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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2019

3 Prozent höhere Preise für zahntechnische Leistungen ab 2020

Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich über die Fortschreibung der Preise für zahntechnische Leistungen für das Jahr 2020 geeinigt. Zum 1. Januar 2020 erhöhen sich die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die Regelversorgung im befundbezogenen Festzuschuss-System beim Zahnersatz um 3 Prozent. Das teilten beide Organisationen am 28. November 2019 mit.

Nach Paragraf 57 Absatz 2 SGB V vereinbaren der GKV-Spitzenverband und der Verband der Zahntechniker-Innungen die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei den zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung bei befundbezogenen Festzuschüssen.

Über die Vereinbarung informieren die Vertragspartner den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der jeweils bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Befunde, die zugeordneten Regelversorgungen sowie die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge im Bundesanzeiger bekannt macht. (Quelle: GKV-SV/VDZI)

Arzneimittel: Acht Punkte gegen Lieferengpässe

Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat sich Ende November auf einen Acht-Punkte-Katalog zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln verständigt:

  • Lieferengpässe müssen vom pharmazeutischen Unternehmen und Großhandel verpflichtend bekanntgegeben werden.
  • Sämtliche Akteure müssen in ein zentrales Informationssystem eingebunden werden.
  • Mehrfachvergaben von Rabattverträgen mit mehreren Wirkstoffherstellern sind vorzuschreiben.
  • Die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln soll unter hohen Umweltschutz- und Sozialstandards wieder verstärkt in der EU stattfinden.
  • Für Patienten dürfen durch Lieferengpässe keine höheren Aufzahlungen wegen Festbeträgen und Zuzahlungen entstehen.
  • Apotheken brauchen definierte Spielräume beim Management von Lieferengpässen und Rechtssicherheit vor Retaxationen.
  • Der Mehraufwand in Apotheken muss honoriert werden.
  • Exporte von versorgungsrelevanten Arzneimitteln sollen bei Lieferengpässen beschränkt werden können.

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA (Foto: ABDA)

„Die Lieferengpässe in den Apotheken nehmen immer größere Ausmaße an“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der zeitliche und organisatorische Mehraufwand für das pharmazeutische Personal, um Alternativmedikamente vom Großhandel zu beschaffen oder Rücksprache mit dem Arzt zu halten, ist nur eine Seite des Problems. Wenn Patienten mit ständig wechselnden Präparaten konfrontiert oder auf einen anderen Wirkstoff umgestellt werden müssen, führt das zu großer Verunsicherung und kann das Therapieergebnis verschlechtern.“ Schmidt weiter: „Wir fordern die Politik auf, die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zügig so zu verändern, dass wir wieder Versorgungssicherheit bekommen. Nicht alles kann sofort passieren, aber es muss endlich ein Anfang gemacht werden.“ Laut einer aktuellen Berechnung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) waren allein im 1. Halbjahr 2019 schon 7,2 Millionen Medikamente nicht verfügbar. Im Gesamtjahr 2018 waren es 9,3 Millionen Packungen; im Jahr 2017 waren es dagegen nur 4,7 Millionen Medikamente gewesen. (Quelle: ABDA)

Angepasste Kinderrichtlinie in Kraft

Die angepasste Kinderrichtlinie ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16. November 2019 in Kraft getreten. Damit ist jetzt der „Verweis zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung“ durch den Kinderarzt eindeutig vorgesehen und bei der U5 bis U9 explizit genannt. Die Verweise werden dann auch im „Gelben Heft“ enthalten sein. Die entsprechenden neuen vertragszahnärztlichen Leistungen für Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum dritten Lebensjahr sind bereits zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten. (Quelle: G-BA/QN)

ZÄK Nordrhein mit Nothaushalt 2020

Nach mehr als elfstündiger Sitzung der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein stand am 23. November 2019 fest, dass die Kammer für 2020 zunächst mit einem Nothaushalt starten muss. Das berichtet ADP-Medien. Mitten in der Wahl zur neuen Zahnärztekammer, die seit 9. November 2019 läuft, fassten die Delegierten auf Antrag des Freien Verbands Nordrhein (darunter auch ein Kammervorstandsmitglied) mit großer Mehrheit einen Beschluss, mit dem der Kammervorstand aufgefordert wird, einen transparenten und zukunftsfähigen Haushalt vorzulegen. Für die im Beschluss genannten vier Maßnahmen wurden die Mittel zweckgebunden in einem weiteren Beschluss freigegeben.

In dem von ADP-Medien auszugsweise veröffentlichten Beschluss heißt es: „Die Kammerversammlung fordert den Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein auf, bezüglich des Haushaltsplanes 2020 unverzüglich nachfolgende Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen:

  1. Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Prüfung der aktuellen Wirtschafts- und Vermögenslage der Zahnärztekammer Nordrhein, Überprüfung von Plausibilität der HH- und Wirtschaftspläne 2020 von Zahnärztekammer und ZÄK-Service GmbH, Einführung einer betriebswirtschaftlichen Bilanzierung [...]
  2. Erarbeitung und Vorstellung eines kurz- und mittelfristigen Konzeptes zur Nutzung angemieteter Flächen [...]
  3. Erarbeitung und Vorstellung eines mittel- und langfristigen Konzeptes zum Personaleinsatz in der Zahnärztekammer Nordrhein und ZÄK-Service GmbH [...]
  4. Erarbeitung und Vorstellung eines kurz- und mittelfristigen Konzeptes zur Steigerung der Attraktivität von Fortbildungsveranstaltungen des Karl-Häupl-Institutes [...]

