Bereits 24 junge Menschen studieren mit Förderung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) an der ungarischen Universität Pécs Zahnmedizin – und werden nach Studienabschluss die zahnärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt unterstützen. Bewerbungen für die nächste Stipendienrunde mit Studienstart im September 2024 werden ab sofort entgegengenommen.
„Die Stipendienplätze sind begehrt“, zeigt sich Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV LSA, am 20. November 2023 erfreut. Rund 140 Bewerbungen haben die KZV in den zwei bisher erfolgten Ausschreibungsrunden für ihr Stipendienprogramm „Zahnmedizin studieren – auch ohne 1,0“ erreicht. Der Kern: Pro Jahrgang ermöglicht die KZV LSA bis zu zwölf jungen Menschen das Zahnmedizinstudium an der renommierten Universität Pécs in deutscher Sprache und übernimmt die dafür anfallenden Studiengebühren. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten dazu, nach dem Studium für mindestens fünf Jahre in Sachsen-Anhalt tätig zu werden.
Bewerbungsfrist bis 29. Februar 2024
Weitere Informationen zum Stipendienprogramm „Zahnmedizin studieren – auch ohne 1,0“ und die Möglichkeit der Online-Bewerbung gibt es auf der Themenseite. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29. Februar 2024.
„Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, erklärt Dr. Schmidt. „Die KZV LSA hat das Stipendium - als erstes zahnmedizinisches Förderprogramm seiner Art in Deutschland - vor zwei Jahren ins Leben gerufen, um dem Zahnärztemangel im Land zu begegnen. Abiturientinnen und Abiturienten erhalten dadurch die Gelegenheit, auch ohne ein perfektes Abschlusszeugnis an einer der renommiertesten Hochschulen Ungarns Zahnmedizin zu studieren.“
Persönliche Motivation und Vorerfahrungen wichtig
Wer einen der Stipendienplätze ergattern möchte, muss sich in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewähren. „Uns kommt es dabei allerdings weniger auf die Abiturnote an, die in den Auswahlverfahren der deutschen Hochschulen nach wie vor eine bedeutende Rolle spielt. Viel wichtiger sind die persönliche Motivation, naturwissenschaftliche Kenntnisse und fachliche Vorerfahrungen, etwa aus Praktika oder einer einschlägigen Berufsausbildung“, so Dr. Dorit Richter, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV LSA.
Patenpraxen unterstützen die Studierenden
Die Zahnärztin aus Halberstadt hat einst selbst ihr Studium im europäischen Ausland absolviert. „Das Niveau, das angehenden Zahnmedizinern an der Universität Pécs geboten wird, ist sehr hoch“, attestiert sie und fügt an: „Darüber hinaus profitiert natürlich auch die persönliche Entwicklung von einem Studium in der Ferne.“ Damit der Kontakt nach Sachsen-Anhalt aber auch während des Studiums in Ungarn bestehen bleibt, bekommen die Studierenden Patenpraxen an die Seite gestellt. Von diesen erhalten sie fachliche Unterstützung und können hier Praktika absolvieren.
Kombi-Stipendien der Landkreise möglich
Das Stipendium der KZV LSA umfasst die vollständige Übernahme der Studiengebühren der Universität Pécs. Diese liegen aktuell bei 7.720 Euro pro Semester, also fast 80.000 Euro für das zehnsemestrige Zahnmedizinstudium. Verschiedene Landkreise und Kommunen vergeben zusätzlich so genannte Kombi-Stipendien als Zuschuss zum Lebensunterhalt vor Ort.
Hoffnung auf mehr Gehör in der Landespolitik
„Für die Unterstützung unseres Förderprogramms auf kommunaler Ebene sind wir sehr dankbar“, erklärt Dr. Jochen Schmidt. „Gleichzeitig wünschen wir uns aber, dass die sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzende Versorgungslage auch endlich entsprechendes Gehör und vor allem Engagement der Landespolitik findet. Eine Beteiligung des Landes am Förderprogramm zählt daher, neben der Einführung einer Landeszahnarztquote, zu unseren zentralen Forderungen. Bei unseren Nachbarn in Sachsen etwa gibt es seit Jahren eine Förderung für angehende Ärzte und für die Zahnärzte sind beide Punkte bereits im Gespräch.“
Landesregierung beschließt Maßnahmen für Erhalt der Versorgung
In diesem Punkt scheint sich die Landesregierung in Magdeburg jetzt aber zu bewegen. In einer Kabinettssitzung am 21. November 2023 wurde die medizinische Versorgung im Land diskutiert und es wurden Maßnahmen diskutiert und beschlossen. Dazu gehört auch die Schaffung einer Landarzt- und Landzahnarztquote. Hindernisse bestehen durch den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung, der durch seine Vorgaben eine Ausweitung der Quoten für Landärzte derzeit noch begrenzt.
Neuer Masterstudiengang Land-Zahnarzt
Zur Schaffung einer Landzahnarztquote bei den Studienplätzen (in Sachsen-Anhalt kann Zahnmedizin nur an der Universität Halle-Wittenberg studiert werden) heißt es: „Die Berechnung einer Landzahnarztquote richtet sich ebenfalls nach der Höhe der Vorabquoten nach dem Staatsvertrag in Höhe von maximal 20 Prozent. Allerdings wird im Bereich der Zahnmedizin für den Sanitätsdienst der Bundeswehr nur ein Anteil von 1,4 Prozent in der Verordnung über die Vergabe der Studienplätze vorgesehen. Die Land- und die Amtsarztquote werden hierbei nicht berücksichtigt, da sich diese nicht auf die Zahnmedizin beziehen. Somit verbleibt für eine Landzahnarztquote ein Anteil von maximal 8,6 Prozent. Das ergäbe 3 Studienplätze bei den insgesamt 40 zur Verfügung stehenden Studienplätzen. Die Landesregierung führt aktuell gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) eine Detailprüfung durch, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um die Vorabquote für eine Landzahnarztquote im Land Sachsen-Anhalt umzusetzen. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird die Landesregierung die gesetzlichen Grundlagen für eine Landzahnarztquote in Sachsen-Anhalt schaffen. Die Universitäten planen die Einrichtung eines Masterstudiengangs Land-Zahnarzt.“
So viele Absolventen wie möglich im Land halten
Landesregierung, KV und KZV und die Kommunalen Spitzenverbände prüften, welche Maßnahmen geeignet seien, um die Bleibequote deutlich zu steigern. Zudem werde die Landesregierung gemeinsam mit den Universitäten gezielt nach Möglichkeiten suchen, dass Landeskinder, die im Ausland studieren, ihr Medizinstudium in Sachsen-Anhalt nahtlos fortführen Können. Landeskinder, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, sollen zügig das Anerkennungsverfahren durchlaufen, um eine Tätigkeit im Land aufnehmen zu können, heißt es.
Mit Material der KZV LSA und der Landesregierung Sachsen-Anhalt.