Diabetes mellitus bleibt ein potenzieller Risikofaktor für die Versorgung von daran erkrankten Patienten mit Zahnimplantaten. Aber bei „korrekter Indikationsstellung und einem risikoorientierten Vorgehen“ ist das Setzen von Implantaten bei Patienten mit Diabetes mellitus „ein sicheres und vorhersagbares Verfahren“. So heißt es in der aktualisierten S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei Diabetes mellitus“.
Die nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) erarbeitete S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei Diabetes mellitus“ ist federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) und die Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zum Dezember 2022 aktualisiert und am 10. Februar 2023 von der DGZMK veröffentlicht worden.
Die erste Fassung der Leitlinie stammte aus dem Jahr 2016. Basierend auf neuerer Evidenz konnten die Empfehlungen der Vorgängerversion modifiziert und erweitert werden. Das Ziel der Leitlinie ist es, eine Entscheidungshilfe zur kaufunktionellen Rehabilitation für oder gegen Zahnimplantate bei Menschen mit Diabetes mellitus darzustellen. Der behandelnde Zahnarzt soll das Risiko der Behandlung einschätzen, über Komplikationen aufklären und geeignete Maßnahmen für eine nachhaltige und sichere Versorgung treffen können. Die zentrale Fragestellung der Leitlinie laute: „Weisen Menschen mit Diabetes mellitus bei einer Versorgung mit dentalen Implantaten im Vergleich zum Patientenkollektiv ohne Diabetes mellitus eine erhöhte Komplikationsrate auf?“
Bedeutung der postoperativen Nachsorge und interdisziplinären Zusammenarbeit
Unter „Was gibt es Neues?“ heißt es: „Es konnten 40 Titel der Primärliteratur und 17 der aggregierten Literatur neu inkludiert werden.
• Das Kapitel der Diagnostik inklusive Empfehlungen wurde neu hinzugefügt.
• Die neue Empfehlung ‚Im Rahmen der Nachsorge sollte der behandelnde Arzt/Zahnarzt sich über den HbA1c-Wert des Patienten informieren und bei Bedarf weiter ärztlich abklären lassen.‘ hebt die Bedeutung der postoperativen Nachsorge sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit hervor.“
Adäquate Parodontaltherapie vor Behandlungsbeginn
Ebenfalls neu ist die mit starkem Konsens gegebene evidenzbasierte Empfehlung zum parodontalen Gesundheitszustand, der vom Arzt vor Beginn der Behandlung bei Patienten mit Diabetes mellitus berücksichtigt werden soll. „Bei Vorliegen einer parodontalen Erkrankung soll eine adäquate Parodontaltherapie entsprechend der Leitlinie ‚Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III‘ erfolgen“, heißt es weiter.
Ebenfalls modifiziert wurde die Empfehlung zur prophylaktischen Gabe eines Antibiotikums, diese sollte nun bei Patienten mit D. mellitus bei der Implantation erfolgen.
Neues Kapitel mit wichtigen Schlussfolgerungen
Zudem wurde ein Kapitel mit zwei zentralen Schlussfolgerungen neu hinzugefügt: „Die dentale Rehabilitation mit Zahnimplantaten bei Menschen mit intermediär erhöhten Blutzuckerwerten und Diabetes mellitus ist bei korrekter Indikationsstellung und einem risikoorientierten Vorgehen ein sicheres und vorhersagbares Verfahren. In diesem Zusammenhang sollte Diabetes mellitus als ein potenzieller Risikoindikator eingestuft werden und dieses in der Patientenführung, Therapieentscheidung sowie Nachsorge Berücksichtigung finden.“
Die vollständige Leitlinie und der zugehörige Report können auf der Internetseite der DGZMK abgerufen werden.