Das Ziel der unter den Punkten 1 bis 4 aufgestellten Forderungen muss die Vorlage eines in allen Positionen transparenten und nachvollziehbaren Haushaltsplanes für das Jahr 2020 und die Sicherung von wichtigen Einnahmen durch das KHI sein, so dass anschließend der Haushaltsplan 2020 von der Kammerversammlung getragen werden kann. Prospektiv ist die zu erwartende Entwicklung für weitere vier Jahre vorzulegen.“ (Quelle: APD-Medien)

Hälfte der PKV-Versicherten mit höheren Beiträgen 2020

Für gut die Hälfte der privat krankenversicherten Menschen in Deutschland werden sich die Beiträge 2020 erhöhen – und dies zum Teil deutlich. Das berichtet die Welt am Sonntag unter Bezugnahme auf den PKV-Verband. Danach wird für viele Privatversicherte ihr Beitrag steigen, in der Regel im niedrigen einstelligen Bereich, so der Verband. Für einzelne könnte die Erhöhung aber deutlich stärker ausfallen. Das liege nicht nur am medizinischen Fortschritt, sondern auch an einer gesetzlichen Regelung zur Beitragserhöhung. Danach dürfen Versicherungen ihre Tarife nur erhöhen, wenn eine gewissen Schwelle bei den Krankheitskosten erreicht ist. Werde diese erreicht, müssten dann die Steigerungen bei den Ausgaben auf einen Schlag beim Beitrag nachvollzogen werden, so der PKV-Verband auf seiner Internetseite. Sowohl Verbraucherschützer als auch die PKV haben den Gesetzgeber schon mehrfach aufgefordert, dies zu ändern und eine stetigere Beitragsanpassung zu ermöglichen. Der PKV-Verband hat auf seiner Internetseite Informationen rund um die Beitragsanpassungen zusammengestellt. (Quelle: Welt am Sonntag/PKV-Verband)

Ärzte sollten sich überlegen, selbst als Investor aktiv zu werden

Ärzte sollten den sich verändernden Praxismarkt nicht den Fremdinvestoren überlassen, sondern sich überlegen, selbst als Investor aktiv zu werden. Sie könnten zum Beispiel Arztpraxen in ländlichen Regionen übernehmen und in ein Netzwerk aufnehmen. Diesen Vorschlag machte RA Björn Papendorf, kwm Rechtsanwälte, Münster, auf der Veranstaltung „StartUp Praxis“ in Bochum. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, habe Papendorf dort die aktuelle Situation in Medizin und Zahnmedizin analysiert und erklärt, niedergelassene Ärzte sollten Investoren nicht nur als Bedrohung, sondern deren Vorgehen als Vorlage für eigene Investments sehen. (Quelle: Ärzte Zeitung)

FDP fragt nach neuen Stellen im BMG

Im Bundesministerium für Gesundheit sind in diesem Jahr 61 neue Stellen geschaffen und besetzt worden. Das geht aus den Antworten des Ministeriums auf Kleine Anfragen der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, MdB, hatte die entsprechenden Anfragen gestellt und sieht die zusätzlichen Stellen und Beförderungen im Haus kritisch, wie er unter anderem dem Deutschen Ärzteblatt sagte und in seinem Facebook-Account postete. Die Antwort auf seine Anfragen hat er auf seiner Internetseite eingestellt. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/Website Dr. Schinnenburg)

Angestellte zahnärztliche Mitarbeiter müssen genehmigt sein

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Nordrhein macht erneut und nachdrücklich auf die Gefahr hoher Regressforderungen für den Fall aufmerksam, dass zahnärztliche Mitarbeiter ohne Genehmigung beschäftigt werden. Das berichtet ADP-Medien unter Bezugnahme auf den aktuellen Informationsdienst der KZV. Die formellen Vorgaben sollten unbedingt sorgfältig beachtet werden, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes (ID) 04/2019 vom 14. November 2019.

Dabei seien die Rechtsgrundlagen eindeutig: Die Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten bedürfe (vgl. Paragraf 32 Abs. 2 Satz 1 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte) ebenso wie die Beschäftigung von sonstigen Assistenten, zum Beispiel Entlastungsassistenten (vgl. Paragraf 32 Abs. 2 Satz 2) nach den ausdrücklichen Vorgaben der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte sowie nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes der Genehmigung.

Zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes sei eine Genehmigung des Zulassungsausschusses für Zahnärzte erforderlich. Die KZV-NR warnt in ihrem ID: „Wir möchten Sie vor solchen – eventuell erheblichen – Regressen schützen, die möglicherweise nur aus der Missachtung der Meldevorgaben resultieren. Bitte achten Sie darauf, dass Genehmigungen zur Beschäftigung zahnärztlicher Mitarbeiter vor Beschäftigungsbeginn erfolgen und dass auch die Abmeldungen zeitnah getätigt werden.“ (Quelle: ADP-Medien)

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Betrug und Korruption

Am 19. November 2019 ging die Internationale Konferenz „Bytes without borders: preventing and countering healthcare fraud and corruption in the digital age“ zuende. Bereits zum 13. Mal hatte das Europäische Netzwerk gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (EHFCN) zu einem zweitägigen Expertenaustausch eingeladen – erstmals in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband.

