Auch in Sachsen-Anhalt gibt es jetzt eine Landzahnarztquote. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 12. Juni 2025 das Landzahnarztgesetz verabschiedet. Dem Bundesland droht ein besonders drastischer Rückgang bei den niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten und der Zahl der Zahnarztpraxen, der bereits begonnen hat und Auswirkungen zeigt.
Die Zahnärzteschaft in Sachsen ist daher selbst schon mit Förderprogrammen aktiv geworden, schließt zum Beispiel Vereinbarungen mit Landkreisen und finanziert selbst Studienplätze in Ungarn. Sie fordert zudem schon länger eine Landeszahnarztquote für das Zahnmedizinstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der einzigen Universität, an der in Sachsen-Anhalt das Zahnmedizinstudium möglich ist. Jetzt reagiert die Landespolitik darauf und bringt mit dem Gesetz zwei Maßnahmen auf den Weg: die Einführung einer Landzahnarztquote für das Zahnmedizinstudium an der Uni Halle und die finanzielle Unterstützung von Auslandsstipendien.
„In vielen Regionen Sachsen-Anhalts sind leerstehende Zahnarztpraxen längst Realität. Prognosen zufolge fehlen bis 2035 mehrere hundert Zahnärztinnen und Zahnärzte, um das heutige Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können“, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA). Sie begrüßt das Gesetz ausdrücklich.
Auch ohne Spitzennoten zur Zahnmedizin
(c) Viktoria Kühne
Landzahnarztquote startet bereits zum Wintersemester 2025/26
Bereits ab dem kommenden Wintersemester sollen die ersten Studienplätze für das Zahnmedizinstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Rahmen der Landzahnarztquote vergeben werden. Im Auswahlverfahren stehen praktische Erfahrungen, fachspezifische Kompetenzen und persönliche Motivation im Vordergrund. Nach Abschluss des Studiums und einer zweijährigen Vorbereitungszeit nehmen die Absolventinnen und Absolventen eine zahnärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in Regionen Sachsen-Anhalts auf, in denen ein besonderer Versorgungsbedarf besteht.
Bewerbungsfrist für Halle endet bereits am 24. Juni
„Die Landzahnarztquote eröffnet vielen jungen Menschen, die bisher am Numerus Clausus gescheitert sind, eine echte Chance auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin“, erklärt Dr. Schmidt. Gleichzeitig weist er auf die kurze Bewerbungsfrist hin: „Wer sich in diesem Jahr bewerben möchte, sollte nicht zögern. Die Frist endet bereits am 24. Juni 2025.“ Informationen zur Landzahnarztquote, dem Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien stellt die KZV LSA auf einer eigenen Internetseite bereit.
Zehn zusätzliche Stipendien für ein Zahnmedizinstudium in Pécs
Darüber hinaus finanziert das Land künftig jährlich bis zu zehn Stipendien für ein Zahnmedizinstudium im europäischen Ausland. Der KZV LSA wird dadurch eine Aufstockung ihres Stipendienprogramms „Zahnmedizin studieren – auch ohne 1,0“ in Kooperation mit der Universität Pécs in Ungarn möglich. Auch für die Stipendien aus Landesmitteln gilt, dass der Zugang zum Studium nicht an ein Spitzen-Abitur gebunden ist. Mit der Unterstützung des Landes steigt die Zahl der jährlich durch die KZV LSA zu vergebenen Stipendienplätze von 12 auf insgesamt bis zu 22.
Bereits in diesem Jahr Mittel für mehr Studienplätze
Das Land stellt ebenfalls bereits in diesem Jahr entsprechende Mittel zur Verfügung, sodass noch für den Studienstart an der Universität Pécs im September 2025 weitere Stipendien vergeben werden können. Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien finden sich in Kürze online unter www.zahni-werden.de.
Versorgungslücken bleiben in den kommenden Jahren eine Herausforderung
Trotz dieser neuen, wegweisenden Maßnahmen mahnt die KZV LSA zur realistischen Einordnung: „Die Landzahnarztquote und die zusätzlichen Mittel für Stipendien sind ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Ihre Wirkung wird sich aber erst entfalten, wenn die heute Geförderten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und ihre Berufslaufbahn begonnen haben“, erklärt so Schmidt. „Auch in den kommenden Jahren werden Versorgungsengpässe spürbar bleiben und sowohl Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten vor große Herausforderungen stellen. Mit dem heutigen Beschluss wurde jedoch eine wichtige Grundlage geschaffen, um diese Entwicklung langfristig zu wenden.“