wie bislang.“ David Figge bedankt sich: „Im Namen des gesamten Teams danke ich Berthold Reusch für seinen Enthusiasmus und sein Engagement. Ohne ihn wäre die Pritidenta GmbH nicht da, wo wir heute stehen.“
Mit den strukturellen und personellen Änderungen auf strategischer Ebene sieht sich das Unternehmen für weiteres Wachstum im Bereich der Zirkonprodukte bestens gewappnet. (Quelle: Pritidenta)
FDI: Weltzahnärzteparlament 2022 und alle Meetings in Genf
Nach der Absage des in Mumbai/Indien geplanten Weltzahnärztekongress 2022 hat FDI-Präsidentin Prof. Ihsane Ben Yahya (Marokko) in ihrem neuen Präsidentenbrief mitgeteilt, dass das FDI-Weltzahnärzteparlament, einschließlich aller Geschäftstreffen, vom 19. bis 24. September 2022 in Präsenz in Genf, Schweiz, stattfinden wird. Das Programm steht bereits auf der FDI-Internetseite zur Verfügung. Das Team der FDI-Zentrale stehe für alle Fragen zur Verfügung. (Quelle: FDI)
Bundestag: Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat für Mittwoch, 27. April 2022, um 14 Uhr eine Sitzung anberaumt, in der es um zwei Gesetzesanträge zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD geht. Die Unionsfraktionen bekennen sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, fordern allerdings von der Bundesregierung, einen möglichst einheitlichen Vollzug in Deutschland sicherzustellen und offenen Fragen zu klären. Die AfD fordert in ihrem Antrag, die Impfpflicht wieder abzuschaffen. Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie dort in der Mediathek abrufbar. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Lauterbach soll Modernisierung des RKI blockieren
Wie die „Welt am Sonntag“ (WamS) berichtet, soll das Bundesgesundheitsministerium von Prof. Dr. Karl Lauterbach die Modernisierung des Robert Koch-Instituts blockieren. Laut Zeitung sollen in diesem Jahr keine Vertreter des RKI in das BMG eingeladen worden sein, um die Pläne und den Finanzbedarf zu diskutieren. Das Ministerium habe dem RKI auch mitgeteilt, dass es für das Umsetzen bereits verfasster Pläne für den Umbau und die Modernisierung der Behörde keine Mittel geben werde. (Quelle: WamS)
Kassenärzte bekommen höhere TI-Pauschalen
Mit einer Schiedsamtsentscheidung endeten die Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über höhere Vergütungen der Vertragsärzte für TI-Anwendungen. Danach bekommen vertragsärztliche Praxen höhere Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen und es werden neue Pauschalen eingeführt.
Für die Vertragszahnärzte werde aktuell noch über Anpassungen verhandelt, hieß es auf Nachfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. (Quelle: KBV/QN)
Jede Impfung zählt – Europäische Impfwoche 2022 vom 24. bis 30. April 2022
Im Rahmen der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, in diesen Zeiten nicht nur auf die Corona-Schutzimpfung, sondern auch auf einen aktuellen Impfschutz vor anderen Infektionskrankheiten zu achten. Die diesjährige Europäische Impfwoche betont die Bedeutung von Impfungen für alle Menschen, egal welchen Alters. Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, sagt: „Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen. Durch Impfungen haben viele Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Voraussetzung dafür ist, dass sich genügend Menschen impfen lassen. Das zeigt sich aktuell bei der Corona-Schutzimpfung. Jede Impfung schützt uns selbst und auch diejenigen in unserer Gemeinschaft, die besonderen Schutz brauchen. Die Impfwoche ist ein guter Anlass, zeitnah den persönlichen Impfschutz zu überprüfen. Sprechen Sie beim Arztbesuch das Thema Impfungen an und nehmen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit.“
Vor allem Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter oder die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) sollten zeitgerecht durchgeführt werden. Aber auch für ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird die regelmäßige Überprüfung des Impfschutzes empfohlen: Damit Auffrischimpfungen oder Impfungen wie die gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren und gegen Masern für alle nach 1970 Geborenen nicht vergessen werden.
Sollte gleichzeitig zur Corona-Schutzimpfung eine andere Impfung empfohlen sein, ist die zeitgleiche Impfung in der Regel möglich, wenn es sich um einen sogenannten Totimpfstoff handelt wie gegen Pneumokokken, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Bei Lebendimpfungen wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist ein Mindestabstand zur Corona-Schutzimpfung von 14 Tagen einzuhalten.