„EHealth, BigData oder künstliche Intelligenz sind bereits Bestandteil einer modernen Gesundheitsversorgung in der EU. Innovative Ansätze brauchen wir jedoch nicht nur in der Patientenversorgung, sondern auch im Kampf gegen Missbrauch und Korruption. Nur wenn wir mit anderen EU-Staaten Erfahrungen und Wissen teilen, wenn wir also vernetzt agieren, können wir erfolgreich sein“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Prof. Vassilis Plagianakos, EHFCN-Präsident, stellt fest, „dass diese internationale EHFCN-Konferenz Raum für Debatten und Gedankenexperimente zu den aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen in Europa geboten hat. Der Kampf gegen Betrug, Korruption und Verschwendung im Gesundheitswesen stellt einen entscheidenden Beitrag dar, um die Versorgungssysteme nachhaltig zu finanzieren. Zugleich stärkt ein erfolgreicher Kampf das Vertrauen der EU-Bevölkerung in die Integrität von Gesundheitsversorgung.“ (Quelle: GKV-SV)

Odontathon – Ideen für die Zukunft der Dentalbranche

„Machen ist das neue Wollen“ – unter diesem Motto findet vom 13. bis 15. März 2020 der erste Odontathon in der Bertelsmann Hauptstadtrepräsentanz statt. Der Odontathon ist ein exklusiver und einzigartiger Hackathon für die Dentalbranche, auf dem Zahnärztinnen und Zahnärzte die Chance haben, gemeinsam mit kompetenten und erfahrenen Coaches die Zukunft der Dentalbranche mitzugestalten und Lösungen für morgen zu entwickeln. Der Odontathon wird von den Healthcare Futurists in Zusammenarbeit mit BFS health finance veranstaltet.

Dr. Tobias Gantner, Geschäftsführer von Healthcare Futurists und Organisator des ersten Odontathons sagt: „Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit BFS den Odontathon als ersten Hackathon in die Dentalbranche bringen zu können. Durch unsere langjährige Erfahrung mit Hackathons im Gesundheitsbereich sind wir uns sicher, dass die Teilnehmer tolle Ideen entwickeln und vorantreiben werden“.

Martin Nokaj, Mitglied der Geschäftsführung von BFS health finance ergänzt: „Mit den Healthcare Futurists haben wir einen Partner mit langjähriger Erfahrung gewonnen, der gemeinsam mit uns die Idee Odontathon umsetzt. Als exklusives Event für die Dentalbranche bieten wir Dentalexpertinnen und -experten neben zukunftsweisenden Challenges auch die Möglichkeit des Austauschs mit Experten und Kollegen, eine exquisite Verpflegung an allen drei Veranstaltungstagen sowie neue und einmalige Möglichkeiten, neue Insights für ihre Arbeit zu gewinnen.“

Interessierte Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich exklusiv bis 29. Februar 2020 auf der Website www.odontathon.de anmelden. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Programm sowie in Kürze auch zu den Challenges. (Quelle: BFS health finance)

CGM entwickelt eigene elektronische Patientenakte und neuen Konnektor

Die CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) hat die Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) begonnen und bereits einen Zulassungsantrag bei der Gematik für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) gestellt. Das Unternehmen bietet bereits eine eHealth-Plattform und eine patientengeführte elektronische Gesundheitsakte mit CGM LIFE an. Die Plattform mit der von CGM entwickelten Gematik-ePA soll pünktlich im Januar 2021 zur Verfügung stehen, kündigte das Unternehmen Mitte November 2019 an.

Zahlreiche eHealth-Lösungen basierten bereits „auf der bewährten und hochsicheren CGM LIFE-Technologie. Zukünftig soll die CGM LIFE-Plattform auch um die elektronische Patientenakte gemäß Gematik-Spezifikation (gematik-ePA) erweitert werden“, heißt es vom Koblenzer Unternehmen. Mehr als 1,5 Millionen Patienten nutzten schon heute eHealth-Lösungen und Services basierend auf der CGM LIFE-Technologie. Das Unternehmen sei maßgeblich an der Einführung der TI und der Entwicklung neuer medizinischer Anwendungen beteiligt. Von dieser Erfahrung profitierten die Kunden und Anwender der CGM nun auch bei der Entwicklung einer elektronischen Patientenakte. Das CGM-Konzept sieht eine patientengeführte und arztorientierte lebenslange Akte vor, die dem Patienten alle Möglichkeiten für ein individuelles und selbstbestimmtes Gesundheitsmanagement eröffnet. Es sollen nicht nur Daten aus der Behandlung von Ärzten, Zahnärzten oder Kliniken dokumentiert und auf Patientenwunsch aus der gematik-ePA übermittelt werden können, sondern vor allem soll mit CGM LIFE durch neue eHealth-Anwendungen spürbarer Nutzen für Patienten und ihre Behandler entstehen. Bereits vorhandene Services der CGM LIFE-Plattform, wie die Online-Terminbuchung und die elektronische Visite über CLICKDOC, aber auch Anwendungen zukünftiger Partner könnten von dieser integrierten Lösung einer übergreifenden Gesundheitsakte profitieren.


Foto: CGM

Am 15. November 2019 teilte das Unternehmen mit, dass man als erster Hersteller für den ebenfalls neu entwickelte Konnektor für diese eHealth-Anwendungen, KoCoBox MED+ , die Zulassung der Gematik für den Einsatz in der TI-Infrastruktur erhalten habe. Damit könnten nun erstmalig in der medizinischen Versorgung neue eHealth-Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Das Software-Upgrade, das den TI-Konnektor KoCoBox MED+ zum eHealth-Konnektor macht, sei von der Gematik offiziell für den Test im Vorfeld des Produktivbetriebs der TI zugelassen worden. (Quelle: CGM)

DGAO-Vorstand Drechsler reagiert mit Stellungnahme zu DrSmile

Dr. Thomas Drechsler, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Wiesbaden und Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Aligner-Orthodontie (DGAO), reagierte am 14. November 2019 mit einer Stellungnahme zu einem angeblichen Beschäftigungsverhältnis bei der Urban Technology GmbH (DrSmile). In der über die DGAO-Geschäftsstelle versandten Meldung heißt es:

„Im November wurde von der Firma Urban Technology GmbH (DrSmile) eine Broschüre herausgegeben, in der ich ohne meine Kenntnis und mein Einverständnis als Mitglied des medizinisch-beratenen Beirates dargestellt wurde. Dazu möchte ich zur vollständigen Klärung folgende Stellungnahme abgeben:

Die Darstellung in der DrSmile-Broschüre ist in dieser Form falsch. Es haben Gespräche zwischen mir und dem Geschäftsführer über eine mögliche wissenschaftlich-beratende Tätigkeit im medizinisch-juristischen Beirat stattgefunden.

