0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1621 Views

Kleine Erinnerungen an die gute Zahnpflege in der süßen Adventszeit

Wrigley Oral Healthcare Program informiert: Einen zur Adventszeit passenden Anreiz für die Prophylaxe geben – dabei will Wrigley Oral Healthcare Program die Zahnarztpraxen unterstützen: Ein Extra-Kaugummi im Weihnachtsumschlag sei dafür das richtige Geschenk am Ende eines Zahnarzttermins.

Weihnachtszeit ist Naschzeit. Wer seinen Zähnen nach Süßem etwas Gutes tun will, kaue einen zuckerfreien Kaugummi für ein frisches und sauberes Mundgefühl. Kaugummikauen helfe, die Zähne nach dem Verzehr von Süßem vor Säureattacken zu schützen. Das Stimulieren des Speichelflusses durch das Kauen verstärke die Spülfunktion, unterstütze damit die Reinigung der Mundhöhle von Nahrungsbestandteilen, fördere die Pufferung von Säuren und wirke remineralisierend auf den Zahnschmelz.

Für Zahnarztpraxen als kleines Geschenk an ihre Patienten besonders praktisch: die Kaugummi-Mini-Streifen und Mini-Packs im Umschlag als Prophylaxe-Erinnerung für unterwegs. „Ab November können Praxen ihren großen und kleinen Patienten so eine Freude bereiten und ihnen nach der Behandlung den neuen Extra Professional Spearmint oder den Extra for Kids Bubble Gum im Weihnachtsdesign mitgeben“, so das Unternehmen. Zusammen mit den drei Leitlinien-Tipps zur täglichen eigenständigen Kariesprophylaxe1 – Zähne putzen, wenig Zucker, Kaugummi kauen – erinnerten sie daran, dass ein maßvoller Genuss von Zucker & Co. ungetrübt bleiben kann, wenn man anschließend die Zähne pflegt.

Bestellprogramm für die Praxis

Das Weihnachtsangebot finden Zahnarztpraxen unter „Sonderaktion“ im Shop auf der Fachwebsite www.wrigley-dental.de, wo auch das komplette Bestellangebot des Wrigley Oral Healthcare Program sowie die Kariesprophylaxe-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung als kostenlose Patientenbroschüre hinterlegt ist.

1Vgl. S2k-Leitlinie: Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen. AWMF-Registernummer: 083-021. Gültig von Juni 2016 bis Mai 2021 (www.awmf.org/leitlinien /detail/ll/083–021.html, oder in: DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift, 2017; 72 (2))


Reference: Wrigley Oral Healthcare Program/Mars GmbH Praxisführung Praxis Team

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
17. Jul 2025

Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen

Interview mit Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme, über aktuelle Themen wie KI, Cloud, eLABZ und neue Services
16. Jul 2025

„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“

BFS-Kampagne: „André taucht ein“ soll offenen Dialog über die Zukunft der Zahnmedizin fördern
15. Jul 2025

BDIZ EDI: Neuer Kombikurs DVT/Strahlenschutz

Zweiteiliger Kurs startet ab 23. August 2025 an der Universität Köln mit Aktualisierung der Fachkunde
9. Jul 2025

Künstliche Intelligenz erhält Einzug in Labor und Praxis

Ein Team: Zahntechniker und Zahnärzte zwischen Handwerk und Digitalisierung
8. Jul 2025

Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende

vmf: Gültig seit 1. Juli 2025 – „Passable prozentuale Erhöhung“ gilt für alle im Tarifvertrag ziehenden Tätigkeitsgruppen
8. Jul 2025

Dentalhygienekongress 2.0 – Ein Kongress von #dhsfürdhs

Möglichkeiten des berufspolitischen Engagements – Stärkung der Professionalisierung von DHs in Deutschland
1. Jul 2025

Praxisgründung: Wer die richtigen Fragen stellt, gewinnt

Sven Thiele gibt Tipps, wie man sich gedanklich gut auf seine eigene Praxis vorbereiten kann
30. Jun 2025

Neue Anforderungen an Cookie-Banner auf Praxisseiten

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover macht detaillierte Vorgaben und erfordert Anpassungen – eine Einordnung von RA Dr. Tobias Witte