Aktuelle Daten der BZgA-Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“ zeigen, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland Impfungen positiv gegenüber steht: Rund 80 Prozent der 16- bis 85-jährigen Menschen in Deutschland bezeichneten sich selbst als Impfbefürworter. Auch die überwiegende Mehrheit der Eltern ist dem Impfen gegenüber positiv eingestellt: 77 Prozent sprachen sich „befürwortend“ oder „eher befürwortend“ für eine Impfung aus. Die BZgA informiert zur Corona-Schutzimpfung und mit Informationen zu Standard-Impfungen. (Quelle: BZgA)
Tagung in Rust: Moderne Zahnmedizin im Zeichen der Ästhetik
Vom 28. bis 30. April 2022 kommen am attraktiven Tagungsort Rust zur 46. Jahrestagung der Bezirkszahnärztekammer Freiburg wieder alle Mitglieder der großen Dentalfamilie zusammen, um ein anspruchsvolles Fortbildungsprogramm zu absolvieren. Unter der Ägide von Prof. Dr. Elmar Hellwig, Freiburg, geht es im Hauptprogramm um „Ästhetische Aspekte moderner Zahnmedizin“.
Eingebettet in den wissenschaftlichen Kongress sind die in den Jahren vor Corona sehr gut besuchten Spezialpodien zu den Themen Kieferorthopädie und Oralchirurgie sowie zur Zahntechnik. Zu diesen Veranstaltungen unter der Regie von Dr. Georg Bach, Freiburg, werden nicht nur Spezialistinnen und Spezialisten erwartet, sondern auch viele interessierte Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Zeitgleich findet die 32. Fortbildungstagung der Bezirkszahnärztekammer Freiburg für Zahnmedizinische Fachangestellte statt. Auch dazu sind renommierte Referentinnen und Referenten eingeladen, sodass Zahnmediziner und ihr Team interessante und praxisbezogene Vorträge erwarten dürfen. In seiner Einladung spricht der Vorsitzende der Bezirkszahnärztekammer Freiburg, Dr. Peter Riedel, vielen aus dem Herzen, wenn er betont, dass Fortbildung in Rust auch ein Event sein soll, bei dem man sich im Kollegenkreis trifft, neue Entwicklungen der Dentalindustrie in Augenschein nimmt und selbstverständlich auch miteinander feiert.
Zusätzlich zu den Fortbildungsprogrammen gibt es eine auf das Kongressthema abgestimmte Dentalmesse mit rund 70 Ständen. Zu den Erlebnissen, die Rust in Fülle zu bieten hat, gehört auch das zwanglose Get together am Vorabend des Fortbildungskongresses. Weitere Informationen und Anmeldung auf der Website des Kongresses. (Quelle: dk/IZZ)
id infotage dental 2022: Aussteller können sich ab sofort anmelden!
Die Vorbereitungen für die id infotage dental 2022 sind in vollem Gange, so der Veranstalter. Seit Mitte April 2022 können sich Aussteller anmelden und sich ihre individuelle Standfläche sichern. Alle interessierten Dentalhersteller, Dentalfachhändler und Dienstleister wurden persönlich angeschrieben und informiert.
Dieses Jahr gibt es an beiden Standorten, München und Frankfurt, einen Wechsel des Veranstaltungsorts.
id infotage dental München
MOC Veranstaltungscenter, Hallen 1 und 2
21. Oktober 2022 von 13 bis 18Uhr, 22. Oktober 2022, 10 bis 15Uhr
Zu den Anmeldeunterlagen für den Standort München.
id infotage dental Frankfurt
Messe Frankfurt, Halle 1.2
11. November 2022, 11 bis 18 Uhr
12. November 2022, 9 bis 17 Uhr
Zu den Anmeldeunterlagen für den Standort Frankfurt.
Anmeldungen sind sowohl für einen Standort als auch für beide, Frankfurt und München, zusammen möglich. Aussteller, die sich bis zum 30. April 2022 anmelden, erhalten einen Frühbucherrabatt. (Quelle: LDF)
Tarifabschluss für ZFA: Erklärungsfrist bis 10. Mai 2022
Die Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland am 8. April 2022 in Saarbrücken konnten unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Tarifpartner bereits in der ersten Runde abgeschlossen werden. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 10. Mai 2022 geeinigt. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Der Zahnarzt und Verhandlungsführer der AAZ, Hans-Joachim Beier (Westfalen-Lippe), erläuterte: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für die hervorragende Arbeit, die sie in unseren Praxen leisten, adäquat bezahlt werden und daher gehörte es sich für uns, die aktuellen Preissteigerungen in diesen bewegten Zeiten durch eine angemessene Tariferhöhung auszugleichen.“
Verhandlungsführerin und Verbandspräsidentin Hannelore König erklärte: „Steigende Lebenshaltungskosten belasten die ZFA in den unteren Entgeltgruppen besonders stark, so dass die Hoffnung auf eine tarifliche Gehaltserhöhung groß ist. Aber auch die Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen steigende Betriebskosten bei Unsicherheiten auf der Einnahmenseite kompensieren. Wir freuen uns daher, dass wir trotz schwieriger Verhandlungen bereits am ersten Verhandlungstag ein Ergebnis erzielt haben, das von unseren Gremien freigegeben werden muss.“ (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe)
Weniger Auffälligkeiten: Zweiter Bericht zu zahnärztlichen Qualitätsprüfungen
Zur Beurteilung der Indikationsstellung von direkten und indirekten Überkappungsmaßnahmen, bei der mindestens eine Folgeleistung am selben Zahn notwendig war, werden seit dem Jahr 2019 Qualitätsprüfungen durchgeführt. Der zweite Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der sich auf die Qualitätsprüfungen im Jahr 2020 bezieht, ist auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht worden. Er enthält neben den detaillierten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen auch Informationen zur Methodik der Prüfung und zu den getroffenen Maßnahmen, heißt es in der Pressemeldung des G-BA.