Meiner Meinung nach und auch in meiner Funktion als Vorstandsmitglied der DGAO gehört jedoch die Kieferorthopädie grundsätzlich in die fachlich kompetenten Hände von Fachzahnärzten mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung. Daher habe ich mich nach eingehender Prüfung gegen eine Tätigkeit bei DrSmile entschieden und möchte ausdrücklich festhalten, dass es auch zukünftig keine Zusammenarbeit zwischen der Firma Urban Technology GmbH und mir geben wird.

Ich prüfe mögliche rechtliche Schritte, um meine Reputation als leidenschaftlicher Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gegen Falschinformationen zu schützen.“ (gez.) Dr. Thomas Drechsler

(Quelle: Meldung der DGAO)

Goldene Ehrennadel für Peter Knüpper und Dr. Wolfgang Micheelis


BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, RA Peter Knüpper (von links) (Foto: BZÄK/Tobias Koch)

Zum Auftakt des politischen Teils des Deutschen Zahnärztetags zeichnete der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, auf dem kleinen Festakt am 15. November 2019 mit Peter Knüpper und Dr. Wolfgang Micheelis zwei langjährig für die Zahnärzte in Deutschland aktive Persönlichkeiten mit der Goldenen Ehrennadel der Deutschen Zahnärzte aus. Der Rechtsanwalt Knüpper war seit 1995 bis 2018 als Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer tätig und hat darüber hinaus in vielen Organisationen und bei vielen Themen auf Landes- und Bundesebene wesentlich im Interesse der Zahnärzteschaft mitgewirkt. Engel dankte Knüpper auch persönlich für die vielfältige Unterstützung. Knüpper schrieb in seinem Dank der versammelten zahnärztlichen Standespolitik auch ins Stammbuch, die Kompetenz und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen zu nutzen und zu schätzen und vom auch kritischen Dialog zu profitieren.

Mit der zweiten Goldene Ehrennadel wurde Dr. Wolfgang Micheelis für seine Verdienste in den Forschungsinstituten der Zahnärzteschaft und als Leiter des Instituts der Deutschen Zahnärzte geehrt. Micheelis begründete unter anderem die Deutsche Mundgesundheitsstudie, die in ihrer Form und Ausrichtung international nach wie vor einzigartig ist. Leider konnte Micheelis den Preis aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich beim Festakt in den Räumen des Kabaretts „Die Stachelschweine“ entgegennehmen. (Quelle: QN)

Bundestag verabschiedet Masern-Impfpflicht

Der Bundestag hat am 14. November 2019 in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Masernimpfpflicht angenommen. 459 Abgeordnete stimmten mit Ja, 89 stimmten mit Nein und 105 enthielten sich der Stimme. Nicht nur Kinder, die in Kindertagesstätten oder Schulen aufgenommen werden sollen, müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Auch Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz haben. Das Gesetz wird hier zum 1. März 2020 wirksam.

Das Masernschutzgesetz enthält zudem weitere Regelungen, so die Kostenübernahme für die Spurensicherung bei Versicherten, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden sind. Verboten werden soll Werbung für Schönheitsoperationen, die sich überwiegend oder ausschließlich an Jugendliche wendet. Vergleichende Darstellungen vorher/nachher sollen unterbunden werden. Neu ist zudem ein Wiederholungsrezept für Patienten, die kontinuierlich Arzneimittel benötigen und nun ein Rezept bekommen können, mit dem sie bis zu drei Mal ihre Medikamente erhalten. (Quelle: Deutscher Bundestag)

Hartmannbund warnt vor Medizin als „industriellem Handeln“

Der Hartmannbund fordert ein Ende des unkoordinierten Zugangs von Patienten zu Leistungen des Gesundheitssystems. Dies liege sowohl im Interesse der in der Versorgung tätigen Akteure als auch derer, die auf medizinische Leistungen angewiesen seien, waren sich die Delegierten der Hauptversammlung des Verbands Anfang November in ihrem Leitantrag einig. „Bei der Koordinierung des Zugangs zum System gibt es noch erheblich Luft nach oben. Das Durcheinander der Inanspruchnahme hochkomplexer Vorgänge in der Versorgung muss ein Ende haben“, brachte es der Vorsitzende des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt (zugleich Präsident der Bundesärztekammer), in seiner Grundsatzrede auf den Punkt. Dies sei nicht nur eine Frage effektiver Ressourcennutzung und von Patientensicherheit, sondern auch eine Frage der Solidarität denen gegenüber, die "zeitnah ausreichende ärztliche Zeit brauchen." Reinhardt forderte von Gesundheitsminister Spahn den Mut, sich dieses für die Versorgung fundamentalen Themas endlich anzunehmen. Auch die ärztliche Selbstverwaltung sei allerdings in der Pflicht, diese Herausforderung entschlossen und mit der notwendigen Fantasie anzunehmen.

