Die Zahl der Existenzgründer bei Zahnärzten ist seit Jahren recht stabil. Am häufigsten sind Praxisübernahmen, Neugründungen sind eher seltener und nach wie vor am teuersten. Wie viel Existenzgründer investieren, hängt von vielen Faktoren ab – die Kaufpreise bei Übernahme stagnieren allerdings. Das sind einige Ergebnisse der neuesten Existenzgründeranalyse der ApoBank.
Die Gründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis durch Übernahme wird danach von Jahr zu Jahr teurer: 2019 investierten Zahnärzte dafür durchschnittlich 354.000 Euro und damit 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Ausschlaggebend für den Anstieg waren aber laut Analyse nicht die gezahlten Übernahmepreise, die mit 176.000 Euro im Schnitt stabil blieben, sondern die in Umbau, Ausstattung und Modernisierung getätigten Investitionen von 178.000 Euro.
Angebot der zum Verkauf stehenden Praxen wächst
„Die durchschnittlich gezahlten Kaufpreise haben sich seit dem bisherigen Höchststand im Jahr 2017 mit 184.000 Euro sogar leicht rückläufig entwickelt“, sagt Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik bei der apoBank. „Ein Blick in den Markt zeigt: Trotz der in der Zahnmedizin bekannten und vielfach beschriebenen Trends zur Anstellung ist die Zahl der zahnärztlichen Existenzgründer seit Jahren recht stabil. Dennoch bewegen wir uns zunehmend in einem Käufermarkt, da das Angebot der zum Verkauf stehenden Praxen wächst. Das liegt insbesondere an der steigenden Zahl von älteren Zahnärzten, die kurz vor dem Ruhestand stehen."
Trend zu hochpreisigen Praxen hält an
Zahnärzte gründen ihre Praxen ganz individuell mit unterschiedlich hohen Praxisinvestitionen, so ein weiteres Ergebnis der Analyse: Die Bandbreite der Kaufpreise inklusive der vorgenommenen Investitionen reicht hier von mittleren fünfstelligen bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen. Auffällig sei, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Mittlerweile investieren 20 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung.
Investitionen mit fast 500.000 Euro bei Neugründung am höchsten
Eine zahnärztliche Einzelpraxis neu zu gründen ist weiterhin der teuerste Weg, sich niederzulassen: 2019 beliefen sich die Ausgaben dafür im Durchschnitt auf 493.000 Euro. Auch die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert einen verhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand. 2019 haben Zahnärzte für einen Praxisanteil von 50 Prozent 470.000 Euro investiert, so die Analyse
Übernahme oder Einstieg in einen BAG günstiger
Die geringsten Praxisinvestitionen fallen an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So haben 2019 zahnärztliche Existenzgründer beispielsweise durch Übernahme einer kompletten Praxis für einen hälftigen Praxisanteil inklusive Übernahmepreis 288.000 Euro investiert. Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen sind, zahlten für einen 35-prozentigen Praxisanteil im Schnitt einen Kaufpreis von 224.000 Euro, investierten durchschnittlich 68.000 Euro und kamen also auf einen Gesamtbetrag von 292.000 Euro.
Vergleichszahlen 2018 und 2017
Der Trend zu steigenden Praxisinvestitionen hält seit Jahren an. So haben Existenzgründer, die sich für die komplette Neugründung einer Einzelpraxis entschieden haben, im Jahr 2018 mit 522.000 Euro erstmals im Schnitt über eine halbe Million Euro in ihre Praxis investiert. Dieser Wert ist für 2019 allerdings wieder auf unter 500.000 Euro gesunken. 2017 zahlten Existenzgründer für eine neue Einzelpraxis noch 441.000 Euro.
Die gleiche Tendenz ist auch bei der Praxisübernahme zu beobachten: Auch wenn sich der Kaufpreis schon 2018 gegenüber 2017 leicht rückläufig entwickelte, erreichten die gesamten Praxisinvestitionen 2018 mit 340.000 Euro einen neuen Höchststand. Für 2019 kamen jetzt im Schnitt 354.000 Euro dafür zusammen.
Vorhandene Praxen bevorzugt – allein oder in einer BAG
Neugründungen – ob Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften – spielten laut Analyse auch 2019 kaum eine Rolle. Stattdessen greifen Zahnärzte bei der Existenzgründung nach wie vor lieber auf bereits vorhandene Praxen zurück. Entsprechend war die Übernahme als Einzelpraxis mit 65 Prozent, aber auch die gemeinsame Praxisübernahme mit 8 Prozent insgesamt wesentlich beliebter. Gerade auch der Einstieg in bestehende BAG könne eine gute Möglichkeit sein, „sanft in die Selbständigkeit zu starten“, so die Bank. 2019 wählten 15 Prozent der Existenzgründer diese Option.
MVZ für Neugründer kaum von Interesse
„Insgesamt sind die allgemein zu beobachtenden Konzentrations- und Kooperationstrends in der zahnmedizinischen Berufsausübung bei den Existenzgründern nicht so deutlich zu erkennen“, sagt Zehnich. „Auch die Gründung von Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) beziehungsweise die Beteiligung daran spielt bei den Existenzgründern nach wie vor fast keine Rolle, obwohl die Zahl der Z-MVZ seit Jahren steigt. Wenn sich Zahnärzte für ein Z-MVZ als Praxisform entscheiden, dann sind diese häufig bereits seit langem niedergelassen. Der Wechsel erfolgt zum Beispiel durch Umfirmierung vorhandener Praxen oder durch Zusammenschlüsse von bestehenden Praxen.“
Methode
Der Analyse 2019 lag eine Stichprobe von rund 500 durch die ApoBank begleiteten zahnärztlichen Existenzgründungen zugrunde. Die Daten wurden anonymisiert und gemeinsam von ApoBank und dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ausgewertet.