Bundesweit waren 398 Zahnarztpraxen in die Qualitätsprüfung einbezogen. Sie wurden per Zufallsverfahren aus rund 13.000 Zahnarztpraxen ausgewählt, die die zu überprüfenden Leistungen bei mindestens zehn Behandlungsfällen innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet haben. Die ausgewählten Praxen waren aufgefordert, zehn – ebenfalls per Stichprobe ausgewählte – pseudonymisierte Behandlungsdokumentationen zu Behandlungsfällen zu übersenden. Im Gesamtergebnis wurden bei 35 Prozent der geprüften Zahnarztpraxen keine Auffälligkeiten oder Mängel bei der Indikationsstellung festgestellt – im Jahr 2019 waren es 27 Prozent. Geringe Auffälligkeiten oder Mängel gab es bei 42 Prozent (2019: 39 Prozent) der Zahnarztpraxen. Erhebliche Auffälligkeiten oder Mängel konnten noch bei 23 Prozent (2019: 34 Prozent) der Zahnarztpraxen festgestellt werden.
Der Prüfkatalog für die Behandlungsdokumentationen und das Bewertungsschema sind in der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung des G-BA enthalten. (Quelle: G-BA)
Argen Dental arbeitet mit Zauchner Dentalprodukte in Österreich zusammen
Die Argen Dental GmbH baut ihr Netzwerk in Österreich weiter aus: Exklusiver Partner des weltweit größten Anbieters von Dentallegierungen ist die österreichische Handels GmbH Zauchner Dentalprodukte mit Sitz in Villach. Das teilt das Unternehmen jetzt mit. Das Familienunternehmen Zauchner beliefert „Dentallabore, Zahnarztpraxen und Universitäten mit ausgewählten und qualitativ wertvollen Produkten,“ erklärt Corinna Stotz-Zauchner, Geschäftsleiterin des Familienunternehmens. „Zielsetzung ist dabei, die richtige Selektion für unsere Kunden zu treffen, um ihnen die besten Produkte mit einem hohen Garant für eine optimierte und sichere Verarbeitung zu liefern.“
Zauchner Dentalprodukte betreue Kunden, die optimal zum Argen Dental Produkt- und Dienstleistungssortiment passen. Uwe Heermann (Head of Sales & Marketing, Argen Dental): „Wir liefern Edelmetalllegierungen, CAD/CAM-Discs, INKA-Kunststoffzähne, CAD/CAM-Systeme und CAD/CAM-Verbrauchsmaterialien. Mit Argen Digital wurde ein Geschäftsbereich der digitalen Fertigungsdienstleistungen wie Fräsen und Drucken mit der 3D-Drucktechnologie aufgebaut. Im Labor vorkonstruierte CAD-Datensätze werden in Halbfertigteile umgesetzt und von Düsseldorf an die Labore geliefert.“
Argen Dental ist ein Familienunternehmen mit Sitz in San Diego, das heute in 2. Generation von Anton Woolf geleitet wird. Ungeachtet des rasanten Wachstums des international agierenden Unternehmens bilden Verlässlichkeit, Service und höchster Qualitätsanspruch nach wie vor die familiären Grundwerte. Durch die verlässliche Zusammenarbeit entstehen Vorteile für beide Seiten, heißt es: Zauchner erhalte erstklassige CE-zertifizierte Produkte aus der Eigenfertigung und Argen Dental erschließt den österreichischen Markt durch die starke Position seines Partners in Österreich.
„Wir pflegen eine offene und ehrliche Kommunikation mit Argen Dental. Darüber hinaus schätzen wir sehr, dass die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt stehen. Wir sind nicht damit zufrieden, die Produkte einfach an die Kunden weiterzugeben. Vielmehr möchten wir auch spezielle Kundenfragen direkt vor Ort beantworten können,“ betont Corinna Stotz-Zauchner. Argen Dental Produkte sind ab sofort bei Zauchner Dentalprodukte erhältlich. (Quelle: Gemeinsame Pressemeldung Argen Dental/Zauchner Dentalprodukte)
eAU: Mehr als eine Million Datensätze übermittelt
Seit Anfang des Jahres übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an Arbeitgebende. Die Bilanz nach dem ersten Quartal im Pilotbetrieb fällt positiv aus: In drei Monaten sind mehr als eine Million Datensätze zwischen Kassen und Arbeitgebenden ausgetauscht worden. Die Pilotierung wird unter Federführung des GKV-Spitzenverbands durchgeführt. Alle 97 gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich daran.
„Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen. Über eine Million zwischen Kassen und Arbeitgebenden übermittelte Datensätze sind ein positives Zeichen dafür, dass dieser Teil des Verfahrens funktioniert“, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
Die gut eine Million Datensätze verteilen sich auf rund 500.000 Anfragen von Arbeitgebenden und knapp 600.000 Rückmeldungen der Kassen. Alle Anfragen von Arbeitgebenden konnten die Kassen beantworten, in 80 Prozent der Fälle auch mit eAU-Daten. Wenn dies nicht möglich war, lag in den meisten Fällen keine eAU bei der Kasse vor, weil die ärztliche Praxis sie nicht übermittelt hat, so der GKV-SV. Bereits seit Anfang des Jahres sind ärztliche Praxen verpflichtet, die eAU für ihre Patientinnen und Patienten via TI an die Krankenkasse zu schicken. Dafür nutzen sie die Telematikinfrastruktur. „Da viele Praxen dazu technisch noch nicht in der Lage sind, nutzen sie das herkömmliche Verfahren, drucken die Krankmeldung aus und geben sie dem Versicherten mit“, heißt es.
Pfeiffer: „Was wir jetzt brauchen, sind reibungslose Abläufe im ersten Teil des Verfahrens, also bei der Übermittlung der eAU von ärztlichen Praxen an die Kassen. Ich appelliere daher an alle Ärztinnen und Ärzte, die eAU kurzfristig umzusetzen und möglichst viele digitale Krankmeldungen auszustellen. Das ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Regelbetrieb.“
Die Pilotphase für Arbeitgebende läuft nach der aktuellen gesetzlichen Änderung bis zum 31. Dezember 2022. Bis dahin sind Beschäftigte weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgebenden die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. (Quelle: GKV-SV)
BVD: Aus Fortbildungstagen wird BVD-Branchentreff
Am 9. und 10. Mai 2022 lädt der BVD Bundesverband Dentalhandel zu seinem neuen Branchentreff nach Potsdam ein. Aus den traditionellen Fortbildungstagen ist der BVD-Branchentreff geworden. Präsident Lutz Müller: „Wir wollen den Fokus der Veranstaltung auf die persönlichen Begegnungen legen und ein wirkliches Branchentreffen veranstalten. Wir bieten so eine einzigartige Plattform, auf der sich alle wichtigen Entscheidungsträger und Multiplikatoren aus Handel und Industrie treffen und austauschen können. Dazu gibt es auch weiterhin anspruchsvolle Vorträge und Podiumsdiskussionen zu Themen, die den Dentalhandel und die Industrie beschäftigen.“
Schon in der Vergangenheit waren die Fortbildungstage ein sehr beliebter Treffpunkt, zu dem nur ausgewählte Gäste Zutritt hatten. Nun soll der Teilnehmerkreis in einem ersten Schritt auf alle Dentalfachhändler erweitert werden. Stefan Heine, Vizepräsident des Verbandes, erklärte dazu: „Die Aufnahmeanträge von Dental Bauer und Dürr Dental haben uns gezeigt, dass wir mit der angekündigten Neuausrichtung des BVD auf positive Resonanz stoßen. Diesen Schwung wollen wir auch in unseren neuen Branchentreff mitnehmen und eine einzigartige und attraktive Veranstaltung anbieten.“
Der BVD Branchentreff 2022 steht unter dem Motto „Gemeinsam in die Zukunft“. Im Mittelpunkt soll eine Podiumsdiskussion mit namhaften Vertretern aus Zahnärzteschaft, Industrie und Handel stehen. Ziel ist es, den Dialog der verschiedenen Teilnehmergruppen zu intensivieren. Die Teilnehmer der exklusiven Veranstaltung würden persönlich eingeladen, heißt es. (Quelle: BVD)
Bundessozialgericht: Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert
Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts kürzlich entschieden (BSG, Urteil vom 31. März 2022, Az.: B 2 U 13/20 R).
Die arbeitsuchende Klägerin absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges „Kennenlern-Praktikum“ auf der Grundlage einer „Kennenlern-/Praktikums-Vereinbarung“ mit diesem Unternehmen. Während des „Kennenlern-Praktikums“ fanden unter anderem Gespräche, eine Betriebsführung, ein fachlicher Austausch mit der IT-Abteilung und zum Abschluss die Besichtigung eines Hochregallagers statt. Bei der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Klägerin und brach sich den rechten Oberarm.