Kritisch setzte sich Reinhardt mit der zunehmenden Kommerzialisierung des Gesundheitswesens auseinander. „Medizin darf nicht zu industriellem Handeln verkommen“, stellte er mit Blick auf immer mehr fachfremden ökonomischen Druck in Kliniken und Praxen fest. Sorgen macht sich der Hartmannbund-Vorsitzende in diesem Zusammenhang nicht zuletzt auch um das Personal in den Kliniken. Denn um in einem unterfinanzierten System nicht in die Insolvenz zu kommen, sei der Einfluss der Ökonomen in den Krankenhäusern zu groß geworden. Er rief die Bundesländer dazu auf, eine besser abgestimmte Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen. Handele man hier nicht koordiniert und – im Sinne der Versorgung – sachgerecht, werde die Kommerzialisierung weiter voranschreiten. Dieser Missstand werde dann auf dem Rücken von Ärzten und Pflegenden ausgetragen. „Der Bogen zwischen den Kaufleuten und der Ärzteschaft ist bereits extrem gespannt. Ich glaube, die Bogensehne ist nicht mehr weit davon entfernt zu reißen“, sagte Reinhardt. (Quelle: Hartmannbund)

Übersicht über Angebote für das Qualitätsmanagement

Das Zentrum Zahnärztliche Qualität wurde von den Trägerorganisationen beauftragt, zur Aktualisierung der IDZ-Information aus dem Jahr 2005 einen aktuellen Überblick über körperschaftsgeführte Qualitätsmanagementangebote (QM-Angebote) für die Zahnarztpraxis zu erstellen. Dazu wurden die Urheber beziehungsweise Eigentümer von körperschaftsgeführten QM-Angeboten gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen und ihr System strukturiert zu beschreiben. Die Übersicht zeigt, dass einrichtungsinternes Qualitätsmanagement flächendeckend angeboten wird und für Zahnarztpraxen Unterstützungsangebote existieren, die dabei helfen, Qualitätsmanagement im Hinblick auf eigene Ziele und Praxisbedürfnisse zu implementieren und weiterzuentwickeln. Die Übersicht kann als PDF beim Institut der Deutschen Zahnärzte heruntergeladen werden: Chenot, Regine: Körperschaftsgeführte Systeme und unterstützende Angebote für das Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis. Zahnmed Forsch Versorg 2019, 2: 1. (Quelle: IDZ)

Prof. Jörg Wiltfang ist neuer Präsident elect der DGZMK

Neuer Präsident elect der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) ist Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Jörg Wiltfang (56). Er wurde auf der DGZMK-Mitgliederversammlung am Rande des Wissenschaftlichen Kongresses zum Deutschen Zahnärztetag 2019 gewählt. Der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg ist Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Plastische Operationen an der Christian-Albrechts Universität Kiel.


Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang, Kiel, ist neuer Präsident elect der DGZMK. (Foto: Quintessenz)

Für sein neues Amt nennt er folgende Ziele: „Neben verschiedenen berufspolitischen Herausforderungen halte ich es für sehr wichtig, die Bedeutung der oralen Medizin in der Medizin weiter zu entwickeln, Strukturen gegebenenfalls. noch besser zu vernetzen und dabei die zunehmende Digitalisierung einzusetzen.“ In seiner Vorstandsarbeit in der DGZMK und für die drei Jahre seiner folgenden Präsidentschaft hat Wiltfang drei Themen, denen er besondere Aufmerksamkeit schenken möchte. Dazu zählt, „die Forschung innerhalb der Zahnmedizin weiter zu fördern“. Das bedeutet für ihn auch, „den Zugang zu hoch qualifizierten Drittmitteln zu vereinfachen und zu entbürokratisieren“. Darüber hinaus möchte er „auf die sehr positiven Erfahrungen der DFG-Nachwuchsakademie aufbauen“.

Wiltfang absolvierte von 1988 bis 1998 das Studium der Medizin und der Zahnmedizin an der Georgs-August-Universität Göttingen, promovierte in beiden Disziplinen und nutzte diese Zeit auch zu zwei Studienaufenthalten in Minneapolis und Chicago. Er folgte 1998 dem Ruf als Professor an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, ehe er ab 2004 auf seine jetzige Funktion und Position an der Uni Kiel wechselte. Wiltfang ist verheiratet und hat vier Kinder.

Der neue Präsident elect der DGZMK kann auf internationale Erfahrung in der Vorstandsarbeit und publizistische Aktivitäten zurückgreifen. Unter anderem war er zwischen 2007 und 2018 Editor-in-Chief des European Journals of Cranio-Maxillofacial Surgery (JCMS) und Mitglied im Vorstand der European Association of Cranio-Maxillo-Facial Surgery (EACMFS). Von 2013 bis 2015 war er Erster Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Kieferchirurgie (AGKi). Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) ist er seit 2017. Seit 2018 wirkt er als Geschäftsführer der European Training Academy for Medicine and Dentistry (EFMZ der DGMKG) und ist im kommenden Jahr Präsident der 70. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) in Hamburg (17. bis 20. Juni 2020). (Quelle: DGZMK)

FVDZ: DVG ist ein fahrlässiges Spahn-Projekt

Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Deutsche Bundestag das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Dazu der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader: „Mit diesem Gesetz ist außer einer Menge Verunsicherung sowohl bei den Ärzten als auch bei den Patienten nicht viel erreicht worden – von Patientennutzen ganz zu schweigen. Denn nach wie vor gibt es keine echte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen, sondern immer nur punktuelle Eingriffe, für die das System nicht gewappnet ist. Mehr Sorgfalt und weniger Eile wären hier sinnvoll gewesen, stattdessen wurde das Gesetz durchgepeitscht – koste es, was es wolle. Was es kosten wird, wird wahrscheinlich erst später sichtbar: Es wird um Sicherheitslücken und mangelnden Datenschutz gehen, denn der ist jetzt auf der Strecke geblieben. Der Patient muss jederzeit der Souverän seiner Daten bleiben. Auch dieser Grundsatz wird durch das Gesetz ausgehebelt.

Das Credo im Gesundheitsministerium ist offenbar: Erst mal machen, dann nachsteuern. Dass dies gerade in Bezug auf die Sicherheit der sensibelsten aller Daten, der Gesundheitsdaten, fatale Folgen haben kann, wissen wir alle. Minister Spahn hat hier geradezu fahrlässig sein Projekt vorangetrieben – und zwingt auch durch die Androhung von Sanktionen alle Ärzte und Zahnärzte da mitzumachen. Das nächste Digitalgesetz ist bereits in der Pipeline. Der FVDZ hofft, dass die Bundesregierung hier mehr Weitblick und Sorgfalt und weniger Wildwest walten lässt.“ (Quelle: FVDZ)

Bundestag verabschiedet das DVG

Der Deutsche Bundestag hat am 7. November mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD das Digitale Versorgung-Gesetz in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Linke und Bündnis 90/Grüne lehnten das Gesetz ab, FDP und AfD enthielten sich. Damit sollen unter anderem Gesundheits-Apps auf Kassenkosten Patienten verordnet werden. Zudem sind weitere Regelungen zur elektronischen Patientenakte und zum Zugang zu den Gesundheitsdaten unter anderem für Forschungszwecke im Gesetz enthalte. Neu ist, dass jetzt auch Zahnärzte telemedizinische Leistungen nutzen und abrechnen können sollen. Dafür hatte sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eingesetzt. Nicht gestrichen wurden die erhöhten Strafen für Ärzte und Zahnärzte, die sich nicht an die TI-Struktur anbinden lassen. Ab 1. März 2020 drohen ihnen 2,5 Prozent Honorarabzug. (Quelle: Deutscher Bundestag)

Digitale Versorgung-Gesetz kurz vor der Abstimmung

Das sogenannte Digitale Versorgung-Gesetz geht auf die parlamentarische Zielgeraden: Am 6. November werden sich die Gesundheitspolitiker noch einmal mit dem Gesetz befassen, am Donnerstag soll es dann im Plenum verabschiedet werden. Das Gesetz, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen will, wird bis zum Schluss kontrovers diskutiert. Ein reduzierter Datenschutz bei der ersten Version der elektronischen Patientenakte ab 2021 und die Frage der sicheren Datenspeicherung bestimmten die Diskussion. In den vergangenen Tagen rückte die Frage, ob die Daten für Forschungszwecke genutzt werden können und wenn ja, durch wen und unter welchen Bedingungen, in den Vordergrund. Es geht um die Daten der rund 73 Millionen GKV-Versicherten, die künftig zentral beim GKV-Spitzenverband nicht nur für die Steuerung der GKV, sondern auch für andere Forschungszwecke zur Verfügung stünden. Es soll ein neues Forschungsdatenzentrum entstehen. Vor den letzten Beratungen sind 18 unterschiedliche Zugriffsberechtigte vorgesehen, zusätzlich sollen die Universitätskliniken Zugang erhalten. Begehrlichkeiten gibt es auch bei Unternehmen, die bislang keinen Zugriff haben sollen.

Von zahnärztlicher Seite wird gefordert, auch die Zahnärzte in neue Anwendungen wie die Telemedizin einzubeziehen, die zahntechnischen Laboratorien an die sichere Gesundheitstelematik ebenfalls anzubinden und keine kommerziellen Engagements der Kassen bei der Entwicklung neuer TI-Anwendungen zu ermöglichen. Abgelehnt werden die im Gesetzentwurf enthaltenen schärferen Sanktionen gegen Leistungserbringer, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind oder diese nicht nutzen. Besondere Aufmerksamkeit gilt vonseiten der Zahnärzteschaft der Datensicherheit und dem Datenschutz – sowohl für patientenbezogene Anwendungen wie die elektronische Patientenakte und Gesundheits-Apps, als auch für Sicherheit der in den Praxen installierten TI. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf deutlich gemacht, dass die Frage der Sicherheit der TI nicht auf die Zahnärzte abgewälzt werden dürfe. (Quelle: QN/KZBV)

Zähneputzen in allen Kitas

Der Deutsche Arbeitskreis für Jugendzahnpflege macht sich stark dafür, dass in allen Kitas das Zähneputzen eingeführt wird, wie es in einigen Bundesländern schon der Fall ist. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Dies könne dazu beitragen, die Mundgesundheit der Kita-Kinder zu verbessern, weil das Zähneputzen nicht in allen Familien zum Tagesablauf gehöre. Die Gruppenprophylaxe mit Fluoridierung sei sinnvoll und eine gute Ergänzung, entscheidend sei aber das tägliche Zähneputzen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Dosis muss aufs Rezept

Künftig muss auf Rezepten auch die Dosierung eines Medikaments angegeben werden. Die Verpflichtung dazu entfällt nur, wenn der Patient in anderer Form schriftlich über die Dosierung informiert wurde, zum Beispiel über einen Medikationsplan. Dies muss dann auf dem Rezept vermerkt sein. Fehlt ein solcher Vermerk des Verschreibenden, kann auch die Apotheke diesen Vermerk nach Rücksprache mit dem Aussteller des Rezepts nachtragen.