Anders als die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalles Teilnehmerin einer Unternehmensbesichtigung. Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung sind nach der Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft – im Unterschied zu Satzungen anderer Unfallversicherungsträger – unfallversichert. Das eigene – unversicherte – Interesse der Klägerin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen. Die Satzungsregelung der Beklagten ist nicht auf Personen beschränkt, deren Aufenthalt im Unternehmen ausschließlich der Besichtigung dient. Unternehmer sollen vielmehr umfassend von Haftungsrisiken befreit werden, die durch erhöhte Gefahren bei Unternehmensbesuchen entstehen können. (Quelle: BSG)
PraxisGründer-Seminar Mallorca vom 12. bis 15. Mai 2022
Die viertägigen PraxisGründer-Seminare der DentBeratung Thomas Kirches in Cala Ratjada auf Mallorca sind die derzeit einzigen Seminare dieser Art in Deutschland, die komplett unabhängig von Dental-Depots, Banken, Versicherungen und der dentalen Einrichtungsindustrie stattfinden. Zudem sind es mit zwölf Referenten aus den unterschiedlichen Bereichen auf dem Weg zur eigenen Praxis die ausführlichsten Veranstaltungen dieser Art, so der Veranstalter.
Der trotzdem günstige Preis soll es jeder Zahnärztin/jedem Zahnarzt in Deutschland ermöglichen, gut vorbereitet die eigene Praxisgründung angehen zu können. Um die hohe Qualität des Seminars zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.
Seminar-Themen
- Ausführlicher Erfahrungsbericht eines Praxisgründers
- Übernahme, Einstieg oder Neugründung – Vor- und Nachteile
- Praxisführung: alleine, mit Partner oder Angestellten
- Zeitplan und To-do-Liste einer Praxisgründung
- Die Finanzierung meiner Praxis (Fördertöpfe, Darlehensformen etc.)
- Praxisplanung – Lass doch mal eine Praxis entwerfen
- Sonderthema „Von der eigenen Idee über Praxisphilosophie und Positionierung zum Marketing“
- Betriebswirtschaft (Lesen einer BWA, Liquidität, Mindestumsatz, Abschreibung, ...)
- Verträge in der Praxis (Kauf-, Miet-, Personal- und Leasingverträge)
- Wie gewinne und halte ich Mitarbeiter?
- Mein Einkommen/Steuern/Tilgung
- Möglichkeiten eines Verwaltungsprogramms – die digitale Welt
- Versicherungen für Praxis, Personal und Inhaber
- Außenstände – wie gehe ich damit um?
Die vergangenen Seminare waren laut Veranstalter ausnahmslos ausgebucht und es gab Wartelisten – frühzeitige Anmeldung ist daher empfohlen. Mehr Informationen im Flyer. Der nächste Termin ist dann Ende September/Anfang Oktober 2022. (Quelle: DentBeratung)
3M und Pritidenta legen Patentstreit bei
Die 3M Deutschland GmbH und Pritidenta GmbH gaben heute bekannt, dass sie eine Patentverletzungsklage von 3M gegen Pritidenta betreffend das europäische Patent mit der Nummer EP 3,068,336 vor dem Landgericht Mannheim gütlich beigelegt haben.
Die Klage bezog sich auf die patentierte Technologie von 3M für ein System, das einen mehrfarbigen Zahnrohling und einen dazugehörigen Farbschlüssel umfasst, der Zahnersatz ermöglicht, der an die Schattierung natürlicher Zähne angepasst ist. Als Ergebnis des Vergleichs wird Pritidenta diese patentierte Technologie von 3M bis zum Ende des Patentschutzes lizenzieren. Außerdem wird Pritidenta eine Nichtigkeitsklage gegen das 3M-Patent vor dem Deutschen Patentgericht in München und eine Klage gegen 3M Deutschland in Düsseldorf wegen unlauteren Wettbewerbs zurückziehen. (Quelle: 3M)
Weltgesundheitstag: Hessische Zahnärzte fördern Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Die Folgen des Klimawandels sind schon heute spürbar und der jüngst veröffentlichte Bericht des Weltklimarats zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Erderwärmung zu stoppen, aber es ist noch nicht zu spät, wenn jetzt konsequent gehandelt wird. Der Weltgesundheitstag am 7. April widmet sich in diesem Jahr unter dem Motto „Our Planet, our health“ dem Thema Klimaschutz und Gesundheit.
Auch die hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte befassen sich mit der Frage, was getan werden kann, um den „ökologischen Fußabdruck“ der zahnärztlichen Praxis zu verringern. Ansätze zu Nachhaltigkeit und Schutz der Umwelt gibt es viele. Die weitere Reduzierung von Wasser- und Energieverbrauch, noch mehr aktives Recycling, Müllvermeidung und die aktive Auswahl nachhaltig produzierter Produkte sind nur einige der Aspekte, die in den Zahnarztpraxen dazu beitragen können, den weltweiten CO2-Ausstoß zu verringern.