Die entsprechende 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist am 1. November 2019 in Kraft getreten, die Angabe der Dosis auf dem Rezept wird mit dem 1. November 2020 verpflichtend. (Quelle: Bundesgesetzblatt)

VDDS-Mitgliederversammlung bestätigt Vorstand

Die Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Dentalsoftware- Unternehmen e.V. (VDDS) hat am 24. Oktober 2019 in Frankfurt am Main die Mitglieder des Vorstands in ihren Ämtern für die nächsten drei Jahre bestätigt. Sabine Zude, Geschäftsführerin der CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH, wurde zur Vorsitzenden des Verbands wiedergewählt. Zude ist bereits seit 2010 Vorsitzende des VDDS. Udo Bartel, Geschäftsleitung der BDV GmbH, und Werner Rampetsreiter, strategisches Management der Firma Evident GmbH, wurden als Stellvertretende Vorsitzenden ebenfalls wiedergewählt. Bartel ist seit 2015 als Mitglied des Vorstands des VDDS tätig und wird weiterhin für die Finanzen des Verbands verantwortlich zeichnen.


Der aktuelle Vorstand des VDDS (von links): Werner Rampetsreiter, stellv. Vorsitzender, Sabine Zude, Vorsitzende, Udo Bartel, stellv. Vorsitzender (Foto: VDDS)

Zude würdigte die aktive ehrenamtliche Mitarbeit der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sowie die Arbeit der Expertengruppen des Verbands. „Das Engagement von vielen ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder leistet einen wichtigen Beitrag zur Interoperabilität der IT Systeme in der zahnmedizinischen Versorgung“, so Zude. (Quelle: VDDS)

2.165 Studienanfänger, 2.210 Neu-Approbierte

2.165 Studienanfänger im Fach Zahnmedizin haben sich im Jahr 2018 an Universitäten in Deutschland eingeschrieben. Im gleichen Jahr erlangten 2.210 Absolventinnen und Absolventen die Approbation für eine vertragszahnärztliche Berufsausübung. Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren mit kleineren Schwankungen insgesamt leicht gestiegen, 2017 waren es ähnlich viele Studienanfänger und 2.192 Absolventen. (Quelle: Jahrbücher 2018 und 2019 der KZBV).

KBV: Noch viele Vorarbeiten für die ePA

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Auftrag, auf ärztlicher Seite die Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu koordinieren. Diese soll ab 1. Januar 2021 für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung stehen, Ärzte und Zahnärzte müssen auf ihrer Seite die entsprechende Infrastruktur vorhalten. Nach Ansicht von KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel müsse „arbeitsteilig“ vorgegangen werden, sagte er im Interview mit KV-on. Die Gematik werde die Technik spezifizieren, damit die Krankenkassen auf dieser Basis ihren Versicherten eine Patientenakte zur Verfügung stellen könnten. Vor allem müssten aber auch die PVS-Hersteller ihren technischen Beitrag leisten, „damit die elektronische Patientenakte (ePA) auch in die Krankenhäuser und in die Praxen kommen kann“.


Dr. Thomas Kriedel ist im Vorstand der KBV für Telematik zuständig. (Foto Lopata/axentis.de)

Die technischen Spezifikationen müssten von der Gematik vorgegeben werden, betonte Kriedel im Web-TV der KBV und appellierte zugleich an die Industrie, die Konnektoren-Updates für die ePA rechtzeitig vor dem Ausrollen der ePA 2021 zur Verfügung zu stellen. Zunächst sei jedoch ein eHealth-Konnektor-Update notwendig, „damit der Arzt beispielsweise medizinische Daten mit Signatur an einen Kollegen oder in die Telematikinfrastruktur (TI) verschicken kann“. Mit diesem Update ist es dann auch möglich, die medizinischen Anwendungen Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan zu nutzen. Bisher kann der Konnektor lediglich die Versichertenstammdaten abgleichen. Kriedel äußerte nach den Erfahrungen mit dem TI-Roll-out die Sorge, dass dieser Zeitplan sehr eng werden könne.

„Die KBV hat die Aufgabe, den zentralen Teil der ePA zu definieren, nämlich die medizinischen Daten“, erläuterte der KBV-Vorstand. Die medizinischen Inhalte und auch die Semantik müsse die KBV entwickeln. Kriedel: „Wir nennen das MIOs: medizinische Informationsobjekte. Diese MIOs werden von uns entwickelt, dann in ein Kommentierungsverfahren gegeben, ins Benehmen gesetzt mit allen Beteiligten und dann als endgültiges Produkt an die Gematik geliefert.“ Dies ist zum Beispiel der elektronische Impfpass. Die Gematik entscheide dann, wann die MIOs in die ePA eingestellt werden können, betonte Kriedel. Das sei ein langes Verfahren.

Derzeit arbeite die KBV Kriedel zufolge mit Hochdruck an den MIOs. Dabei sei der erste Schritt die Entwicklung eines Verfahrens gewesen, wie man die übrigen zu beteiligenden Stakeholder mit einbeziehe. Dazu gebe es nunmehr eine Verfahrensordnung. „Jetzt geht es an die Arbeit“, kündigte Kriedel an. „Wir selbst haben die Konzeption entwickelt und sind dabei, ein Team aufzubauen.“ Er zeigte sich zuversichtlich, „dass wir Anfang 2020 die ersten MIOs in die Kommentierungsphase geben können“. (Quelle: KBV)

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der GKV steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende Oktober 2019 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgeben. „Gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft führen dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunkturlage ist es daher angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren.“

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine statistische Orientierungsgröße, er wird nach Auswertung der Prognosen des Schätzerkreises zur Einnahmen-und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Dieser ergibt sich aus der Differenz der vom Schätzerkreis einvernehmlich prognostizierten Einnahmen des Gesundheitsfonds von 240,2 Milliarden Euro und der mehrheitlich vom Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit erwarteten Ausgaben der GKV im kommenden Jahr von rund 256,8 Milliarden Euro. Er dient für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen und von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest.