Damit solche Impulse wirksam im Behandlungsalltag umgesetzt werden können, wird derzeit das von der LZKH entwickelte und in fast allen Bundesländern genutzte Qualitätsmanagementsystem (ZQMS) um einen neuen Bereich Umwelt/Nachhaltigkeit ergänzt. „Wir möchten nicht nur mit moderner, präventionsorientierter Zahnheilkunde eine optimale Versorgung unserer Patientinnen und Patienten erreichen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Künftig werden wir unseren Praxen systematisch Wege aufzeigen, wie weitere ressourcenschonende Verfahren sinnvoll in unseren Praxisalltag integriert werden können. Umweltschutz ist Schutz unserer Existenzgrundlage und daran wollen wir hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte jetzt und in Zukunft aktiv mitarbeiten“, sagt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen und niedergelassener Zahnarzt. (Quelle: LZK Hessen)
Ärzte entscheiden für ihre Praxis über Maskenpflicht
Ärzte und Psychotherapeuten können den Zutritt zu ihren Praxisräumen weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen. Sie sind berechtigt, eine solche Regelung im praxisindividuellen Hygienekonzept festzulegen. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit.
Die Information über die Maskenpflicht kann am Praxiseingang beispielsweise durch einen Aushang kommuniziert werden, um Patienten, aber auch Kurierdienste, Lieferanten und andere Praxisbesucher darauf hinzuweisen.
Als Praxisinhaber haben Ärzte und Psychotherapeuten das Recht und die Pflicht, Hygienemaßnahmen für ihre Praxis festzulegen, um vor Infektionen zu schützen. Zu den Hygienemaßnahmen kann auch das Tragen eines Mundschutzes beim Betreten der Praxis oder für das Wartezimmer gehören. Grundsätzlich steht Praxisinhabern die Organisationshoheit für ihre Praxisräume zu. Das heißt, sie prüfen und entscheiden, was zu den Hygienemaßnahmen gehört. Die Entscheidung, ob ein Mund-Nasen-Schutz ein probates Mittel ist, erfolgt nach den Maßstäben der Medizin als Fachwissenschaft.
Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (IfSG) endeten am 3. April 2022 viele deutschlandweit geltende Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu gehört auch die Maskenpflicht, die bundesweit nur noch in wenigen Bereich, zum Beispiel in der Bahn, gilt. In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gilt die Maskenpflicht in der ambulanten medizinischen Versorgung weiter, einige Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben von der Hot-Spot-Regelung Gebrauch gemacht, mit der weiterreichende Einschränkungen aufrechterhalten werden. (Quelle: KBV/QN)
33.898 zahnärztlich tätige Zahnärztinnen
Der Anteil von Frauen in der Zahnmedizin nimmt weiter zu: Im Jahr 2020 gab es in Deutschland 33.898 Zahnmedizinerinnen, während es im Vorjahr noch 33.499 waren. Im Jahr 2012 betrug die Zahl der Zahnärztinnen lediglich 29.287. Im Vergleich zu diesem Trend geht die Zahl der männlichen Zahnärzte weiter zurück: Gab es im Jahr 2012 39.949 Zahnmediziner, waren es im Jahr 2020 noch 38.570.
Die Zahl 33.898 setzt sich so zusammen:
- 18.449 niedergelassene Zahnärztinnen
- 13.834 in Praxen angestellte Zahnärztinnen (inklusive Assistentinnen und Vertreterinnen)
- 1.615 außerhalb von Praxen zahnärztlich tätige Zahnärztinnen. (Quelle: Daten & Fakten 2022 von KZBV und BZÄK/Auskunft KZBV)
Konnektoren: Zahnärzte nicht für Datenverarbeitung verantwortlich
Auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat das Bundesgesundheitsministerium nunmehr in einer Stellungnahme erklärt, dass Leistungserbringer nicht für die Datenverarbeitung von Konnektoren verantwortlich sind. Auch die KZV Westfalen-Lippe hat diese Initiative ausdrücklich unterstützt und eingefordert!
„Für uns ist das die logische Konsequenz. Die Leistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, die Telematikinfrastruktur inklusive des Konnektors zu nutzen. Sie können und müssen ausschließlich Komponenten nutzen, die vorab durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und durch die gematik zertifiziert werden“, erklärt Michael Evelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL. Umso erstaunlicher war die Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten vom Februar, er sehe die Leistungserbringer hier in der Pflicht. Diese offensichtliche Fehleinschätzung hatte für große Unsicherheit und Unverständnis bei allen Nutzern der TI gesorgt.
Wichtig sei bei allen weiteren Vorhaben, einen eindeutigen rechtsverbindlichen datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Rahmen für alle Beteiligte im Gesundheitswesen zu schaffen. Darüber hinaus sollte es selbstverständlich sein, dass die jetzige Einführung von Komponenten und Diensten der TI 1.0 ohne Sanktionierungsmaßnahmen belegt werden und dass die Produkte erst ausreichend in Tests erprobt werden müssen, bevor sie produktiv anzuwenden sind, so die KZVWL. (Quelle: KZVWL)
Bundessozialgericht: Prof. Dr. Dagmar Oppermann neue Vorsitzende Richterin für Vertrags(zahn)arztrecht
Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Prof. Dr. Dagmar Oppermann zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Sie übernimmt den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats, dem sie ab Januar 2022 zugeteilt ist, und tritt damit die Nachfolge von Prof. Ulrich Wenner an, der in den Ruhestand gegangen ist (siehe unten).
Oppermann ist nach Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften und im Anschluss an ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover 1997 in das Niedersächsische Justizressort gewechselt. Nach einer Tätigkeit am Sozialgericht Hildesheim folgten Abordnungen an das Bundessozialgericht und an das Niedersächsische Justizministerium. Dagmar Oppermann wurde 2002 zur Richterin und 2006 zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ernannt.
Zum Juli 2009 ist Prof. Dr. Oppermann zur Richterin am Bundessozialgericht gewählt worden. Sie war Mitglied des für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senats, bevor sie im Juli 2016 in den für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat wechselte, deren stellvertretende Vorsitzende sie ab April 2017 war. Seit 2015 ist sie Mitglied des Präsidiums des Gerichts, von Juli 2014 bis Juni 2018 war sie auch Mitglied des Präsidialrats.
Dagmar Oppermann ist im Sommersemester 2021 zur Honorarprofessorin an der Georg-August-Universität Göttingen bestellt worden. Sie ist Gesamtherausgeberin eines Kommentarwerks zum SGB I bis XII und EU-Sozialrecht. Als Autorin zahlreicher Veröffentlichungen ist sie im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, im Existenzsicherungsrecht und im Europäischen Sozialrecht hervorgetreten. (Quelle: BSG)
KaVo-Imaging-Geschäft bei Envista künftig unter „Dexis“
Die börsennotierte Envista Holdings Corporation („Envista"), hervorgegangen aus den Dentalunternehmen der Danaher Group, gab Ende März 2022 bekannt, dass das KaVo Imaging-Geschäft von Envista in „Dexis" umbenannt werden wird. Dies ist eine Folge des Verkaufs des Hauptgeschäfts (Behandlungseinheiten, Instrumente) von KaVo an die finnische Planmeca-Group zum Jahresende 2021. Damit durfte Envista den Namen KaVo nur noch übergangsweise für die dort verbliebenen Produkte vor allem aus dem Bereich Bildgebung verwenden.
Dexis ist seit mehr als 20 Jahren bei Zahnärzten als Marke in der digitalen intraoralen Radiographie und diagnostischen Software bekannt, vor allem im US-amerikanischen Markt. „Die Marke DEXIS wird nun ein komplettes Portfolio preisgekrönter Bildgebungs- und digitaler Lösungen repräsentieren, darunter Cone-Beam-Computertomographie (CBCT), Handröntgengeräte, intraorale Scanner, Sensoren und navigierte chirurgische Lösungen“, heißt es in der Unternehmensmeldung.
Dexis werde auch andere führende Marken der Envista, wie i-CAT, Gendex, Instrumentarium, Soredex und Nomad vereinen, die ebenfalls Pioniere in der Röntgentechnologie, der digitalen intraoralen Radiographie, der Panorama- und Fernröntgendarstellung sowie der 3-D-CBCT-Bildgebung sind. All diese Unternehmen und Marken hatte die Danaher-Group seit dem Erwerb von KaVo 2005 mit erworben oder zugekauft, später in die Envista Holding mit dem kompletten Dentalgeschäft übertragen und im September 2019 an die Börse gebracht.
Dexis hat seinen Hauptsitz in den USA, ist in mehr als 50 Ländern vertreten und beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter. Im Laufe des Jahres 2022 wird das Imaging-Portfolio von KaVo auf Dexis umgestellt, mit unterschiedlichen Zeitplänen für jedes Produkt und jede Region. Man lege auch weiterhin großen Wert auf die Zusammenarbeit mit seinen Vertriebspartnern. (Quelle: Envista/QN)
Neue Ausbildungsverordnung ZFA tritt am 1. August 2022 in Kraft
Am 1. August 2022 tritt die neue ZFA-Ausbildungsverordnung in Kraft. Sie wurde am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Beibehalten werden die die Systematik einer dreijährigen Berufsausbildung sowie die Ausbildungsstruktur. Neu sind die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“, welche über sogenannte Standardberufsbildpositionen, das heißt, diese sind gesetzlich fixiert, integrativ vermittelt werden, so die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Gestreckt wird die Abschlussprüfung. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr, Teil 2 zum Abschluss der Ausbildung stattfinden.