Zugleich müssen die Kassen ab 2020 ihre Rücklagen abbauen. Die Finanzreserven der Kassen seien in den vergangenen Jahren auf mehr 20 Milliarden Euro gestiegen, so das BMG. Mehr als die Hälfte der Krankenkassen verfüge derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Solange sie diese Quote überschreiten, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Einige Kassen, deren Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abzubauen. (Quelle: BMG)

Malteser wollen Akutkliniken abgeben

Die Malteser in Deutschland richten ihr Angebot in der stationären Gesundheitsversorgung neu aus: Künftig werden die Malteser sich auf den Geschäftsbereich „Wohnen und Pflege“ konzentrieren und die Zahl ihrer Akutkrankenhäuser reduzieren. Voraussichtlich werden sechs der insgesamt acht Malteser Akutkrankenhäuser – inklusive der zugehörigen medizinischen Versorgungszentren und dazugehörigen Einrichtungen wie Apotheken oder Logistik – unter einer neuen Trägerschaft fortgeführt. Hierzu hat der Träger der Häuser, die Malteser Deutschland gemeinnützige GmbH, erste Gespräche mit ausgewählten potentiellen neuen Eigentümern aufgenommen. Ziel ist, diese Gespräche im ersten Quartal 2020 abzuschließen.

Die sechs Akutkrankenhäuser, die vorrausichtlich in neuer Trägerschaft weiterarbeiten werden, sind die Häuser in Bonn (Seliger Gerhard), Köln (St. Hildegardis), Duisburg (St. Johannes-Stift sowie St. Anna), Krefeld-Uerdingen (St. Josefshospital), Görlitz (St. Carolus) und Kamenz (St. Johannes). „Um den laufenden Betrieb diese Häuser nahtlos zu gewährleisten, werden als mögliche neue Eigentümer ausschließlich in Deutschland tätige und auf dem deutschen Gesundheitsmarkt erfahrene und renommierte Krankenhausträger angesprochen“, heißt es in der Pressemeldung.

Die bereits in paritätischer Partnerschaft mit der Evangelisch-Lutherischen Diakonieanstalt zu Flensburg eingeleiteten Maßnahmen zum Ausbau des Klinikstandorts Flensburg zum „Malteser-Diako Klinikum“ werden unverändert fortgeführt. Ebenso wird das Akutkrankenhaus in Erlangen (Waldkrankenhaus St. Marien), das vor zwei Jahren übernommen wurde, unter der Trägerschaft der Malteser in Deutschland bleiben. Gleiches gilt für die Fachklinik für Naturheilverfahren in Bad Brückenau (Klinik von Weckbecker). (Quelle: Malteser)

Pflegepersonaluntergrenzen treten 2020 in Kraft

Mit Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung im Bundesanzeiger Ende Oktober 2019 werden die neuen Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser ab 2020 wirksam. Das Bundesgesundheitsministerium bestimmt darin Grenzwerte für die Bereiche Herzchirurgie, Neurologie, Stroke-Units und Neurologisch Frührehabilitation. Es gelten bereits Personaluntergrenzen in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Krankenhäuser dürfen Lücken in diesen Bereichen nicht schließen, indem sie Personal aus Abteilungen abziehen, für die keine Untergrenzen gelten. Festgelegt wird auch der Anteil der Pflegehilfskräfte am Personal in diesen Bereichen. (Quelle: Bundesgesetzblatt)

Gesundheits-Apps: Datenhoheit beim Patienten

Der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimitteln und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, Prof. Dr. Karl Broich, hat im Interview mit dem General-Anzeiger (Bonn) Auskunft gegeben über Gesundheits-Apps und medizinische Apps, die künftig ärztlich verordnet werden sollen. Das BfArM ist hier zentrale Prüfinstanz für die ersten Apps der Medizinprodukteklassifikationen I und IIa, die in einem Fast-Track-Verfahren ab 2020 geprüft und zugelassen werden sollen. Broich erklärte zu Überlegungen, die in den Apps gesammelten Daten für die Forschung nutzen zu wollen, dass die Datenhoheit immer beim Patienten liegen müsse. Für die Datensicherheit müssten die Entwickler der Apps sorgen, die bereits bei Antrag auf Zulassung entsprechende Unterlagen beibringen müssten. (Quelle: General-Anzeiger Bonn)

Lebenserwartung von Frauen seit 1989 um gut vier Jahre gestiegen

83,2 Jahre beträgt derzeit die mittlere Lebenserwartung bei Frauen in Deutschland. Seit dem Fall der Berliner Mauer vor 30 Jahren ist die Lebenserwartung bei Frauen um gut vier Jahre gestiegen. Während zu Beginn der 1990er Jahre die mittlere Lebenserwartung bei Frauen in den alten Bundesländern noch mehr als zwei Jahre über der von Frauen in den neuen Bundesländern lag, hat sich dieser Unterschied inzwischen komplett aufgelöst. Bei Männern kam es zu keiner vollständigen Angleichung der Lebenserwartung, der Ost-West Unterschied fällt aber inzwischen deutlich geringer aus.

Wie bei den Frauen ist dies auf die Entwicklung in den 1990er Jahren zurückzuführen. Der verbliebene Unterschied von etwas mehr als einem Jahr zuungunsten von Männern in den neuen Bundesländern hat sich seitdem nicht weiter verringert. (Quelle: RKI)

Quelle: Quintessence News Nachrichten Unternehmen Dentallabor Praxisführung Telematikinfrastruktur Politik Wirtschaft Bunte Welt

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