Für Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2022 schon bestehen, kann die Ausbildung nach der neuen Ausbildungsverordnung fortgesetzt werden, wenn Azubi und Praxis das so vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt worden ist. Die Zahnärztekammern werden jetzt die Praxen über die neuen Inhalte und die Umsetzung der neuen Verordnung informieren. Die LZKBW hat dazu eine eigene Themenseite eingerichtet, wo der Wortlaut der Verordnung und die Anlagen eingesehen werden können und auf die nach und nach die weiteren Informationen und Handreichungen eingestellt werden. (Quelle: LZKBW/Text der neuen ZahnmedAusbV)
Vertrags(zahn)arztrecht war sein Bereich: BSG-Richter Wenner im Ruhestand
Mit Ablauf des 31. März 2022 ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ulrich Wenner mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Wenner (Jahrgang 1956), in Mühlheim an der Ruhr geboren, war 1985 in den richterlichen Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. Nach Stationen am Sozialgericht Dortmund, einer Abordnung an das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wurde er 1992 zum Richter am Landessozialgericht ernannt.
Im Juli 1995 folgte die Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht und im August 2008 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht. Seitdem übt Ulrich Wenner den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats aus, dem er schon seit seiner Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht angehört hatte. Von August 2014 bis August 2016 war er zusätzlich als Vorsitzender des für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zuständigen 3. Senat des Gerichts tätig.
Prof. Dr. Wenner ist der breiten Fachöffentlichkeit durch Vortragstätigkeiten sowie als Herausgeber und Autor auf verschiedenen Gebieten des Sozialrechts bekannt. Er war zudem von November 2009 bis November 2021 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und von 2003 bis 2012 Mitglied der Jury für die jährliche Vergabe des Kölner Sozialrechtspreises.
Ulrich Wenner ist nebenamtlich als Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main tätig. Diese Tätigkeit wird er, wie die seit 1991 ausgeübte Prüfertätigkeit beim Landesjustizprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen, auch nach Eintritt in den Ruhestand fortführen. (Quelle: BSG)
Kritik am erneut nicht vorgesehenen Bonus für MFA
Für das Personal im ambulanten medizinischen Bereich, in den Arzt- und Zahnarztpraxen, wird es sehr wahrscheinlich keinen staatlichen Bonus geben. Der am 30. März 2022 im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht nur Leistungen für Kräfte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten vor.
Der Arbeitskreis „Ambulante Versorgung“ im Hartmannbund hat den Kabinettsbeschluss zum Coronabonus für Pflegekräfte als unzureichend kritisiert und – nicht zuletzt mit Blick auf die anhaltenden Herausforderungen zur Bewältigung der Covid-Pandemie – mehr Respekt vor den in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erbrachten Leistungen eingefordert.
Durch Politik und Medien werde regelmäßig – aktuell zum Beispiel mit Hinweis auf den durch Omikron bedingten Personalmangel – auf die schwierige Situation in den Krankenhäusern hingewiesen. Die Krankenhausgesellschaften forderten sehr selbstbewusst finanzielle Entschädigung für Verluste durch nicht stattgefundene Operationen und andere Behandlungen. Auch der nun vom Kabinett beschlossene Coronabonus für Pflegekräfte stehe immer wieder im Mittelpunkt von Forderungen. „Das ist völlig in Ordnung, aber mit dem gleichen Recht und dem gleichen Anspruch sollten auch die – ja gleichermaßen betroffenen – niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gegenüber Politik und Öffentlichkeit auftreten“, fordern Dipl.-Med. Maren von Appen und Dr. Uta Arndt. Deren Engagement finde nämlich weder in der öffentlichen Wahrnehmung, geschweige denn eine in Form finanzieller Unterstützung durch die Politik angemessen Anerkennung. Dabei sei es dringend notwendig, sich die Situation der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung vor Augen zu führen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hätten eben nicht die Möglichkeit, Abteilungen zu schließen und Personal umzusetzen. Ein Ausfall von Personal müsse durch die Kolleginnen und Kollegen selbst kompensiert werden.
Auch versorgten sie die Patienten ambulant, die in den Kliniken wegen der dortigen Engpässe nicht aufgenommen oder betreut werden können. „Auch deshalb ist es aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, zunächst die Krankenhäuser zu bedenken, wenn es um finanzielle Unterstützung geht, sondern die Praxen im ambulanten Bereich, die die medizinische Versorgung aufrechterhalten, so von Appen.
Auch und insbesondere die Medizinischen Fachangestellten seien erschöpft und frustriert. Während der Pandemie seien ca. 95 Prozent der Covidkranken in Praxen betreut, geduldig beraten, Millionen Impfungen injiziert, getestet, neue TI-Regeln erlernt und die übliche Versorgung aufrechterhalten worden. Dieses findet nahezu keinerlei Erwähnung, geschweige denn Anerkennung. „Beabsichtigte Bonuszahlungen an die MFAs verpuffen, da sie nicht abgabenfrei gestellt wurden. Der Verweis auf die steuerfreien Coronabeihilfen ist ein Hohn, da diese oft bereits 2020 ausgeschöpft wurden. Weil die meisten Praxen nicht ohne die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter funktionieren, müssen diese als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung im niedergelassenen Bereich ebenfalls mit anerkannt und honoriert werden“, fordert Arbeitskreis-Vorsitzender Dr. Marco-Johannes Hensel abschließend. (Quelle: Hartmannbund)